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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

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forschung von, biologischen Standpunkt berücksichtigt und organisatorisch durch¬
geführt werde" kann. Ich habe nun für das Gebiet der Vererbungslehre und
Familieuforschung beim Menschen einen ähnlichen Plan schon früher entwickelt
und zwar im Zusammenhang eines Vorschlages zur Einrichtung einer psychiatrischen
Abteilung des Reichsgchmdheitsamtes (vgl. Psychiatrisch-Neurologische Wochen¬
schrift, XII. Jahrgang. Ur. 31 vom 29. Oktober 1910). Danach sollte diese
psychiatrische Abteilung vier Unterabteilungen umfassen, über die an der genannten
Stelle folgendes ausgeführt wurde:

"Das deutsche Jrrenwcsen ist infolge der Zusammensetzung des Reiches aus Bundesstaaten
und infolge der in diesen sehr verschiedenen Gesetzgebung, durch welche z. B. in dem größten
Staat Preußen die Provinzen die Jrrenfürsorge übernommen haben, völlig dezentralisiert,
so daß eine zentralistische Organisation der Praktischen Jrrenpflege völlig ausgeschlossen ist.
Aus diesen: Grunde erscheint auch das Zustandekommen eines deutschen Reichsirrengesetzes in
absehbarer Zeit noch zweifelhaft. Anderseits hat die deutsche Psychiatrie, wie sich dies gerade
bei dem Berliner Kongreß 1910 gezeigt hat, eine ganze Menge von gemeinsamen sozialen
Interessen, deren Organ eine Psychiatrische Abteilung des Reichsgesundheitsamtes werden könnte.

Die Entwicklung der Psychiatrie führt nach meiner Einsicht mit Notwendigkeit zu einer
solchen Forderung. Zu der Anstaltsstatistik und der Behandlung des Anstaltswesens ist all¬
mählich von feiten der klinischen Psychiatrie die Ursachenforschung getreten, die ganz in dos
soziale Gebiet führt.

Ferner hat das Studium der Vererbungserscheinungen und der endogenen Geistes¬
krankheiten immer mehr Beziehungen zu dem ganzen Leben und den Sitten des Volkes auf¬
gedeckt, so daß die psychische Hygiene sich in der Richtung eines Studiums der Eugenik, d. h.
der gesunden Anlage des Gesamtvolkes erweitert hat.

Ferner hat die Psychiatrie bei der Ausbildung ihres forensischen Teiles sehr wichtige
Beziehungen zu dem Rechtsleben, besonders zur Strafrechtspflege erhalten.

Kurz in jeder Beziehung nimmt die Psychiatrie immer deutlicher die Formen einer
sozialen Wissenschaft an, die mit Notwendigkeit neben der dezentralisierten Jrrenpflege ein
gemeinsames Zentrum der Forschung und Organisation verlangt. Ein solches ist in zwei
Formen denkbar. Entweder als selbständiges psychiatrisch-sozial-wissenschaftliches Institut,
oder, was sich vielleicht mehr empfiehlt, in der hier behandelten Weise als Psychiatrische Ab¬
teilung des Neichsgesundheitsamtes.

In letzterer Form würde von vornherein klar zum Ausdruck kommen, daß es sich in:
Grunde um das Problem der Volksgesundheit in psychiatrischer Beziehung handelt, nachdem
die Aufgabe der Fürsorge für die körperliche Gesundheit schon in der Organisation des be¬
stehenden Neichsgesundheitsamtes ausgedrückt ist.

Die Organisation dieser Einrichtung denke ich mir folgendermaßen. Entsprechend den
verschiedenen Teilen der sozialen Psychiatrie müßte dieses Institut aus vier Abteilungen bezw.
Unterabteilungen bestehen. Aus:

1. einer Abteilung für Statistik und Anstaltswcsen,

2. einer klinischen Abteilung, die besonders die Untersuchungsmethoden und die Ursachen¬
forschung zu Pflegen hätte,

3. einer Abteilung für forensische Psychiatrie, die sich zugleich mit den vielen in die
Tngespresse gelangenden, zum Teil irrtümlichen Mitteilungen über Psychiatrische Begutachtungs-
fälle zu beschäftigen hätte,

4. einer Abteilung für Vererbungslehre und Psychische Hygiene in: weitesten Sinne.

Zu 4. In bezug auf die Abteilung für Vererbungslehre und Psychische Hygiene hat
das Deutsche Reich sehr wichtige Aufgaben zu erfüllen, die in anderen Staaten, besonders in
England, in Form der eugenischen Bestrebungen schon längst behandelt werden."


