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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Ein Streifzug in die Volksetymologie uno Volksmythologie

emportes Volk zu dämpfen vermag, "des stürmischen Eiferers", der jähzornig ob
der Abgötterei seines Volkes die Gesetzestafeln zerschmettert. Daß die Riesen-
kraft dieses Mannes in dem Horngebilde zum Ausdruck kommen muß, welches
seine Stirne ziert, bedarf für den Kunsthistoriker keiner Hervorhebung.

In sichtbarer Gestalt treten Hörner auch als Wahrzeichen des Anrufens
der über den Menschen waltenden höheren Gewalt aus, wenn sie an Altären
eme Stelle finden. Der Opferaltar der jüdischen Stiftshütte soll nach Buch
Mosis 2, Kap. 27, V. 2 Hörner auf den vier Ecken haben und ähnlich der
ebendort Kap. 30. V. 2 vorgeschriebene Rauchaltar. Im Museum zu Bern
wird aus Pfahlbauten die Nachbildung eines Altars von Ton aufbewahrt, die
w zwei Hörner ausläuft*), und die Ausgrabungen Schliemcmns in Mulme
haben aus einem Grabe das Bild eines kleinen Altars von Goldblech zutage
gefördert, das ebenfalls mit zwei Hörnern abschließt und als Verzierung eines
Sarges dient**).

Nur ein Schritt weiter ist es dann, wenn unter den Amuletten, die gegen
den leider noch heute im südlichen wie östlichen Europa weit verbreiteten Aber¬
glauben des bösen Blickes (namentlich im Neapolitanischen) selbst unter sogenannten
Gebildeten verbreitet sind, das Hörnchen an der Uhrkette fast allgemein üblich ist.
Man nimmt es zwischen die Finger, sobald jemand naht, durch dessen "bösen
Blick" man ins Unglück gestürzt zu werden fürchtet. Wer ein solches Hörnchen
bei Bedarf nicht zur Hand hat. ballt wenigstens die Faust mit ausgestrecktem
Zeige- und Kleinsinger, um auf diesem Wege das drohende Unglück durch die Ver¬
sinnbildlichung zweier Hörner möglichst einfach und doch sicher von sich abzuwehren.
Denselben Dienst leistet eine in Koralle oder in sonstigem Gestein getragene
^eine künstliche Faust mit den zwei ausgestreckten Fingern. Ja sogar den alt-
griechisch-römischen Phalluskult mit seiner häßlichen Symbolik ließ man hierbei
eingreifen*""). Der Türke Kleinasiens verfährt ästhetischer, wenn er heutzutage
einer deutschen Dame als Gegengabe für ihm gestiftete deutsche Blumen eine
Hyazinthe weiht, in deren durchlochtes Blatt er an blauem Faden eine blaue
^le "gegen den bösen Blick" eingebunden hat.

Gewährt das Horn ein Schutzmittel vor allem Argen, so wird erklärlich,
weshalb auch deutsche Ritter, die sich im Mittelalter zu Schutz und Trutz ver¬
binden, das "Horn" zum gemeinsamen Wappenschild wählen. So geschah es,
°is sich gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts der Gegensatz zwischen Adel
und Städten schärfte.

Da unter Karls des Vierten sorgloser Regierung das Faustrecht wieder
seinen Platz erworben hatte, bildete sich gegen fürstliche Willkür wie gegen
den Übermut des Adels 1376 im Reiche zunächst der große schwäbische Städte-





") Gef, Mitteilung des Herrn Geh. Regierungsrath Prof. or. Schuchnrdt in Berlin.
*") Schuchardt, Schliemanns Ausgrabungen (1890) S. 228 (eine Abbildung).
**") Vgl. I. ton Düring, Jslami Bei (Beiblatt des Tag vom 19. Mai 1913).
Ferner Brockhaus, Konversationslexikon "Böser Blick".
Ein Streifzug in die Volksetymologie uno Volksmythologie

emportes Volk zu dämpfen vermag, „des stürmischen Eiferers", der jähzornig ob
der Abgötterei seines Volkes die Gesetzestafeln zerschmettert. Daß die Riesen-
kraft dieses Mannes in dem Horngebilde zum Ausdruck kommen muß, welches
seine Stirne ziert, bedarf für den Kunsthistoriker keiner Hervorhebung.

In sichtbarer Gestalt treten Hörner auch als Wahrzeichen des Anrufens
der über den Menschen waltenden höheren Gewalt aus, wenn sie an Altären
eme Stelle finden. Der Opferaltar der jüdischen Stiftshütte soll nach Buch
Mosis 2, Kap. 27, V. 2 Hörner auf den vier Ecken haben und ähnlich der
ebendort Kap. 30. V. 2 vorgeschriebene Rauchaltar. Im Museum zu Bern
wird aus Pfahlbauten die Nachbildung eines Altars von Ton aufbewahrt, die
w zwei Hörner ausläuft*), und die Ausgrabungen Schliemcmns in Mulme
haben aus einem Grabe das Bild eines kleinen Altars von Goldblech zutage
gefördert, das ebenfalls mit zwei Hörnern abschließt und als Verzierung eines
Sarges dient**).

