Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.Die Notwendigkeit einer deuischcn Pflichtjugendwehr fallor sowohl das Musterungsgeschäft wie die ständige Militärkontrolle sich un¬ Für alle Jugendkompagnien wäre ein einheitlicher Lehrplan aufzustellen. Die Prüfung würde eine Auslese solcher Jungleute schaffen, die zur Er¬ Es fragt sich, ob man den Sonntagnachmittag als Übungszeit beibehalten Die Notwendigkeit einer deuischcn Pflichtjugendwehr fallor sowohl das Musterungsgeschäft wie die ständige Militärkontrolle sich un¬ Für alle Jugendkompagnien wäre ein einheitlicher Lehrplan aufzustellen. Die Prüfung würde eine Auslese solcher Jungleute schaffen, die zur Er¬ Es fragt sich, ob man den Sonntagnachmittag als Übungszeit beibehalten <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0262" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/324235"/> <fw type="header" place="top"> Die Notwendigkeit einer deuischcn Pflichtjugendwehr</fw><lb/> <p xml:id="ID_794" prev="#ID_793"> fallor sowohl das Musterungsgeschäft wie die ständige Militärkontrolle sich un¬<lb/> schwer bewerkstelligen läßt. Eine Erweiterung der Fortbildungsschule dahin, daß<lb/> ihr Nahmen, soweit militärische Vorbereitung in Frage kommt, alle schulentlassene<lb/> männliche Jugend umfaßt, wird freilich nötig sein. Das Kultusministerium und die<lb/> Schulverwaltungen werden der neuen Regelung dadurch Rechnung tragen müssen,<lb/> daß einerseits der Turnunterricht nach militärischen Gesichtspunkten ausgestaltet<lb/> wird, anderseits die Zeit für die Übungen der Jugendkompagnien durch Ver¬<lb/> kürzen des übrigen Lehrplans gewonnen wird. Seit vielen Jahren ist in<lb/> Frankreich schon eine solche Regelung festgelegt. Warum sollte das in Deutsch¬<lb/> land nicht möglich sein? Nach dem Vorbild Italiens wird man auch bei uns<lb/> eine dem Kriegsministerium angegliederte besondere Zentralbehörde für militärische<lb/> Jugenderziehung schaffen müssen. Vorbildlich ist auch die in Italien getroffene<lb/> Gesetzmaßnahme, nach welcher der Erwerb des Einjährig-Freiwilligen-Zeugnisses<lb/> abhängig ist von der erfolgreichen Teilnahme an der militärischen Jugendvor¬<lb/> bereitung. Für die Einkleidung und Ausrüstung der Jungleute sind staatliche<lb/> Mittel bereit zu stellen. Es ist sehr zu überlegen, ob der Standpunkt beizu¬<lb/> behalten ist, nach welchem jede Ausbildung mit der Waffe ausgeschlossen sein<lb/> soll. Alle übrigen Staaten, die sich mit militärischer Jugendoorbildung befassen,<lb/> haben Schießübungen mit der Schußwaffe in den Lehrplan aufgenommen. Die<lb/> überwiegende Meinung geht auch bei uns in den beteiligten Kreisen dahin, daß<lb/> Auge und Hand des Jünglings nicht früh genug an die Schußwaffe gewöhnt<lb/> werden können. Um ein ruhiges, sicheres Schießen auf bewegliche Ziele zu er¬<lb/> reichen, ist eine große Selbstzucht nötig, die nur durch langjährige Gewöhnung<lb/> erreicht werden kann. Die Zeit der militärischen Jugendvorbildung kann solche<lb/> durch Jahre fortgesetzte Gewöhnung bieten. Schwächliche Bedenken können bei<lb/> dem Ernst und der Gefahr der Stunde wahrlich nicht mehr Platz greifen.</p><lb/> <p xml:id="ID_795"> Für alle Jugendkompagnien wäre ein einheitlicher Lehrplan aufzustellen.<lb/> In diesem Sinne ist auch eine Nachahmung der französischen Einrichtung des<lb/> brevet ä'aptituäs dringend zu empfehlen. In Frankreich tritt bezirksweise all¬<lb/> jährlich in der Zeit vom 1. bis 31. Juli eine aus Offizieren, staatlichen Ab¬<lb/> geordneten und Vertretern der Vorbereitungsgesellschaften bestehende Körperschaft<lb/> zusammen und prüft einzeln alle ihr vorgestellten Jungleute. Wer die Prüfung<lb/> besteht, erwirbt mit dem brsvst tZ'aptituäs folgende Berechtigungen: Wahl der<lb/> Waffe und des Truppenteils, Eigenschaft als Unteroffizieranwärter, Bevorzugung<lb/> bei Beförderung, Verwendung zu besonderem Dienst.