Grenzboten I 1912 2
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forschung von, biologischen Standpunkt berücksichtigt und organisatorisch durch¬
geführt werde» kann. Ich habe nun für das Gebiet der Vererbungslehre und
Familieuforschung beim Menschen einen ähnlichen Plan schon früher entwickelt
und zwar im Zusammenhang eines Vorschlages zur Einrichtung einer psychiatrischen
Abteilung des Reichsgchmdheitsamtes (vgl. Psychiatrisch-Neurologische Wochen¬
schrift, XII. Jahrgang. Ur. 31 vom 29. Oktober 1910). Danach sollte diese
psychiatrische Abteilung vier Unterabteilungen umfassen, über die an der genannten
Stelle folgendes ausgeführt wurde:

„Das deutsche Jrrenwcsen ist infolge der Zusammensetzung des Reiches aus Bundesstaaten
und infolge der in diesen sehr verschiedenen Gesetzgebung, durch welche z. B. in dem größten
Staat Preußen die Provinzen die Jrrenfürsorge übernommen haben, völlig dezentralisiert,
so daß eine zentralistische Organisation der Praktischen Jrrenpflege völlig ausgeschlossen ist.
Aus diesen: Grunde erscheint auch das Zustandekommen eines deutschen Reichsirrengesetzes in
absehbarer Zeit noch zweifelhaft. Anderseits hat die deutsche Psychiatrie, wie sich dies gerade
bei dem Berliner Kongreß 1910 gezeigt hat, eine ganze Menge von gemeinsamen sozialen
Interessen, deren Organ eine Psychiatrische Abteilung des Reichsgesundheitsamtes werden könnte.

Die Entwicklung der Psychiatrie führt nach meiner Einsicht mit Notwendigkeit zu einer
solchen Forderung. Zu der Anstaltsstatistik und der Behandlung des Anstaltswesens ist all¬
mählich von feiten der klinischen Psychiatrie die Ursachenforschung getreten, die ganz in dos
soziale Gebiet führt.

Ferner hat das Studium der Vererbungserscheinungen und der endogenen Geistes¬
krankheiten immer mehr Beziehungen zu dem ganzen Leben und den Sitten des Volkes auf¬
gedeckt, so daß die psychische Hygiene sich in der Richtung eines Studiums der Eugenik, d. h.
der gesunden Anlage des Gesamtvolkes erweitert hat.

Ferner hat die Psychiatrie bei der Ausbildung ihres forensischen Teiles sehr wichtige
Beziehungen zu dem Rechtsleben, besonders zur Strafrechtspflege erhalten.

Kurz in jeder Beziehung nimmt die Psychiatrie immer deutlicher die Formen einer
sozialen Wissenschaft an, die mit Notwendigkeit neben der dezentralisierten Jrrenpflege ein
gemeinsames Zentrum der Forschung und Organisation verlangt. Ein solches ist in zwei
Formen denkbar. Entweder als selbständiges psychiatrisch-sozial-wissenschaftliches Institut,
oder, was sich vielleicht mehr empfiehlt, in der hier behandelten Weise als Psychiatrische Ab¬
teilung des Neichsgesundheitsamtes.

In letzterer Form würde von vornherein klar zum Ausdruck kommen, daß es sich in:
Grunde um das Problem der Volksgesundheit in psychiatrischer Beziehung handelt, nachdem
die Aufgabe der Fürsorge für die körperliche Gesundheit schon in der Organisation des be¬
stehenden Neichsgesundheitsamtes ausgedrückt ist.

Die Organisation dieser Einrichtung denke ich mir folgendermaßen. Entsprechend den
verschiedenen Teilen der sozialen Psychiatrie müßte dieses Institut aus vier Abteilungen bezw.
Unterabteilungen bestehen. Aus:

1. einer Abteilung für Statistik und Anstaltswcsen,

2. einer klinischen Abteilung, die besonders die Untersuchungsmethoden und die Ursachen¬
forschung zu Pflegen hätte,

3. einer Abteilung für forensische Psychiatrie, die sich zugleich mit den vielen in die
Tngespresse gelangenden, zum Teil irrtümlichen Mitteilungen über Psychiatrische Begutachtungs-
fälle zu beschäftigen hätte,

4. einer Abteilung für Vererbungslehre und Psychische Hygiene in: weitesten Sinne.

Zu 4. In bezug auf die Abteilung für Vererbungslehre und Psychische Hygiene hat
das Deutsche Reich sehr wichtige Aufgaben zu erfüllen, die in anderen Staaten, besonders in
England, in Form der eugenischen Bestrebungen schon längst behandelt werden."


