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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr.

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Der wirtschaftliche Wert der bäuerlichen Kolonisation im Vsten

Staate bei. Überlassung des Grundstückes sofort in bar hat anzahlen können.
Sie ist durchaus vergleichbar dem Zins für eine gewöhnliche dreieinhalbprozeNtige
Hypothek; sie wäre also lediglich dem Hyvothekettzins der Großgüter gegenüber¬
zustellen.") Der Reinertrag aber umfaßt außer der Verzinsung des Grund und
Bodens die des gesamten übrigen Kapitals, als da sind: Gebäude, Maschinen,
Geräte, Vieh, Meliorationen usw., und außerdem den Lohn der für die regel¬
rechte Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Arbeit, ganz abgesehen von
dem UnternehmergewittN, der Prämie für das Risiko, das besonders der An¬
siedler bei der Verpflanzung in ganz neue Verhältnisse für seine ZükUNft eingeht.

. Es ist alles andere nur nicht verwunderlich" wenn dieser Reinertrag weit
höher ausfällt als jene Rente, und mit keiner Logik der Welt-folgt aus CHIa-
powstis Feststellung, daß der Reinertrag der Rentengüter nicht auch das drei-
bis vierfache ihrer Rente erreicht. Es ist unmöglich, einem Landwirt der Pro¬
vinz Posen zuzutrauen, daß er diesen Unterschied und seine Konsequenzen nicht
kenne. Daß er trotzdem den Vergleich ohne Kommentar anstellt und dabei
operiert, als hätte er mit ohne weiteres vergleichbaren Dingen zu tun, macht
es schwer, ihm den Vorwurf der bewußten Irreführung zu ersparen. !

Es kommt aber noch ein zweites Moment hinzu. Chläpowski hat in
Kapitel II seines Aufsatzes den Reinertrag eines Durchschnittsgutes in der Weise
berechnet, daß er auf einer Ackerfläche von 1000 Morgen die Erträge' und Un¬
kosten feststellt und so ^ wie wir gesehen haben, viel zu hoch -- einen Rein¬
ertrag pro Morgen von durchschnittlich 29 Mark> also etwa dem vierfachen der
Ansiedlerrente, errechnet. Diesen Reinertrag, gewonnen allein auf dem intensivst
ausnutzbaren Teile des Gutsareals, unbelastet durch irgendwelche weniger pro¬
duktiven Flächen, vergleicht er nun mit einer Zahl, die er selbst vorher durch
Division des Gesamtrentenzinses durch das Gesamtareal der Rentengüter berechnet
hat. Bewußt also verwendet er hier den größtmöglichen Divisor, in dem alle,
auch die völlig unproduktiven Ödlandflächen, mitenthalten sind, und sie jenem
Ackerreinertrage gegenüberzustellen. Das Unzulässige dieser Vergleichungsart
.dürfte jedem, auch dem landwirtschaftlichen Laien, ohne Kommentar klar sein
und bedarf wohl hier nur des Hinweises.

Aber abgesehen von diesen irreführender Vergleichen ist die ganze Methode,
die Ehlapowski zur Anwendung bringt, falsch. Theoretische Überlegungen und



.. Als Illustration dafür, ob der Großbetrieb oder der bäuerliche eine höhere Schulden¬
last erträgt und ohne Schaden zu verzinsen vermag, diene folgendes Beispiel (siehe Keup und
Mührer, Groß- und Kleinbetrieb Parey 1913 Seite 123): der Durchschnittspreis, den die
früheren Besitzer dreier aufgeteilter Güter für diese erzielten, betrug in jedem Falle rund
860000 Mark, die durchschnittliche Hypothekenbelastung derselben hatte 527000 Mark betragen.
Die gesamte Rentenschuld der später auf dem gleichen Lande wirtschaftenden Ansiedler betrug
dagegen mehr als das Doppelte, nämlich rund 1165 000 Mark. Subhastationen sind trotz¬
dem bei letzteren nicht, Stundungen der Rentenzahlungen kaum vorgekommen. Jeder Gro߬
grundbesitzer wird zugeben, daß ihm die Verzinsung einer ähnlichen Schuldsumme ein un¬
möglich Ding wäre.
Der wirtschaftliche Wert der bäuerlichen Kolonisation im Vsten

