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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Die Notwendigkeit einer deutschen Pflichtjugendwehr

kamen nur die, die früher schon in Sportvereinen, Turnvereinen oder anderen
Vereinigungen sich körperlich ausbildeten. Alle die Schlappen, die Faulen, die
Muttersöhnchen, alle diejenigen, die sie besonders nötig hatten, erfaßte die
Einrichtung nicht. Im Laufe des Jahres ist dann überall sogar eine rück¬
läufige Bewegung eingetreten. Es begannen die Austritte -- man denke:
Austrittsmöglichkeit aus einer rein militärischen Einrichtung. -- Bei denen, die
nicht auftraten, war zum Teil eine geringe Beteiligung an den Einzelübungen
festzustellen. Dem Führer steht ja ein Zwangsmittel nicht zu Gebote. Die so
notwendige Arbeitsfreude des Führers, ohne die er in seiner freiwillig über¬
nommenen Aufgabe naturgemäß nichts leisten kann, erleidet jedesmal einen
harten Stoß, wenn er auf das kleine Häuflein der Erschienenen blicken muß.
Kann man von der Jugend wirklich verlangen, daß sie die Notwendigkeit der
Übungen erkennt, daß sie die Unbequemlichkeit des Dienstes auf sich nimmt,
auch wenn der Reiz der Neuheit schwindet? Staatszwang ist nötig, sonst ist
es bald um unsere Jugendkompagnien geschehen. Es wäre töricht, sich darüber
der geringsten Täuschung hingeben zu wollen. Es kommt hinzu, daß ohne
solchen Zwang sich die stark auseinandergehenden Strömungen der deutschen
männlichen Jugendpflege nicht in dem Punkt "einheitliche militärische Jugend-
Vorbildung" vereinigen lassen. Wir stehen im Zeitalter der Notwehr. Es
gilt im Kampf um Sein oder Nichtsein allen deutschen Wesens mit eisernem
Willen das durchzuführen, was notwendig ist, uns den Sieg zu verbürgen.
Das gilt auch für die Jugendpflege. Ist die militärische Jugendpflege notwendig,
so treten alle anderen Richtungen deutscher Jugendpflege jetzt ganz zurück hinter
die Aufgabe der Wehrhaftmachung im rein militärischen Sinn. Und in der
Tat ist das Fehlen einheitlicher militärischer Jugendvorbereitung seit Jahrzehnten
eine klaffende Lücke in unserer Rüstung. Längst haben unsere Feinde das
erkannt, hier einen Hebel eingesetzt und uns einen starken Vorsprung abgewonnen.
In England, Frankreich, Rußland, Italien und Japan arbeitet seit langen
Jahren eine planmäßige und großzügige militärische Jugendvorbereitung mit
allen Mitteln staatlicher Förderung, unter denen auch Zwangsmaßregeln nicht
sehlen*). Sicherlich wäre es ein nicht zu unterschätzender Gewinn, wenn auch
bei uns alle diejenigen, die wir heute nach verhältnismäßig kurzer Ausbildungszeit
in das Feld hinaussenden, durch solche Schule einer mehrjährigen militärischen
Jugendvorbereitung hindurchgegangen wären.

Die Forderung auf Einführung staatlicher Zwangsjugendwehr in Deutschland
stammt nicht erst von heute. Vor mehr als hundert Jahren haben keine
Geringeren als Scharnhorst und Gneisenau nach der Unglückszeit 1806/07 die
Aufnahme einer soldatischen Erziehung in das deutsche Schulwesen gefordert.
Gneisenau machte den Vorschlag: kein deutscher Jüngling dürfe die Braut eher



