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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr.

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Die Zurückführung Kriegsbeschädigter ins tätige Lebe"

erste Zeit Nachsicht zu üben, bis der Beschädigte sich wieder eingearbeitet hat,
ja die selbst bereit sind, die Nachteile, die ihnen durch die Beschäftigung Kriegs¬
beschädigter infolge geringerer Ausnutzung ihrer Einrichtungen und Betriebe
erwachsen, als ein Opfer für die gute Sache mit in den Kauf zu nehmen. Erfreulicher¬
weise hat die weiterschreitende Aufklärung über die Wichtigkeit der Kriegsbeschädigten¬
fürsorge bewirkt, daß eine immer größere Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitgeber¬
organisationen sich zur Übernahme dieses patriotischen Opfers bereit erklärt haben.

Natürlich ist es andererseits eine Pflicht der Fürsorgeorganisationen, keinen
Kriegsbeschädigten ohne eine gründliche und genügende Vorübung in das werk¬
tätige Leben zu entlassen. Auch hier liegt die wichtige Rolle, die die Übungs¬
werkstätten in der Kriegsbeschädigtenfürsorge spielen müssen, klar zutage.

In vielen Fällen allerdings bedingt es die Art der Verletzung, daß trotz
aller Bemühungen ein Verbleiben des Beschädigtem in seinem alten Berufe
schwierig oder ausgeschlossen erscheint. Dann tritt die Berufsberatung der
Fürsorgestellen in Tätigkeit. Die Tätigkeit der Berufsberatungsstellen mag sich
an den einzelnen Stellen in etwas verschiedener Weise abspielen. Als ein Bei¬
spiel will ich hier die unter Leitung von Direktor Bauersfeld siehende Berufs¬
beratungsstelle in Akkon" schildern. Von ihr werden zu den einzelnen Sitzungen
stets sachverständige Vertrauensmänner aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeit¬
nehmerkreise desjenigen Berufes hinzugezogen, dem der Beschädigte angehört hat,
und auch solche desjenigen Berufes, der für ihn als ein neuer etwa in Frage
kommt. An jeder Sitzung nimmt auch ein ärztlicher Sachverständiger teil. In
Gegenwart des Beschädigtem und auf Grund des ärztlichen Befundes über
seine Arbeitsfähigkeit werden dann die Aussichten erörtert, die sich dem Be¬
schädigtem in seinem alten oder in einem neuen Berufe bieten. So erhält dieser
dann die Unterlagen für seinen letzten Entschluß. Muß er tatsächlich einen
neuen Beruf ergreifen, so übernimmt die Fürsorgestelle die Einleitung der dazu
nötigen Schritte. Sie steht ihm zur Seite, falls Schreibwerk, Eingaben usw.
dazu nötig sein sollte. Sie übernimmt vor allen Dingen seine Ausbildung
für den neuen Beruf. Falls diese in den schon bestehenden Kursen und Übungs-
Werkstätten der betreffenden Fürsorgeorganisation nicht erfolgen kann, wird ihm
eine Lehr- und Ausbildungsstelle in einem Betriebe vermittelt, der hierzu geeignet
erscheint. Die Fürsorgestelle hat die nötige Fühlung mit den Kreisen der
Arbeitgeber, um dabei nicht auf größere Schwierigkeiten zu stoßen. Wenn
dann die nötige Ausbildung für den neuen Beruf erfolgt ist, so übernimmt die
Arbeitsvermittelung der Fürsorgestelle wieder die Arbeitsbeschaffung.

Die Überführung eines Erwachsenen in einen neuen Beruf ist immer eine
mißliche Sache. Die Aufnahmefähigkeit und die Anpassung des Erwachsenen
ist nicht mehr die gleiche wie die des Jugendlichen. Wenn aber diese Über-
führung mit der geschilderten gründlichen und sachverständigen Überlegung und
der geschilderten Vorsicht erfolgt, so ist wohl die sichere Hoffnung vorhanden,
daß größere Mißgriffe dabei vermieden werden.


