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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Justiz und Verwaltung

Aus der Geschichte der preußischen Ein¬
kommensteuer. Eine weit verbreitete Annahme
geht dahin, dasz die Einkommensteuer in
Preußen erst durch Miauet eingeführt worden
sei, nachdem Sachsen und Baden schon vorher
zu ihr übergegangen waren. Wie aber schon
die Miquelsche Denkschrift zur Steuerreform
von 1893 erwähnt, hat die Preußische Re¬
gierung bereits im Jahre 1847 den Versuch
unternommen, dieser Steuerform Eingang zu
schaffen. Dieser interessante geschichtliche Vor¬
gang bildet den Gegenstand einer soeben ver¬
öffentlichten eingehenden wissenschaftlichen
Untersuchung.*)

In dem Existenzkampf, den England zu
Beginn des neunzehnten Jahrhunderts gegen
Napoleon zu führen genötigt war, hatte Pitt
im Jahre 1799 die Einkommensteuer als ein
finanzielles Hilfsmittel eingeführt, und vier
Jahre später erfolgte eine definitive Neu¬
organisation dieser Einrichtung. Nach diesem
Vorbild wurde in Preußen zuerst zur Auf¬
bringung der Kriegskontribution die gleiche
Steuer eingeführt, aber schon 1811 von
Hardenberg wieder aufgehoben. Da jedoch
die Kommunen mittlerweile den Realservis in
eine milde Einkommensteuer umgewandelt
hatten, blieb auch weiterhin die Tradition in
der Praxis erhalten, und der im Jahre 1847

[Spaltenumbruch]

aufgestellte Regierungsentwurf hatte somit vor
dem Reglement von 1803 neben der eigenen
früheren Erfahrung auch die kommunale
Praxis voraus.

Die Stellungnahme der deutschen National¬
ökonomie zu dieser Frage war in der ersten
Hälfte des Jahrhunderts unter dem Einfluß
Adam Smiths eine durchaus ablehnende.
Die politische Theorie des Liberalismus for¬
derte umgekehrt -- im Gegensatz zu den
Konservativen Stahl und Haller -- möglichst
als einzige Steuer die Einkommensteuer zur
Stärkung der Parlamentarischen Macht¬
befugnisse.

Diese Forderung wurde noch gekräftigt
durch den Kampf gegen die kommunale Mahl-
und Schlachtsteuer, welche in den Städten
gezahlt wurde, die nicht früher zur Klassen¬
steuer übergegangen waren; je mehr die Mäst¬
ung Schlachtsteuer einbrachte, um so schwieriger
war es, denselben Betrag durch die Klassen¬
steuer aufzubringen. In denjenigen Städten
nun, die den rechtzeitigen Übergang versäumt
hatten, wurden besonders die unteren Klassen
von der verhaßten Besteuerung der wichtigsten
Lebensmittel getroffen. Nur die hohe Bureau¬
kratie und die städtischen Behörden, die einen
Zuschlag bis zu fünfzig Prozent erhoben,
schätzten diese ergiebige Steuer, während die
Beamten der Veranlagungsbehörde sich aus
praktischen Gründen den Freunden der Ein¬
kommensteuer anschlössen.

Das Jahr 1840 war auch für die Steuer¬
reformbewegung ein Epochenjahr in der
preußischen Geschichte; auch diesmal wirkte,
wie 1803, das englische Vorbild. Denn
1842 hatte Peel die Einkommensteuer in
England wiedereingeführt. Die,Proletariats¬
frage" lenkt jetzt gebieterisch die Aufmerksamkeit

[Ende Spaltensatz]
*) Die Einkommensteuer und die Re¬
volution in Preußen. Eine finanzwissenschaft¬
liche und allgemeingeschichtliche Studie über das
Preußische Einkommensteuerprojekt von 1347
von Dr. jur. Hans Teschemacher. Tübingen,
Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung.
1912. 2,60 M.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Justiz und Verwaltung

Aus der Geschichte der preußischen Ein¬
kommensteuer. Eine weit verbreitete Annahme
geht dahin, dasz die Einkommensteuer in
Preußen erst durch Miauet eingeführt worden
sei, nachdem Sachsen und Baden schon vorher
zu ihr übergegangen waren. Wie aber schon
die Miquelsche Denkschrift zur Steuerreform
von 1893 erwähnt, hat die Preußische Re¬
gierung bereits im Jahre 1847 den Versuch
unternommen, dieser Steuerform Eingang zu
schaffen. Dieser interessante geschichtliche Vor¬
gang bildet den Gegenstand einer soeben ver¬
öffentlichten eingehenden wissenschaftlichen
Untersuchung.*)

In dem Existenzkampf, den England zu
Beginn des neunzehnten Jahrhunderts gegen
Napoleon zu führen genötigt war, hatte Pitt
im Jahre 1799 die Einkommensteuer als ein
finanzielles Hilfsmittel eingeführt, und vier
Jahre später erfolgte eine definitive Neu¬
organisation dieser Einrichtung. Nach diesem
Vorbild wurde in Preußen zuerst zur Auf¬
bringung der Kriegskontribution die gleiche
Steuer eingeführt, aber schon 1811 von
Hardenberg wieder aufgehoben. Da jedoch
die Kommunen mittlerweile den Realservis in
eine milde Einkommensteuer umgewandelt
hatten, blieb auch weiterhin die Tradition in
der Praxis erhalten, und der im Jahre 1847

[Spaltenumbruch]

aufgestellte Regierungsentwurf hatte somit vor
dem Reglement von 1803 neben der eigenen
früheren Erfahrung auch die kommunale
Praxis voraus.

