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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.

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Reichsspiegel

5. Nach Z 355 haben Telephonbeamte usf. den Inhalt von Telegrammen
geheim zu halten. Diese Vorschrift wird durch einen Absatz 2 auf "Nachrichten,
welche durch eine zu öffentlichen Zwecken dienende Fernsprechanlage vermittelt
werden", ausgedehnt.

6. Nach Z 369 Ziffer 1 wurden bisher Schlosser mit Strafe bedroht, welche
ohne obrigkeitliche Genehmigung oder ohne Genehmigung des Inhabers einen
Wohnungsschlüssel anfertigten. Hier ist das Wort "Schlosser" durch
"Personen" ersetzt, und damit eine Ungerechtigkeit gegen das Schlossergewerbe
beseitigt.

Die neuen Bestimmungen treten -- mangels einer besonderen Vorschrift --
nach § 2 der Reichsverfassung vierzehn Tage nach der Ausgabe des betreffenden
Stückes des Reichsgesetzblattes in Berlin, also am 5. Juli, in Kraft. Nach Z 2,
Abs. 2 des R.-Ser.-G.-B. finden sie Anwendung auf alle strafbaren Handlungen,
die von diesem Tage an zur Aburteilung kommen, mögen sie auch noch zu
Geltungszeiten der bisherigen Bestimmungen begangen sein.

In Preußen ist außerdem in Aussicht genommen, die Milderungen des
neuen Gesetzes auch denjenigen Personen zugute kommen zu lassen, die zur
Zeit des Inkrafttretens desselben bereits verurteilt sind, aber ihre Strafe noch
nicht verbüßt haben. Nach einer in Ur. 26 des Justizministerialblattes ent¬
haltenen Allgemeinen Verfügung des Justizministers vom 21. Juni haben die
Vollstreckungsbehörden in ihnen geeignet erscheinenden Fällen von Amts wegen,
also ohne daß es eines Gnadengesuches bedarf, an den Justizminister zu
berichten, worauf dieser dem Könige Gnadenanträge unterbreitet.


Dr. zur. Richard von Damm


Berantwortlich: der Herausgeber George Cleinow in Schöneberg. -- Manuslnptlendungen >ab Buche werden
erbeten unter der Adresse:
"" den Herausgeber der Grenzboten in Frieden"" bei Berlin, Hcdwigsir. I".
Fernsprecher der Schrtstleitung: Amt Pfalzburg S719, des "erlag": Amt Lüizow KS10.
Verlag: Verlag der Brenzboten G, in. b. H. in Berlin S>V. 11.
Druck: .Der Reichsbote" B. in. b. H. i" Berlin 8>V. 11. Dessau-r Straße SK/S7.


Reichsspiegel

5. Nach Z 355 haben Telephonbeamte usf. den Inhalt von Telegrammen
geheim zu halten. Diese Vorschrift wird durch einen Absatz 2 auf „Nachrichten,
welche durch eine zu öffentlichen Zwecken dienende Fernsprechanlage vermittelt
werden", ausgedehnt.

6. Nach Z 369 Ziffer 1 wurden bisher Schlosser mit Strafe bedroht, welche
ohne obrigkeitliche Genehmigung oder ohne Genehmigung des Inhabers einen
Wohnungsschlüssel anfertigten. Hier ist das Wort „Schlosser" durch
„Personen" ersetzt, und damit eine Ungerechtigkeit gegen das Schlossergewerbe
beseitigt.

Die neuen Bestimmungen treten — mangels einer besonderen Vorschrift —
nach § 2 der Reichsverfassung vierzehn Tage nach der Ausgabe des betreffenden
Stückes des Reichsgesetzblattes in Berlin, also am 5. Juli, in Kraft. Nach Z 2,
Abs. 2 des R.-Ser.-G.-B. finden sie Anwendung auf alle strafbaren Handlungen,
die von diesem Tage an zur Aburteilung kommen, mögen sie auch noch zu
Geltungszeiten der bisherigen Bestimmungen begangen sein.

