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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Reform der innere" Verwaltung

räumlich nach Belieben teilbar erscheinen. Man muß daher notgedrungen
damit rechnen, daß sie zum Teil übergroß geworden sind und fast alle die
Neigung haben, sich fortgesetzt auszudehnen, sowohl durch Zunahme der eigenen
Bevölkerung als durch Einverleibung der nächstgelegenen Vororte. Es läßt sich
auch kaum gegen diesen Prozeß etwas einwenden, denn überall, wo nun einmal
für die räumlich nahe beieinander gelegenen Teile gemeinsame Interessen vor¬
handen sind, ist die gemeinsame Verwaltung schließlich auch das Einfachste und
das Beste.

Man darf aber nicht verkennen, daß wenigstens die größeren Städte
eben wegen ihrer Größe keine guten unteren Verwaltungsbehörden sein können,
wenn auch in den Stadtverwaltungen wegen des engen Zusammenwohnens der
Bevölkerung der Überblick verhältnismäßig leichter als in den räumlich aus¬
gedehnten Landkreisen zu gewinnen sein dürfte. Im übrigen unterscheiden sich
die Leiter der städtischen Verwaltungen von denen der Landkreise dadurch
wesentlich, daß sie lediglich kommunale Beamte und nicht zugleich Staats¬
beamte sind.

Unter diesem Gesichtspunkte erscheinen die Städte innerhalb des Ver¬
waltungsorganismus im gewissen Sinne als Fremdkörper, mindestens dem
Apparat der staatlichen Behörden recht lose angefügt. Und es entsteht die
Frage, ob hier nicht im Wege der Reform Verbesserungen zu schaffen möglich
sein sollte. Wir möchten diese Frage bejahen und glauben, daß durch geeignete
Umgestaltung der Polizeiverwaltung Zweckmäßiges zu erreichen sein wird.

Schon jetzt ist es ja möglich, die Polizeiverwaltung in den Städten staat¬
lichen Organen zu übertragen. Und in allen größeren Städten wird hiervon
auch tatsächlich Gebrauch gemacht. Nun brauchte die Reform es sich nur zur
Aufgabe zu stellen, die bereits vorhandene Möglichkeit zur Regel zu erweitern
und damit zugleich die Polizeiverwaltung zu einer für den ganzen Staat, das
Land einbegriffen, einheitlichen zu gestalten. An Stelle von dreierlei Polizei¬
organen, auf dem Lande die Gendarmen, in den Städten staatliche und städtische
Polizisten mit verschiedenen Uniformen und verschiedenen Vorgesetzten, würde nur
eine Kategorie von Beamten in der gleichen Uniform und mit gleichartigen
Vorgesetzten treten. Es bedarf kaum des Beweises, daß eine derartige Organi¬
sation nicht nur eine große Vereinfachung bedeuten, sondern auch die ganze
Polizeiverwaltung zu einem festeren Gefüge gestalten würde, welches im Interesse
der staatlichen Verwaltung nur sehr erwünscht sein muß.

Es kommt hinzu, daß die Einführung einer solchen Organisation keine
allzu großen Schwierigkeiten verursachen könnte. Sozusagen aus den bestehenden
Einrichtungen ließe sie sich herausarbeiten. Es käme nur darauf an, Vorhandenes
umzugestalten und zu vereinfachen.

Nun wäre es unseres Trachtens wohl der Erwägung wert, ob nicht auch
unter Umständen die Chefs städtischer Verwaltungen in Zukunft zu Leitern der
staatlichen Polizeiverwaltungen zu ernennen wären. In den Fällen, wo


Reform der innere» Verwaltung

räumlich nach Belieben teilbar erscheinen. Man muß daher notgedrungen
damit rechnen, daß sie zum Teil übergroß geworden sind und fast alle die
Neigung haben, sich fortgesetzt auszudehnen, sowohl durch Zunahme der eigenen
Bevölkerung als durch Einverleibung der nächstgelegenen Vororte. Es läßt sich
auch kaum gegen diesen Prozeß etwas einwenden, denn überall, wo nun einmal
für die räumlich nahe beieinander gelegenen Teile gemeinsame Interessen vor¬
handen sind, ist die gemeinsame Verwaltung schließlich auch das Einfachste und
das Beste.

Man darf aber nicht verkennen, daß wenigstens die größeren Städte
eben wegen ihrer Größe keine guten unteren Verwaltungsbehörden sein können,
wenn auch in den Stadtverwaltungen wegen des engen Zusammenwohnens der
Bevölkerung der Überblick verhältnismäßig leichter als in den räumlich aus¬
gedehnten Landkreisen zu gewinnen sein dürfte. Im übrigen unterscheiden sich
die Leiter der städtischen Verwaltungen von denen der Landkreise dadurch
wesentlich, daß sie lediglich kommunale Beamte und nicht zugleich Staats¬
beamte sind.

Unter diesem Gesichtspunkte erscheinen die Städte innerhalb des Ver¬
waltungsorganismus im gewissen Sinne als Fremdkörper, mindestens dem
Apparat der staatlichen Behörden recht lose angefügt. Und es entsteht die
Frage, ob hier nicht im Wege der Reform Verbesserungen zu schaffen möglich
sein sollte. Wir möchten diese Frage bejahen und glauben, daß durch geeignete
Umgestaltung der Polizeiverwaltung Zweckmäßiges zu erreichen sein wird.

