Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr.Die Träger der inneren Kolonisation in Preußen Pommerschen Ansiedlungsgesellschaft hätte für diese Umwandlung kein Bedürfnis Die Ostpreußische Läutgesellschaft in. b. H. Königsberg wurde im Jahre Die Läutgesellschaft "Eigene Scholle" in Frankfurt a. O., deren Errichtung Die Träger der inneren Kolonisation in Preußen Pommerschen Ansiedlungsgesellschaft hätte für diese Umwandlung kein Bedürfnis Die Ostpreußische Läutgesellschaft in. b. H. Königsberg wurde im Jahre Die Läutgesellschaft „Eigene Scholle" in Frankfurt a. O., deren Errichtung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0465" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/325335"/> <fw type="header" place="top"> Die Träger der inneren Kolonisation in Preußen</fw><lb/> <p xml:id="ID_2118" prev="#ID_2117"> Pommerschen Ansiedlungsgesellschaft hätte für diese Umwandlung kein Bedürfnis<lb/> vorgelegen. Staat und Provinz waren aber entschlossen, die Bereitstellung<lb/> weiterer Mittel von der Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht<lb/> abhängig zu machen. An der jetzigen Pommerschen Läutgesellschaft ist der<lb/> Staat mit 3 Millionen, die Provinz mit 2 Millionen beteiligt; hinzu treten<lb/> noch die Kreise, die Pommersche Landesgenossenschaftskasse, sowie die Pommersche<lb/> Ansiedlungsgesellschaft mit zusammen reichlich einer Million.</p><lb/> <p xml:id="ID_2119"> Die Ostpreußische Läutgesellschaft in. b. H. Königsberg wurde im Jahre<lb/> 1905 von dem preußischen Staat, der Landbank in Berlin und der unter der<lb/> Firma Ostpreußische Provinzialgenossenschaftskasse e. G. in. b. H. zu Königsberg<lb/> bestehenden Geldausleihstelle der An- und Verkaufsgenossenschaften der Provinz<lb/> gegründet. 1909 erfolgte der Ausbau der Gesellschaft. Nach dem Ausscheiden<lb/> der Landbank setzte sich die Gesellschaft in erster Linie zusammen aus dem Staat,<lb/> der Provinz, sämtlichen Landkreisen, sowie der Landwirtschaftskammer mit einem<lb/> Gesellschaftskapital von 7151000 Mark. Das Geschäftsjahr 1911/12 brachte<lb/> für die Ostpreußische Läutgesellschaft eine außerordentlich bedeutsame Änderung<lb/> in der Handhabung des Bestcdlungsverfahrens. Durch gemeinsamen Erlaß der<lb/> Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen, des Innern<lb/> und der Justiz vom 13. Dezember 1911 wurden neue, allgemeine Grundsätze<lb/> für die Nentengutsbildung der Ostpreußischen Läutgesellschaft festgelegt. Die<lb/> Läutgesellschaft führt fortan die wirtschaftliche Begründung der Rentengüter<lb/> ohne Mitwirkung der Generalkommission durch. Deren Mitwirkung beschränkt<lb/> sich jetzt auf die Zwischenkreditgewährung, die Ablösung der Kaufrente und die<lb/> Gewährung von Baudarlehen. Diese Neuregelung des Zusammenarbeitens<lb/> zwischen Siedlungsgesellschaft und staatlicher Aufsichtsbehörde gewinnt dadurch<lb/> eine besondere Bedeutung, als Bestrebungen zur völligen oder teilweisen Aus¬<lb/> schaltung der Generalkommissionen bei der Siedlungsarbeit schon seit langem<lb/> auch anderweitig im Gange sind. Bekanntlich ist sogar die Frage der Auf¬<lb/> hebung der Generalkommissionen von Fachleuten ernstlich erörtert worden (vgl.<lb/> das „Archiv für innere Kolonisation", Band I, Heft 3).</p><lb/> <p xml:id="ID_2120"> Die Läutgesellschaft „Eigene Scholle" in Frankfurt a. O., deren Errichtung<lb/> dem tatkräftigen Eingreifen des Regierungspräsidenten von Schwerin zu danken<lb/> ist, wurde Juni 1910 mit einem Stammkapital von 3594000 Mark begründet.<lb/> Bis zum Abschluß des zweiten Geschäftsjahres hatte sich das Gesellschaftskapital<lb/> auf 8 288 000 Mark erhöht. Außer dem preußischen Fiskus und dem Provinzial-<lb/> verband sind zahlreiche Kreise und Städte in der Provinz, sowie auch Banken<lb/> und Aktiengesellschaften beteiligt. Als besonders erfreulich muß die verhältnis¬<lb/> mäßig hohe Beteiligung des Privatkapttals an dieser gemeinnützigen Gesellschaft<lb/> betrachtet werden. Ein Beweis, wie das Verständnis für die Aufgaben der<lb/> inneren Kolonisation in immer weitere Kreise dringt. Die ursprünglich für den<lb/> Regierungsbezirk Potsdam errichtete Gesellschaft hat ihre Tätigkeit inzwischen<lb/> auf die ganze Provinz Brandenburg ausgedehnt. .</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0465]
Die Träger der inneren Kolonisation in Preußen
Pommerschen Ansiedlungsgesellschaft hätte für diese Umwandlung kein Bedürfnis
vorgelegen. Staat und Provinz waren aber entschlossen, die Bereitstellung
weiterer Mittel von der Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht
abhängig zu machen. An der jetzigen Pommerschen Läutgesellschaft ist der
Staat mit 3 Millionen, die Provinz mit 2 Millionen beteiligt; hinzu treten
noch die Kreise, die Pommersche Landesgenossenschaftskasse, sowie die Pommersche
Ansiedlungsgesellschaft mit zusammen reichlich einer Million.
