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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.

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Kann die Sozialdemokratie den sittlichen Einfluß der Religion ersetzen?

und zugleich sehr starkes Steigen weist hier Bremen auf (89--143), Bayern
(60--113), Reuß j. L. (66 -- 99), Sachsen-Weimar (58--92), ferner niedrigere
Zahlen, aber sehr starkes Steigen Braunschweig (39--72), Oldenburg (41--70),
Rheinland (18--53), Westfalen (21 --44), Hessen (34--61), Lippe (25--62),
Pfalz (57 -- 82). Ostpreußen (29 --47), also unterschiedslos Bezirke teils hoher,
teils niedriger Zahl von Sozialdemokraten. Fast stillstehende oder selbst sinkende
Zahlen weisen dagegen auf Posen (33--34), Brandenburg (39--42), Baden
(65 -- 70), Waldeck (18 -- 22), Hamburg (72 -- 74), Schwarzburg - Rudolstadt
(70 -- 71), Sachsen - Koburg - Gotha (47--44). Sachsen-Altenburg (73 -- 62)
und Hohenzollern (60--27). also wiederum unterschiedslos teils stark, teils
wenig sozialdemokratisch beeinflußte Bezirke.

Die Möglichkeit, die Schwere der begangenen Straftaten aller Arten zu
ermitteln, bietet nur ein Vergleich der verhängten Strafen. Kürzehalber sollen
alle Geld- und Haftstrafen hier übergangen werden, die vielfach nicht wegen
Vergehen gegen Reichsstrafgesetze, sondern gegen Gewerbeordnung, Arbeiterschutz¬
bestimmungen usw. erlassen wurden und die Höhe der Strafzahlen recht ungleich¬
mäßig beeinflussen. Eine Vergleichung der verhängten Zuchthaus- und
Gefängnisstrafen mit der Verbreitung der Sozialdemokratie stößt freilich auf
Schwierigkeiten, weil die Reichskriminalstatistik für diese Strafen nur die absoluten
Zahlen, und zwar nach Oberlandesgerichtsbezirken angibt, deren Grenzen sich
aber mit den oben angeführten Ländern und Provinzen vielfach durchaus nicht
decken. Immerhin ist auch in diesen Fällen die Verbreitung der Sozialdemo¬
kratie annähernd zu schätzen. Die folgende Tabelle bietet nun ein Verzeichnis
der Oberlandesgerichte mit kurzer Angabe ihres Umfanges, ferner die Zahlen
der Gefängnisstrafen überhaupt, sowie nach ihrer Dauer, ferner der Zuchthaus¬
strafen ohne Rücksicht auf ihre Länge, und der letzteren mit den schwereren Gefängnis¬
strafen zusammen. Diese Zahlen konnten aber nur für das Jahr 1909 und die
gesamte Zivilbevölkerungszahl nach der Zählung vom 1. Dezember 1905 berechnet
werden.*) Da die Großstädte arm an Kindern und Greisen sind, daher mehr
Strafmündige, und zwar gerade im straffälligsten Alter aufweisen, als ländliche,
besonders östliche, kinderreiche Gegenden, so würde eine Berechnung nur für die
strafmündige Bevölkerung für großstadtreiche Bezirke ein etwas günstigeres
Ergebnis zeitigen, als die Tabelle ausweist; dieser Mangel ist aber unvermeidlich,
anderseits aber nicht so groß, daß der Wert der Tabelle dadurch wesentlich
beeinträchtigt würde. Nicht berücksichtigt ist dabei auch der Unterschied im
Prozentsätze der Geschlechter, den die Berechnungen der Reichskriminalstatistik
aber gleichfalls außer Betracht lassen. Trotz diesen Vorbehalten wird man die
Ergebnisse der folgenden Tabelle zum Teil überraschend finden.

