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Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Zweites Vierteljahr.

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Das Aaiseichoch und die Sozialdemokratie

bereitet würde, annehmbar fände oder nicht (Poschinger, Fürst Bismarck und die
Parlamentarier I, 164).

Eine Verschärfung der disziplinarischen Bestimmungen der Geschäftsordnung
ist dann erst während der Kanzlerschaft des Fürsten Hohenlohe zustande ge¬
kommen. Es ist bemerkenswert, daß den Anstoß dazu ein Vorgang gegeben
hat, der eine Parallele zu dem Verhalten der Sozialdemokraten in der letzten
Reichstagssitzung bildet.

Es war bei der ersten Sitzung des Reichstages im neuen Hause am Königs¬
platz, am 6. Dezember 1894. Der Präsident -- es war Herr von Levetzow
-- hielt eine feierliche Ansprache und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser.
Während die anderen sozialdemokratischen Abgeordneten den Saal verließen,
blieben einige auf ihren Plätzen sitzen. Nach anderer Schilderung soll es nur
der alte Liebknecht gewesen sein, der, mehr aus Nachlässigkeit, schreibend vergaß,
den Ausgang zu gewinnen. Der Präsident brandmarkte in der unmittelbar
folgenden Geschäftssitzung dies Verhalten mit den Worten: "Das entspricht
nicht der Sitte deutscher Männer (lebhafte Zustimmung rechts und links), nicht
der Gewohnheit dieses Hauses (erneute Zustimmung), es beleidigt die Gefühle
der Mitglieder dieses Hauses (großer Beifall), und ich kann nur bedauern, daß
ich kein Mittel habe, um ein derartiges Verfahren zu rügen" (Lebhafter Beifall).
Darauf gab der Abgeordnete Singer im Namen seiner Fraktion eine Erklärung
ab, die das Sitzenbleiben bei dem Kaiserhoch ausdrücklich zu einer Demonstration
gegen die Person des Kaisers stempelte.

Es ist damals der Versuch gemacht worden, eine strafrechtliche Verfolgung
des Abgeordneten Liebknecht einzuleiten. Der Reichstag lehnte jedoch den Antrag
auf Genehmigung der Strafverfolgung ab. Fürst Hohenlohe empfahl selber
-- 15. Dezember 1894 -- mit einer kurzen Rede, dem Antrag des Staats¬
anwalts stattzugeben, durch den der Reichstag in die Lage versetzt werden
sollte, "zu entscheiden, ob er die Verletzung seiner monarchischen Gefühle ahnden
wolle oder nicht." Der Reichstag habe das Recht, darüber zu urteilen und
zu entscheiden, wie es ihm beliebe.

Geichzeitig mit der Ablehnung der Strafverfolgung wurde aber gegen die
freisinnigen und sozialdemokratischen Stimmen eine Resolution angenommen,
wonach die Geschüftsordnungskommission Vorschläge wegen einer angemessenen
Verstärkung der Disziplinargewalt des Reichstages und des Präsidenten gegen
die Reichstagsmitglieder während der Ausübung ihres Berufes machen sollte.
Das Ergebnis dieser Vorschläge ist dann in den jetzigen H 60 der Geschäfts-
ordnung übergegangen. Seitdem sind die hier in Frage kommenden Be¬
stimmungen der Geschäftsordnung unverändert geblieben.

Welche Mittel gibt jetzt die Geschäftsordnung gegen Verletzungen der
Würde des Reichstages und der Würde Außenstehender an die Hand?

§ 13: dem Präsidenten liegt . . . die Handhabung der Ordnung ... ob.
§ 60: Die Aufrechterhaltung der Ordnung liegt dem Präsidenten ob.

Das Aaiseichoch und die Sozialdemokratie

bereitet würde, annehmbar fände oder nicht (Poschinger, Fürst Bismarck und die
Parlamentarier I, 164).

Eine Verschärfung der disziplinarischen Bestimmungen der Geschäftsordnung
ist dann erst während der Kanzlerschaft des Fürsten Hohenlohe zustande ge¬
kommen. Es ist bemerkenswert, daß den Anstoß dazu ein Vorgang gegeben
hat, der eine Parallele zu dem Verhalten der Sozialdemokraten in der letzten
Reichstagssitzung bildet.

Es war bei der ersten Sitzung des Reichstages im neuen Hause am Königs¬
platz, am 6. Dezember 1894. Der Präsident — es war Herr von Levetzow
— hielt eine feierliche Ansprache und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser.
Während die anderen sozialdemokratischen Abgeordneten den Saal verließen,
blieben einige auf ihren Plätzen sitzen. Nach anderer Schilderung soll es nur
der alte Liebknecht gewesen sein, der, mehr aus Nachlässigkeit, schreibend vergaß,
den Ausgang zu gewinnen. Der Präsident brandmarkte in der unmittelbar
folgenden Geschäftssitzung dies Verhalten mit den Worten: „Das entspricht
nicht der Sitte deutscher Männer (lebhafte Zustimmung rechts und links), nicht
der Gewohnheit dieses Hauses (erneute Zustimmung), es beleidigt die Gefühle
der Mitglieder dieses Hauses (großer Beifall), und ich kann nur bedauern, daß
ich kein Mittel habe, um ein derartiges Verfahren zu rügen" (Lebhafter Beifall).
Darauf gab der Abgeordnete Singer im Namen seiner Fraktion eine Erklärung
ab, die das Sitzenbleiben bei dem Kaiserhoch ausdrücklich zu einer Demonstration
gegen die Person des Kaisers stempelte.

Es ist damals der Versuch gemacht worden, eine strafrechtliche Verfolgung
des Abgeordneten Liebknecht einzuleiten. Der Reichstag lehnte jedoch den Antrag
auf Genehmigung der Strafverfolgung ab. Fürst Hohenlohe empfahl selber
— 15. Dezember 1894 — mit einer kurzen Rede, dem Antrag des Staats¬
anwalts stattzugeben, durch den der Reichstag in die Lage versetzt werden
sollte, „zu entscheiden, ob er die Verletzung seiner monarchischen Gefühle ahnden
wolle oder nicht." Der Reichstag habe das Recht, darüber zu urteilen und
zu entscheiden, wie es ihm beliebe.

Geichzeitig mit der Ablehnung der Strafverfolgung wurde aber gegen die
freisinnigen und sozialdemokratischen Stimmen eine Resolution angenommen,
wonach die Geschüftsordnungskommission Vorschläge wegen einer angemessenen
Verstärkung der Disziplinargewalt des Reichstages und des Präsidenten gegen
die Reichstagsmitglieder während der Ausübung ihres Berufes machen sollte.
Das Ergebnis dieser Vorschläge ist dann in den jetzigen H 60 der Geschäfts-
ordnung übergegangen. Seitdem sind die hier in Frage kommenden Be¬
stimmungen der Geschäftsordnung unverändert geblieben.

Welche Mittel gibt jetzt die Geschäftsordnung gegen Verletzungen der
Würde des Reichstages und der Würde Außenstehender an die Hand?

§ 13: dem Präsidenten liegt . . . die Handhabung der Ordnung ... ob.
§ 60: Die Aufrechterhaltung der Ordnung liegt dem Präsidenten ob.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341899_328099/453>, abgerufen am 25.07.2024.