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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr.

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Bismnrck und die französische Ariegsführung lL7u/?i

ausführlicher mitzuteilen, des Schweizer Arztes Dr, Bnrkhard, datiert aus
Puiseaux vom 18. Dezember:

Die Genfer Konvention ist in den Gefechten in den Wäldern von Orleans
vielfach verletzt.worden. Ich sah den 30. November einen französischen Militär-
arzt, von dem nicht nur französische Gefangene behaupten, sondern der es offen
eingestand, daß er mit seinem Revolver viele preußische Gefangene erschossen.
Viele Franktireurs, so erzählen uns zahlreiche Verwundete, zogen bei rückgängiger
Bewegungen Genfer Binden aus der Tasche. Das Schießen auf Verwundete
kam öfter vor."

Weitere, inzwischen festgestellte und einwandfrei bewiesene Fälle von krasser
und bewußter Mißachtung der Genfer Konvention enthält Bismarcks Rundschreiben
aus Versailles vom 17. Februar 1870.

Am 4. Oktober 1870 sah sich Bismarck gezwungen, von Ferneres aus an
die Regierung der Nationalverteidigung in Tours eine Note über die Behandlung
der in französische Hände geratenen Kriegsgefangenen zu richten. Besonders
beachtenswert im Hinblick auf die heutige Verfolgung des deutschen Seehandels
und die von England. Frankreich und Rußland offenbar im gegenseitigen Einver-
ständnis geübte Gefangennahme deutscher Seeleute ist es. daß auch 1870 Frankreich
die Kapitäne und Mannschaften deutscher Handelsschiffe als kriegsgefangen abge-
führt hat. Die Note läßt erkennen, daß die Gefangenen dieselben Beschimpfungen
und Mißhandlungen und Unbilden zu erdulden hatten, wie die gefangenen
Deutschen heute-, Unbilden, die teils aus der gänzlichen Verwirrung und Unordnung,
teils aus der Roheit, Wut und Angst des versetzten Pöbels in dem gesegneten
Lande höchster Zivilisation sich erklären.

Bismarck verurteilt das französische Vorgehen gegen die deutschen Seeleute
und die Mißhandlungen der Kriegsgefangenen als völkerrechtswidrig und droht
strenge Vergeltungsmaßregeln an. Er schreibt:

".....Friedliche Kapitäne von Handelsschiffen, die nicht einen Augen¬
blick als Kriegsgefangene betrachtet werden konnten, sind nicht wie solche,
sondern förmlich wie Verbrecher behandelt worden-, sie blieben ohne Verteidigung
gegen die Beleidigungen und Mißhandlunge,: des Pöbels, sie sollen sogar von
ihren Wächtern mißhandelt, ins Gefängnis geworfen, angekettet und ins Innere
von Frankreich geschleppt worden sein, wo sie sich in trauriger Lage zu befinden
scheinen. Ich führe unter anderem die Herrn Heller aus Hamburg. Kapitän
des Dampfers .Pfeil' erwiesene Behandlung an. der am 30. August nach
Dünkirchen gebracht, sowie die des Herrn Dewers von Bremen, Kapitän des Schiffes
.Lanai', der am 6. August nach Brest gebracht wurde, beide in Moulins
interniert, wo sie Gefangene sind. In Moulins befinden sich ebenfalls zwei
basische Offiziere.....Diese Gefangene werden in einer ebenso unwürdigen
wie den Kriegsgcsetzen zuwiderlaufenden Weise behandelt. Das Notwendige
fehlt ihnen und die Behörden tun nichts für sie. Sogar die Geldunterstützungen,
die ihnen von ihrer Familie geschickt wurden, sind unterdrückt worden.