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[0573] Lin Reichsinstitut für Familienforschnng forschung von, biologischen Standpunkt berücksichtigt und organisatorisch durch¬ geführt werde» kann. Ich habe nun für das Gebiet der Vererbungslehre und Familieuforschung beim Menschen einen ähnlichen Plan schon früher entwickelt und zwar im Zusammenhang eines Vorschlages zur Einrichtung einer psychiatrischen Abteilung des Reichsgchmdheitsamtes (vgl. Psychiatrisch-Neurologische Wochen¬ schrift, XII. Jahrgang. Ur. 31 vom 29. Oktober 1910). Danach sollte diese psychiatrische Abteilung vier Unterabteilungen umfassen, über die an der genannten Stelle folgendes ausgeführt wurde: „Das deutsche Jrrenwcsen ist infolge der Zusammensetzung des Reiches aus Bundesstaaten und infolge der in diesen sehr verschiedenen Gesetzgebung, durch welche z. B. in dem größten Staat Preußen die Provinzen die Jrrenfürsorge übernommen haben, völlig dezentralisiert, so daß eine zentralistische Organisation der Praktischen Jrrenpflege völlig ausgeschlossen ist. Aus diesen: Grunde erscheint auch das Zustandekommen eines deutschen Reichsirrengesetzes in absehbarer Zeit noch zweifelhaft. Anderseits hat die deutsche Psychiatrie, wie sich dies gerade bei dem Berliner Kongreß 1910 gezeigt hat, eine ganze Menge von gemeinsamen sozialen Interessen, deren Organ eine Psychiatrische Abteilung des Reichsgesundheitsamtes werden könnte. Die Entwicklung der Psychiatrie führt nach meiner Einsicht mit Notwendigkeit zu einer solchen Forderung. Zu der Anstaltsstatistik und der Behandlung des Anstaltswesens ist all¬ mählich von feiten der klinischen Psychiatrie die Ursachenforschung getreten, die ganz in dos soziale Gebiet führt. Ferner hat das Studium der Vererbungserscheinungen und der endogenen Geistes¬ krankheiten immer mehr Beziehungen zu dem ganzen Leben und den Sitten des Volkes auf¬ gedeckt, so daß die psychische Hygiene sich in der Richtung eines Studiums der Eugenik, d. h. der gesunden Anlage des Gesamtvolkes erweitert hat. Ferner hat die Psychiatrie bei der Ausbildung ihres forensischen Teiles sehr wichtige Beziehungen zu dem Rechtsleben, besonders zur Strafrechtspflege erhalten. Kurz in jeder Beziehung nimmt die Psychiatrie immer deutlicher die Formen einer sozialen Wissenschaft an, die mit Notwendigkeit neben der dezentralisierten Jrrenpflege ein gemeinsames Zentrum der Forschung und Organisation verlangt. Ein solches ist in zwei Formen denkbar. Entweder als selbständiges psychiatrisch-sozial-wissenschaftliches Institut, oder, was sich vielleicht mehr empfiehlt, in der hier behandelten Weise als Psychiatrische Ab¬ teilung des Neichsgesundheitsamtes. In letzterer Form würde von vornherein klar zum Ausdruck kommen, daß es sich in: Grunde um das Problem der Volksgesundheit in psychiatrischer Beziehung handelt, nachdem die Aufgabe der Fürsorge für die körperliche Gesundheit schon in der Organisation des be¬ stehenden Neichsgesundheitsamtes ausgedrückt ist. Die Organisation dieser Einrichtung denke ich mir folgendermaßen. Entsprechend den verschiedenen Teilen der sozialen Psychiatrie müßte dieses Institut aus vier Abteilungen bezw. Unterabteilungen bestehen. Aus: 1. einer Abteilung für Statistik und Anstaltswcsen, 2. einer klinischen Abteilung, die besonders die Untersuchungsmethoden und die Ursachen¬ forschung zu Pflegen hätte, 3. einer Abteilung für forensische Psychiatrie, die sich zugleich mit den vielen in die Tngespresse gelangenden, zum Teil irrtümlichen Mitteilungen über Psychiatrische Begutachtungs- fälle zu beschäftigen hätte, 4. einer Abteilung für Vererbungslehre und Psychische Hygiene in: weitesten Sinne. Zu 4. In bezug auf die Abteilung für Vererbungslehre und Psychische Hygiene hat das Deutsche Reich sehr wichtige Aufgaben zu erfüllen, die in anderen Staaten, besonders in England, in Form der eugenischen Bestrebungen schon längst behandelt werden." Grenzboten I 1912 2

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/573>, abgerufen am 27.09.2024.