Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.Die Freimaurer und der Weltkrieg einst unter Mitarbeit des Freimaurers Crispi, des Freundes unseres Alt¬ Am 10. Januar dieses Jahres beschlossen die Vertreter der deutschen "Angesichts der Haltung der italienischen Freimaurerei, die, aufgestachelt Die Freimaurer und der Weltkrieg einst unter Mitarbeit des Freimaurers Crispi, des Freundes unseres Alt¬ Am 10. Januar dieses Jahres beschlossen die Vertreter der deutschen „Angesichts der Haltung der italienischen Freimaurerei, die, aufgestachelt <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0381" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/324354"/> <fw type="header" place="top"> Die Freimaurer und der Weltkrieg</fw><lb/> <p xml:id="ID_1149" prev="#ID_1148"> einst unter Mitarbeit des Freimaurers Crispi, des Freundes unseres Alt¬<lb/> reichskanzlers, sich mit Deutschland zu Schutz und Trutz verbunden hatte. Der<lb/> deutsche Großlogenbund hat aber in der Zeit alles getan, was unter den<lb/> gegebenen Umständen möglich war, um auf die Freimaurerei Italiens unmittelbar<lb/> einzuwirken, um ihrer Beeinflussung durch den Groß-Orient von Frankreich und<lb/> ihrer eigenen politischen Betätigung entgegenzuarbeiten. Obschon jedem Kenner der<lb/> Verhältnisse von vornherein die Aussichtslosigkeiten aller Bemühungen bekannt<lb/> sein mußten, blieb nichts unversucht, den verderblichen Einfluß der italienischen<lb/> Freimaurer zu bekämpfen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1150"> Am 10. Januar dieses Jahres beschlossen die Vertreter der deutschen<lb/> Freimaurerei, daß während des Kriegszustandes alle Beziehungen zur Freimaurerei<lb/> der mit uns im Kampfe befindlichen Staaten ruhen sollten, und daß eine<lb/> Neuregelung erst nach dem Friedensschlüsse eintreten müßte. Am 29. Mai<lb/> erfolgte dann auch der förmliche Abbruch der Beziehungen zur italienischen<lb/> Großloge durch die folgende Erklärung:</p><lb/> <p xml:id="ID_1151"> „Angesichts der Haltung der italienischen Freimaurerei, die, aufgestachelt<lb/> durch ihre französischen Gesinnungsgenossen, sich in ihrer Gesamtheit in politische,<lb/> zum Kriege führende Parteikämpfe einzulassen und dadurch gegen das eine<lb/> derartige Handlungsweise ausdrücklich verbietende freimaurerische Grundgesetz<lb/> schroff verstoßen hat, bricht der deutsche Großlogenbund seine bisherigen<lb/> Beziehungen zu der italienischen und französischen Freimaurerei hiermit ab.<lb/> Gegenüber den Freimaurern in den übrigen feindlichen Ländern verbleibt es<lb/> bei dem früher bereits gefaßten Beschluß, nach dem jegliche Beziehungen der<lb/> Großlogen zueinander seit Beginn der Feindseligkeiten ruhen."</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0381]
Die Freimaurer und der Weltkrieg
einst unter Mitarbeit des Freimaurers Crispi, des Freundes unseres Alt¬
reichskanzlers, sich mit Deutschland zu Schutz und Trutz verbunden hatte. Der
deutsche Großlogenbund hat aber in der Zeit alles getan, was unter den
gegebenen Umständen möglich war, um auf die Freimaurerei Italiens unmittelbar
einzuwirken, um ihrer Beeinflussung durch den Groß-Orient von Frankreich und
ihrer eigenen politischen Betätigung entgegenzuarbeiten. Obschon jedem Kenner der
Verhältnisse von vornherein die Aussichtslosigkeiten aller Bemühungen bekannt
sein mußten, blieb nichts unversucht, den verderblichen Einfluß der italienischen
Freimaurer zu bekämpfen.
Am 10. Januar dieses Jahres beschlossen die Vertreter der deutschen
Freimaurerei, daß während des Kriegszustandes alle Beziehungen zur Freimaurerei
der mit uns im Kampfe befindlichen Staaten ruhen sollten, und daß eine
Neuregelung erst nach dem Friedensschlüsse eintreten müßte. Am 29. Mai
erfolgte dann auch der förmliche Abbruch der Beziehungen zur italienischen
Großloge durch die folgende Erklärung:
„Angesichts der Haltung der italienischen Freimaurerei, die, aufgestachelt
durch ihre französischen Gesinnungsgenossen, sich in ihrer Gesamtheit in politische,
zum Kriege führende Parteikämpfe einzulassen und dadurch gegen das eine
derartige Handlungsweise ausdrücklich verbietende freimaurerische Grundgesetz
schroff verstoßen hat, bricht der deutsche Großlogenbund seine bisherigen
Beziehungen zu der italienischen und französischen Freimaurerei hiermit ab.
Gegenüber den Freimaurern in den übrigen feindlichen Ländern verbleibt es
bei dem früher bereits gefaßten Beschluß, nach dem jegliche Beziehungen der
Großlogen zueinander seit Beginn der Feindseligkeiten ruhen."
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