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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Die XIV. internationale Revue der Alkoholgegner in Mailand

Jahre hindurch mit Scheinmitteln und mitunter eigenartigen Persönlichkeiten
gegen den Alkohol gekämpft hat und erst allerneuestens, da der staatliche Schnaps¬
handel für sein Volksleben äußerst bedrohliche und nicht mehr verhüllbare Kon¬
sequenzen gezeitigt hat, ernsthafte Maßnahmen zu ergreifen vor hat. Nach einem
Referat des als ehrlichen und aufrichtigen Anhängers der Nüchternheitsbewegung
bekannten russischen Staatsrath von Cramer steht in Rußland folgendes bevor:

Einmal will die Regierung durch Reorganisation der 1894, ein Jahr nach
Einführung des Branntweinmonopols, gegründeten Volksmäßigkeits-Kuratorien,
durch Bereitstellung größerer Geldmittel und dergleichen der Trunksucht zu Leibe
gehen. Dann aber -- und das ist viel bedeutungsvoller -- hat das russische
Unterhaus, die Duma, einen Gesetzentwurf ausgearbeitet und mit allerdings
sehr geringer Majorität dank den Stimmen der Bauern, Geistlichen und
Sozialisten angenommen, den eine vom Oberhaus, dem Neichsrat, eingesetzte
Kommission vom Dezember 1911 bis zum Mai 1913 geprüft hat. Im
kommenden Winter soll er im Reichsrat im Plenum verhandelt werden. Der
Entwurf lehnt sich an die australasische Local option an und will den Land¬
gemeinden das Recht geben, den Ausschank aller alkoholischen Getränke oder
nur des Branntweins in ihrem Bereich für die Dauer von drei Jahren auf
dem Wege allgemeiner Abstinenz zu verbieten. stimmberechtigt sollen auch
die Frauen sein. Außerdem werden die Ausschankstunden zeitlich begrenzt (in
der Stadt von 9 bis 11, auf dem Lande von 9 bis 6 Uhr); an allen kirchlichen
und vaterländischen Festtagen, bei Einberufung der Militärpflichtiger, Land-
gemeindeversammlungen, Gerichtstagen ist auf dem Lande der Schluß der Brannt¬
weinbuden vorgeschrieben, während in den Städten an den entsprechenden Tagen
nur ein Konsum an Ort und Stelle stattfinden darf; der Verkauf von Brannt¬
wein in Flaschen von weniger als ^ Wedro 0.3 Liter) Inhalt wird ver¬
boten; 20 Millionen Rubel sollen jährlich für Unterhaltung von Trinkerheil¬
anstalten und dergleichen aus Staatsmitteln verwendet werden; in alle unteren
und mittleren Schulen sollen Belehrungskurse eingeführt werden; die Straf'
bestimmungen auf Übertretungen werden bis auf vier Monate Gefängnis
hinaufgesetzt und dergleichen mehr. Würde dieser Entwurf in seiner jetzigen
Form Gesetz werden, so würde in der Tat eine außerordentlich scharfe Waffe
gegen den Alkoholmißbrauch in Rußland gegeben sein. Indessen wird er M
eben dieser Form kaum Gnade vor den Augen des Reichsrath finden.
Entwurf ist getragen von den kleinen Leuten im Lande, die die Alkoholnot am
eigenen Leibe spüren und das Alkoholelend der bäuerlichen Bevölkerung tägM
vor Augen sehen. In der Duma haben sie Einfluß, im Reichsrat weniger-
Man wird also abwarten müssen, was bei der geplanten Aktion herauskommt-

Der Staatsfiskus ist -- hier mehr, dort weniger -- zwar gegenwärtig^5
lacte" Alkoholinteressent, aber doch nur zweiten Grades. Er füllt feinen Beute
aus den Alkoholabgaben, sträubt sich indessen gemeinhin nicht dagegen, wenn se^
dank einer sinkenden Verbrauchsquote und zugunsten des Volkswohls spärlicher fließen-


