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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr.

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Bismarck und die französische Ariegsführnng ^870/71.

und dessen Rückkehr verhindern werde. Im entgegengesetzten Falle und, wenn
wir nicht unverzüglich die Gewißheit anderer Verfahrungsweisen erhalten, würde
Sr. Majestät des Königs Regierung sich, obwohl mit Bedauern, gezwungen
sehen, die kriegsgefangenen französischen Offiziere ganz anders zu behandeln;
dies würde als gerechte, durch das öffentliche Gewissen und die Verletzung des
Völkerrechts verlangte Vergeltung zu betrachten sein."

Daß Bismarck nicht nur Vergeltungsmaßregeln androhte sondern auch aus¬
führte, erhellt daraus, dan nach Verweigerung der Freilassung der Schiffskapitäne
vierzig Notable der Städte Dijon, Gray und Vesoul als Geiseln weggeführt wurden.

Was die Mißhandlungen und sonstigen Unbilden der deutschen Kriegs¬
gefangenen betrifft, so scheint allerdings die Behandlung später sich im allgemeinen
gebessert zu haben, nicht zum wenigsten unter dem Einflüsse der guten Behandlung
französischer Kriegsgefangener in Deutschland. Dennoch kamen auch weitere Fälle
schwerer Verstöße gegen die einfachsten Gesetze der Menschlichkeit gegenüber den
gefangenen Deutschen zur Kenntnis. Bismarck nahm daher im Januar 1871
nochmals Veranlassung, die französische Kriegsführung ausführlich in einer Zirkular¬
depesche zu beleuchten: ein Transport von ungefähr 300 in den Lazaretten von
Orleans "gefangenen" bayerischen Kranken, meistens an Typhus und Dysenterie
leidend oder verwundet, waren in Pan in den Zellen und Gängen des Gefängnisses
zusammengepfercht, sie erhielten sechs Tage lang nur Brot und Wasser, bis
deutsche und englische Damen sich ihrer annahmen. Die Gefangenen hatten unter
der furchtbaren Kälte zu leiden. Gegen empörende Mißhandlungen durch die
Bevölkerung wurden die durch die Städte transportierten Gefangenen auch damals
noch nicht geschützt.

Dagegen konnte Bismarck, anknüpfend an ein Schreiben des Grafen
Chaudordy, Mitglied der französischen Regierung, das Klagen gegen die deutsche
Kriegsführung vorbrachte, mit gutem Gewissen darauf hinweisen, daß in Deutsch¬
land kein Fall vorgekommen sei, daß die Bevölkerung auch nur mit einem
tränkenden Worte die Achtung verletzt hätte, die das Unglück bei gebildeten
Völkern findet. Ungeachtet der von Turkos begangenen Barbareien sei keiner der¬
selben in Deutschland beleidigt oder gar mißhandelt worden. Und mit berechtigtem
Stolze konnte er die Haltung der deutschen Truppen rühmen als die Frucht
deutscher Erziehung und der allgemeinen Wehrpflicht, "Die Welt," sagte er, "kennt
das Unteirichtswescn und seine Früchte in Deutschland und in Frankreich, die
allgemeine Wehrpflicht bei uns, die Konskription mit Loskauf bei unseren Gegnern;
sie weiß, welche Elemente in den deutschen Heeren den Ersatzmännern, den Turkos
und den Strafbataillonen gegenüberstehen; sie erinnert sich aus der Geschichte
früherer Kriege und in vielen Gegenden aus eigener Erfahrung, wie französische
Truppen in Feindesland zu verfahren pflegen. Bereitwillig bei uns zugelassene
Vertreter dkr europäischen und der amerikanischen Presse haben beobachtet und
bezeugen, wie der deutsche Soldat Tapferkeit mit Menschlichkeit zu paaren weiß,
und wie zögernd die strengen, aber nach Völkerrecht und Kriegsgebrauch berechtigten
Maßregeln zur Ausführung kommen, welche anzuordnen die deutsche Heeres¬
leitung durch das völkerrechtswidrige Verhalten der Franzosen und zum Schutze
der eigenen Truppen gegen Meuchelmord gezwungen worden ist. Auch der größten
und ausdauerndsten Wahrhcitsentstellung wird es nicht gelingen, die Tatsache zu


Bismarck und die französische Ariegsführnng ^870/71.

und dessen Rückkehr verhindern werde. Im entgegengesetzten Falle und, wenn
wir nicht unverzüglich die Gewißheit anderer Verfahrungsweisen erhalten, würde
Sr. Majestät des Königs Regierung sich, obwohl mit Bedauern, gezwungen
sehen, die kriegsgefangenen französischen Offiziere ganz anders zu behandeln;
dies würde als gerechte, durch das öffentliche Gewissen und die Verletzung des
Völkerrechts verlangte Vergeltung zu betrachten sein."

