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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

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Reichsspiegel

sich hier nicht um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die deutsche
Landwirtschaft den Bedarf der Bevölkerung zu decken imstande ist. Das ist eine Frage
für sich. Hier kommt es nur auf die unbestreitbare Tatsache an, daß unter den
obwaltenden Umständen die Jnlandernie für die Versorgung des Volkes mit
Brodgetreide nicht voll ausreicht, sondern eine Zufuhr von etwa 2000000 t
aus dem Auslande erforderlich macht.) Bei dieser Sachlage gewährt der Zwang
der wirtschaftlichen Verhältnisse die unbedingte Sicherheit dafür, daß jede Getreide¬
aussuhr durch eine mindestens gleiche Einfuhr ersetzt wird. Ist aber diese Gewähr
ohnehin gegeben, so ist es völlig gleichgültig, wofür der einzelne Einfuhrschein
verwendet wird. Seine Verwertung als Zollgeld für Peiroleum oder Kaffee hat
lediglich die Folge, daß statt dessen derjenige Teil des Getrcidezolles, der sonst
durch den Einsuhrschcin beglichen worden wäre, in barem Gelde gezahlt wird.
Es liegt auf der Hand, daß eine solche Verschiebung nicht den geringsten Einfluß
auf die Wirkung des Einfuhrscheinverkehrs üben kann. Die Verwertbarkeit der
Einfuhrscheine bei der Einfuhr von Kaffee und Petroleum dient lediglich der
Bequemlichkeit im börsenmäßigen und Zollverkehr. Für das System als solches
ist sie gänzlich belanglos, leicht entbehrlich und wegen der scheinbaren Durch¬
brechung des Prinzips, wenn man will, ein Schönheitsfehler.

HM man sich dies vor Augen, daß jede Getreideausfuhr mit Natur¬
notwendigkeit eine Ersatzeinfuhr nach sich zieht, dann fallen auch alle anderen
Einwendungen gegen den Einfuhrscheinverkehr in sich zusammen.

Zunächst der Vorwurf einer empfindlichen Schädigung der Reichs¬
kasse. Die Auffassung, als ob die Verwertung von Einfuhrscheinen bei der
Einfuhr von Kaffee und Petroleum einen besonderen Verlust für den Neichssäckel
bedeute, ist bereits durch den Nachweis widerlegt, daß diese Verwertung eine
entsprechende Mehreinnahme beim Getreidezoll zur Folge haben muß. Für die
Reichsfinanzen bleibt es sich natürlich gleich, ob 100 t Weizen gegen Einfuhrschein
zollfrei eingeführt werden, oder ob der Zoll hierfür mit 5500 Mark bar bezahlt
und statt dessen ein gleicher Betrag an Kaffeezoll durch den Einfuhrschein beglichen
wird. Auch in finanzieller Hinficht kommt es nicht auf die Verwertung des
einzelnen Einfuhrscheins an, sondern darauf, daß die Ausfuhr überhaupt durch
eine ihrem Zollwerte entsprechende Einfuhr ersetzt wird. Zweifel hieran können
nur beim Hafer aufkommen. Wenn die Haferausfuhr die Einfuhr übersteigt, so
besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Lücke durch zollfreie oder niedriger verzoll¬
bare Futtermittel, namentlich durch Fuitergcrste ausgefüllt wird. Eine Überausfuhr
von Hafer hat jedoch bisher nur in zwei Erntejahren stattgefunden. 1907/8
überstieg die Ausfuhr die Einfuhr um 226669 t'. 1909/10 nur um 22281 t.
Nur das hinsichtlich der Anbau- und Ernteverhältnisse ganz außerordentliche
Jahr 1907 weist also bisher eine nennenswerte Mehrausfuhr an Hafer auf. Ob
mit einer Wiederholung dieser Erscheinung zu rechnen ist, kann einstweilen dahin¬
gestellt bleiben. Für das laufende Jahr besteht jedenfalls nicht die geringste
Gefahr- seit Beginn des Kalenderjahres sind bisher 3353347 und seit der Ernte
(1. August) 978133 mehr ein- als ausgeführt worden. Anders liegt die
Sache beim Roggen. Die Roggenausfuhr hat die Einfuhr in den letzten Jahren
regelmäßig und zwar um erhebliche Mengen (bis zu 600000 t) überstiegen. Ihr
steht aber in kausalen Zusammenhange die alljährlich um das Vielfache sie über-


