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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.

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An der Wiege des Königreichs Rumänien

Muß beteiligten hohen Mächte mit dieser zur Konvokation der Diwans aä ne>c
vereinbaren sollten, welche in den gedachten Ländern den Wünschen aller Klassen
des Volks einen genauen und gesetzlichen Ausdruck geben sollen.

Euer Königlichen Majestät hiesiger Gesandter hat Allerhöchstdenselben über
die Umstände, welche dieses Werk verzögert haben, alleruntertänigste Meldung
gemacht, und das Bedürfnis einer Übereinkunft über den Firman schien insofern
auch nicht dringend, als die eingangs erwähnten Stipulationen vorschreiben,
daß vor der Evakuation jener Länder von den österreichischen Truppen ohnehin
weder die Berufung jener Diwans, noch der Abgang der Kommissäre nach den
Fürstentümern statthaben solle, Bedingungen, die ihrerseits wieder an die Grenz-
regulierimg geknüpft wurden, so daß vermöge eines viziösen Zirkels, in dem
sich die Angelegenheit zu drehen schien, jene wohlwollenden Absichten des Pariser
Kongresses für die Fürstentümer im Laufe der ganzen Zeit und bis auf die
letzten Wochen auch nicht um einen Schritt weiter kamen.

In den letzten Wochen jedoch hat die Angelegenheit, um derentwillen die
sechs Kommissäre der Mächte, unter deren Garantie die Fürstentümer gestellt
sind, nun schon seit nahezu sechs Monaten hier weilen, einen doppelten Anstoß
erhalten, einmal indem die in Paris neu eröffneten Konferenzen auch einen
Abschluß der abgedachten Hindernisse in Aussicht stellen, und es danach nötig
schien, den Firman für den Fall fertig zu haben, daß seine Exekution möglich
würde, und anderseits und hauptsächlich, indem der englische Ambassadeur Lord
Stratford de Retcliffe, in dessen Politik jene Verzögerung lag, Ursache zu dem
Wunsche haben mochte, sich des von seiner Regierung hier gesendeten Kommissars
Sir Henry Bulwer baldmöglichst zu entledigen, dessen Anwesenheit ihm um so
unbequemer wurde, je weniger es ihm unbekannt bleiben konnte, daß zwischen
ihm und Sir Henry Bulwer eine prinzipielle Meinungsverschiedenheit stattfand, die
sich nicht bloß auf die Angelegenheit der Donaufürstentümer bezog, sondern
einer schon vorhandenen Opposition gegen die Politik Lord Stratfords in der
orientalischen Frage überhaupt in England eine stärkere Nahrung geben konnte.
Dieses persönliche Verhalten Lord Stratfords zu Sir Henry Bulwer ließ ersteren
demnach die baldige Entfernung des letzteren wünschen, und Euer Königlichen
Majestät Gesandter und die übrigen Repräsentanten der beteiligten Mächte benutzen
dies: Dispositionen Lord Stratfords aus das glücklichste, um den Firman mit
der Pforte zustande zu bringen, und zwar in der Weise, daß bereits nach
wenigen Konferenzen, über welche Euer Königlichen Majestät die erschöpfendsten
Berichte Allerhöchstdero Gesandten vorliegen, das mannigfache Schwierigkeiten
bietende Werk definitiv redigiert worden war, und es sich nun nur noch darum
handelte, es zur Kenntnis der Kommissäre zu bringen, die es zu exekutieren
haben, bevor die Publikation in den Fürstentümern erfolgt.

Nach Inhalt des Pariser Friedensvertrages sowohl als nach Inhalt der
den Kommissären vom Pariser Kongreß erteilten Generalinstruktion ist derselben
auf die Redaktion jenes Firmans nicht der mindeste Einfluß eingeräumt worden;


An der Wiege des Königreichs Rumänien

Muß beteiligten hohen Mächte mit dieser zur Konvokation der Diwans aä ne>c
vereinbaren sollten, welche in den gedachten Ländern den Wünschen aller Klassen
des Volks einen genauen und gesetzlichen Ausdruck geben sollen.

Euer Königlichen Majestät hiesiger Gesandter hat Allerhöchstdenselben über
die Umstände, welche dieses Werk verzögert haben, alleruntertänigste Meldung
gemacht, und das Bedürfnis einer Übereinkunft über den Firman schien insofern
auch nicht dringend, als die eingangs erwähnten Stipulationen vorschreiben,
daß vor der Evakuation jener Länder von den österreichischen Truppen ohnehin
weder die Berufung jener Diwans, noch der Abgang der Kommissäre nach den
Fürstentümern statthaben solle, Bedingungen, die ihrerseits wieder an die Grenz-
regulierimg geknüpft wurden, so daß vermöge eines viziösen Zirkels, in dem
sich die Angelegenheit zu drehen schien, jene wohlwollenden Absichten des Pariser
Kongresses für die Fürstentümer im Laufe der ganzen Zeit und bis auf die
letzten Wochen auch nicht um einen Schritt weiter kamen.

