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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Ariegsbeschädigtenfürsorge und Sozialversicherung

halben Million Mark und die der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf
670000 Mark. Das sind Summen, die selbst im Nahmen des gewaltigen
Kriegsetats unseres Militärsanitätswesens eine Rolle spielen und arbeiten helfen.

Die Sorge für die Wiederherstellung der im Kriege Verwundeten oder Er"
tränkten ist selbstverständlich in erster Linie Sache des Reichs, der Militärverwaltung,
und es besteht kein Zweifel, daß von dieser Seite alles getan wird, um die
im Bereiche der Möglichkeit liegenden Ergebnisse zu erzielen und das deutsche
Volk trotz der ungeheueren Schädigungen des Krieges auf der bisherigen Höhe
seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zu erhalten. Es ist Vorsorge
getroffen worden, daß bereits in den Lazaretten eine weitgehende Nachbehandlung
der Verwundeten eingeleitet wird und daß alle zur Verfügung stehenden Heil¬
mittel und Heilmethoden benutzt werden, um den höchstmöglichen Grad der
Gebrauchsfähigkeit des verstümmelten oder beschädigten Gliedes oder die Leistungs¬
fähigkeit des Erkrankten wieder herzustellen. Deshalb werden die Verwundeten
und Kranken sobald wie möglich denjenigen Lazaretten und Krankenanstalten
zugeführt, in denen die für eine zweckmäßige Nachbehandlung nötigen Ein¬
richtungen vorhanden sind. Auch hat die Heeresverwaltung Abmachungen mit
einer großen Anzahl deutscher Kurorte getroffen, um die Heilmittel unserer
Bäder im weitesten Umfange zur Wiederherstellung der Verwundeten und Kriegs¬
kranken ausnutzen zu können. Ferner steht für solche Kriegsteilnehmer, die bereits
als dienstuntauglich aus dem Herre ausgeschieden find, eine größere Anzahl
freier Badekuren zur Verfügung, deren rasche Erhöhung das Zentralkomitee
der deutschen Vereine vom Roten Kreuz sich in dankenswerter Weise zur Auf¬
gabe gemacht hat.

Ebenso wie für weitestgehende Heilbehandlung sorgt die Heeresverwaltung
für die von den Verstümmelten benötigten Ersatzglieder und die zur Bewegung
und zum Ausgleich der fehlenden Körperteile erforderlichen Ersatzmittel. Für
Leute, die den Verlust eines oder beider oberen Gliedmaßen zu beklagen haben,
können in geeigneten Fällen auch sogenannte Arbeitsprothesen beschafft werden,
die an Stelle der nachgemachten Hand besondere Vorrichtungen haben, um ihre
Träger zur berufsmäßigen Verwertung des künstlichen Gliedes zu befähigen.
Auch sollen Aushilfsglieder, künstliche Augen, künstliche Gebisse und alle not¬
wendig werdenden Ergänzungen, Ausbesserungen und späteren Ersatzstücke aus
Reichskosten beschafft werden.

Es ist indessen sicher und von der Regierung mehrfach betont worden,
daß selbst diese außerordentlich weitgehende Fürsorge für die Heeresverwaltung
in zahlreichen Fällen der Ergänzung und Vervollständigung bedarf. Es gibt
viele Verwundete und Kriegskranke, für deren vollständige Wiederherstellung
die Lazarettbehandlung und die dafür zur Verfügung stehende Zeit nicht aus¬
reicht und nicht ausreichen kann. . Verwachsungen, Gelenkoersteifungen und
Lähmungen, wie sie mit schweren Verwundungen sehr häufig verbunden sind,
bedürfen einer wiederholten Behandlung und brauchen bis zu ihrer vollständigen.


Ariegsbeschädigtenfürsorge und Sozialversicherung

halben Million Mark und die der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf
670000 Mark. Das sind Summen, die selbst im Nahmen des gewaltigen
Kriegsetats unseres Militärsanitätswesens eine Rolle spielen und arbeiten helfen.

Die Sorge für die Wiederherstellung der im Kriege Verwundeten oder Er»
tränkten ist selbstverständlich in erster Linie Sache des Reichs, der Militärverwaltung,
und es besteht kein Zweifel, daß von dieser Seite alles getan wird, um die
im Bereiche der Möglichkeit liegenden Ergebnisse zu erzielen und das deutsche
Volk trotz der ungeheueren Schädigungen des Krieges auf der bisherigen Höhe
seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zu erhalten. Es ist Vorsorge
getroffen worden, daß bereits in den Lazaretten eine weitgehende Nachbehandlung
der Verwundeten eingeleitet wird und daß alle zur Verfügung stehenden Heil¬
mittel und Heilmethoden benutzt werden, um den höchstmöglichen Grad der
Gebrauchsfähigkeit des verstümmelten oder beschädigten Gliedes oder die Leistungs¬
fähigkeit des Erkrankten wieder herzustellen. Deshalb werden die Verwundeten
und Kranken sobald wie möglich denjenigen Lazaretten und Krankenanstalten
zugeführt, in denen die für eine zweckmäßige Nachbehandlung nötigen Ein¬
richtungen vorhanden sind. Auch hat die Heeresverwaltung Abmachungen mit
einer großen Anzahl deutscher Kurorte getroffen, um die Heilmittel unserer
Bäder im weitesten Umfange zur Wiederherstellung der Verwundeten und Kriegs¬
kranken ausnutzen zu können. Ferner steht für solche Kriegsteilnehmer, die bereits
als dienstuntauglich aus dem Herre ausgeschieden find, eine größere Anzahl
freier Badekuren zur Verfügung, deren rasche Erhöhung das Zentralkomitee
der deutschen Vereine vom Roten Kreuz sich in dankenswerter Weise zur Auf¬
gabe gemacht hat.

Ebenso wie für weitestgehende Heilbehandlung sorgt die Heeresverwaltung
für die von den Verstümmelten benötigten Ersatzglieder und die zur Bewegung
und zum Ausgleich der fehlenden Körperteile erforderlichen Ersatzmittel. Für
Leute, die den Verlust eines oder beider oberen Gliedmaßen zu beklagen haben,
können in geeigneten Fällen auch sogenannte Arbeitsprothesen beschafft werden,
die an Stelle der nachgemachten Hand besondere Vorrichtungen haben, um ihre
Träger zur berufsmäßigen Verwertung des künstlichen Gliedes zu befähigen.
Auch sollen Aushilfsglieder, künstliche Augen, künstliche Gebisse und alle not¬
wendig werdenden Ergänzungen, Ausbesserungen und späteren Ersatzstücke aus
Reichskosten beschafft werden.

Es ist indessen sicher und von der Regierung mehrfach betont worden,
daß selbst diese außerordentlich weitgehende Fürsorge für die Heeresverwaltung
in zahlreichen Fällen der Ergänzung und Vervollständigung bedarf. Es gibt
viele Verwundete und Kriegskranke, für deren vollständige Wiederherstellung
die Lazarettbehandlung und die dafür zur Verfügung stehende Zeit nicht aus¬
reicht und nicht ausreichen kann. . Verwachsungen, Gelenkoersteifungen und
Lähmungen, wie sie mit schweren Verwundungen sehr häufig verbunden sind,
bedürfen einer wiederholten Behandlung und brauchen bis zu ihrer vollständigen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/160>, abgerufen am 26.06.2024.