Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr.Die allgemeine Dienstpflicht bereit sein, ihre Dienste dem Kriegsamt zu widmen, ohne daß letzteres in der Ein Gesetz, das eine Mobilmachung von Hunderttausend":!: für Arbeits¬ Nach den Bestimmungen für die Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht Die allgemeine Dienstpflicht bereit sein, ihre Dienste dem Kriegsamt zu widmen, ohne daß letzteres in der Ein Gesetz, das eine Mobilmachung von Hunderttausend«:!: für Arbeits¬ Nach den Bestimmungen für die Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0369" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/331341"/> <fw type="header" place="top"> Die allgemeine Dienstpflicht</fw><lb/> <p xml:id="ID_1403" prev="#ID_1402"> bereit sein, ihre Dienste dem Kriegsamt zu widmen, ohne daß letzteres in der<lb/> Lage ist, die Scharen der Freiwilligen in einer ihren Kräften und Kenntnissen<lb/> entsprechenden Weise zu verwenden. Die Arbeitswilligkeit allein kann hier nicht<lb/> den Ausschlag geben, sondern es muß vor allem die Eignung zu ganz be¬<lb/> stimmten Arbeitsleistungen vorhanden sein. Daraus ergibt sich die Regel, daß<lb/> bei Aufforderungen zu freiwilligen Meldungen eine Sonderung nach Berufs¬<lb/> klassen wird erfolgen müssen, wobei selbstverständlich solche Berufe zu be¬<lb/> vorzugen sein werden, nach denen der größte Bedarf sich kundgibt. Im<lb/> Hinblick auf die Munitionsbeschaffung wird voraussichtlich die Nachfrage nach<lb/> gelernten Metallarbeitern zunächst am dringlichsten hervortreten. Gleichzeitig<lb/> könnten alle anderen Betriebe einen Mehrbedarf an Arbeitern beanspruchen,<lb/> die zu der Munitonsfrage in irgendwelchen Beziehungen stehen. In welchen<lb/> Betriebsgruppen die Tätigkeit erweitert werden soll, wird die Heeresleitung<lb/> freilich ebensowenig ausposaunen wie die Zahl der neu einzustellenden Arbeiter.</p><lb/> <p xml:id="ID_1404"> Ein Gesetz, das eine Mobilmachung von Hunderttausend«:!: für Arbeits¬<lb/> dienste im Auge hat, kann natürlich erst im Verlauf eines angemessenen Zeit¬<lb/> raums zu der erstrebten Breite sich entwickeln. Der ihm vorgezeichnete Wirkungs¬<lb/> kreis aber ist so umfangreich, daß nach und nach wohl auch solche Berufskreise<lb/> in Anspruch genommen werden dürften, deren Mitarbeit nicht sofort verwendet<lb/> werden kann. Das Arbeitsprogramm des Kriegsamts gipfelt ja nicht aus¬<lb/> schließlich in der Besetzung von Arbeitsstellen in neubegründeten Unternehmungen,<lb/> sondern bezweckt auch einen großartigen Verschiebungsprozeß im wirtschaftlichen<lb/> Organismus. Ein Teil der jetzt noch hinter der Front mit zivilem Arbeits-<lb/> aufgabsn beschäftigten Wehrpflichtigen wird vielleicht zu anderen Leistungen<lb/> herangezogen werden, während die zum Hilfsdienst aufgerufenen Personen in<lb/> die Lücken einrücken könnten. Ferner ließe sich die Zahl der jetzt noch als<lb/> unentbehrlich „Reklamierten" zweifellos beträchtlich verringern, wenn Arbeits¬<lb/> kräfte in genügender Menge zur Verfügung stehen. In den Betrieben der Ver¬<lb/> waltung, in den kriegswirtschaftlichen Organisationen, Banken und vielen anderen<lb/> Geschäftszweigen kriegswirtschaftlichen Charakters gibt es schon jetzt, wie jeder¬<lb/> mann beobachten kann, genug unbesetzte Posten, die zu aushilfsweiser Be¬<lb/> kleidung Anlaß geben könnten. Also auch ohne Kenntnis des vom Kriegsamt<lb/> entworfenen Verteilungsplans darf damit gerechnet werden, daß die Mobilisie¬<lb/> rung der Heimarmee keineswegs auf die Indienststellung der Arbeiterschaft für<lb/> industrielle Betriebe sich beschränken wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1405" next="#ID_1406"> Nach den Bestimmungen für die Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht<lb/> wird, wie dargelegt, zunächst vom Grundsatz ausgegangen, daß die Heranziehung<lb/> der erforderlichen Arbeitskräfte durch einen Ausruf zu freiwilligen Meldungen<lb/> erfolgen soll. Inwieweit dieser erste Schritt zur Mobilmachung der Heimarmee<lb/> den Bedarf decken wird, läßt sich nicht voraussagen. Entscheidend werden der<lb/> Umfang der Bedürfnisse, und zwar gesondert nach Berufsarten, und die Zahl<lb/> der Meldungen, wiederum nach beruflichen Kategorien geschieden, sein. Im</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0369]