</p><lb/> <p xml:id="ID_796"> Die Prüfung würde eine Auslese solcher Jungleute schaffen, die zur Er¬<lb/> gänzung des Unteroffizicrkorps geeignet sind. Im übrigen würde alljährlich eine<lb/> Vorstellung jeder Kompagnie vor der Militärkommission stattfinden müssen.</p><lb/> <p xml:id="ID_797" next="#ID_798"> Es fragt sich, ob man den Sonntagnachmittag als Übungszeit beibehalten<lb/> soll. Zwei Einwände werden geltend gemacht. Man sagt, der Sonntag müsse<lb/> der im Aufblühen begriffenen freien Jugendpflege vorbehalten bleiben. Von<lb/> anderer Seite wird entgegengehalten, am Sonntag gehöre der Jüngling ent-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0262]
Die Notwendigkeit einer deuischcn Pflichtjugendwehr
fallor sowohl das Musterungsgeschäft wie die ständige Militärkontrolle sich un¬
schwer bewerkstelligen läßt. Eine Erweiterung der Fortbildungsschule dahin, daß
ihr Nahmen, soweit militärische Vorbereitung in Frage kommt, alle schulentlassene
männliche Jugend umfaßt, wird freilich nötig sein. Das Kultusministerium und die
Schulverwaltungen werden der neuen Regelung dadurch Rechnung tragen müssen,
daß einerseits der Turnunterricht nach militärischen Gesichtspunkten ausgestaltet
wird, anderseits die Zeit für die Übungen der Jugendkompagnien durch Ver¬
kürzen des übrigen Lehrplans gewonnen wird. Seit vielen Jahren ist in
Frankreich schon eine solche Regelung festgelegt. Warum sollte das in Deutsch¬
land nicht möglich sein? Nach dem Vorbild Italiens wird man auch bei uns
eine dem Kriegsministerium angegliederte besondere Zentralbehörde für militärische
Jugenderziehung schaffen müssen. Vorbildlich ist auch die in Italien getroffene
Gesetzmaßnahme, nach welcher der Erwerb des Einjährig-Freiwilligen-Zeugnisses
abhängig ist von der erfolgreichen Teilnahme an der militärischen Jugendvor¬
bereitung. Für die Einkleidung und Ausrüstung der Jungleute sind staatliche
Mittel bereit zu stellen. Es ist sehr zu überlegen, ob der Standpunkt beizu¬
behalten ist, nach welchem jede Ausbildung mit der Waffe ausgeschlossen sein
soll. Alle übrigen Staaten, die sich mit militärischer Jugendoorbildung befassen,
haben Schießübungen mit der Schußwaffe in den Lehrplan aufgenommen. Die
überwiegende Meinung geht auch bei uns in den beteiligten Kreisen dahin, daß
Auge und Hand des Jünglings nicht früh genug an die Schußwaffe gewöhnt
werden können. Um ein ruhiges, sicheres Schießen auf bewegliche Ziele zu er¬
reichen, ist eine große Selbstzucht nötig, die nur durch langjährige Gewöhnung
erreicht werden kann. Die Zeit der militärischen Jugendvorbildung kann solche
durch Jahre fortgesetzte Gewöhnung bieten. Schwächliche Bedenken können bei
dem Ernst und der Gefahr der Stunde wahrlich nicht mehr Platz greifen.
Für alle Jugendkompagnien wäre ein einheitlicher Lehrplan aufzustellen.
In diesem Sinne ist auch eine Nachahmung der französischen Einrichtung des
brevet ä'aptituäs dringend zu empfehlen. In Frankreich tritt bezirksweise all¬
jährlich in der Zeit vom 1. bis 31. Juli eine aus Offizieren, staatlichen Ab¬
geordneten und Vertretern der Vorbereitungsgesellschaften bestehende Körperschaft
zusammen und prüft einzeln alle ihr vorgestellten Jungleute. Wer die Prüfung
besteht, erwirbt mit dem brsvst tZ'aptituäs folgende Berechtigungen: Wahl der
Waffe und des Truppenteils, Eigenschaft als Unteroffizieranwärter, Bevorzugung
bei Beförderung, Verwendung zu besonderem Dienst.
Die Prüfung würde eine Auslese solcher Jungleute schaffen, die zur Er¬
gänzung des Unteroffizicrkorps geeignet sind. Im übrigen würde alljährlich eine
Vorstellung jeder Kompagnie vor der Militärkommission stattfinden müssen.
Es fragt sich, ob man den Sonntagnachmittag als Übungszeit beibehalten
soll. Zwei Einwände werden geltend gemacht. Man sagt, der Sonntag müsse
der im Aufblühen begriffenen freien Jugendpflege vorbehalten bleiben. Von
anderer Seite wird entgegengehalten, am Sonntag gehöre der Jüngling ent-
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