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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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der Höhe der Erbschaft Steuersätze, die noch
über 18 Prozent hinausgehen.

Daß die Schmidsche Arbeit eine Fülle von
Anregungen bietet, bedarf nach den obigen
Beispielen keiner weiteren Darlegung,


Entwicklung und Ergebnisse der Wert-
zuwachsvesteucrung im Königreich Sachse".
Von l)>, H, Freiherrn Leuckart v. Weißdorf.
Roter u, Schurke (Roßbcrgsche Buchhandlung),
Leipzig 1911.

Der Verfasser gibt mehr, als er verspricht.
Er erörtert das Wesen und die Bedeutung
der Steuer bon Wertzuwachs und die dagegen
vorgebrachten Einwendungen, Mit Recht macht
er geltend, von Konfiskation könne man nicht
bloß bei dieser, sondern bei jeder Steuer sprechen;
ob es erlaubt sei, den Wertzuwachs überhaupt
zu besteuern, müsse am letzten Ende das Ge¬
fühl entscheiden. Daß auch der Gewinn bei
Mobilien besteuert werden könne, spreche nicht
gegen die Heranziehung vonJmmobilien. Wird
die Spekulation durch die Auslage gehemmt,
so wird auch eine Preissteigerung verhindert.
Gleichwohl räumt v, Weißdorf ein, daß boden¬
politische Wirkungen von ber Maßregel schwer¬
lich zu erwarten sind (S, 23), Eingehend
schildert er sodann die Entwicklung der kom¬
munalen Besteuerung des Wertzuwachses im
Königreich Sachsen. Am 1, April 1910 hatten
siebzig Gemeinden die Steuer eingeführt, dar¬
unter elf Städte, Nach den bisherigen Er¬
fahrungen in diesen Gemeinden hat sich die
Abgabe als kommunale finanziell gut bewährt,
eine Abwälzung der Steuer ist nicht erfolgt,
Miet- und Bodenpreise sind nicht gestiegen,
weder der Grundstücksverkehr, noch die Bau¬
tätigkeit hat gelitten. Freilich ist der Wert
derartiger Beobachtungen kein unbedingter!
es ist schwer zu bestimmen, welche Verhältnisse
eingetreten sein würden, wenn die Steuer
nicht auferlegt wäre. Diesen Bedenken ver¬
schließt sich der Verfasser nicht. Seine ganze
Arbeit zeichnet sich durch volle Beherrschung
des Stoffes und durch eine erfrischende Un¬
befangenheit und Klarheit des Urteils aus,

Reichsfinanznot --Rcichsfinnnzrcform -
Reichspolitik. Bon Ludwig Herz. Buchvcrlag
der "Hilfe", Berlin-Schöneverg. 50 Pf,

Der Führer der nordhannoverschen Li¬
beralen schildert den Streit um die Finanz-
resorm von 1909, Er führt "us die Finanz¬

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age des Reiches vor Augen, die Vorschläge
der Regierung und demnächst die Beschlüsse
des Reichstags. Amtsgerichtsrat Herz hat sich
mit den in Betracht kommenden Steuerfragen
eingehend beschäftigt und versteht eS, in leben¬
diger Schilderung den Leser in den heftigen
Streit jener Tage zurückzuversetzen. Mit Nach¬
druck bekämpft er die Einwendungen, die gegen
die Ausdehnung der Erbschaftssteuer aufKiuder
und Ehegatten erhoben wurden. In bezug
auf den Regierungsentwurf über die Erbrechts¬
reform ist ihm ein Irrtum untcrgelaufe". Die
Regierung hat ihn nicht fallen lassen; in der
Sitzung des Reichstags vom 5, Juli 1909
vereinigte er hundertsechsuuddreißig Stimmen
auf sich. Die nativualliberale Partei stimmte
unter Führung der Abgeordneten Junck und
Bassermann geschlossen dafür. Eine Mehrheit
von hundertnennzig Stimmen lehnte jedoch
die Vorlage ab.

Daß in einer politischen Streitschrift auch
scharfe Wendungen vorkommen, ist nur natür¬
lich; aber auch diejenigen, die auf anderem
Standpunkte stehen, wie der Verfasser, werden
seinen temperamentvollen Ausführungen mit
Interesse folgen.

Justizrat Lamberge
Staatswissenschaft

Bom Handwörterbuch der Stnatswisscn-
schaften. iJena, Verlag von Gustav Fischer,)
Das monumentale Werk ist nun vollendet;
im Juli war der siebente, im August der
fünfte Band fertig geworden, und nun liegt
der achte, der Schlußband, vor uns. Auch in
diesen drei Bänden finden sich eine Anzahl neue
Artikel, während andere bedeutend erweitert,
manche völlig umgearbeitet worden sind, Bon
den 171 Artikeln des fünften Bandes seien
nur folgende genannt, deren Überschriften für
sich allein schon vom Wert und der Wichtig¬
keit dieser Enzyklopädie einen Begriff geben:
Gewinnbeteiligung; Giroverkehr; Gold und
Goldwährung; Gotenburger Ausschanksnstem;
Grenznutzen (sehr ausführlich; auch wie der
Greuznntzen im Staatshaushalt schon berück¬
sichtigt worden ist, ehe seine Theorie formuliert
war, wird dargestellt); Grundbesitz (Boden¬
rechtsordnung von Adolph Wagner, Geschichte
des Grundbesitzes von Lamprecht, Stellung
des ländlichen und des städtischen Grund-

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der Höhe der Erbschaft Steuersätze, die noch
über 18 Prozent hinausgehen.