Die Zurückführung Kriegsbeschädigter ins tätige Lebe»

erste Zeit Nachsicht zu üben, bis der Beschädigte sich wieder eingearbeitet hat,
ja die selbst bereit sind, die Nachteile, die ihnen durch die Beschäftigung Kriegs¬
beschädigter infolge geringerer Ausnutzung ihrer Einrichtungen und Betriebe
erwachsen, als ein Opfer für die gute Sache mit in den Kauf zu nehmen. Erfreulicher¬
weise hat die weiterschreitende Aufklärung über die Wichtigkeit der Kriegsbeschädigten¬
fürsorge bewirkt, daß eine immer größere Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitgeber¬
organisationen sich zur Übernahme dieses patriotischen Opfers bereit erklärt haben.

Natürlich ist es andererseits eine Pflicht der Fürsorgeorganisationen, keinen
Kriegsbeschädigten ohne eine gründliche und genügende Vorübung in das werk¬
tätige Leben zu entlassen. Auch hier liegt die wichtige Rolle, die die Übungs¬
werkstätten in der Kriegsbeschädigtenfürsorge spielen müssen, klar zutage.

In vielen Fällen allerdings bedingt es die Art der Verletzung, daß trotz
aller Bemühungen ein Verbleiben des Beschädigtem in seinem alten Berufe
schwierig oder ausgeschlossen erscheint. Dann tritt die Berufsberatung der
Fürsorgestellen in Tätigkeit. Die Tätigkeit der Berufsberatungsstellen mag sich
an den einzelnen Stellen in etwas verschiedener Weise abspielen. Als ein Bei¬
spiel will ich hier die unter Leitung von Direktor Bauersfeld siehende Berufs¬
beratungsstelle in Akkon« schildern. Von ihr werden zu den einzelnen Sitzungen
stets sachverständige Vertrauensmänner aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeit¬
nehmerkreise desjenigen Berufes hinzugezogen, dem der Beschädigte angehört hat,
und auch solche desjenigen Berufes, der für ihn als ein neuer etwa in Frage
kommt. An jeder Sitzung nimmt auch ein ärztlicher Sachverständiger teil. In
Gegenwart des Beschädigtem und auf Grund des ärztlichen Befundes über
seine Arbeitsfähigkeit werden dann die Aussichten erörtert, die sich dem Be¬
schädigtem in seinem alten oder in einem neuen Berufe bieten. So erhält dieser
dann die Unterlagen für seinen letzten Entschluß. Muß er tatsächlich einen
neuen Beruf ergreifen, so übernimmt die Fürsorgestelle die Einleitung der dazu
nötigen Schritte. Sie steht ihm zur Seite, falls Schreibwerk, Eingaben usw.
dazu nötig sein sollte. Sie übernimmt vor allen Dingen seine Ausbildung
für den neuen Beruf. Falls diese in den schon bestehenden Kursen und Übungs-
Werkstätten der betreffenden Fürsorgeorganisation nicht erfolgen kann, wird ihm
eine Lehr- und Ausbildungsstelle in einem Betriebe vermittelt, der hierzu geeignet
erscheint. Die Fürsorgestelle hat die nötige Fühlung mit den Kreisen der
Arbeitgeber, um dabei nicht auf größere Schwierigkeiten zu stoßen. Wenn
dann die nötige Ausbildung für den neuen Beruf erfolgt ist, so übernimmt die
Arbeitsvermittelung der Fürsorgestelle wieder die Arbeitsbeschaffung.

Die Überführung eines Erwachsenen in einen neuen Beruf ist immer eine
mißliche Sache. Die Aufnahmefähigkeit und die Anpassung des Erwachsenen
ist nicht mehr die gleiche wie die des Jugendlichen. Wenn aber diese Über-
führung mit der geschilderten gründlichen und sachverständigen Überlegung und
der geschilderten Vorsicht erfolgt, so ist wohl die sichere Hoffnung vorhanden,
daß größere Mißgriffe dabei vermieden werden.