Die XIV. internationale Revue der Alkoholgegner in Mailand

Jahre hindurch mit Scheinmitteln und mitunter eigenartigen Persönlichkeiten
gegen den Alkohol gekämpft hat und erst allerneuestens, da der staatliche Schnaps¬
handel für sein Volksleben äußerst bedrohliche und nicht mehr verhüllbare Kon¬
sequenzen gezeitigt hat, ernsthafte Maßnahmen zu ergreifen vor hat. Nach einem
Referat des als ehrlichen und aufrichtigen Anhängers der Nüchternheitsbewegung
bekannten russischen Staatsrath von Cramer steht in Rußland folgendes bevor:

Einmal will die Regierung durch Reorganisation der 1894, ein Jahr nach
Einführung des Branntweinmonopols, gegründeten Volksmäßigkeits-Kuratorien,
durch Bereitstellung größerer Geldmittel und dergleichen der Trunksucht zu Leibe
gehen. Dann aber — und das ist viel bedeutungsvoller — hat das russische
Unterhaus, die Duma, einen Gesetzentwurf ausgearbeitet und mit allerdings
sehr geringer Majorität dank den Stimmen der Bauern, Geistlichen und
Sozialisten angenommen, den eine vom Oberhaus, dem Neichsrat, eingesetzte
Kommission vom Dezember 1911 bis zum Mai 1913 geprüft hat. Im
kommenden Winter soll er im Reichsrat im Plenum verhandelt werden. Der
Entwurf lehnt sich an die australasische Local option an und will den Land¬
gemeinden das Recht geben, den Ausschank aller alkoholischen Getränke oder
nur des Branntweins in ihrem Bereich für die Dauer von drei Jahren auf
dem Wege allgemeiner Abstinenz zu verbieten. stimmberechtigt sollen auch
die Frauen sein. Außerdem werden die Ausschankstunden zeitlich begrenzt (in
der Stadt von 9 bis 11, auf dem Lande von 9 bis 6 Uhr); an allen kirchlichen
und vaterländischen Festtagen, bei Einberufung der Militärpflichtiger, Land-
gemeindeversammlungen, Gerichtstagen ist auf dem Lande der Schluß der Brannt¬
weinbuden vorgeschrieben, während in den Städten an den entsprechenden Tagen
nur ein Konsum an Ort und Stelle stattfinden darf; der Verkauf von Brannt¬
wein in Flaschen von weniger als ^ Wedro 0.3 Liter) Inhalt wird ver¬
boten; 20 Millionen Rubel sollen jährlich für Unterhaltung von Trinkerheil¬
anstalten und dergleichen aus Staatsmitteln verwendet werden; in alle unteren
und mittleren Schulen sollen Belehrungskurse eingeführt werden; die Straf'
bestimmungen auf Übertretungen werden bis auf vier Monate Gefängnis
hinaufgesetzt und dergleichen mehr. Würde dieser Entwurf in seiner jetzigen
Form Gesetz werden, so würde in der Tat eine außerordentlich scharfe Waffe
gegen den Alkoholmißbrauch in Rußland gegeben sein. Indessen wird er M
eben dieser Form kaum Gnade vor den Augen des Reichsrath finden.
Entwurf ist getragen von den kleinen Leuten im Lande, die die Alkoholnot am
eigenen Leibe spüren und das Alkoholelend der bäuerlichen Bevölkerung tägM
vor Augen sehen. In der Duma haben sie Einfluß, im Reichsrat weniger-
Man wird also abwarten müssen, was bei der geplanten Aktion herauskommt-

Der Staatsfiskus ist — hier mehr, dort weniger — zwar gegenwärtig^5
lacte» Alkoholinteressent, aber doch nur zweiten Grades. Er füllt feinen Beute
aus den Alkoholabgaben, sträubt sich indessen gemeinhin nicht dagegen, wenn se^
dank einer sinkenden Verbrauchsquote und zugunsten des Volkswohls spärlicher fließen-


