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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.

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Die Zukunft der preußischen Ansicdlungspolitik in der Gstmark

daß der Festsetzung der Entschädigung nicht der -- wegen des nationalen Kampfes
um den Boden vielfach in gar keinem Verhältnis zum herauszuwirtschaftenden
Reinertrage stehende -- Verkaufswert, sondern analog den neuen Steuergesetzen
des Reiches etwa der fünfunzwanzigfache Ertragswert zugrunde zu legen ist.

Um Reibungen zwischen den Oberpräsidenten von Posen und Westpreußen
einerseits und dem Präsidenten der Anstedlungskommission anderseits, wie sie
nun einmal in der Natur des den beiden Instanzen zugewiesenen Geschäfts¬
bereichs liegen, zu vermeiden, wurde früher einmal der Vorschlag gemacht, die
Ansiedlungskommission als unmittelbar dem Staatsministerium unterstehende
Sonderbehörde aufzulösen und ihre Geschäfte zum Teil dem Qberpräsidenten in
Posen und zum Teil dem Oberpräftdenten in Danzig zu übertragen. Dieser
Gedanke, der ja auf den ersten Blick vieles für sich hat, kann nicht als glücklich
bezeichnet werden, es besteht dagegen neben zahlreichen Zweckmäßigkeitsgründen
vor allem das Bedenken, daß hierbei leicht die so segensreiche Bauernansiedlung
zu sehr in den Hintergrund treten könnte. Auch muß der Oberpräsident selbst in
den heutigen Zeiten des nationalen Kampfes doch eine gewisse Objektivität wahren,
die man vom Präsidenten einer nationalen Kampfbehörde, wie es die Ansiedlungs¬
kommission ist, nicht erwartet. Endlich kann sich ein Oberpräsident bei seinen
zahlreichen anderen Geschäften und bei seinen umfangreichen Nepräsentations-
pflichten unmöglich noch die genügende Sachkunde in der Technik des Siedlungs¬
wesens, die zur Leitung einer etwa dreihundert Beamte (jetzt insgesamt sechs¬
hundert) beschäftigenden staatlichen Kolonisationsbehörde erforderlich ist, aneignen.
Da man also auf diesem Wege nicht vorwärts kommt und an dem Ansiedlungs-
präsidenten als Chef einer grundsätzlich nur dem Staatsministerium unterstehenden
Behörde wird festhalten müssen, so fragt es sich, ob man etwa dadurch, daß
man den Präsidenten der Ansiedlungskommission unabhängiger macht und ihm
den Rang der Oberpräsidenten mit dem Amtstitel Exzellenz verleiht, dem
genannten Beamten, der bisher aus die Wünsche der beiden beteiligten Ober¬
präsidenten die weitestgehende Rücksicht zu nehmen hatte -- steht doch insbesondere
dem Posener Oberpräsidenten seit 1904 neben dem bereits früher von ihm beklei¬
deten Amte eines stellvertretenden Vorsitzenden eine Reihe von Aufsichtsbefugnissen
gegenüber der Ansiedlungskommission und den ihrem Präsidenten beigegebenen
Oberbeamten zu -- größere Machtvollkommenheiten in die Hände geben und
ihm damit eigene Initiative, die er bisher nur in beschränktem Maße besaß,
ermöglichen soll. Aber auch bei einer solchen Regelung würden sich Kollisionen
kaum vermeiden lassen. Vor allem würde auch hierdurch der gefährliche Dualismus,
wie er sich gegenwärtig in der Ostmarkenpolitik zeigt, nicht beseitigt werden.
Das eigentliche Siedlungswerk auf dem Lande hängt naturgemäß mit den
sonstigen Zweigen der staatlichen Politik, insbesondere mit der nunmehr in An¬
griff zu nehmenden ostmärkischen Städtepolitik, mit der Arbeitersiedlung in den
Städten, mit der Unterstützung deutscher Rechtsanwälte, Ärzte usw. aufs innigste
zusammen und dabei hat die Ansiedlungskommission mit allen diesen Dingen


Die Zukunft der preußischen Ansicdlungspolitik in der Gstmark

daß der Festsetzung der Entschädigung nicht der — wegen des nationalen Kampfes
um den Boden vielfach in gar keinem Verhältnis zum herauszuwirtschaftenden
Reinertrage stehende — Verkaufswert, sondern analog den neuen Steuergesetzen
des Reiches etwa der fünfunzwanzigfache Ertragswert zugrunde zu legen ist.

