Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.Aincmatograph und Zeitgeschichte wenn man diesen Umschwung wenigstens zum Teil auf das Aufstreben der Diese Entwicklung ist, wie nach dem Gesagten selbstverständlich ist, höchst Wo ernste Interessen der Landesverteidigung oder sonstige gewichtige Aincmatograph und Zeitgeschichte wenn man diesen Umschwung wenigstens zum Teil auf das Aufstreben der Diese Entwicklung ist, wie nach dem Gesagten selbstverständlich ist, höchst Wo ernste Interessen der Landesverteidigung oder sonstige gewichtige <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0631" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/326801"/> <fw type="header" place="top"> Aincmatograph und Zeitgeschichte</fw><lb/> <p xml:id="ID_3080" prev="#ID_3079"> wenn man diesen Umschwung wenigstens zum Teil auf das Aufstreben der<lb/> deutschen Konkurrenz, welches die Franzosen nötigte, gleichfalls auch deutsche<lb/> Bilder zu zeigen, zurückführt.</p><lb/> <p xml:id="ID_3081"> Diese Entwicklung ist, wie nach dem Gesagten selbstverständlich ist, höchst<lb/> erfreulich und deshalb nach Möglichkeit zu begünstigen. Vor allem ist es er¬<lb/> forderlich, daß den Filmfabriken nicht unnötige Schwierigkeiten bei der Aufnahme<lb/> gemacht werden. Kürzlich erst war in einer kinematographischen Fachzeitschrift<lb/> zu lesen, daß einem Operateur einer französischen Filmfabrik, welcher für deren<lb/> kinematographische Zeitungsberichterstattung den Stapellauf eines Kriegsschiffes<lb/> auf einer Hamburger Werft aufnehmen wollte, die Erlaubnis verweigert wurde<lb/> und daß man ihn, als er trotz des Verbotes die Aufnahme heimlich machen<lb/> wollte, gewaltsam entfernte. Sollte diese Nachricht zutreffen — und wir haben<lb/> keinen Grund, an ihr zu zweifeln — so würden wir das Vorgehen der be¬<lb/> treffenden Stellen sehr bedauern. Sollten wirklich Interessen der maßgebendenLandes-<lb/> verteidigung auf dem Spiele stehen, wenn der Stapellauf eines Kriegsschiffes<lb/> kinematographisch aufgenommen wird? Werden denn die Zuschauer so sorgsam<lb/> kontrolliert, daß die Möglichkeit absolut ausgeschlossen ist, daß ein Spion sich<lb/> unter ihnen befindet? Was wird man an Geheimnissen beim Stapellauf wohl<lb/> erspähen können? Wäre es nicht töricht, die kinematographische Aufnahme des<lb/> Stapellaufes zu verbieten, während das fertige Kriegsschiff, während es sich in<lb/> ausländischen Häfen befindet, nach Belieben kinematographisch verewigt werden<lb/> kann, ohne daß sich das geringste dagegen tun ließe? Sollte aber aus Ge-<lb/> schäftsrücksichten die Erlaubnis verweigert worden sein, weil einer anderen Firma<lb/> gegen eine angemessene Entschädigung das alleinige Recht zur kinematographischen<lb/> Aufnahme eingeräumt worden wäre, so würden wir auch dies für sehr bedauer¬<lb/> lich halten. Kann man es auch Privatunternehmungen vielleicht nicht verübeln,<lb/> wenn sie ans der kinematographischen Aufnahme Kapital zu schlagen versuchen —<lb/> ob ihnen durch die Reklame bei Aufnahme durch mehrere Firmen und ent¬<lb/> sprechend größere Verbreitung nicht weit mehr gedient wäre als mit dem ver¬<lb/> hältnismäßig geringfügigen Entgelt, den sie für das Monopolrecht erhalten, sei<lb/> dahin gestellt — für Staatsbetriebe aber und überhaupt, wenn das öffentliche<lb/> Interesse in Frage kommt, sollten derartige kleinliche Geschäftspraktiken jedenfalls<lb/> vermieden werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_3082" next="#ID_3083"> Wo ernste Interessen der Landesverteidigung oder sonstige gewichtige<lb/> öffentliche Interessen hindernd im Weg stehen, darf selbstverständlich die Erlaubnis<lb/> zu kinematographischen Aufnahmen nicht erteilt werden, weder Deutschen noch<lb/> Ausländern; wo dies aber nicht der Fall ist, also in der großen Mehrzahl der<lb/> Fälle, sei man nicht engherzig, sondern gewähre ohne Entschädigung die Er¬<lb/> laubnis jedem, der darum einkommt. Wenn man ganz vorsichtig sein will, so<lb/> mache man aus, daß der Filu in Gegenwart eines Vertreters der Behörde<lb/> entwickelt werden müsse und daß etwaigen Wünschen nach Fortlassung einzelner<lb/> Teile ohne Entschädigung durch sofortige Vernichtung der betreffenden Teile</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0631]
Aincmatograph und Zeitgeschichte
wenn man diesen Umschwung wenigstens zum Teil auf das Aufstreben der
deutschen Konkurrenz, welches die Franzosen nötigte, gleichfalls auch deutsche
Bilder zu zeigen, zurückführt.