Die allgemeine Dienstpflicht
bereit sein, ihre Dienste dem Kriegsamt zu widmen, ohne daß letzteres in der
Lage ist, die Scharen der Freiwilligen in einer ihren Kräften und Kenntnissen
entsprechenden Weise zu verwenden. Die Arbeitswilligkeit allein kann hier nicht
den Ausschlag geben, sondern es muß vor allem die Eignung zu ganz be¬
stimmten Arbeitsleistungen vorhanden sein. Daraus ergibt sich die Regel, daß
bei Aufforderungen zu freiwilligen Meldungen eine Sonderung nach Berufs¬
klassen wird erfolgen müssen, wobei selbstverständlich solche Berufe zu be¬
vorzugen sein werden, nach denen der größte Bedarf sich kundgibt. Im
Hinblick auf die Munitionsbeschaffung wird voraussichtlich die Nachfrage nach
gelernten Metallarbeitern zunächst am dringlichsten hervortreten. Gleichzeitig
könnten alle anderen Betriebe einen Mehrbedarf an Arbeitern beanspruchen,
die zu der Munitonsfrage in irgendwelchen Beziehungen stehen. In welchen
Betriebsgruppen die Tätigkeit erweitert werden soll, wird die Heeresleitung
freilich ebensowenig ausposaunen wie die Zahl der neu einzustellenden Arbeiter.
Ein Gesetz, das eine Mobilmachung von Hunderttausend«:!: für Arbeits¬
dienste im Auge hat, kann natürlich erst im Verlauf eines angemessenen Zeit¬
raums zu der erstrebten Breite sich entwickeln. Der ihm vorgezeichnete Wirkungs¬
kreis aber ist so umfangreich, daß nach und nach wohl auch solche Berufskreise
in Anspruch genommen werden dürften, deren Mitarbeit nicht sofort verwendet
werden kann. Das Arbeitsprogramm des Kriegsamts gipfelt ja nicht aus¬
schließlich in der Besetzung von Arbeitsstellen in neubegründeten Unternehmungen,
sondern bezweckt auch einen großartigen Verschiebungsprozeß im wirtschaftlichen
Organismus. Ein Teil der jetzt noch hinter der Front mit zivilem Arbeits-
aufgabsn beschäftigten Wehrpflichtigen wird vielleicht zu anderen Leistungen
herangezogen werden, während die zum Hilfsdienst aufgerufenen Personen in
die Lücken einrücken könnten. Ferner ließe sich die Zahl der jetzt noch als
unentbehrlich „Reklamierten" zweifellos beträchtlich verringern, wenn Arbeits¬
kräfte in genügender Menge zur Verfügung stehen. In den Betrieben der Ver¬
waltung, in den kriegswirtschaftlichen Organisationen, Banken und vielen anderen
Geschäftszweigen kriegswirtschaftlichen Charakters gibt es schon jetzt, wie jeder¬
mann beobachten kann, genug unbesetzte Posten, die zu aushilfsweiser Be¬
kleidung Anlaß geben könnten. Also auch ohne Kenntnis des vom Kriegsamt
entworfenen Verteilungsplans darf damit gerechnet werden, daß die Mobilisie¬
rung der Heimarmee keineswegs auf die Indienststellung der Arbeiterschaft für
industrielle Betriebe sich beschränken wird.
Nach den Bestimmungen für die Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht
wird, wie dargelegt, zunächst vom Grundsatz ausgegangen, daß die Heranziehung
der erforderlichen Arbeitskräfte durch einen Ausruf zu freiwilligen Meldungen
erfolgen soll. Inwieweit dieser erste Schritt zur Mobilmachung der Heimarmee
den Bedarf decken wird, läßt sich nicht voraussagen. Entscheidend werden der
Umfang der Bedürfnisse, und zwar gesondert nach Berufsarten, und die Zahl
der Meldungen, wiederum nach beruflichen Kategorien geschieden, sein. Im
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