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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr.

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Die Gngläuder in Indien

beamten, welche nach Clive die Kolonie regierten. Die einheimische Regierung
wurde immer mehr zurückgedrängt, schließlich sogar ganz beseitigt. Bei den
neu hinzukommenden Eroberungen verfuhr man ähnlich, so daß schließlich kein
indischer Fürst mehr seines Besitzes sicher war.*) Wie vielleicht bekannt ist,
war die letzte Veranlassung zum Ausbruch des großen "undir^" die Einziehung
des Vasallenstaates Audh. Viele einheimische Fürsten schlössen sich damals nur
deshalb der Bewegung an. weil sie glaubten, ihre Absetzung sei bereits be¬
schlossen und sie hätten daher bei einem ungünstigen Ausgang nichts mehr zu
verlieren, dagegen alles zu gewinnen, wenn die Vertreibung der Engländer
gelänge. England hat aus diesen schweren Zeiten viel gelernt. Seit 1857
sind keine indischen Fürstentümer mehr eingezogen worden; man ist im Gegen¬
teil darauf bedacht, das Ansehen der einheimischen Fürsten zu heben und diese
großen Feudalherren so zu erziehen, daß sie ihre Länder selbst regieren und
vorwärts bringen können. Jedem Fürsten ist zwar ein englischer "Resident"
beigegeben. Dieser spielt aber für gewöhnlich eine mehr beratende Rolle und
greift nur dann ein, wenn Mißwirtschaft oder illoyales Verhalten des Fürsten
dazu zwingen. Hier und da hat man auch zu scharfen Mitteln gegriffen und einen
widerspenstigen Fürsten kurzerhand abgesetzt. Bei der Einsetzung des Nachfolgers
wurden dann aber stets die "äeIior8" gewahrt, so daß in den Augen des Volkes
die Würde des Thrones erhalten blieb.**) In neuerer Zeit ist es den Engländern
mehrfach gelungen, Eingeborenenstaaten mit korrumpierter Verwaltung und zer¬
rütteten Finanzen binnen wenigen Jahren von Grund auf zu reformieren. Hier
kann England die ersten wirklichen Erfolge in der Erziehung des indischen Volkes
zur Selbstregierung aufweisen. Ich komme später noch auf diesen Punkt zurück.

Das Raubsystem der ersten Dezennien englischer Herrschaft über Indien
hatte die öffentliche Meinung im Mutterlande mächtig erregt. Die Regierung
begann daher Maßnahmen zu treffen, die letzten Endes darauf hinzielten, die
Handelskompagnie ihrer Privilegien gänzlich zu entkleiden. Das Ministerium
Pitt drang zwar nicht mit allen hierauf bezüglichen Gesetzesvorschlägen durch;
immerhin sicherte es der Regierung eine Art Aufsichtsrecht, so daß 1786 zum
ersten Male ein von der Krone ernannter Gouverneur mit besonderen In¬
struktionen in die Kolonie geschickt wurde. Die Wirksamkeit dieses Mannes --
er hieß Lord Cornwallis -- ist noch heutigen Tages so stark in Indien zu
spüren, daß mit einigen Worten auf seine Tätigkeit eingegangen weiden muß.




*) Whyatt Tilby C7ne LnZIisK people oversess) sagt, das Verwaltungsprinzip der
Kompagnie habe zu dieser Zeit gelautet: Zee Sö zuuor su<Z ps^ little, as it conici. Die
Einziehung des südindischen Fürstentums Tenjore verteidigte Wellington mit ähnlichen Gründen,
wie den Überfall Kopenhagens und den Raub der dänischen Flotte: Qrest IZritain Kaä ont^
to put into exercise else law ok selt-preservativri, tbst neeclect no lesrneä sua intncsts
äisquisitions to justit^. psarce II, 426.
"*) Im Gegensatz zu den Franzosen, welche bei der Einsetzung neuer Herrscher in Arran
und Kambodscha so wenig die Gefühle des Volkes schonten, daß in den Augen der Ein¬
geborenen der Thron geradezu entweiht wurde.
Die Gngläuder in Indien