Die Stellungnahme der deutschen National¬
ökonomie zu dieser Frage war in der ersten
Hälfte des Jahrhunderts unter dem Einfluß
Adam Smiths eine durchaus ablehnende.
Die politische Theorie des Liberalismus for¬
derte umgekehrt — im Gegensatz zu den
Konservativen Stahl und Haller — möglichst
als einzige Steuer die Einkommensteuer zur
Stärkung der Parlamentarischen Macht¬
befugnisse.

Diese Forderung wurde noch gekräftigt
durch den Kampf gegen die kommunale Mahl-
und Schlachtsteuer, welche in den Städten
gezahlt wurde, die nicht früher zur Klassen¬
steuer übergegangen waren; je mehr die Mäst¬
ung Schlachtsteuer einbrachte, um so schwieriger
war es, denselben Betrag durch die Klassen¬
steuer aufzubringen. In denjenigen Städten
nun, die den rechtzeitigen Übergang versäumt
hatten, wurden besonders die unteren Klassen
von der verhaßten Besteuerung der wichtigsten
Lebensmittel getroffen. Nur die hohe Bureau¬
kratie und die städtischen Behörden, die einen
Zuschlag bis zu fünfzig Prozent erhoben,
schätzten diese ergiebige Steuer, während die
Beamten der Veranlagungsbehörde sich aus
praktischen Gründen den Freunden der Ein¬
kommensteuer anschlössen.

Das Jahr 1840 war auch für die Steuer¬
reformbewegung ein Epochenjahr in der
preußischen Geschichte; auch diesmal wirkte,
wie 1803, das englische Vorbild. Denn
1842 hatte Peel die Einkommensteuer in
England wiedereingeführt. Die,Proletariats¬
frage" lenkt jetzt gebieterisch die Aufmerksamkeit

[Ende Spaltensatz]
*) Die Einkommensteuer und die Re¬
volution in Preußen. Eine finanzwissenschaft¬
liche und allgemeingeschichtliche Studie über das
Preußische Einkommensteuerprojekt von 1347
von Dr. jur. Hans Teschemacher. Tübingen,
Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung.
1912. 2,60 M.
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[0485] [Abbildung] Maßgebliches und Unmaßgebliches Justiz und Verwaltung Aus der Geschichte der preußischen Ein¬ kommensteuer. Eine weit verbreitete Annahme geht dahin, dasz die Einkommensteuer in Preußen erst durch Miauet eingeführt worden sei, nachdem Sachsen und Baden schon vorher zu ihr übergegangen waren. Wie aber schon die Miquelsche Denkschrift zur Steuerreform von 1893 erwähnt, hat die Preußische Re¬ gierung bereits im Jahre 1847 den Versuch unternommen, dieser Steuerform Eingang zu schaffen. Dieser interessante geschichtliche Vor¬ gang bildet den Gegenstand einer soeben ver¬ öffentlichten eingehenden wissenschaftlichen Untersuchung.*) In dem Existenzkampf, den England zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts gegen Napoleon zu führen genötigt war, hatte Pitt im Jahre 1799 die Einkommensteuer als ein finanzielles Hilfsmittel eingeführt, und vier Jahre später erfolgte eine definitive Neu¬ organisation dieser Einrichtung. Nach diesem Vorbild wurde in Preußen zuerst zur Auf¬ bringung der Kriegskontribution die gleiche Steuer eingeführt, aber schon 1811 von Hardenberg wieder aufgehoben. Da jedoch die Kommunen mittlerweile den Realservis in eine milde Einkommensteuer umgewandelt hatten, blieb auch weiterhin die Tradition in der Praxis erhalten, und der im Jahre 1847 aufgestellte Regierungsentwurf hatte somit vor dem Reglement von 1803 neben der eigenen früheren Erfahrung auch die kommunale Praxis voraus. Die Stellungnahme der deutschen National¬ ökonomie zu dieser Frage war in der ersten Hälfte des Jahrhunderts unter dem Einfluß Adam Smiths eine durchaus ablehnende. Die politische Theorie des Liberalismus for¬ derte umgekehrt — im Gegensatz zu den Konservativen Stahl und Haller — möglichst als einzige Steuer die Einkommensteuer zur Stärkung der Parlamentarischen Macht¬ befugnisse. Diese Forderung wurde noch gekräftigt durch den Kampf gegen die kommunale Mahl- und Schlachtsteuer, welche in den Städten gezahlt wurde, die nicht früher zur Klassen¬ steuer übergegangen waren; je mehr die Mäst¬ ung Schlachtsteuer einbrachte, um so schwieriger war es, denselben Betrag durch die Klassen¬ steuer aufzubringen. In denjenigen Städten nun, die den rechtzeitigen Übergang versäumt hatten, wurden besonders die unteren Klassen von der verhaßten Besteuerung der wichtigsten Lebensmittel getroffen. Nur die hohe Bureau¬ kratie und die städtischen Behörden, die einen Zuschlag bis zu fünfzig Prozent erhoben, schätzten diese ergiebige Steuer, während die Beamten der Veranlagungsbehörde sich aus praktischen Gründen den Freunden der Ein¬ kommensteuer anschlössen. Das Jahr 1840 war auch für die Steuer¬ reformbewegung ein Epochenjahr in der preußischen Geschichte; auch diesmal wirkte, wie 1803, das englische Vorbild. Denn 1842 hatte Peel die Einkommensteuer in England wiedereingeführt. Die,Proletariats¬ frage" lenkt jetzt gebieterisch die Aufmerksamkeit *) Die Einkommensteuer und die Re¬ volution in Preußen. Eine finanzwissenschaft¬ liche und allgemeingeschichtliche Studie über das Preußische Einkommensteuerprojekt von 1347 von Dr. jur. Hans Teschemacher. Tübingen, Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung. 1912. 2,60 M.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_322400/485>, abgerufen am 15.01.2025.