Staate bei. Überlassung des Grundstückes sofort in bar hat anzahlen können.
Sie ist durchaus vergleichbar dem Zins für eine gewöhnliche dreieinhalbprozeNtige
Hypothek; sie wäre also lediglich dem Hyvothekettzins der Großgüter gegenüber¬
zustellen.") Der Reinertrag aber umfaßt außer der Verzinsung des Grund und
Bodens die des gesamten übrigen Kapitals, als da sind: Gebäude, Maschinen,
Geräte, Vieh, Meliorationen usw., und außerdem den Lohn der für die regel¬
rechte Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Arbeit, ganz abgesehen von
dem UnternehmergewittN, der Prämie für das Risiko, das besonders der An¬
siedler bei der Verpflanzung in ganz neue Verhältnisse für seine ZükUNft eingeht.

. Es ist alles andere nur nicht verwunderlich» wenn dieser Reinertrag weit
höher ausfällt als jene Rente, und mit keiner Logik der Welt-folgt aus CHIa-
powstis Feststellung, daß der Reinertrag der Rentengüter nicht auch das drei-
bis vierfache ihrer Rente erreicht. Es ist unmöglich, einem Landwirt der Pro¬
vinz Posen zuzutrauen, daß er diesen Unterschied und seine Konsequenzen nicht
kenne. Daß er trotzdem den Vergleich ohne Kommentar anstellt und dabei
operiert, als hätte er mit ohne weiteres vergleichbaren Dingen zu tun, macht
es schwer, ihm den Vorwurf der bewußten Irreführung zu ersparen. !

Es kommt aber noch ein zweites Moment hinzu. Chläpowski hat in
Kapitel II seines Aufsatzes den Reinertrag eines Durchschnittsgutes in der Weise
berechnet, daß er auf einer Ackerfläche von 1000 Morgen die Erträge' und Un¬
kosten feststellt und so ^ wie wir gesehen haben, viel zu hoch — einen Rein¬
ertrag pro Morgen von durchschnittlich 29 Mark> also etwa dem vierfachen der
Ansiedlerrente, errechnet. Diesen Reinertrag, gewonnen allein auf dem intensivst
ausnutzbaren Teile des Gutsareals, unbelastet durch irgendwelche weniger pro¬
duktiven Flächen, vergleicht er nun mit einer Zahl, die er selbst vorher durch
Division des Gesamtrentenzinses durch das Gesamtareal der Rentengüter berechnet
hat. Bewußt also verwendet er hier den größtmöglichen Divisor, in dem alle,
auch die völlig unproduktiven Ödlandflächen, mitenthalten sind, und sie jenem
Ackerreinertrage gegenüberzustellen. Das Unzulässige dieser Vergleichungsart
.dürfte jedem, auch dem landwirtschaftlichen Laien, ohne Kommentar klar sein
und bedarf wohl hier nur des Hinweises.

Aber abgesehen von diesen irreführender Vergleichen ist die ganze Methode,
die Ehlapowski zur Anwendung bringt, falsch. Theoretische Überlegungen und



.. Als Illustration dafür, ob der Großbetrieb oder der bäuerliche eine höhere Schulden¬
last erträgt und ohne Schaden zu verzinsen vermag, diene folgendes Beispiel (siehe Keup und
Mührer, Groß- und Kleinbetrieb Parey 1913 Seite 123): der Durchschnittspreis, den die
früheren Besitzer dreier aufgeteilter Güter für diese erzielten, betrug in jedem Falle rund
860000 Mark, die durchschnittliche Hypothekenbelastung derselben hatte 527000 Mark betragen.
Die gesamte Rentenschuld der später auf dem gleichen Lande wirtschaftenden Ansiedler betrug
dagegen mehr als das Doppelte, nämlich rund 1165 000 Mark. Subhastationen sind trotz¬
dem bei letzteren nicht, Stundungen der Rentenzahlungen kaum vorgekommen. Jeder Gro߬
grundbesitzer wird zugeben, daß ihm die Verzinsung einer ähnlichen Schuldsumme ein un¬
möglich Ding wäre.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_325519/170>, abgerufen am 27.07.2024.