Es wurden im Jahre 1909 verhängt in den Oberlandesgerichtsbezirken
auf 100000 Einwohner zu



*) Vgl. Statistik des Deutschen Reichs, Band 237.
Kann die Sozialdemokratie den sittlichen Einfluß der Religion ersetzen?

und zugleich sehr starkes Steigen weist hier Bremen auf (89—143), Bayern
(60—113), Reuß j. L. (66 — 99), Sachsen-Weimar (58—92), ferner niedrigere
Zahlen, aber sehr starkes Steigen Braunschweig (39—72), Oldenburg (41—70),
Rheinland (18—53), Westfalen (21 —44), Hessen (34—61), Lippe (25—62),
Pfalz (57 — 82). Ostpreußen (29 —47), also unterschiedslos Bezirke teils hoher,
teils niedriger Zahl von Sozialdemokraten. Fast stillstehende oder selbst sinkende
Zahlen weisen dagegen auf Posen (33—34), Brandenburg (39—42), Baden
(65 — 70), Waldeck (18 — 22), Hamburg (72 — 74), Schwarzburg - Rudolstadt
(70 — 71), Sachsen - Koburg - Gotha (47—44). Sachsen-Altenburg (73 — 62)
und Hohenzollern (60—27). also wiederum unterschiedslos teils stark, teils
wenig sozialdemokratisch beeinflußte Bezirke.

Die Möglichkeit, die Schwere der begangenen Straftaten aller Arten zu
ermitteln, bietet nur ein Vergleich der verhängten Strafen. Kürzehalber sollen
alle Geld- und Haftstrafen hier übergangen werden, die vielfach nicht wegen
Vergehen gegen Reichsstrafgesetze, sondern gegen Gewerbeordnung, Arbeiterschutz¬
bestimmungen usw. erlassen wurden und die Höhe der Strafzahlen recht ungleich¬
mäßig beeinflussen. Eine Vergleichung der verhängten Zuchthaus- und
Gefängnisstrafen mit der Verbreitung der Sozialdemokratie stößt freilich auf
Schwierigkeiten, weil die Reichskriminalstatistik für diese Strafen nur die absoluten
Zahlen, und zwar nach Oberlandesgerichtsbezirken angibt, deren Grenzen sich
aber mit den oben angeführten Ländern und Provinzen vielfach durchaus nicht
decken. Immerhin ist auch in diesen Fällen die Verbreitung der Sozialdemo¬
kratie annähernd zu schätzen. Die folgende Tabelle bietet nun ein Verzeichnis
der Oberlandesgerichte mit kurzer Angabe ihres Umfanges, ferner die Zahlen
der Gefängnisstrafen überhaupt, sowie nach ihrer Dauer, ferner der Zuchthaus¬
strafen ohne Rücksicht auf ihre Länge, und der letzteren mit den schwereren Gefängnis¬
strafen zusammen. Diese Zahlen konnten aber nur für das Jahr 1909 und die
gesamte Zivilbevölkerungszahl nach der Zählung vom 1. Dezember 1905 berechnet
werden.*) Da die Großstädte arm an Kindern und Greisen sind, daher mehr
Strafmündige, und zwar gerade im straffälligsten Alter aufweisen, als ländliche,
besonders östliche, kinderreiche Gegenden, so würde eine Berechnung nur für die
strafmündige Bevölkerung für großstadtreiche Bezirke ein etwas günstigeres
Ergebnis zeitigen, als die Tabelle ausweist; dieser Mangel ist aber unvermeidlich,
anderseits aber nicht so groß, daß der Wert der Tabelle dadurch wesentlich
beeinträchtigt würde. Nicht berücksichtigt ist dabei auch der Unterschied im
Prozentsätze der Geschlechter, den die Berechnungen der Reichskriminalstatistik
aber gleichfalls außer Betracht lassen. Trotz diesen Vorbehalten wird man die
Ergebnisse der folgenden Tabelle zum Teil überraschend finden.