Diese Entwicklung ist, wie nach dem Gesagten selbstverständlich ist, höchst
erfreulich und deshalb nach Möglichkeit zu begünstigen. Vor allem ist es er¬
forderlich, daß den Filmfabriken nicht unnötige Schwierigkeiten bei der Aufnahme
gemacht werden. Kürzlich erst war in einer kinematographischen Fachzeitschrift
zu lesen, daß einem Operateur einer französischen Filmfabrik, welcher für deren
kinematographische Zeitungsberichterstattung den Stapellauf eines Kriegsschiffes
auf einer Hamburger Werft aufnehmen wollte, die Erlaubnis verweigert wurde
und daß man ihn, als er trotz des Verbotes die Aufnahme heimlich machen
wollte, gewaltsam entfernte. Sollte diese Nachricht zutreffen — und wir haben
keinen Grund, an ihr zu zweifeln — so würden wir das Vorgehen der be¬
treffenden Stellen sehr bedauern. Sollten wirklich Interessen der maßgebendenLandes-
verteidigung auf dem Spiele stehen, wenn der Stapellauf eines Kriegsschiffes
kinematographisch aufgenommen wird? Werden denn die Zuschauer so sorgsam
kontrolliert, daß die Möglichkeit absolut ausgeschlossen ist, daß ein Spion sich
unter ihnen befindet? Was wird man an Geheimnissen beim Stapellauf wohl
erspähen können? Wäre es nicht töricht, die kinematographische Aufnahme des
Stapellaufes zu verbieten, während das fertige Kriegsschiff, während es sich in
ausländischen Häfen befindet, nach Belieben kinematographisch verewigt werden
kann, ohne daß sich das geringste dagegen tun ließe? Sollte aber aus Ge-
schäftsrücksichten die Erlaubnis verweigert worden sein, weil einer anderen Firma
gegen eine angemessene Entschädigung das alleinige Recht zur kinematographischen
Aufnahme eingeräumt worden wäre, so würden wir auch dies für sehr bedauer¬
lich halten. Kann man es auch Privatunternehmungen vielleicht nicht verübeln,
wenn sie ans der kinematographischen Aufnahme Kapital zu schlagen versuchen —
ob ihnen durch die Reklame bei Aufnahme durch mehrere Firmen und ent¬
sprechend größere Verbreitung nicht weit mehr gedient wäre als mit dem ver¬
hältnismäßig geringfügigen Entgelt, den sie für das Monopolrecht erhalten, sei
dahin gestellt — für Staatsbetriebe aber und überhaupt, wenn das öffentliche
Interesse in Frage kommt, sollten derartige kleinliche Geschäftspraktiken jedenfalls
vermieden werden.
Wo ernste Interessen der Landesverteidigung oder sonstige gewichtige
öffentliche Interessen hindernd im Weg stehen, darf selbstverständlich die Erlaubnis
zu kinematographischen Aufnahmen nicht erteilt werden, weder Deutschen noch
Ausländern; wo dies aber nicht der Fall ist, also in der großen Mehrzahl der
Fälle, sei man nicht engherzig, sondern gewähre ohne Entschädigung die Er¬
laubnis jedem, der darum einkommt. Wenn man ganz vorsichtig sein will, so
mache man aus, daß der Filu in Gegenwart eines Vertreters der Behörde
entwickelt werden müsse und daß etwaigen Wünschen nach Fortlassung einzelner
Teile ohne Entschädigung durch sofortige Vernichtung der betreffenden Teile
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