Daß die Schmidsche Arbeit eine Fülle von
Anregungen bietet, bedarf nach den obigen
Beispielen keiner weiteren Darlegung,


Entwicklung und Ergebnisse der Wert-
zuwachsvesteucrung im Königreich Sachse».
Von l)>, H, Freiherrn Leuckart v. Weißdorf.
Roter u, Schurke (Roßbcrgsche Buchhandlung),
Leipzig 1911.

Der Verfasser gibt mehr, als er verspricht.
Er erörtert das Wesen und die Bedeutung
der Steuer bon Wertzuwachs und die dagegen
vorgebrachten Einwendungen, Mit Recht macht
er geltend, von Konfiskation könne man nicht
bloß bei dieser, sondern bei jeder Steuer sprechen;
ob es erlaubt sei, den Wertzuwachs überhaupt
zu besteuern, müsse am letzten Ende das Ge¬
fühl entscheiden. Daß auch der Gewinn bei
Mobilien besteuert werden könne, spreche nicht
gegen die Heranziehung vonJmmobilien. Wird
die Spekulation durch die Auslage gehemmt,
so wird auch eine Preissteigerung verhindert.
Gleichwohl räumt v, Weißdorf ein, daß boden¬
politische Wirkungen von ber Maßregel schwer¬
lich zu erwarten sind (S, 23), Eingehend
schildert er sodann die Entwicklung der kom¬
munalen Besteuerung des Wertzuwachses im
Königreich Sachsen. Am 1, April 1910 hatten
siebzig Gemeinden die Steuer eingeführt, dar¬
unter elf Städte, Nach den bisherigen Er¬
fahrungen in diesen Gemeinden hat sich die
Abgabe als kommunale finanziell gut bewährt,
eine Abwälzung der Steuer ist nicht erfolgt,
Miet- und Bodenpreise sind nicht gestiegen,
weder der Grundstücksverkehr, noch die Bau¬
tätigkeit hat gelitten. Freilich ist der Wert
derartiger Beobachtungen kein unbedingter!
es ist schwer zu bestimmen, welche Verhältnisse
eingetreten sein würden, wenn die Steuer
nicht auferlegt wäre. Diesen Bedenken ver¬
schließt sich der Verfasser nicht. Seine ganze
Arbeit zeichnet sich durch volle Beherrschung
des Stoffes und durch eine erfrischende Un¬
befangenheit und Klarheit des Urteils aus,

Reichsfinanznot —Rcichsfinnnzrcform -
Reichspolitik. Bon Ludwig Herz. Buchvcrlag
der „Hilfe", Berlin-Schöneverg. 50 Pf,

Der Führer der nordhannoverschen Li¬
beralen schildert den Streit um die Finanz-
resorm von 1909, Er führt »us die Finanz¬

[Spaltenumbruch]

age des Reiches vor Augen, die Vorschläge
der Regierung und demnächst die Beschlüsse
des Reichstags. Amtsgerichtsrat Herz hat sich
mit den in Betracht kommenden Steuerfragen
eingehend beschäftigt und versteht eS, in leben¬
diger Schilderung den Leser in den heftigen
Streit jener Tage zurückzuversetzen. Mit Nach¬
druck bekämpft er die Einwendungen, die gegen
die Ausdehnung der Erbschaftssteuer aufKiuder
und Ehegatten erhoben wurden. In bezug
auf den Regierungsentwurf über die Erbrechts¬
reform ist ihm ein Irrtum untcrgelaufe». Die
Regierung hat ihn nicht fallen lassen; in der
Sitzung des Reichstags vom 5, Juli 1909
vereinigte er hundertsechsuuddreißig Stimmen
auf sich. Die nativualliberale Partei stimmte
unter Führung der Abgeordneten Junck und
Bassermann geschlossen dafür. Eine Mehrheit
von hundertnennzig Stimmen lehnte jedoch
die Vorlage ab.

Daß in einer politischen Streitschrift auch
scharfe Wendungen vorkommen, ist nur natür¬
lich; aber auch diejenigen, die auf anderem
Standpunkte stehen, wie der Verfasser, werden
seinen temperamentvollen Ausführungen mit
Interesse folgen.

Justizrat Lamberge
Staatswissenschaft

Bom Handwörterbuch der Stnatswisscn-
schaften. iJena, Verlag von Gustav Fischer,)
Das monumentale Werk ist nun vollendet;
im Juli war der siebente, im August der
fünfte Band fertig geworden, und nun liegt
der achte, der Schlußband, vor uns. Auch in
diesen drei Bänden finden sich eine Anzahl neue
Artikel, während andere bedeutend erweitert,
manche völlig umgearbeitet worden sind, Bon
den 171 Artikeln des fünften Bandes seien
nur folgende genannt, deren Überschriften für
sich allein schon vom Wert und der Wichtig¬
keit dieser Enzyklopädie einen Begriff geben:
Gewinnbeteiligung; Giroverkehr; Gold und
Goldwährung; Gotenburger Ausschanksnstem;
Grenznutzen (sehr ausführlich; auch wie der
Greuznntzen im Staatshaushalt schon berück¬
sichtigt worden ist, ehe seine Theorie formuliert
war, wird dargestellt); Grundbesitz (Boden¬
rechtsordnung von Adolph Wagner, Geschichte
des Grundbesitzes von Lamprecht, Stellung
des ländlichen und des städtischen Grund-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/568>, abgerufen am 23.07.2024.