Dieses Verfahren steht in: Widerspruch mit den Grundsätzen des Völker¬
rechtes und der Humanität. Indem ich auf diese Tatsachen die Aufmerksamkeit
der Negierung der Nationalverteidigung lenke, erlaube ich mir, den Wunsch
auszusprechen, daß sie diesem Stande der Dinge Abhilfe angedeihen lassen


Bismnrck und die französische Ariegsführung lL7u/?i

ausführlicher mitzuteilen, des Schweizer Arztes Dr, Bnrkhard, datiert aus
Puiseaux vom 18. Dezember:

Die Genfer Konvention ist in den Gefechten in den Wäldern von Orleans
vielfach verletzt.worden. Ich sah den 30. November einen französischen Militär-
arzt, von dem nicht nur französische Gefangene behaupten, sondern der es offen
eingestand, daß er mit seinem Revolver viele preußische Gefangene erschossen.
Viele Franktireurs, so erzählen uns zahlreiche Verwundete, zogen bei rückgängiger
Bewegungen Genfer Binden aus der Tasche. Das Schießen auf Verwundete
kam öfter vor."

Weitere, inzwischen festgestellte und einwandfrei bewiesene Fälle von krasser
und bewußter Mißachtung der Genfer Konvention enthält Bismarcks Rundschreiben
aus Versailles vom 17. Februar 1870.

Am 4. Oktober 1870 sah sich Bismarck gezwungen, von Ferneres aus an
die Regierung der Nationalverteidigung in Tours eine Note über die Behandlung
der in französische Hände geratenen Kriegsgefangenen zu richten. Besonders
beachtenswert im Hinblick auf die heutige Verfolgung des deutschen Seehandels
und die von England. Frankreich und Rußland offenbar im gegenseitigen Einver-
ständnis geübte Gefangennahme deutscher Seeleute ist es. daß auch 1870 Frankreich
die Kapitäne und Mannschaften deutscher Handelsschiffe als kriegsgefangen abge-
führt hat. Die Note läßt erkennen, daß die Gefangenen dieselben Beschimpfungen
und Mißhandlungen und Unbilden zu erdulden hatten, wie die gefangenen
Deutschen heute-, Unbilden, die teils aus der gänzlichen Verwirrung und Unordnung,
teils aus der Roheit, Wut und Angst des versetzten Pöbels in dem gesegneten
Lande höchster Zivilisation sich erklären.

Bismarck verurteilt das französische Vorgehen gegen die deutschen Seeleute
und die Mißhandlungen der Kriegsgefangenen als völkerrechtswidrig und droht
strenge Vergeltungsmaßregeln an. Er schreibt:

„.....Friedliche Kapitäne von Handelsschiffen, die nicht einen Augen¬
blick als Kriegsgefangene betrachtet werden konnten, sind nicht wie solche,
sondern förmlich wie Verbrecher behandelt worden-, sie blieben ohne Verteidigung
gegen die Beleidigungen und Mißhandlunge,: des Pöbels, sie sollen sogar von
ihren Wächtern mißhandelt, ins Gefängnis geworfen, angekettet und ins Innere
von Frankreich geschleppt worden sein, wo sie sich in trauriger Lage zu befinden
scheinen. Ich führe unter anderem die Herrn Heller aus Hamburg. Kapitän
des Dampfers .Pfeil' erwiesene Behandlung an. der am 30. August nach
Dünkirchen gebracht, sowie die des Herrn Dewers von Bremen, Kapitän des Schiffes
.Lanai', der am 6. August nach Brest gebracht wurde, beide in Moulins
interniert, wo sie Gefangene sind. In Moulins befinden sich ebenfalls zwei
basische Offiziere.....Diese Gefangene werden in einer ebenso unwürdigen
wie den Kriegsgcsetzen zuwiderlaufenden Weise behandelt. Das Notwendige
fehlt ihnen und die Behörden tun nichts für sie. Sogar die Geldunterstützungen,
die ihnen von ihrer Familie geschickt wurden, sind unterdrückt worden.