Daß Bismarck nicht nur Vergeltungsmaßregeln androhte sondern auch aus¬
führte, erhellt daraus, dan nach Verweigerung der Freilassung der Schiffskapitäne
vierzig Notable der Städte Dijon, Gray und Vesoul als Geiseln weggeführt wurden.

Was die Mißhandlungen und sonstigen Unbilden der deutschen Kriegs¬
gefangenen betrifft, so scheint allerdings die Behandlung später sich im allgemeinen
gebessert zu haben, nicht zum wenigsten unter dem Einflüsse der guten Behandlung
französischer Kriegsgefangener in Deutschland. Dennoch kamen auch weitere Fälle
schwerer Verstöße gegen die einfachsten Gesetze der Menschlichkeit gegenüber den
gefangenen Deutschen zur Kenntnis. Bismarck nahm daher im Januar 1871
nochmals Veranlassung, die französische Kriegsführung ausführlich in einer Zirkular¬
depesche zu beleuchten: ein Transport von ungefähr 300 in den Lazaretten von
Orleans „gefangenen" bayerischen Kranken, meistens an Typhus und Dysenterie
leidend oder verwundet, waren in Pan in den Zellen und Gängen des Gefängnisses
zusammengepfercht, sie erhielten sechs Tage lang nur Brot und Wasser, bis
deutsche und englische Damen sich ihrer annahmen. Die Gefangenen hatten unter
der furchtbaren Kälte zu leiden. Gegen empörende Mißhandlungen durch die
Bevölkerung wurden die durch die Städte transportierten Gefangenen auch damals
noch nicht geschützt.

Dagegen konnte Bismarck, anknüpfend an ein Schreiben des Grafen
Chaudordy, Mitglied der französischen Regierung, das Klagen gegen die deutsche
Kriegsführung vorbrachte, mit gutem Gewissen darauf hinweisen, daß in Deutsch¬
land kein Fall vorgekommen sei, daß die Bevölkerung auch nur mit einem
tränkenden Worte die Achtung verletzt hätte, die das Unglück bei gebildeten
Völkern findet. Ungeachtet der von Turkos begangenen Barbareien sei keiner der¬
selben in Deutschland beleidigt oder gar mißhandelt worden. Und mit berechtigtem
Stolze konnte er die Haltung der deutschen Truppen rühmen als die Frucht
deutscher Erziehung und der allgemeinen Wehrpflicht, „Die Welt," sagte er, „kennt
das Unteirichtswescn und seine Früchte in Deutschland und in Frankreich, die
allgemeine Wehrpflicht bei uns, die Konskription mit Loskauf bei unseren Gegnern;
sie weiß, welche Elemente in den deutschen Heeren den Ersatzmännern, den Turkos
und den Strafbataillonen gegenüberstehen; sie erinnert sich aus der Geschichte
früherer Kriege und in vielen Gegenden aus eigener Erfahrung, wie französische
Truppen in Feindesland zu verfahren pflegen. Bereitwillig bei uns zugelassene
Vertreter dkr europäischen und der amerikanischen Presse haben beobachtet und
bezeugen, wie der deutsche Soldat Tapferkeit mit Menschlichkeit zu paaren weiß,
und wie zögernd die strengen, aber nach Völkerrecht und Kriegsgebrauch berechtigten
Maßregeln zur Ausführung kommen, welche anzuordnen die deutsche Heeres¬
leitung durch das völkerrechtswidrige Verhalten der Franzosen und zum Schutze
der eigenen Truppen gegen Meuchelmord gezwungen worden ist. Auch der größten
und ausdauerndsten Wahrhcitsentstellung wird es nicht gelingen, die Tatsache zu


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323097/314>, abgerufen am 20.10.2024.