In den letzten Wochen jedoch hat die Angelegenheit, um derentwillen die
sechs Kommissäre der Mächte, unter deren Garantie die Fürstentümer gestellt
sind, nun schon seit nahezu sechs Monaten hier weilen, einen doppelten Anstoß
erhalten, einmal indem die in Paris neu eröffneten Konferenzen auch einen
Abschluß der abgedachten Hindernisse in Aussicht stellen, und es danach nötig
schien, den Firman für den Fall fertig zu haben, daß seine Exekution möglich
würde, und anderseits und hauptsächlich, indem der englische Ambassadeur Lord
Stratford de Retcliffe, in dessen Politik jene Verzögerung lag, Ursache zu dem
Wunsche haben mochte, sich des von seiner Regierung hier gesendeten Kommissars
Sir Henry Bulwer baldmöglichst zu entledigen, dessen Anwesenheit ihm um so
unbequemer wurde, je weniger es ihm unbekannt bleiben konnte, daß zwischen
ihm und Sir Henry Bulwer eine prinzipielle Meinungsverschiedenheit stattfand, die
sich nicht bloß auf die Angelegenheit der Donaufürstentümer bezog, sondern
einer schon vorhandenen Opposition gegen die Politik Lord Stratfords in der
orientalischen Frage überhaupt in England eine stärkere Nahrung geben konnte.
Dieses persönliche Verhalten Lord Stratfords zu Sir Henry Bulwer ließ ersteren
demnach die baldige Entfernung des letzteren wünschen, und Euer Königlichen
Majestät Gesandter und die übrigen Repräsentanten der beteiligten Mächte benutzen
dies: Dispositionen Lord Stratfords aus das glücklichste, um den Firman mit
der Pforte zustande zu bringen, und zwar in der Weise, daß bereits nach
wenigen Konferenzen, über welche Euer Königlichen Majestät die erschöpfendsten
Berichte Allerhöchstdero Gesandten vorliegen, das mannigfache Schwierigkeiten
bietende Werk definitiv redigiert worden war, und es sich nun nur noch darum
handelte, es zur Kenntnis der Kommissäre zu bringen, die es zu exekutieren
haben, bevor die Publikation in den Fürstentümern erfolgt.

Nach Inhalt des Pariser Friedensvertrages sowohl als nach Inhalt der
den Kommissären vom Pariser Kongreß erteilten Generalinstruktion ist derselben
auf die Redaktion jenes Firmans nicht der mindeste Einfluß eingeräumt worden;


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[0423] An der Wiege des Königreichs Rumänien Muß beteiligten hohen Mächte mit dieser zur Konvokation der Diwans aä ne>c vereinbaren sollten, welche in den gedachten Ländern den Wünschen aller Klassen des Volks einen genauen und gesetzlichen Ausdruck geben sollen. Euer Königlichen Majestät hiesiger Gesandter hat Allerhöchstdenselben über die Umstände, welche dieses Werk verzögert haben, alleruntertänigste Meldung gemacht, und das Bedürfnis einer Übereinkunft über den Firman schien insofern auch nicht dringend, als die eingangs erwähnten Stipulationen vorschreiben, daß vor der Evakuation jener Länder von den österreichischen Truppen ohnehin weder die Berufung jener Diwans, noch der Abgang der Kommissäre nach den Fürstentümern statthaben solle, Bedingungen, die ihrerseits wieder an die Grenz- regulierimg geknüpft wurden, so daß vermöge eines viziösen Zirkels, in dem sich die Angelegenheit zu drehen schien, jene wohlwollenden Absichten des Pariser Kongresses für die Fürstentümer im Laufe der ganzen Zeit und bis auf die letzten Wochen auch nicht um einen Schritt weiter kamen. In den letzten Wochen jedoch hat die Angelegenheit, um derentwillen die sechs Kommissäre der Mächte, unter deren Garantie die Fürstentümer gestellt sind, nun schon seit nahezu sechs Monaten hier weilen, einen doppelten Anstoß erhalten, einmal indem die in Paris neu eröffneten Konferenzen auch einen Abschluß der abgedachten Hindernisse in Aussicht stellen, und es danach nötig schien, den Firman für den Fall fertig zu haben, daß seine Exekution möglich würde, und anderseits und hauptsächlich, indem der englische Ambassadeur Lord Stratford de Retcliffe, in dessen Politik jene Verzögerung lag, Ursache zu dem Wunsche haben mochte, sich des von seiner Regierung hier gesendeten Kommissars Sir Henry Bulwer baldmöglichst zu entledigen, dessen Anwesenheit ihm um so unbequemer wurde, je weniger es ihm unbekannt bleiben konnte, daß zwischen ihm und Sir Henry Bulwer eine prinzipielle Meinungsverschiedenheit stattfand, die sich nicht bloß auf die Angelegenheit der Donaufürstentümer bezog, sondern einer schon vorhandenen Opposition gegen die Politik Lord Stratfords in der orientalischen Frage überhaupt in England eine stärkere Nahrung geben konnte. Dieses persönliche Verhalten Lord Stratfords zu Sir Henry Bulwer ließ ersteren demnach die baldige Entfernung des letzteren wünschen, und Euer Königlichen Majestät Gesandter und die übrigen Repräsentanten der beteiligten Mächte benutzen dies: Dispositionen Lord Stratfords aus das glücklichste, um den Firman mit der Pforte zustande zu bringen, und zwar in der Weise, daß bereits nach wenigen Konferenzen, über welche Euer Königlichen Majestät die erschöpfendsten Berichte Allerhöchstdero Gesandten vorliegen, das mannigfache Schwierigkeiten bietende Werk definitiv redigiert worden war, und es sich nun nur noch darum handelte, es zur Kenntnis der Kommissäre zu bringen, die es zu exekutieren haben, bevor die Publikation in den Fürstentümern erfolgt. Nach Inhalt des Pariser Friedensvertrages sowohl als nach Inhalt der den Kommissären vom Pariser Kongreß erteilten Generalinstruktion ist derselben auf die Redaktion jenes Firmans nicht der mindeste Einfluß eingeräumt worden;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_322400/423>, abgerufen am 15.01.2025.