Dieses Verfahren steht in: Widerspruch mit den Grundsätzen des Völker¬
rechtes und der Humanität. Indem ich auf diese Tatsachen die Aufmerksamkeit
der Negierung der Nationalverteidigung lenke, erlaube ich mir, den Wunsch
auszusprechen, daß sie diesem Stande der Dinge Abhilfe angedeihen lassen


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[0313] Bismnrck und die französische Ariegsführung lL7u/?i ausführlicher mitzuteilen, des Schweizer Arztes Dr, Bnrkhard, datiert aus Puiseaux vom 18. Dezember: Die Genfer Konvention ist in den Gefechten in den Wäldern von Orleans vielfach verletzt.worden. Ich sah den 30. November einen französischen Militär- arzt, von dem nicht nur französische Gefangene behaupten, sondern der es offen eingestand, daß er mit seinem Revolver viele preußische Gefangene erschossen. Viele Franktireurs, so erzählen uns zahlreiche Verwundete, zogen bei rückgängiger Bewegungen Genfer Binden aus der Tasche. Das Schießen auf Verwundete kam öfter vor." Weitere, inzwischen festgestellte und einwandfrei bewiesene Fälle von krasser und bewußter Mißachtung der Genfer Konvention enthält Bismarcks Rundschreiben aus Versailles vom 17. Februar 1870. Am 4. Oktober 1870 sah sich Bismarck gezwungen, von Ferneres aus an die Regierung der Nationalverteidigung in Tours eine Note über die Behandlung der in französische Hände geratenen Kriegsgefangenen zu richten. Besonders beachtenswert im Hinblick auf die heutige Verfolgung des deutschen Seehandels und die von England. Frankreich und Rußland offenbar im gegenseitigen Einver- ständnis geübte Gefangennahme deutscher Seeleute ist es. daß auch 1870 Frankreich die Kapitäne und Mannschaften deutscher Handelsschiffe als kriegsgefangen abge- führt hat. Die Note läßt erkennen, daß die Gefangenen dieselben Beschimpfungen und Mißhandlungen und Unbilden zu erdulden hatten, wie die gefangenen Deutschen heute-, Unbilden, die teils aus der gänzlichen Verwirrung und Unordnung, teils aus der Roheit, Wut und Angst des versetzten Pöbels in dem gesegneten Lande höchster Zivilisation sich erklären. Bismarck verurteilt das französische Vorgehen gegen die deutschen Seeleute und die Mißhandlungen der Kriegsgefangenen als völkerrechtswidrig und droht strenge Vergeltungsmaßregeln an. Er schreibt: „.....Friedliche Kapitäne von Handelsschiffen, die nicht einen Augen¬ blick als Kriegsgefangene betrachtet werden konnten, sind nicht wie solche, sondern förmlich wie Verbrecher behandelt worden-, sie blieben ohne Verteidigung gegen die Beleidigungen und Mißhandlunge,: des Pöbels, sie sollen sogar von ihren Wächtern mißhandelt, ins Gefängnis geworfen, angekettet und ins Innere von Frankreich geschleppt worden sein, wo sie sich in trauriger Lage zu befinden scheinen. Ich führe unter anderem die Herrn Heller aus Hamburg. Kapitän des Dampfers .Pfeil' erwiesene Behandlung an. der am 30. August nach Dünkirchen gebracht, sowie die des Herrn Dewers von Bremen, Kapitän des Schiffes .Lanai', der am 6. August nach Brest gebracht wurde, beide in Moulins interniert, wo sie Gefangene sind. In Moulins befinden sich ebenfalls zwei basische Offiziere.....Diese Gefangene werden in einer ebenso unwürdigen wie den Kriegsgcsetzen zuwiderlaufenden Weise behandelt. Das Notwendige fehlt ihnen und die Behörden tun nichts für sie. Sogar die Geldunterstützungen, die ihnen von ihrer Familie geschickt wurden, sind unterdrückt worden. Dieses Verfahren steht in: Widerspruch mit den Grundsätzen des Völker¬ rechtes und der Humanität. Indem ich auf diese Tatsachen die Aufmerksamkeit der Negierung der Nationalverteidigung lenke, erlaube ich mir, den Wunsch auszusprechen, daß sie diesem Stande der Dinge Abhilfe angedeihen lassen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323097/313>, abgerufen am 20.10.2024.