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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Zmmannel Kant über Politik, Krieg und Frieden

bareres Mittel, der Krieg. Wir sehen schon, wie Zwietracht und Fehde allmählich
die einzelnen Menschen zu kleineren geselligen Verbänden zusammengeführt haben.
Ähnlich wird, so meint Kant, der Krieg durch seine indirekten Wirkungen auch
die einzelnen Staaten untereinander zu einem friedlich und rechtlich organisierten
Völkerbunde zusammenschließen. "Die Natur selbst treibt durch die Kriege, durch
die überspannte und niemals nachlassende Zurüstung zu denselben, durch die Not,
die dadurch ein jeder Staat innerlich fühlt, zu einem Völkerbunde," der freilich
nicht in einem Zuge, sondern erst nach vielerlei "Verwüstungen, Umkippungen
und Erschöpfung der Kräfte Zustandekommen wird". Kant weiß zwar sehr gut,
daß diese Idee sehr "schwärmerisch" sei und tröstet sich im übrigen mit dem
Gedanken, daß auch die Philosophie ihren Chiliasmus haben könne. Aber er ist
doch anderseits so sehr von dem unerträglichen Drucke, den der drohende Kriegs-
zustand über die Völker bringt, und vor allem von dem Grauen und Schrecken
des Krieges selbst ergriffen, daß er es für unmöglich hält, daß die Völker nicht
früher oder später sich von einem solchen Alpdruck befreien. Er weist mit Ent¬
rüstung auf die zu Kriegszwecken kontrahicrie, ins ungemessene anwachsende Schulden¬
last der Nationen hin, mit einer Andeutung, daß ihm die Sache noch ziemlich
neu war; wie würde er sich wundern, locum er sähe, wie ausgezeichnet derartige
Lasten von modernen Völkern ausbalanciert zu werden pflegen. Er nennt den
Krieg das größte Übel, das zivilisierte Völker drücke, und macht die böse Bemerkung,
die gut in einer sozialdemokratischen Programmschrift stehen könnte, daß unsere
Weltregierer für Erziehungsanstalten und alles, was das Weltbeste betreffe, kein
Geld übrig hätten, weil alles auf den künftigen Krieg schon im voraus verrechnet
sei. Auch von vorgeblicher moralischer Läuterung durch den Krieg will er nichts
wissen, sondern sieht nur die schweren sittlichen Übel, die in seinem Gefolge
aufzutreten pflegen und stimmt dem Wort eines alten Griechen zu, der Krieg sei
darin schlimm, daß er mehr böse Leute mache als er deren wegnähme. Er
beklagt es tief, daß die Neigung zum Kriege bei den Menschen unausrottbar und
gleichsam "auf die menschliche Natur gepfropft" zu sein scheine, ja noch obendrein
als etwas Edles gelte, und wirft den Staatsoberhäuptern vor, daß sie des Krieges
nimmer satt werden können. Man steht: wer sich von den modernen Lesern für
den Krieg bei Kant eine Herzstärkung holen will, findet sich reichlich enttäuscht.

Trotz dieser inneren Abneigung gegen den Krieg und seine Greuel hat sich
Kant doch nicht versagt, die Gesichtspunkte seiner Rechtssystematik auch auf dieses
Gebiet anzuwenden und eine Art Rechtslehre des Krieges zu konstruieren, die er
in ein Recht zum Kriege, ein Recht im Kriege und ein Recht nach dem Kriege
zerlegt. Er steigt hier stellenweise ins einzelne und konkrete herab und dem
aufmerksamen Leser wird die Aktualität mancher seiner Bemerkungen nicht ent¬
gehen. Das Recht zum Kriege, bei dem ein Staat sein Recht dnrch eigene Ge¬
walt verfolgt, tritt ein auf Grund einer zweifachen Voraussetzung: einmal, wenn
eine faktische Verletzung des eigenen Staatsgebiets vorliegt, und zweitens, wenn
ein Staat durch einen anderen in gefährlichem Maße bedroht wird, sei es durch
überhandnehmende Rüstungen, sei es durch bedrohlich anwachsenden Landerwerb.
In letzteren Fällen ist auch ein Präventivkrieg berechtigt. Ferner haben alle in
Kommunikation stehenden Mächte ein Recht auf politisches Gleichgewicht, woraus
sich zugleich das Recht auf Eingehung von Bündnissen und Formierung besonderer