Schon jetzt ist es ja möglich, die Polizeiverwaltung in den Städten staat¬
lichen Organen zu übertragen. Und in allen größeren Städten wird hiervon
auch tatsächlich Gebrauch gemacht. Nun brauchte die Reform es sich nur zur
Aufgabe zu stellen, die bereits vorhandene Möglichkeit zur Regel zu erweitern
und damit zugleich die Polizeiverwaltung zu einer für den ganzen Staat, das
Land einbegriffen, einheitlichen zu gestalten. An Stelle von dreierlei Polizei¬
organen, auf dem Lande die Gendarmen, in den Städten staatliche und städtische
Polizisten mit verschiedenen Uniformen und verschiedenen Vorgesetzten, würde nur
eine Kategorie von Beamten in der gleichen Uniform und mit gleichartigen
Vorgesetzten treten. Es bedarf kaum des Beweises, daß eine derartige Organi¬
sation nicht nur eine große Vereinfachung bedeuten, sondern auch die ganze
Polizeiverwaltung zu einem festeren Gefüge gestalten würde, welches im Interesse
der staatlichen Verwaltung nur sehr erwünscht sein muß.

Es kommt hinzu, daß die Einführung einer solchen Organisation keine
allzu großen Schwierigkeiten verursachen könnte. Sozusagen aus den bestehenden
Einrichtungen ließe sie sich herausarbeiten. Es käme nur darauf an, Vorhandenes
umzugestalten und zu vereinfachen.

Nun wäre es unseres Trachtens wohl der Erwägung wert, ob nicht auch
unter Umständen die Chefs städtischer Verwaltungen in Zukunft zu Leitern der
staatlichen Polizeiverwaltungen zu ernennen wären. In den Fällen, wo


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[0325] Reform der innere» Verwaltung räumlich nach Belieben teilbar erscheinen. Man muß daher notgedrungen damit rechnen, daß sie zum Teil übergroß geworden sind und fast alle die Neigung haben, sich fortgesetzt auszudehnen, sowohl durch Zunahme der eigenen Bevölkerung als durch Einverleibung der nächstgelegenen Vororte. Es läßt sich auch kaum gegen diesen Prozeß etwas einwenden, denn überall, wo nun einmal für die räumlich nahe beieinander gelegenen Teile gemeinsame Interessen vor¬ handen sind, ist die gemeinsame Verwaltung schließlich auch das Einfachste und das Beste. Man darf aber nicht verkennen, daß wenigstens die größeren Städte eben wegen ihrer Größe keine guten unteren Verwaltungsbehörden sein können, wenn auch in den Stadtverwaltungen wegen des engen Zusammenwohnens der Bevölkerung der Überblick verhältnismäßig leichter als in den räumlich aus¬ gedehnten Landkreisen zu gewinnen sein dürfte. Im übrigen unterscheiden sich die Leiter der städtischen Verwaltungen von denen der Landkreise dadurch wesentlich, daß sie lediglich kommunale Beamte und nicht zugleich Staats¬ beamte sind. Unter diesem Gesichtspunkte erscheinen die Städte innerhalb des Ver¬ waltungsorganismus im gewissen Sinne als Fremdkörper, mindestens dem Apparat der staatlichen Behörden recht lose angefügt. Und es entsteht die Frage, ob hier nicht im Wege der Reform Verbesserungen zu schaffen möglich sein sollte. Wir möchten diese Frage bejahen und glauben, daß durch geeignete Umgestaltung der Polizeiverwaltung Zweckmäßiges zu erreichen sein wird. Schon jetzt ist es ja möglich, die Polizeiverwaltung in den Städten staat¬ lichen Organen zu übertragen. Und in allen größeren Städten wird hiervon auch tatsächlich Gebrauch gemacht. Nun brauchte die Reform es sich nur zur Aufgabe zu stellen, die bereits vorhandene Möglichkeit zur Regel zu erweitern und damit zugleich die Polizeiverwaltung zu einer für den ganzen Staat, das Land einbegriffen, einheitlichen zu gestalten. An Stelle von dreierlei Polizei¬ organen, auf dem Lande die Gendarmen, in den Städten staatliche und städtische Polizisten mit verschiedenen Uniformen und verschiedenen Vorgesetzten, würde nur eine Kategorie von Beamten in der gleichen Uniform und mit gleichartigen Vorgesetzten treten. Es bedarf kaum des Beweises, daß eine derartige Organi¬ sation nicht nur eine große Vereinfachung bedeuten, sondern auch die ganze Polizeiverwaltung zu einem festeren Gefüge gestalten würde, welches im Interesse der staatlichen Verwaltung nur sehr erwünscht sein muß. Es kommt hinzu, daß die Einführung einer solchen Organisation keine allzu großen Schwierigkeiten verursachen könnte. Sozusagen aus den bestehenden Einrichtungen ließe sie sich herausarbeiten. Es käme nur darauf an, Vorhandenes umzugestalten und zu vereinfachen. Nun wäre es unseres Trachtens wohl der Erwägung wert, ob nicht auch unter Umständen die Chefs städtischer Verwaltungen in Zukunft zu Leitern der staatlichen Polizeiverwaltungen zu ernennen wären. In den Fällen, wo

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/325>, abgerufen am 26.06.2024.