In Preußen ist außerdem in Aussicht genommen, die Milderungen des
neuen Gesetzes auch denjenigen Personen zugute kommen zu lassen, die zur
Zeit des Inkrafttretens desselben bereits verurteilt sind, aber ihre Strafe noch
nicht verbüßt haben. Nach einer in Ur. 26 des Justizministerialblattes ent¬
haltenen Allgemeinen Verfügung des Justizministers vom 21. Juni haben die
Vollstreckungsbehörden in ihnen geeignet erscheinenden Fällen von Amts wegen,
also ohne daß es eines Gnadengesuches bedarf, an den Justizminister zu
berichten, worauf dieser dem Könige Gnadenanträge unterbreitet.


Dr. zur. Richard von Damm


Berantwortlich: der Herausgeber George Cleinow in Schöneberg. — Manuslnptlendungen >ab Buche werden
erbeten unter der Adresse:
«» den Herausgeber der Grenzboten in Frieden»» bei Berlin, Hcdwigsir. I».
Fernsprecher der Schrtstleitung: Amt Pfalzburg S719, des «erlag«: Amt Lüizow KS10.
Verlag: Verlag der Brenzboten G, in. b. H. in Berlin S>V. 11.
Druck: .Der Reichsbote" B. in. b. H. i» Berlin 8>V. 11. Dessau-r Straße SK/S7.


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[0156] Reichsspiegel 5. Nach Z 355 haben Telephonbeamte usf. den Inhalt von Telegrammen geheim zu halten. Diese Vorschrift wird durch einen Absatz 2 auf „Nachrichten, welche durch eine zu öffentlichen Zwecken dienende Fernsprechanlage vermittelt werden", ausgedehnt. 6. Nach Z 369 Ziffer 1 wurden bisher Schlosser mit Strafe bedroht, welche ohne obrigkeitliche Genehmigung oder ohne Genehmigung des Inhabers einen Wohnungsschlüssel anfertigten. Hier ist das Wort „Schlosser" durch „Personen" ersetzt, und damit eine Ungerechtigkeit gegen das Schlossergewerbe beseitigt. Die neuen Bestimmungen treten — mangels einer besonderen Vorschrift — nach § 2 der Reichsverfassung vierzehn Tage nach der Ausgabe des betreffenden Stückes des Reichsgesetzblattes in Berlin, also am 5. Juli, in Kraft. Nach Z 2, Abs. 2 des R.-Ser.-G.-B. finden sie Anwendung auf alle strafbaren Handlungen, die von diesem Tage an zur Aburteilung kommen, mögen sie auch noch zu Geltungszeiten der bisherigen Bestimmungen begangen sein. In Preußen ist außerdem in Aussicht genommen, die Milderungen des neuen Gesetzes auch denjenigen Personen zugute kommen zu lassen, die zur Zeit des Inkrafttretens desselben bereits verurteilt sind, aber ihre Strafe noch nicht verbüßt haben. Nach einer in Ur. 26 des Justizministerialblattes ent¬ haltenen Allgemeinen Verfügung des Justizministers vom 21. Juni haben die Vollstreckungsbehörden in ihnen geeignet erscheinenden Fällen von Amts wegen, also ohne daß es eines Gnadengesuches bedarf, an den Justizminister zu berichten, worauf dieser dem Könige Gnadenanträge unterbreitet. Dr. zur. Richard von Damm Berantwortlich: der Herausgeber George Cleinow in Schöneberg. — Manuslnptlendungen >ab Buche werden erbeten unter der Adresse: «» den Herausgeber der Grenzboten in Frieden»» bei Berlin, Hcdwigsir. I». Fernsprecher der Schrtstleitung: Amt Pfalzburg S719, des «erlag«: Amt Lüizow KS10. Verlag: Verlag der Brenzboten G, in. b. H. in Berlin S>V. 11. Druck: .Der Reichsbote" B. in. b. H. i» Berlin 8>V. 11. Dessau-r Straße SK/S7.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321746/156>, abgerufen am 03.07.2024.