Nähresdarüber in meinem jetzt auch als Sonderdruck im Buchhandel erschienenen
Aufsatz: "Die deutsche Jugendwehr als Notwehr deutschen Volkstums". Verlag Quelle und
Meyer, Leipzig, in der Zeitschrift für Pädagogische Psychologie, Jahrgang 16, 6./6. Heft.
Die Notwendigkeit einer deutschen Pflichtjugendwehr

kamen nur die, die früher schon in Sportvereinen, Turnvereinen oder anderen
Vereinigungen sich körperlich ausbildeten. Alle die Schlappen, die Faulen, die
Muttersöhnchen, alle diejenigen, die sie besonders nötig hatten, erfaßte die
Einrichtung nicht. Im Laufe des Jahres ist dann überall sogar eine rück¬
läufige Bewegung eingetreten. Es begannen die Austritte — man denke:
Austrittsmöglichkeit aus einer rein militärischen Einrichtung. — Bei denen, die
nicht auftraten, war zum Teil eine geringe Beteiligung an den Einzelübungen
festzustellen. Dem Führer steht ja ein Zwangsmittel nicht zu Gebote. Die so
notwendige Arbeitsfreude des Führers, ohne die er in seiner freiwillig über¬
nommenen Aufgabe naturgemäß nichts leisten kann, erleidet jedesmal einen
harten Stoß, wenn er auf das kleine Häuflein der Erschienenen blicken muß.
Kann man von der Jugend wirklich verlangen, daß sie die Notwendigkeit der
Übungen erkennt, daß sie die Unbequemlichkeit des Dienstes auf sich nimmt,
auch wenn der Reiz der Neuheit schwindet? Staatszwang ist nötig, sonst ist
es bald um unsere Jugendkompagnien geschehen. Es wäre töricht, sich darüber
der geringsten Täuschung hingeben zu wollen. Es kommt hinzu, daß ohne
solchen Zwang sich die stark auseinandergehenden Strömungen der deutschen
männlichen Jugendpflege nicht in dem Punkt „einheitliche militärische Jugend-
Vorbildung" vereinigen lassen. Wir stehen im Zeitalter der Notwehr. Es
gilt im Kampf um Sein oder Nichtsein allen deutschen Wesens mit eisernem
Willen das durchzuführen, was notwendig ist, uns den Sieg zu verbürgen.
Das gilt auch für die Jugendpflege. Ist die militärische Jugendpflege notwendig,
so treten alle anderen Richtungen deutscher Jugendpflege jetzt ganz zurück hinter
die Aufgabe der Wehrhaftmachung im rein militärischen Sinn. Und in der
Tat ist das Fehlen einheitlicher militärischer Jugendvorbereitung seit Jahrzehnten
eine klaffende Lücke in unserer Rüstung. Längst haben unsere Feinde das
erkannt, hier einen Hebel eingesetzt und uns einen starken Vorsprung abgewonnen.
In England, Frankreich, Rußland, Italien und Japan arbeitet seit langen
Jahren eine planmäßige und großzügige militärische Jugendvorbereitung mit
allen Mitteln staatlicher Förderung, unter denen auch Zwangsmaßregeln nicht
sehlen*). Sicherlich wäre es ein nicht zu unterschätzender Gewinn, wenn auch
bei uns alle diejenigen, die wir heute nach verhältnismäßig kurzer Ausbildungszeit
in das Feld hinaussenden, durch solche Schule einer mehrjährigen militärischen
Jugendvorbereitung hindurchgegangen wären.

Die Forderung auf Einführung staatlicher Zwangsjugendwehr in Deutschland
stammt nicht erst von heute. Vor mehr als hundert Jahren haben keine
Geringeren als Scharnhorst und Gneisenau nach der Unglückszeit 1806/07 die
Aufnahme einer soldatischen Erziehung in das deutsche Schulwesen gefordert.
Gneisenau machte den Vorschlag: kein deutscher Jüngling dürfe die Braut eher