beamten, welche nach Clive die Kolonie regierten. Die einheimische Regierung
wurde immer mehr zurückgedrängt, schließlich sogar ganz beseitigt. Bei den
neu hinzukommenden Eroberungen verfuhr man ähnlich, so daß schließlich kein
indischer Fürst mehr seines Besitzes sicher war.*) Wie vielleicht bekannt ist,
war die letzte Veranlassung zum Ausbruch des großen „undir^" die Einziehung
des Vasallenstaates Audh. Viele einheimische Fürsten schlössen sich damals nur
deshalb der Bewegung an. weil sie glaubten, ihre Absetzung sei bereits be¬
schlossen und sie hätten daher bei einem ungünstigen Ausgang nichts mehr zu
verlieren, dagegen alles zu gewinnen, wenn die Vertreibung der Engländer
gelänge. England hat aus diesen schweren Zeiten viel gelernt. Seit 1857
sind keine indischen Fürstentümer mehr eingezogen worden; man ist im Gegen¬
teil darauf bedacht, das Ansehen der einheimischen Fürsten zu heben und diese
großen Feudalherren so zu erziehen, daß sie ihre Länder selbst regieren und
vorwärts bringen können. Jedem Fürsten ist zwar ein englischer „Resident"
beigegeben. Dieser spielt aber für gewöhnlich eine mehr beratende Rolle und
greift nur dann ein, wenn Mißwirtschaft oder illoyales Verhalten des Fürsten
dazu zwingen. Hier und da hat man auch zu scharfen Mitteln gegriffen und einen
widerspenstigen Fürsten kurzerhand abgesetzt. Bei der Einsetzung des Nachfolgers
wurden dann aber stets die „äeIior8" gewahrt, so daß in den Augen des Volkes
die Würde des Thrones erhalten blieb.**) In neuerer Zeit ist es den Engländern
mehrfach gelungen, Eingeborenenstaaten mit korrumpierter Verwaltung und zer¬
rütteten Finanzen binnen wenigen Jahren von Grund auf zu reformieren. Hier
kann England die ersten wirklichen Erfolge in der Erziehung des indischen Volkes
zur Selbstregierung aufweisen. Ich komme später noch auf diesen Punkt zurück.

Das Raubsystem der ersten Dezennien englischer Herrschaft über Indien
hatte die öffentliche Meinung im Mutterlande mächtig erregt. Die Regierung
begann daher Maßnahmen zu treffen, die letzten Endes darauf hinzielten, die
Handelskompagnie ihrer Privilegien gänzlich zu entkleiden. Das Ministerium
Pitt drang zwar nicht mit allen hierauf bezüglichen Gesetzesvorschlägen durch;
immerhin sicherte es der Regierung eine Art Aufsichtsrecht, so daß 1786 zum
ersten Male ein von der Krone ernannter Gouverneur mit besonderen In¬
struktionen in die Kolonie geschickt wurde. Die Wirksamkeit dieses Mannes —
er hieß Lord Cornwallis — ist noch heutigen Tages so stark in Indien zu
spüren, daß mit einigen Worten auf seine Tätigkeit eingegangen weiden muß.




*) Whyatt Tilby C7ne LnZIisK people oversess) sagt, das Verwaltungsprinzip der
Kompagnie habe zu dieser Zeit gelautet: Zee Sö zuuor su<Z ps^ little, as it conici. Die
Einziehung des südindischen Fürstentums Tenjore verteidigte Wellington mit ähnlichen Gründen,
wie den Überfall Kopenhagens und den Raub der dänischen Flotte: Qrest IZritain Kaä ont^
to put into exercise else law ok selt-preservativri, tbst neeclect no lesrneä sua intncsts
äisquisitions to justit^. psarce II, 426.
"*) Im Gegensatz zu den Franzosen, welche bei der Einsetzung neuer Herrscher in Arran
und Kambodscha so wenig die Gefühle des Volkes schonten, daß in den Augen der Ein¬
geborenen der Thron geradezu entweiht wurde.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_324869/516>, abgerufen am 30.06.2024.