Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.Maßregeln zur Verbesserung der Gesetzessxrache bindung zu setzen und ihr klar zu machen, daß zu den Standesinteressen der Schlußwort. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß es auch Wenn die Sprache unserer Gesetzgebung sich ändert, wieder einfacher, *) Diese Anregung scheint auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein; denn mittlerweile
hat sich die D. R. Z, mit der Frage der Gesetzessprache und der Juristensprache befaßt. Maßregeln zur Verbesserung der Gesetzessxrache bindung zu setzen und ihr klar zu machen, daß zu den Standesinteressen der Schlußwort. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß es auch Wenn die Sprache unserer Gesetzgebung sich ändert, wieder einfacher, *) Diese Anregung scheint auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein; denn mittlerweile
hat sich die D. R. Z, mit der Frage der Gesetzessprache und der Juristensprache befaßt. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0421" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322823"/> <fw type="header" place="top"> Maßregeln zur Verbesserung der Gesetzessxrache</fw><lb/> <p xml:id="ID_2058" prev="#ID_2057"> bindung zu setzen und ihr klar zu machen, daß zu den Standesinteressen der<lb/> Richter, deren Wahrung die Deutsche Richterzeitung sich so sehr angelegen sein<lb/> läßt, auch die Standespflicht gehört gutes Deutsch zu sprechen und zu schreiben*).<lb/> Die Erreichung dieses Zieles würde aber sehr gefördert, wenn die Deutsche<lb/> Richterzeitung nicht nur von Zeit zu Zeit sprachliche Aufsätze aus dem Gebiete<lb/> der Gesetzgebung und der Rechtspflege brächte, sondern wenn sie außerdem eine<lb/> regelmäßige erscheinende „Juristische Sprachecke" einrichtete, wo zur Schärfung<lb/> des juristischen Sprachgefühls mangelhafte Sätze aus der Gesetzessprache und<lb/> aus Urteilen besprochen und verbessert würden. Der Sprachverein müßte aber<lb/> auch weiter anstreben, daß eine derartige „Juristische Sprachecke" möglichst bei<lb/> allen juristischen Zeitschriften eingerichtet würde. Dadurch würde meines Erachtens<lb/> zehnmal mehr genützt als durch ein Reichssprachamt. Den leicht voraus¬<lb/> zusehenden Einwand der Schriftleitungen der Fachblätter, daß es ihnen an Raum<lb/> für derartige Sprachecken fehle, müßte man dadurch begegnen, daß man<lb/> wenigstens die Zusicherung zu erreichen strebte, daß gelegentlich ein kleiner Bei¬<lb/> trag zur Schärfung des juristischen Sprachgefühls Aufnahme fände. Auch den<lb/> Tageszeitungen, die so oft unter der Spitzmarke „Juristendeutsch" zur Er¬<lb/> heiterung ihrer Leser Satzungetüme aus Urteilen veröffentlichen, müßte klar<lb/> gemacht werden, daß es leicht ist, zu tadeln, daß aber bessermachen hier wie<lb/> überall schwerer ist, und daß es daher eine der Presse würdige Aufgabe wäre,<lb/> wenn sie gleichzeitig mit den als sprachlich schlecht beanstandeten Sätzen auch<lb/> deren Verbesserung veröffentlichte.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p xml:id="ID_2059"> Schlußwort. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß es auch<lb/> heute noch berechtigt ist, daß die Gesetzessprache eine eigenartige Prägung und<lb/> besonderen Stil aufweist, daß aber unsere heutige Gesetzessprache den an sie<lb/> zu stellenden Anforderungen nicht entspricht und daß sie daher verbesserungs¬<lb/> bedürftig erscheint. Wenn nun aber weiter gefragt wird, welchen Einfluß eine<lb/> Verbesserung der Gesetzessprache auf unser ganzes Volkstum haben würde, so<lb/> kann ich darauf nur erwidern, daß sich nicht voraussagen läßt, wie sich<lb/> Lebendiges in der Flucht der Zeiten entwickeln wird. Ich will deshalb mich<lb/> bescheiden und nur ein paar Bemerkungen wagen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2060" next="#ID_2061"> Wenn die Sprache unserer Gesetzgebung sich ändert, wieder einfacher,<lb/> kräftiger, kerniger wird, so wird zweifellos die Amtssprache hiervon in starkem<lb/> Maße beeinflußt werden. Die Behörden werden in ihren Verfügungen und<lb/> Erlassen, ihren Urteilen und Entscheidungen der Ausdrucksweise des Gesetz¬<lb/> gebers folgen. Die billigen Witze über das Juristendeutsch werden dann wohl<lb/> aus unseren Zeitungen und Zeitschriften verschwinden. Aber auch die Recht¬<lb/> sprechung dürfte nicht unbeeinflußt bleiben von einer Änderung in der sprach-</p><lb/> <note xml:id="FID_46" place="foot"> *) Diese Anregung scheint auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein; denn mittlerweile<lb/> hat sich die D. R. Z, mit der Frage der Gesetzessprache und der Juristensprache befaßt.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0421]
Maßregeln zur Verbesserung der Gesetzessxrache
bindung zu setzen und ihr klar zu machen, daß zu den Standesinteressen der
Richter, deren Wahrung die Deutsche Richterzeitung sich so sehr angelegen sein
läßt, auch die Standespflicht gehört gutes Deutsch zu sprechen und zu schreiben*).