Nähresdarüber in meinem jetzt auch als Sonderdruck im Buchhandel erschienenen
Aufsatz: „Die deutsche Jugendwehr als Notwehr deutschen Volkstums". Verlag Quelle und
Meyer, Leipzig, in der Zeitschrift für Pädagogische Psychologie, Jahrgang 16, 6./6. Heft.
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[0259] Die Notwendigkeit einer deutschen Pflichtjugendwehr kamen nur die, die früher schon in Sportvereinen, Turnvereinen oder anderen Vereinigungen sich körperlich ausbildeten. Alle die Schlappen, die Faulen, die Muttersöhnchen, alle diejenigen, die sie besonders nötig hatten, erfaßte die Einrichtung nicht. Im Laufe des Jahres ist dann überall sogar eine rück¬ läufige Bewegung eingetreten. Es begannen die Austritte — man denke: Austrittsmöglichkeit aus einer rein militärischen Einrichtung. — Bei denen, die nicht auftraten, war zum Teil eine geringe Beteiligung an den Einzelübungen festzustellen. Dem Führer steht ja ein Zwangsmittel nicht zu Gebote. Die so notwendige Arbeitsfreude des Führers, ohne die er in seiner freiwillig über¬ nommenen Aufgabe naturgemäß nichts leisten kann, erleidet jedesmal einen harten Stoß, wenn er auf das kleine Häuflein der Erschienenen blicken muß. Kann man von der Jugend wirklich verlangen, daß sie die Notwendigkeit der Übungen erkennt, daß sie die Unbequemlichkeit des Dienstes auf sich nimmt, auch wenn der Reiz der Neuheit schwindet? Staatszwang ist nötig, sonst ist es bald um unsere Jugendkompagnien geschehen. Es wäre töricht, sich darüber der geringsten Täuschung hingeben zu wollen. Es kommt hinzu, daß ohne solchen Zwang sich die stark auseinandergehenden Strömungen der deutschen männlichen Jugendpflege nicht in dem Punkt „einheitliche militärische Jugend- Vorbildung" vereinigen lassen. Wir stehen im Zeitalter der Notwehr. Es gilt im Kampf um Sein oder Nichtsein allen deutschen Wesens mit eisernem Willen das durchzuführen, was notwendig ist, uns den Sieg zu verbürgen. Das gilt auch für die Jugendpflege. Ist die militärische Jugendpflege notwendig, so treten alle anderen Richtungen deutscher Jugendpflege jetzt ganz zurück hinter die Aufgabe der Wehrhaftmachung im rein militärischen Sinn. Und in der Tat ist das Fehlen einheitlicher militärischer Jugendvorbereitung seit Jahrzehnten eine klaffende Lücke in unserer Rüstung. Längst haben unsere Feinde das erkannt, hier einen Hebel eingesetzt und uns einen starken Vorsprung abgewonnen. In England, Frankreich, Rußland, Italien und Japan arbeitet seit langen Jahren eine planmäßige und großzügige militärische Jugendvorbereitung mit allen Mitteln staatlicher Förderung, unter denen auch Zwangsmaßregeln nicht sehlen*). Sicherlich wäre es ein nicht zu unterschätzender Gewinn, wenn auch bei uns alle diejenigen, die wir heute nach verhältnismäßig kurzer Ausbildungszeit in das Feld hinaussenden, durch solche Schule einer mehrjährigen militärischen Jugendvorbereitung hindurchgegangen wären. Die Forderung auf Einführung staatlicher Zwangsjugendwehr in Deutschland stammt nicht erst von heute. Vor mehr als hundert Jahren haben keine Geringeren als Scharnhorst und Gneisenau nach der Unglückszeit 1806/07 die Aufnahme einer soldatischen Erziehung in das deutsche Schulwesen gefordert. Gneisenau machte den Vorschlag: kein deutscher Jüngling dürfe die Braut eher Nähresdarüber in meinem jetzt auch als Sonderdruck im Buchhandel erschienenen Aufsatz: „Die deutsche Jugendwehr als Notwehr deutschen Volkstums". Verlag Quelle und Meyer, Leipzig, in der Zeitschrift für Pädagogische Psychologie, Jahrgang 16, 6./6. Heft.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/259>, abgerufen am 03.07.2024.