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Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

dagegen. Z 2339 BGB. trägt dem Rechnung, indem er bestimmt: "erb¬
unwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat." Die
Erbunwürdigkeit muß durch Anfechtung seitens der an Stelle des Unwürdigen
tretenden Erben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber vorsätzliche
und widerrechtliche Tötung, und diese Art der Tötung haben die Ge¬
schworenen gerade verneint. Nun ist freilich bei uns geltender Rechtssatz, daß
ein Zivilgericht an die Feststellung eines Strafgerichts nicht gebunden ist. Aber
man vergegenwärtige sich, daß gegen den vom Schwurgericht freigesprochenen
Grafen Mielczynski vom Landgerichte oder Oberlandesgerichte vorsätzliche
widerrechtliche Tötung festgestellt werde I Es ist zu hoffen, daß der Justiz
diese peinliche Dissonanz erspart bleiben wird; denn sowohl der Graf wie die
gräfliche Familie werden kein Interesse daran haben, die traurige Angelegen¬
heit noch einmal vor einem Zivilgericht aufzurollen.


Landgerichtsrat Dr, Sontag


Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Bildungswesen

Orientalisches Seminar und Genealogie.
Der verstorbene Geschichtsforscher Ottokar
Lorenz zu Jena, der Verfasser des berühmten,
bahnbrechenden "Lehrbuches der gesamten
wissenschaftlichen Genealogie", trug sich schon
Jahre vor dem Erscheinen jenes Werkes mit
dem Gedanken, darauf hinzuarbeiten, daß an
irgendeiner geeigneten Hochschule Deutschlands
die wissenschaftliche Genealogie, namentlich
im Hinblick auf das fortgesetzte Steigen der
Bedeutung der Vererbungswissenschaft, wieder
in den Lehrplan eingefügt werde. Bei Ge¬
legenheit mehrfacher Anwesenheit in Berlin
war es Lorenz gelungen, Althoff für diesen
Gedanken zu erwärmen. Althoff, bei dem
alle neuen Ideen, deren springenden Punkt
er sofort erfaßte, auf fruchtbarem Boden
fielen, nahm Fühlung mit den maßge¬
benden Personen der Berliner Hochschule,
begegnete aber grundsätzlicher Abneigung.
Dagegen trug sich Professor Dr. Paul
Kehr, der damals noch in Göttingen wirkte,

[Spaltenumbruch]

zu jener Zeit mit dem Plan, an der Hoch¬
schule Göttingen ein "Seminar für geschicht¬
liche Hilfswissenschaften" zu errichten, und auf
Althoffs Veranlassung fand damals eine Be¬
sprechung zwischen Kehr und mir statt, bei
der ich Kehr auseinandersetzen durfte, wie an
einem Seminar "für geschichtliche Hilfswissen¬
schaften" die "wissenschaftliche Genealogie"
in dem, von Lorenz gemeinten, weiten Sinne
behandelt werden könnte, und schließlich ins
Auge gefaßt wurde, daß, falls dieses Se¬
minar an der Göttinger Hochschule nach Kehrs
Plan zustande käme, ich mit den entsprechen¬
den Vorlesungen über "wissenschaftliche Ge¬
nealogie", aber auch über Heraldik oder
Wappenkunst und -kunde und ein wenig Nu¬
mismatik betraut werden sollte. Bald darauf
kam aber Kehr als Direktor des Historischen
Instituts nach Rom, und der schöne Plan
fiel ins Wasser und ist auch heute noch nicht
verwirklicht: es besteht vielmehr zu Göttingen
nach wie vor nur ein "Diplomatischer Appa¬
rat", also ein solcher für die Wissenschaft vom
Urkundenwesen, allerdings die wichtigste der

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

dagegen. Z 2339 BGB. trägt dem Rechnung, indem er bestimmt: „erb¬
unwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat." Die
Erbunwürdigkeit muß durch Anfechtung seitens der an Stelle des Unwürdigen
tretenden Erben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber vorsätzliche
und widerrechtliche Tötung, und diese Art der Tötung haben die Ge¬
schworenen gerade verneint. Nun ist freilich bei uns geltender Rechtssatz, daß
ein Zivilgericht an die Feststellung eines Strafgerichts nicht gebunden ist. Aber
man vergegenwärtige sich, daß gegen den vom Schwurgericht freigesprochenen
Grafen Mielczynski vom Landgerichte oder Oberlandesgerichte vorsätzliche
widerrechtliche Tötung festgestellt werde I Es ist zu hoffen, daß der Justiz
diese peinliche Dissonanz erspart bleiben wird; denn sowohl der Graf wie die
gräfliche Familie werden kein Interesse daran haben, die traurige Angelegen¬
heit noch einmal vor einem Zivilgericht aufzurollen.