Es wurden im Jahre 1909 verhängt in den Oberlandesgerichtsbezirken
auf 100000 Einwohner zu



*) Vgl. Statistik des Deutschen Reichs, Band 237.
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[0324] Kann die Sozialdemokratie den sittlichen Einfluß der Religion ersetzen? und zugleich sehr starkes Steigen weist hier Bremen auf (89—143), Bayern (60—113), Reuß j. L. (66 — 99), Sachsen-Weimar (58—92), ferner niedrigere Zahlen, aber sehr starkes Steigen Braunschweig (39—72), Oldenburg (41—70), Rheinland (18—53), Westfalen (21 —44), Hessen (34—61), Lippe (25—62), Pfalz (57 — 82). Ostpreußen (29 —47), also unterschiedslos Bezirke teils hoher, teils niedriger Zahl von Sozialdemokraten. Fast stillstehende oder selbst sinkende Zahlen weisen dagegen auf Posen (33—34), Brandenburg (39—42), Baden (65 — 70), Waldeck (18 — 22), Hamburg (72 — 74), Schwarzburg - Rudolstadt (70 — 71), Sachsen - Koburg - Gotha (47—44). Sachsen-Altenburg (73 — 62) und Hohenzollern (60—27). also wiederum unterschiedslos teils stark, teils wenig sozialdemokratisch beeinflußte Bezirke. Die Möglichkeit, die Schwere der begangenen Straftaten aller Arten zu ermitteln, bietet nur ein Vergleich der verhängten Strafen. Kürzehalber sollen alle Geld- und Haftstrafen hier übergangen werden, die vielfach nicht wegen Vergehen gegen Reichsstrafgesetze, sondern gegen Gewerbeordnung, Arbeiterschutz¬ bestimmungen usw. erlassen wurden und die Höhe der Strafzahlen recht ungleich¬ mäßig beeinflussen. Eine Vergleichung der verhängten Zuchthaus- und Gefängnisstrafen mit der Verbreitung der Sozialdemokratie stößt freilich auf Schwierigkeiten, weil die Reichskriminalstatistik für diese Strafen nur die absoluten Zahlen, und zwar nach Oberlandesgerichtsbezirken angibt, deren Grenzen sich aber mit den oben angeführten Ländern und Provinzen vielfach durchaus nicht decken. Immerhin ist auch in diesen Fällen die Verbreitung der Sozialdemo¬ kratie annähernd zu schätzen. Die folgende Tabelle bietet nun ein Verzeichnis der Oberlandesgerichte mit kurzer Angabe ihres Umfanges, ferner die Zahlen der Gefängnisstrafen überhaupt, sowie nach ihrer Dauer, ferner der Zuchthaus¬ strafen ohne Rücksicht auf ihre Länge, und der letzteren mit den schwereren Gefängnis¬ strafen zusammen. Diese Zahlen konnten aber nur für das Jahr 1909 und die gesamte Zivilbevölkerungszahl nach der Zählung vom 1. Dezember 1905 berechnet werden.*) Da die Großstädte arm an Kindern und Greisen sind, daher mehr Strafmündige, und zwar gerade im straffälligsten Alter aufweisen, als ländliche, besonders östliche, kinderreiche Gegenden, so würde eine Berechnung nur für die strafmündige Bevölkerung für großstadtreiche Bezirke ein etwas günstigeres Ergebnis zeitigen, als die Tabelle ausweist; dieser Mangel ist aber unvermeidlich, anderseits aber nicht so groß, daß der Wert der Tabelle dadurch wesentlich beeinträchtigt würde. Nicht berücksichtigt ist dabei auch der Unterschied im Prozentsätze der Geschlechter, den die Berechnungen der Reichskriminalstatistik aber gleichfalls außer Betracht lassen. Trotz diesen Vorbehalten wird man die Ergebnisse der folgenden Tabelle zum Teil überraschend finden. Es wurden im Jahre 1909 verhängt in den Oberlandesgerichtsbezirken auf 100000 Einwohner zu *) Vgl. Statistik des Deutschen Reichs, Band 237.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321746/324>, abgerufen am 22.07.2024.