Um Reibungen zwischen den Oberpräsidenten von Posen und Westpreußen
einerseits und dem Präsidenten der Anstedlungskommission anderseits, wie sie
nun einmal in der Natur des den beiden Instanzen zugewiesenen Geschäfts¬
bereichs liegen, zu vermeiden, wurde früher einmal der Vorschlag gemacht, die
Ansiedlungskommission als unmittelbar dem Staatsministerium unterstehende
Sonderbehörde aufzulösen und ihre Geschäfte zum Teil dem Qberpräsidenten in
Posen und zum Teil dem Oberpräftdenten in Danzig zu übertragen. Dieser
Gedanke, der ja auf den ersten Blick vieles für sich hat, kann nicht als glücklich
bezeichnet werden, es besteht dagegen neben zahlreichen Zweckmäßigkeitsgründen
vor allem das Bedenken, daß hierbei leicht die so segensreiche Bauernansiedlung
zu sehr in den Hintergrund treten könnte. Auch muß der Oberpräsident selbst in
den heutigen Zeiten des nationalen Kampfes doch eine gewisse Objektivität wahren,
die man vom Präsidenten einer nationalen Kampfbehörde, wie es die Ansiedlungs¬
kommission ist, nicht erwartet. Endlich kann sich ein Oberpräsident bei seinen
zahlreichen anderen Geschäften und bei seinen umfangreichen Nepräsentations-
pflichten unmöglich noch die genügende Sachkunde in der Technik des Siedlungs¬
wesens, die zur Leitung einer etwa dreihundert Beamte (jetzt insgesamt sechs¬
hundert) beschäftigenden staatlichen Kolonisationsbehörde erforderlich ist, aneignen.
Da man also auf diesem Wege nicht vorwärts kommt und an dem Ansiedlungs-
präsidenten als Chef einer grundsätzlich nur dem Staatsministerium unterstehenden
Behörde wird festhalten müssen, so fragt es sich, ob man etwa dadurch, daß
man den Präsidenten der Ansiedlungskommission unabhängiger macht und ihm
den Rang der Oberpräsidenten mit dem Amtstitel Exzellenz verleiht, dem
genannten Beamten, der bisher aus die Wünsche der beiden beteiligten Ober¬
präsidenten die weitestgehende Rücksicht zu nehmen hatte — steht doch insbesondere
dem Posener Oberpräsidenten seit 1904 neben dem bereits früher von ihm beklei¬
deten Amte eines stellvertretenden Vorsitzenden eine Reihe von Aufsichtsbefugnissen
gegenüber der Ansiedlungskommission und den ihrem Präsidenten beigegebenen
Oberbeamten zu — größere Machtvollkommenheiten in die Hände geben und
ihm damit eigene Initiative, die er bisher nur in beschränktem Maße besaß,
ermöglichen soll. Aber auch bei einer solchen Regelung würden sich Kollisionen
kaum vermeiden lassen. Vor allem würde auch hierdurch der gefährliche Dualismus,
wie er sich gegenwärtig in der Ostmarkenpolitik zeigt, nicht beseitigt werden.
Das eigentliche Siedlungswerk auf dem Lande hängt naturgemäß mit den
sonstigen Zweigen der staatlichen Politik, insbesondere mit der nunmehr in An¬
griff zu nehmenden ostmärkischen Städtepolitik, mit der Arbeitersiedlung in den
Städten, mit der Unterstützung deutscher Rechtsanwälte, Ärzte usw. aufs innigste
zusammen und dabei hat die Ansiedlungskommission mit allen diesen Dingen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326169/372>, abgerufen am 20.10.2024.