Landgerichtsrat Dr, Sontag


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Bildungswesen

Orientalisches Seminar und Genealogie.
Der verstorbene Geschichtsforscher Ottokar
Lorenz zu Jena, der Verfasser des berühmten,
bahnbrechenden „Lehrbuches der gesamten
wissenschaftlichen Genealogie", trug sich schon
Jahre vor dem Erscheinen jenes Werkes mit
dem Gedanken, darauf hinzuarbeiten, daß an
irgendeiner geeigneten Hochschule Deutschlands
die wissenschaftliche Genealogie, namentlich
im Hinblick auf das fortgesetzte Steigen der
Bedeutung der Vererbungswissenschaft, wieder
in den Lehrplan eingefügt werde. Bei Ge¬
legenheit mehrfacher Anwesenheit in Berlin
war es Lorenz gelungen, Althoff für diesen
Gedanken zu erwärmen. Althoff, bei dem
alle neuen Ideen, deren springenden Punkt
er sofort erfaßte, auf fruchtbarem Boden
fielen, nahm Fühlung mit den maßge¬
benden Personen der Berliner Hochschule,
begegnete aber grundsätzlicher Abneigung.
Dagegen trug sich Professor Dr. Paul
Kehr, der damals noch in Göttingen wirkte,

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zu jener Zeit mit dem Plan, an der Hoch¬
schule Göttingen ein „Seminar für geschicht¬
liche Hilfswissenschaften" zu errichten, und auf
Althoffs Veranlassung fand damals eine Be¬
sprechung zwischen Kehr und mir statt, bei
der ich Kehr auseinandersetzen durfte, wie an
einem Seminar „für geschichtliche Hilfswissen¬
schaften" die „wissenschaftliche Genealogie"
in dem, von Lorenz gemeinten, weiten Sinne
behandelt werden könnte, und schließlich ins
Auge gefaßt wurde, daß, falls dieses Se¬
minar an der Göttinger Hochschule nach Kehrs
Plan zustande käme, ich mit den entsprechen¬
den Vorlesungen über „wissenschaftliche Ge¬
nealogie", aber auch über Heraldik oder
Wappenkunst und -kunde und ein wenig Nu¬
mismatik betraut werden sollte. Bald darauf
kam aber Kehr als Direktor des Historischen
Instituts nach Rom, und der schöne Plan
fiel ins Wasser und ist auch heute noch nicht
verwirklicht: es besteht vielmehr zu Göttingen
nach wie vor nur ein „Diplomatischer Appa¬
rat", also ein solcher für die Wissenschaft vom
Urkundenwesen, allerdings die wichtigste der

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[0436] Maßgebliches und Unmaßgebliches dagegen. Z 2339 BGB. trägt dem Rechnung, indem er bestimmt: „erb¬ unwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat." Die Erbunwürdigkeit muß durch Anfechtung seitens der an Stelle des Unwürdigen tretenden Erben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber vorsätzliche und widerrechtliche Tötung, und diese Art der Tötung haben die Ge¬ schworenen gerade verneint. Nun ist freilich bei uns geltender Rechtssatz, daß ein Zivilgericht an die Feststellung eines Strafgerichts nicht gebunden ist. Aber man vergegenwärtige sich, daß gegen den vom Schwurgericht freigesprochenen Grafen Mielczynski vom Landgerichte oder Oberlandesgerichte vorsätzliche widerrechtliche Tötung festgestellt werde I Es ist zu hoffen, daß der Justiz diese peinliche Dissonanz erspart bleiben wird; denn sowohl der Graf wie die gräfliche Familie werden kein Interesse daran haben, die traurige Angelegen¬ heit noch einmal vor einem Zivilgericht aufzurollen. Landgerichtsrat Dr, Sontag Maßgebliches und Unmaßgebliches Bildungswesen Orientalisches Seminar und Genealogie. Der verstorbene Geschichtsforscher Ottokar Lorenz zu Jena, der Verfasser des berühmten, bahnbrechenden „Lehrbuches der gesamten wissenschaftlichen Genealogie", trug sich schon Jahre vor dem Erscheinen jenes Werkes mit dem Gedanken, darauf hinzuarbeiten, daß an irgendeiner geeigneten Hochschule Deutschlands die wissenschaftliche Genealogie, namentlich im Hinblick auf das fortgesetzte Steigen der Bedeutung der Vererbungswissenschaft, wieder in den Lehrplan eingefügt werde. Bei Ge¬ legenheit mehrfacher Anwesenheit in Berlin war es Lorenz gelungen, Althoff für diesen Gedanken zu erwärmen. Althoff, bei dem alle neuen Ideen, deren springenden Punkt er sofort erfaßte, auf fruchtbarem Boden fielen, nahm Fühlung mit den maßge¬ benden Personen der Berliner Hochschule, begegnete aber grundsätzlicher Abneigung. Dagegen trug sich Professor Dr. Paul Kehr, der damals noch in Göttingen wirkte, zu jener Zeit mit dem Plan, an der Hoch¬ schule Göttingen ein „Seminar für geschicht¬ liche Hilfswissenschaften" zu errichten, und auf Althoffs Veranlassung fand damals eine Be¬ sprechung zwischen Kehr und mir statt, bei der ich Kehr auseinandersetzen durfte, wie an einem Seminar „für geschichtliche Hilfswissen¬ schaften" die „wissenschaftliche Genealogie" in dem, von Lorenz gemeinten, weiten Sinne behandelt werden könnte, und schließlich ins Auge gefaßt wurde, daß, falls dieses Se¬ minar an der Göttinger Hochschule nach Kehrs Plan zustande käme, ich mit den entsprechen¬ den Vorlesungen über „wissenschaftliche Ge¬ nealogie", aber auch über Heraldik oder Wappenkunst und -kunde und ein wenig Nu¬ mismatik betraut werden sollte. Bald darauf kam aber Kehr als Direktor des Historischen Instituts nach Rom, und der schöne Plan fiel ins Wasser und ist auch heute noch nicht verwirklicht: es besteht vielmehr zu Göttingen nach wie vor nur ein „Diplomatischer Appa¬ rat", also ein solcher für die Wissenschaft vom Urkundenwesen, allerdings die wichtigste der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341899_327465/436>, abgerufen am 29.12.2024.