Die Erreichung dieses Zieles würde aber sehr gefördert, wenn die Deutsche
Richterzeitung nicht nur von Zeit zu Zeit sprachliche Aufsätze aus dem Gebiete
der Gesetzgebung und der Rechtspflege brächte, sondern wenn sie außerdem eine
regelmäßige erscheinende „Juristische Sprachecke" einrichtete, wo zur Schärfung
des juristischen Sprachgefühls mangelhafte Sätze aus der Gesetzessprache und
aus Urteilen besprochen und verbessert würden. Der Sprachverein müßte aber
auch weiter anstreben, daß eine derartige „Juristische Sprachecke" möglichst bei
allen juristischen Zeitschriften eingerichtet würde. Dadurch würde meines Erachtens
zehnmal mehr genützt als durch ein Reichssprachamt. Den leicht voraus¬
zusehenden Einwand der Schriftleitungen der Fachblätter, daß es ihnen an Raum
für derartige Sprachecken fehle, müßte man dadurch begegnen, daß man
wenigstens die Zusicherung zu erreichen strebte, daß gelegentlich ein kleiner Bei¬
trag zur Schärfung des juristischen Sprachgefühls Aufnahme fände. Auch den
Tageszeitungen, die so oft unter der Spitzmarke „Juristendeutsch" zur Er¬
heiterung ihrer Leser Satzungetüme aus Urteilen veröffentlichen, müßte klar
gemacht werden, daß es leicht ist, zu tadeln, daß aber bessermachen hier wie
überall schwerer ist, und daß es daher eine der Presse würdige Aufgabe wäre,
wenn sie gleichzeitig mit den als sprachlich schlecht beanstandeten Sätzen auch
deren Verbesserung veröffentlichte.
Schlußwort. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß es auch
heute noch berechtigt ist, daß die Gesetzessprache eine eigenartige Prägung und
besonderen Stil aufweist, daß aber unsere heutige Gesetzessprache den an sie
zu stellenden Anforderungen nicht entspricht und daß sie daher verbesserungs¬
bedürftig erscheint. Wenn nun aber weiter gefragt wird, welchen Einfluß eine
Verbesserung der Gesetzessprache auf unser ganzes Volkstum haben würde, so
kann ich darauf nur erwidern, daß sich nicht voraussagen läßt, wie sich
Lebendiges in der Flucht der Zeiten entwickeln wird. Ich will deshalb mich
bescheiden und nur ein paar Bemerkungen wagen.
Wenn die Sprache unserer Gesetzgebung sich ändert, wieder einfacher,
kräftiger, kerniger wird, so wird zweifellos die Amtssprache hiervon in starkem
Maße beeinflußt werden. Die Behörden werden in ihren Verfügungen und
Erlassen, ihren Urteilen und Entscheidungen der Ausdrucksweise des Gesetz¬
gebers folgen. Die billigen Witze über das Juristendeutsch werden dann wohl
aus unseren Zeitungen und Zeitschriften verschwinden. Aber auch die Recht¬
sprechung dürfte nicht unbeeinflußt bleiben von einer Änderung in der sprach-
*) Diese Anregung scheint auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein; denn mittlerweile
hat sich die D. R. Z, mit der Frage der Gesetzessprache und der Juristensprache befaßt.
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