Nur ein Schritt weiter ist es dann, wenn unter den Amuletten, die gegen
den leider noch heute im südlichen wie östlichen Europa weit verbreiteten Aber¬
glauben des bösen Blickes (namentlich im Neapolitanischen) selbst unter sogenannten
Gebildeten verbreitet sind, das Hörnchen an der Uhrkette fast allgemein üblich ist.
Man nimmt es zwischen die Finger, sobald jemand naht, durch dessen „bösen
Blick" man ins Unglück gestürzt zu werden fürchtet. Wer ein solches Hörnchen
bei Bedarf nicht zur Hand hat. ballt wenigstens die Faust mit ausgestrecktem
Zeige- und Kleinsinger, um auf diesem Wege das drohende Unglück durch die Ver¬
sinnbildlichung zweier Hörner möglichst einfach und doch sicher von sich abzuwehren.
Denselben Dienst leistet eine in Koralle oder in sonstigem Gestein getragene
^eine künstliche Faust mit den zwei ausgestreckten Fingern. Ja sogar den alt-
griechisch-römischen Phalluskult mit seiner häßlichen Symbolik ließ man hierbei
eingreifen*""). Der Türke Kleinasiens verfährt ästhetischer, wenn er heutzutage
einer deutschen Dame als Gegengabe für ihm gestiftete deutsche Blumen eine
Hyazinthe weiht, in deren durchlochtes Blatt er an blauem Faden eine blaue
^le „gegen den bösen Blick" eingebunden hat.

Gewährt das Horn ein Schutzmittel vor allem Argen, so wird erklärlich,
weshalb auch deutsche Ritter, die sich im Mittelalter zu Schutz und Trutz ver¬
binden, das „Horn" zum gemeinsamen Wappenschild wählen. So geschah es,
°is sich gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts der Gegensatz zwischen Adel
und Städten schärfte.

Da unter Karls des Vierten sorgloser Regierung das Faustrecht wieder
seinen Platz erworben hatte, bildete sich gegen fürstliche Willkür wie gegen
den Übermut des Adels 1376 im Reiche zunächst der große schwäbische Städte-





") Gef, Mitteilung des Herrn Geh. Regierungsrath Prof. or. Schuchnrdt in Berlin.
*") Schuchardt, Schliemanns Ausgrabungen (1890) S. 228 (eine Abbildung).
**") Vgl. I. ton Düring, Jslami Bei (Beiblatt des Tag vom 19. Mai 1913).
Ferner Brockhaus, Konversationslexikon „Böser Blick".
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[0367] Ein Streifzug in die Volksetymologie uno Volksmythologie emportes Volk zu dämpfen vermag, „des stürmischen Eiferers", der jähzornig ob der Abgötterei seines Volkes die Gesetzestafeln zerschmettert. Daß die Riesen- kraft dieses Mannes in dem Horngebilde zum Ausdruck kommen muß, welches seine Stirne ziert, bedarf für den Kunsthistoriker keiner Hervorhebung. In sichtbarer Gestalt treten Hörner auch als Wahrzeichen des Anrufens der über den Menschen waltenden höheren Gewalt aus, wenn sie an Altären eme Stelle finden. Der Opferaltar der jüdischen Stiftshütte soll nach Buch Mosis 2, Kap. 27, V. 2 Hörner auf den vier Ecken haben und ähnlich der ebendort Kap. 30. V. 2 vorgeschriebene Rauchaltar. Im Museum zu Bern wird aus Pfahlbauten die Nachbildung eines Altars von Ton aufbewahrt, die w zwei Hörner ausläuft*), und die Ausgrabungen Schliemcmns in Mulme haben aus einem Grabe das Bild eines kleinen Altars von Goldblech zutage gefördert, das ebenfalls mit zwei Hörnern abschließt und als Verzierung eines Sarges dient**). Nur ein Schritt weiter ist es dann, wenn unter den Amuletten, die gegen den leider noch heute im südlichen wie östlichen Europa weit verbreiteten Aber¬ glauben des bösen Blickes (namentlich im Neapolitanischen) selbst unter sogenannten Gebildeten verbreitet sind, das Hörnchen an der Uhrkette fast allgemein üblich ist. Man nimmt es zwischen die Finger, sobald jemand naht, durch dessen „bösen Blick" man ins Unglück gestürzt zu werden fürchtet. Wer ein solches Hörnchen bei Bedarf nicht zur Hand hat. ballt wenigstens die Faust mit ausgestrecktem Zeige- und Kleinsinger, um auf diesem Wege das drohende Unglück durch die Ver¬ sinnbildlichung zweier Hörner möglichst einfach und doch sicher von sich abzuwehren. Denselben Dienst leistet eine in Koralle oder in sonstigem Gestein getragene ^eine künstliche Faust mit den zwei ausgestreckten Fingern. Ja sogar den alt- griechisch-römischen Phalluskult mit seiner häßlichen Symbolik ließ man hierbei eingreifen*""). Der Türke Kleinasiens verfährt ästhetischer, wenn er heutzutage einer deutschen Dame als Gegengabe für ihm gestiftete deutsche Blumen eine Hyazinthe weiht, in deren durchlochtes Blatt er an blauem Faden eine blaue ^le „gegen den bösen Blick" eingebunden hat. Gewährt das Horn ein Schutzmittel vor allem Argen, so wird erklärlich, weshalb auch deutsche Ritter, die sich im Mittelalter zu Schutz und Trutz ver¬ binden, das „Horn" zum gemeinsamen Wappenschild wählen. So geschah es, °is sich gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts der Gegensatz zwischen Adel und Städten schärfte. Da unter Karls des Vierten sorgloser Regierung das Faustrecht wieder seinen Platz erworben hatte, bildete sich gegen fürstliche Willkür wie gegen den Übermut des Adels 1376 im Reiche zunächst der große schwäbische Städte- ") Gef, Mitteilung des Herrn Geh. Regierungsrath Prof. or. Schuchnrdt in Berlin. *") Schuchardt, Schliemanns Ausgrabungen (1890) S. 228 (eine Abbildung). **") Vgl. I. ton Düring, Jslami Bei (Beiblatt des Tag vom 19. Mai 1913). Ferner Brockhaus, Konversationslexikon „Böser Blick".

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/367>, abgerufen am 22.07.2024.