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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr.

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Siegen, siegen, siegen I

sich den Männern um Scheidemann und den Vertretern des Börsenkapitals nur
noch einige unklare Besserwisser anschließen, steht das übrige gesamte deutsche
Volk der Politik des Reichskanzlers ohne Vertrauen gegenüber . . . Das deutsche
Volk darf daher wohl erwarten, daß der Herr Reichskanzler zum Wohle des
Vaterlandes und der deutschen Zukunft einem anders gearteten Mann den Platz
räumt." Ja, die "Altdeutschen Blätter" haben ihren^ Neujahrsartikel mit den
Worten geschlossen: "Wenn wir für unser Volk in der Form eines Neujahrs¬
wunsches eine Frage an das Schicksal tun, so kann es nur die nach neuen
Männern sein: Nur in diesem Zeichen werden wir siegen."

Wir wollen hier nicht darüber streiten, ob wirklich ein so großer Teil des
deutschen Volkes, ob gerade die Einsichtigsten dem Kanzler ihr Vertrauen ver¬
sagen. Das eine steht jedenfalls fest, daß er bis auf den heutigen Tag das
volle Vertrauen des Kaisers und Königs und der vornehmsten Bundesfürsten,
wie des kraftvollen Bayernkönigs genießt; immer wieder haben wir ja während
des Krieges herzliche und vertrauensvolle Kundgebungen von ihrer Seite an ihn
gelesen. Auch das steht fest, daß Hindenburg zum Kanzler hält; nicht umsonst
hat er an ihn nach der Einleitung der Friedensaktion und der Rede vom
12. Dezember ein Telegramm von wärmster und persönlichster Färbung gerichtet.
Daß der Kanzler als solcher, so lange er im Amte ist, der Hauptvertrauens¬
mann, der Hauptvertrauensberater des Kaisers, daß er in Wahrheit kaiserlicher
Beamter sei, das hat Bismarck zu wiederholten Malen mit allem Nachdruck
betont. "Um ernannt zu werden und im Amt zu bleiben," sagte Bismarck zum
Beispiel am 25. Januar 1877, "nutz der Reichskanzler notwendig das Ver¬
trauen Seiner Majestät des Kaisers haben." Den Kanzler zu ernennen und zu
entlassen, ist ausschließlich ein kaiserliches Vorrecht, das ganz gewiß kein irgend
konservativ gesinnter Mann durch eine noch so entfernte Nötigung, einen anderen
Reichskanzler zu ernennen, schmälern dürfte. Vor wenigen Jahren erst -- es
war nach dem Fall von Zabern -- hat Herr von Bethmann Hollweg selbst
unter dem lauten Beifall der Rechten ausgeführt: "Nach der Reichsverfassung
steht dem Kaiser die Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers in voll¬
kommen freier Entschließung zu, und es ist verfassungswidrig, darauf einen
Druck ausüben zu wollen." Damals hat es die ganze konservative Partei
höchlich gebilligt, daß der Kanzler es ablehnte, auf Grund eines parlamen¬
tarischen Mißtrauensvotums seine Entlassung zu nehmen, so lange ihn das Ver¬
trauen des Kaisers trage. Damals hat sich die ganze konservative Presse über
das parlamentarische Mißtrauensvotum mit Recht entrüstet und aufgelehnt.
Ja, ist denn ein altdeutsches oder ein konservatives Mißtrauensvotum, ausgehend
von einzelnen Blättern. Vereinsvorständen oder Persönlichkeiten im Grundsatz
verschieden von einem demokratischen oder parlamentarischen Mißtrauensvotum?
Wir appellieren an Herrn von Heydebrand: hätte nicht gerade die konservative
Partei jetzt die Verpflichtung, für das bedrohte Recht des Kaisers, an dem
Mann seiner Wahl und seines Vertrauens festzuhalten, mit aller Schärfe und
Bestimmtheit, auch gegenüber den Heißspornen der eigenen Partei einzutreten?

