Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr.Reichskricgsschntz und Währung mit dem nötigen Vorbedacht und an der richtigen Stelle zu tun. Der Schwer¬ Reichskricgsschntz und Währung mit dem nötigen Vorbedacht und an der richtigen Stelle zu tun. Der Schwer¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0148" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/325668"/> <fw type="header" place="top"> Reichskricgsschntz und Währung</fw><lb/> <p xml:id="ID_620" prev="#ID_619"> mit dem nötigen Vorbedacht und an der richtigen Stelle zu tun. Der Schwer¬<lb/> punkt der Maßregel liegt, wie gezeigt, auf dem Gebiete der Währungs- und<lb/> Bankpolitik. Am Bankgesetz wäre daher wohl am richtigsten der Hebel anzu¬<lb/> setzen. Man könnte vielleicht daran denken, durch eine Änderung des Bank¬<lb/> gesetzes den zur Auffüllung des Kriegsschatzes erforderlichen Goldvorrat den<lb/> Beständen der Bank zu entnehmen, indem diese zu einem Darlehn an das<lb/> Reich verpflichtet wird. Die Ansammlung des Fonds könnte, um die Bank<lb/> nicht zu schwächen, genau so allmählich erfolgen, wie dies jetzt vorgesehen ist.<lb/> Die theoretische Furcht vor einer Verquickung von Bank und Staatsfinanzen<lb/> dürfte hierbei kaum einen Gegengrund abgeben. Es wäre wohl auch möglich,<lb/> eine Abtragung der Reichsschuld durch Aufrechnung der Gewinnanteile<lb/> des Reichs in Aussicht zu nehmen und man könnte sogar in Erwägung ziehen,<lb/> diese Forderung an den Staat ganz oder teilweise in die Notendeckung einzu¬<lb/> rechnen. Jedenfalls bietet sich hier ein Weg, das erwünschte Ziel zu erreichen,<lb/> ohne unsere Währung anzutasten. Die Schwierigkeit der Fragen erheischt<lb/> aber eine gründliche und bedachtsame Prüfung. Diese kann nur gewährleistet<lb/> werden, wenn dieser Teil der Regierungsvorschläge nicht im Bausch und Bogen<lb/> mit den übrigen Vorlagen erledigt wird, sondern einer späteren Beratung vor¬<lb/> behalten bleibt. Ein solcher Aufschub ist unbeschadet der Wichtigkeit und<lb/><note type="byline"> Sxectator</note> Dringlichkeit der Angelegenheit durchaus möglich und ratsam. </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0148]
Reichskricgsschntz und Währung
mit dem nötigen Vorbedacht und an der richtigen Stelle zu tun. Der Schwer¬
punkt der Maßregel liegt, wie gezeigt, auf dem Gebiete der Währungs- und
Bankpolitik. Am Bankgesetz wäre daher wohl am richtigsten der Hebel anzu¬
setzen. Man könnte vielleicht daran denken, durch eine Änderung des Bank¬
gesetzes den zur Auffüllung des Kriegsschatzes erforderlichen Goldvorrat den
Beständen der Bank zu entnehmen, indem diese zu einem Darlehn an das
Reich verpflichtet wird. Die Ansammlung des Fonds könnte, um die Bank
nicht zu schwächen, genau so allmählich erfolgen, wie dies jetzt vorgesehen ist.
Die theoretische Furcht vor einer Verquickung von Bank und Staatsfinanzen
dürfte hierbei kaum einen Gegengrund abgeben. Es wäre wohl auch möglich,
eine Abtragung der Reichsschuld durch Aufrechnung der Gewinnanteile
des Reichs in Aussicht zu nehmen und man könnte sogar in Erwägung ziehen,
diese Forderung an den Staat ganz oder teilweise in die Notendeckung einzu¬
rechnen. Jedenfalls bietet sich hier ein Weg, das erwünschte Ziel zu erreichen,
ohne unsere Währung anzutasten. Die Schwierigkeit der Fragen erheischt
aber eine gründliche und bedachtsame Prüfung. Diese kann nur gewährleistet
werden, wenn dieser Teil der Regierungsvorschläge nicht im Bausch und Bogen
mit den übrigen Vorlagen erledigt wird, sondern einer späteren Beratung vor¬
behalten bleibt. Ein solcher Aufschub ist unbeschadet der Wichtigkeit und
Sxectator Dringlichkeit der Angelegenheit durchaus möglich und ratsam.
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