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[0229] Die Zurückführung Kriegsbeschädigter ins tätige Lebe» erste Zeit Nachsicht zu üben, bis der Beschädigte sich wieder eingearbeitet hat, ja die selbst bereit sind, die Nachteile, die ihnen durch die Beschäftigung Kriegs¬ beschädigter infolge geringerer Ausnutzung ihrer Einrichtungen und Betriebe erwachsen, als ein Opfer für die gute Sache mit in den Kauf zu nehmen. Erfreulicher¬ weise hat die weiterschreitende Aufklärung über die Wichtigkeit der Kriegsbeschädigten¬ fürsorge bewirkt, daß eine immer größere Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitgeber¬ organisationen sich zur Übernahme dieses patriotischen Opfers bereit erklärt haben. Natürlich ist es andererseits eine Pflicht der Fürsorgeorganisationen, keinen Kriegsbeschädigten ohne eine gründliche und genügende Vorübung in das werk¬ tätige Leben zu entlassen. Auch hier liegt die wichtige Rolle, die die Übungs¬ werkstätten in der Kriegsbeschädigtenfürsorge spielen müssen, klar zutage. In vielen Fällen allerdings bedingt es die Art der Verletzung, daß trotz aller Bemühungen ein Verbleiben des Beschädigtem in seinem alten Berufe schwierig oder ausgeschlossen erscheint. Dann tritt die Berufsberatung der Fürsorgestellen in Tätigkeit. Die Tätigkeit der Berufsberatungsstellen mag sich an den einzelnen Stellen in etwas verschiedener Weise abspielen. Als ein Bei¬ spiel will ich hier die unter Leitung von Direktor Bauersfeld siehende Berufs¬ beratungsstelle in Akkon« schildern. Von ihr werden zu den einzelnen Sitzungen stets sachverständige Vertrauensmänner aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeit¬ nehmerkreise desjenigen Berufes hinzugezogen, dem der Beschädigte angehört hat, und auch solche desjenigen Berufes, der für ihn als ein neuer etwa in Frage kommt. An jeder Sitzung nimmt auch ein ärztlicher Sachverständiger teil. In Gegenwart des Beschädigtem und auf Grund des ärztlichen Befundes über seine Arbeitsfähigkeit werden dann die Aussichten erörtert, die sich dem Be¬ schädigtem in seinem alten oder in einem neuen Berufe bieten. So erhält dieser dann die Unterlagen für seinen letzten Entschluß. Muß er tatsächlich einen neuen Beruf ergreifen, so übernimmt die Fürsorgestelle die Einleitung der dazu nötigen Schritte. Sie steht ihm zur Seite, falls Schreibwerk, Eingaben usw. dazu nötig sein sollte. Sie übernimmt vor allen Dingen seine Ausbildung für den neuen Beruf. Falls diese in den schon bestehenden Kursen und Übungs- Werkstätten der betreffenden Fürsorgeorganisation nicht erfolgen kann, wird ihm eine Lehr- und Ausbildungsstelle in einem Betriebe vermittelt, der hierzu geeignet erscheint. Die Fürsorgestelle hat die nötige Fühlung mit den Kreisen der Arbeitgeber, um dabei nicht auf größere Schwierigkeiten zu stoßen. Wenn dann die nötige Ausbildung für den neuen Beruf erfolgt ist, so übernimmt die Arbeitsvermittelung der Fürsorgestelle wieder die Arbeitsbeschaffung. Die Überführung eines Erwachsenen in einen neuen Beruf ist immer eine mißliche Sache. Die Aufnahmefähigkeit und die Anpassung des Erwachsenen ist nicht mehr die gleiche wie die des Jugendlichen. Wenn aber diese Über- führung mit der geschilderten gründlichen und sachverständigen Überlegung und der geschilderten Vorsicht erfolgt, so ist wohl die sichere Hoffnung vorhanden, daß größere Mißgriffe dabei vermieden werden.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_324408/229>, abgerufen am 22.07.2024.