Wenn die neuerliche Bewegung gegen den Kanzler ihre Argumente insbesondere
aus der Friedensaktion, die sie sür unzeitig und schwächlich ansieht, abzuleiten
sucht, so sollten konservative Blätter auch das nicht vergessen: diese Friedens¬
aktion ging nicht sowohl von Herrn von Bethmann Hollweg. als vielmehr vom
Kaiser und seinen hohen Verbündeten, zumal dem jungen Kaiser Karl aus.
Ausdrücklich hat der Kanzler in seiner Rede vom 12. Dezember gesagt: "Seine
Majestät der Kaiser hat in vollem Einvernehmen und in Gemeinschaft mit den


Siegen, siegen, siegen I

sich den Männern um Scheidemann und den Vertretern des Börsenkapitals nur
noch einige unklare Besserwisser anschließen, steht das übrige gesamte deutsche
Volk der Politik des Reichskanzlers ohne Vertrauen gegenüber . . . Das deutsche
Volk darf daher wohl erwarten, daß der Herr Reichskanzler zum Wohle des
Vaterlandes und der deutschen Zukunft einem anders gearteten Mann den Platz
räumt." Ja, die „Altdeutschen Blätter" haben ihren^ Neujahrsartikel mit den
Worten geschlossen: „Wenn wir für unser Volk in der Form eines Neujahrs¬
wunsches eine Frage an das Schicksal tun, so kann es nur die nach neuen
Männern sein: Nur in diesem Zeichen werden wir siegen."

Wir wollen hier nicht darüber streiten, ob wirklich ein so großer Teil des
deutschen Volkes, ob gerade die Einsichtigsten dem Kanzler ihr Vertrauen ver¬
sagen. Das eine steht jedenfalls fest, daß er bis auf den heutigen Tag das
volle Vertrauen des Kaisers und Königs und der vornehmsten Bundesfürsten,
wie des kraftvollen Bayernkönigs genießt; immer wieder haben wir ja während
des Krieges herzliche und vertrauensvolle Kundgebungen von ihrer Seite an ihn
gelesen. Auch das steht fest, daß Hindenburg zum Kanzler hält; nicht umsonst
hat er an ihn nach der Einleitung der Friedensaktion und der Rede vom
12. Dezember ein Telegramm von wärmster und persönlichster Färbung gerichtet.
Daß der Kanzler als solcher, so lange er im Amte ist, der Hauptvertrauens¬
mann, der Hauptvertrauensberater des Kaisers, daß er in Wahrheit kaiserlicher
Beamter sei, das hat Bismarck zu wiederholten Malen mit allem Nachdruck
betont. „Um ernannt zu werden und im Amt zu bleiben," sagte Bismarck zum
Beispiel am 25. Januar 1877, „nutz der Reichskanzler notwendig das Ver¬
trauen Seiner Majestät des Kaisers haben." Den Kanzler zu ernennen und zu
entlassen, ist ausschließlich ein kaiserliches Vorrecht, das ganz gewiß kein irgend
konservativ gesinnter Mann durch eine noch so entfernte Nötigung, einen anderen
Reichskanzler zu ernennen, schmälern dürfte. Vor wenigen Jahren erst — es
war nach dem Fall von Zabern — hat Herr von Bethmann Hollweg selbst
unter dem lauten Beifall der Rechten ausgeführt: „Nach der Reichsverfassung
steht dem Kaiser die Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers in voll¬
kommen freier Entschließung zu, und es ist verfassungswidrig, darauf einen
Druck ausüben zu wollen." Damals hat es die ganze konservative Partei
höchlich gebilligt, daß der Kanzler es ablehnte, auf Grund eines parlamen¬
tarischen Mißtrauensvotums seine Entlassung zu nehmen, so lange ihn das Ver¬
trauen des Kaisers trage. Damals hat sich die ganze konservative Presse über
das parlamentarische Mißtrauensvotum mit Recht entrüstet und aufgelehnt.
Ja, ist denn ein altdeutsches oder ein konservatives Mißtrauensvotum, ausgehend
von einzelnen Blättern. Vereinsvorständen oder Persönlichkeiten im Grundsatz
verschieden von einem demokratischen oder parlamentarischen Mißtrauensvotum?
Wir appellieren an Herrn von Heydebrand: hätte nicht gerade die konservative
Partei jetzt die Verpflichtung, für das bedrohte Recht des Kaisers, an dem
Mann seiner Wahl und seines Vertrauens festzuhalten, mit aller Schärfe und
Bestimmtheit, auch gegenüber den Heißspornen der eigenen Partei einzutreten?

Wenn die neuerliche Bewegung gegen den Kanzler ihre Argumente insbesondere
aus der Friedensaktion, die sie sür unzeitig und schwächlich ansieht, abzuleiten
sucht, so sollten konservative Blätter auch das nicht vergessen: diese Friedens¬
aktion ging nicht sowohl von Herrn von Bethmann Hollweg. als vielmehr vom
Kaiser und seinen hohen Verbündeten, zumal dem jungen Kaiser Karl aus.
Ausdrücklich hat der Kanzler in seiner Rede vom 12. Dezember gesagt: „Seine
Majestät der Kaiser hat in vollem Einvernehmen und in Gemeinschaft mit den


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_331409/80>, abgerufen am 23.07.2024.