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[0270] Die XIV. internationale Revue der Alkoholgegner in Mailand Jahre hindurch mit Scheinmitteln und mitunter eigenartigen Persönlichkeiten gegen den Alkohol gekämpft hat und erst allerneuestens, da der staatliche Schnaps¬ handel für sein Volksleben äußerst bedrohliche und nicht mehr verhüllbare Kon¬ sequenzen gezeitigt hat, ernsthafte Maßnahmen zu ergreifen vor hat. Nach einem Referat des als ehrlichen und aufrichtigen Anhängers der Nüchternheitsbewegung bekannten russischen Staatsrath von Cramer steht in Rußland folgendes bevor: Einmal will die Regierung durch Reorganisation der 1894, ein Jahr nach Einführung des Branntweinmonopols, gegründeten Volksmäßigkeits-Kuratorien, durch Bereitstellung größerer Geldmittel und dergleichen der Trunksucht zu Leibe gehen. Dann aber — und das ist viel bedeutungsvoller — hat das russische Unterhaus, die Duma, einen Gesetzentwurf ausgearbeitet und mit allerdings sehr geringer Majorität dank den Stimmen der Bauern, Geistlichen und Sozialisten angenommen, den eine vom Oberhaus, dem Neichsrat, eingesetzte Kommission vom Dezember 1911 bis zum Mai 1913 geprüft hat. Im kommenden Winter soll er im Reichsrat im Plenum verhandelt werden. Der Entwurf lehnt sich an die australasische Local option an und will den Land¬ gemeinden das Recht geben, den Ausschank aller alkoholischen Getränke oder nur des Branntweins in ihrem Bereich für die Dauer von drei Jahren auf dem Wege allgemeiner Abstinenz zu verbieten. stimmberechtigt sollen auch die Frauen sein. Außerdem werden die Ausschankstunden zeitlich begrenzt (in der Stadt von 9 bis 11, auf dem Lande von 9 bis 6 Uhr); an allen kirchlichen und vaterländischen Festtagen, bei Einberufung der Militärpflichtiger, Land- gemeindeversammlungen, Gerichtstagen ist auf dem Lande der Schluß der Brannt¬ weinbuden vorgeschrieben, während in den Städten an den entsprechenden Tagen nur ein Konsum an Ort und Stelle stattfinden darf; der Verkauf von Brannt¬ wein in Flaschen von weniger als ^ Wedro 0.3 Liter) Inhalt wird ver¬ boten; 20 Millionen Rubel sollen jährlich für Unterhaltung von Trinkerheil¬ anstalten und dergleichen aus Staatsmitteln verwendet werden; in alle unteren und mittleren Schulen sollen Belehrungskurse eingeführt werden; die Straf' bestimmungen auf Übertretungen werden bis auf vier Monate Gefängnis hinaufgesetzt und dergleichen mehr. Würde dieser Entwurf in seiner jetzigen Form Gesetz werden, so würde in der Tat eine außerordentlich scharfe Waffe gegen den Alkoholmißbrauch in Rußland gegeben sein. Indessen wird er M eben dieser Form kaum Gnade vor den Augen des Reichsrath finden. Entwurf ist getragen von den kleinen Leuten im Lande, die die Alkoholnot am eigenen Leibe spüren und das Alkoholelend der bäuerlichen Bevölkerung tägM vor Augen sehen. In der Duma haben sie Einfluß, im Reichsrat weniger- Man wird also abwarten müssen, was bei der geplanten Aktion herauskommt- Der Staatsfiskus ist — hier mehr, dort weniger — zwar gegenwärtig^5 lacte» Alkoholinteressent, aber doch nur zweiten Grades. Er füllt feinen Beute aus den Alkoholabgaben, sträubt sich indessen gemeinhin nicht dagegen, wenn se^ dank einer sinkenden Verbrauchsquote und zugunsten des Volkswohls spärlicher fließen-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/270>, abgerufen am 02.07.2024.