Die Ostpreußische Läutgesellschaft in. b. H. Königsberg wurde im Jahre
1905 von dem preußischen Staat, der Landbank in Berlin und der unter der
Firma Ostpreußische Provinzialgenossenschaftskasse e. G. in. b. H. zu Königsberg
bestehenden Geldausleihstelle der An- und Verkaufsgenossenschaften der Provinz
gegründet. 1909 erfolgte der Ausbau der Gesellschaft. Nach dem Ausscheiden
der Landbank setzte sich die Gesellschaft in erster Linie zusammen aus dem Staat,
der Provinz, sämtlichen Landkreisen, sowie der Landwirtschaftskammer mit einem
Gesellschaftskapital von 7151000 Mark. Das Geschäftsjahr 1911/12 brachte
für die Ostpreußische Läutgesellschaft eine außerordentlich bedeutsame Änderung
in der Handhabung des Bestcdlungsverfahrens. Durch gemeinsamen Erlaß der
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen, des Innern
und der Justiz vom 13. Dezember 1911 wurden neue, allgemeine Grundsätze
für die Nentengutsbildung der Ostpreußischen Läutgesellschaft festgelegt. Die
Läutgesellschaft führt fortan die wirtschaftliche Begründung der Rentengüter
ohne Mitwirkung der Generalkommission durch. Deren Mitwirkung beschränkt
sich jetzt auf die Zwischenkreditgewährung, die Ablösung der Kaufrente und die
Gewährung von Baudarlehen. Diese Neuregelung des Zusammenarbeitens
zwischen Siedlungsgesellschaft und staatlicher Aufsichtsbehörde gewinnt dadurch
eine besondere Bedeutung, als Bestrebungen zur völligen oder teilweisen Aus¬
schaltung der Generalkommissionen bei der Siedlungsarbeit schon seit langem
auch anderweitig im Gange sind. Bekanntlich ist sogar die Frage der Auf¬
hebung der Generalkommissionen von Fachleuten ernstlich erörtert worden (vgl.
das „Archiv für innere Kolonisation", Band I, Heft 3).
Die Läutgesellschaft „Eigene Scholle" in Frankfurt a. O., deren Errichtung
dem tatkräftigen Eingreifen des Regierungspräsidenten von Schwerin zu danken
ist, wurde Juni 1910 mit einem Stammkapital von 3594000 Mark begründet.
Bis zum Abschluß des zweiten Geschäftsjahres hatte sich das Gesellschaftskapital
auf 8 288 000 Mark erhöht. Außer dem preußischen Fiskus und dem Provinzial-
verband sind zahlreiche Kreise und Städte in der Provinz, sowie auch Banken
und Aktiengesellschaften beteiligt. Als besonders erfreulich muß die verhältnis¬
mäßig hohe Beteiligung des Privatkapttals an dieser gemeinnützigen Gesellschaft
betrachtet werden. Ein Beweis, wie das Verständnis für die Aufgaben der
inneren Kolonisation in immer weitere Kreise dringt. Die ursprünglich für den
Regierungsbezirk Potsdam errichtete Gesellschaft hat ihre Tätigkeit inzwischen
auf die ganze Provinz Brandenburg ausgedehnt. .
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