Zmmannel Kant über Politik, Krieg und Frieden

bareres Mittel, der Krieg. Wir sehen schon, wie Zwietracht und Fehde allmählich
die einzelnen Menschen zu kleineren geselligen Verbänden zusammengeführt haben.
Ähnlich wird, so meint Kant, der Krieg durch seine indirekten Wirkungen auch
die einzelnen Staaten untereinander zu einem friedlich und rechtlich organisierten
Völkerbunde zusammenschließen. „Die Natur selbst treibt durch die Kriege, durch
die überspannte und niemals nachlassende Zurüstung zu denselben, durch die Not,
die dadurch ein jeder Staat innerlich fühlt, zu einem Völkerbunde," der freilich
nicht in einem Zuge, sondern erst nach vielerlei „Verwüstungen, Umkippungen
und Erschöpfung der Kräfte Zustandekommen wird". Kant weiß zwar sehr gut,
daß diese Idee sehr „schwärmerisch" sei und tröstet sich im übrigen mit dem
Gedanken, daß auch die Philosophie ihren Chiliasmus haben könne. Aber er ist
doch anderseits so sehr von dem unerträglichen Drucke, den der drohende Kriegs-
zustand über die Völker bringt, und vor allem von dem Grauen und Schrecken
des Krieges selbst ergriffen, daß er es für unmöglich hält, daß die Völker nicht
früher oder später sich von einem solchen Alpdruck befreien. Er weist mit Ent¬
rüstung auf die zu Kriegszwecken kontrahicrie, ins ungemessene anwachsende Schulden¬
last der Nationen hin, mit einer Andeutung, daß ihm die Sache noch ziemlich
neu war; wie würde er sich wundern, locum er sähe, wie ausgezeichnet derartige
Lasten von modernen Völkern ausbalanciert zu werden pflegen. Er nennt den
Krieg das größte Übel, das zivilisierte Völker drücke, und macht die böse Bemerkung,
die gut in einer sozialdemokratischen Programmschrift stehen könnte, daß unsere
Weltregierer für Erziehungsanstalten und alles, was das Weltbeste betreffe, kein
Geld übrig hätten, weil alles auf den künftigen Krieg schon im voraus verrechnet
sei. Auch von vorgeblicher moralischer Läuterung durch den Krieg will er nichts
wissen, sondern sieht nur die schweren sittlichen Übel, die in seinem Gefolge
aufzutreten pflegen und stimmt dem Wort eines alten Griechen zu, der Krieg sei
darin schlimm, daß er mehr böse Leute mache als er deren wegnähme. Er
beklagt es tief, daß die Neigung zum Kriege bei den Menschen unausrottbar und
gleichsam „auf die menschliche Natur gepfropft" zu sein scheine, ja noch obendrein
als etwas Edles gelte, und wirft den Staatsoberhäuptern vor, daß sie des Krieges
nimmer satt werden können. Man steht: wer sich von den modernen Lesern für
den Krieg bei Kant eine Herzstärkung holen will, findet sich reichlich enttäuscht.

Trotz dieser inneren Abneigung gegen den Krieg und seine Greuel hat sich
Kant doch nicht versagt, die Gesichtspunkte seiner Rechtssystematik auch auf dieses
Gebiet anzuwenden und eine Art Rechtslehre des Krieges zu konstruieren, die er
in ein Recht zum Kriege, ein Recht im Kriege und ein Recht nach dem Kriege
zerlegt. Er steigt hier stellenweise ins einzelne und konkrete herab und dem
aufmerksamen Leser wird die Aktualität mancher seiner Bemerkungen nicht ent¬
gehen. Das Recht zum Kriege, bei dem ein Staat sein Recht dnrch eigene Ge¬
walt verfolgt, tritt ein auf Grund einer zweifachen Voraussetzung: einmal, wenn
eine faktische Verletzung des eigenen Staatsgebiets vorliegt, und zweitens, wenn
ein Staat durch einen anderen in gefährlichem Maße bedroht wird, sei es durch
überhandnehmende Rüstungen, sei es durch bedrohlich anwachsenden Landerwerb.
In letzteren Fällen ist auch ein Präventivkrieg berechtigt. Ferner haben alle in
Kommunikation stehenden Mächte ein Recht auf politisches Gleichgewicht, woraus
sich zugleich das Recht auf Eingehung von Bündnissen und Formierung besonderer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/25>, abgerufen am 03.07.2024.