Grenzboten IV 1911 46
Reichsspiegel

sich hier nicht um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die deutsche
Landwirtschaft den Bedarf der Bevölkerung zu decken imstande ist. Das ist eine Frage
für sich. Hier kommt es nur auf die unbestreitbare Tatsache an, daß unter den
obwaltenden Umständen die Jnlandernie für die Versorgung des Volkes mit
Brodgetreide nicht voll ausreicht, sondern eine Zufuhr von etwa 2000000 t
aus dem Auslande erforderlich macht.) Bei dieser Sachlage gewährt der Zwang
der wirtschaftlichen Verhältnisse die unbedingte Sicherheit dafür, daß jede Getreide¬
aussuhr durch eine mindestens gleiche Einfuhr ersetzt wird. Ist aber diese Gewähr
ohnehin gegeben, so ist es völlig gleichgültig, wofür der einzelne Einfuhrschein
verwendet wird. Seine Verwertung als Zollgeld für Peiroleum oder Kaffee hat
lediglich die Folge, daß statt dessen derjenige Teil des Getrcidezolles, der sonst
durch den Einsuhrschcin beglichen worden wäre, in barem Gelde gezahlt wird.
Es liegt auf der Hand, daß eine solche Verschiebung nicht den geringsten Einfluß
auf die Wirkung des Einfuhrscheinverkehrs üben kann. Die Verwertbarkeit der
Einfuhrscheine bei der Einfuhr von Kaffee und Petroleum dient lediglich der
Bequemlichkeit im börsenmäßigen und Zollverkehr. Für das System als solches
ist sie gänzlich belanglos, leicht entbehrlich und wegen der scheinbaren Durch¬
brechung des Prinzips, wenn man will, ein Schönheitsfehler.

HM man sich dies vor Augen, daß jede Getreideausfuhr mit Natur¬
notwendigkeit eine Ersatzeinfuhr nach sich zieht, dann fallen auch alle anderen
Einwendungen gegen den Einfuhrscheinverkehr in sich zusammen.

Zunächst der Vorwurf einer empfindlichen Schädigung der Reichs¬
kasse. Die Auffassung, als ob die Verwertung von Einfuhrscheinen bei der
Einfuhr von Kaffee und Petroleum einen besonderen Verlust für den Neichssäckel
bedeute, ist bereits durch den Nachweis widerlegt, daß diese Verwertung eine
entsprechende Mehreinnahme beim Getreidezoll zur Folge haben muß. Für die
Reichsfinanzen bleibt es sich natürlich gleich, ob 100 t Weizen gegen Einfuhrschein
zollfrei eingeführt werden, oder ob der Zoll hierfür mit 5500 Mark bar bezahlt
und statt dessen ein gleicher Betrag an Kaffeezoll durch den Einfuhrschein beglichen
wird. Auch in finanzieller Hinficht kommt es nicht auf die Verwertung des
einzelnen Einfuhrscheins an, sondern darauf, daß die Ausfuhr überhaupt durch
eine ihrem Zollwerte entsprechende Einfuhr ersetzt wird. Zweifel hieran können
nur beim Hafer aufkommen. Wenn die Haferausfuhr die Einfuhr übersteigt, so
besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Lücke durch zollfreie oder niedriger verzoll¬
bare Futtermittel, namentlich durch Fuitergcrste ausgefüllt wird. Eine Überausfuhr
von Hafer hat jedoch bisher nur in zwei Erntejahren stattgefunden. 1907/8
überstieg die Ausfuhr die Einfuhr um 226669 t'. 1909/10 nur um 22281 t.
Nur das hinsichtlich der Anbau- und Ernteverhältnisse ganz außerordentliche
Jahr 1907 weist also bisher eine nennenswerte Mehrausfuhr an Hafer auf. Ob
mit einer Wiederholung dieser Erscheinung zu rechnen ist, kann einstweilen dahin¬
gestellt bleiben. Für das laufende Jahr besteht jedenfalls nicht die geringste
Gefahr- seit Beginn des Kalenderjahres sind bisher 3353347 und seit der Ernte
(1. August) 978133 mehr ein- als ausgeführt worden. Anders liegt die
Sache beim Roggen. Die Roggenausfuhr hat die Einfuhr in den letzten Jahren
regelmäßig und zwar um erhebliche Mengen (bis zu 600000 t) überstiegen. Ihr
steht aber in kausalen Zusammenhange die alljährlich um das Vielfache sie über-


Grenzboten IV 1911 46
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[0369] Reichsspiegel sich hier nicht um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die deutsche Landwirtschaft den Bedarf der Bevölkerung zu decken imstande ist. Das ist eine Frage für sich. Hier kommt es nur auf die unbestreitbare Tatsache an, daß unter den obwaltenden Umständen die Jnlandernie für die Versorgung des Volkes mit Brodgetreide nicht voll ausreicht, sondern eine Zufuhr von etwa 2000000 t aus dem Auslande erforderlich macht.) Bei dieser Sachlage gewährt der Zwang der wirtschaftlichen Verhältnisse die unbedingte Sicherheit dafür, daß jede Getreide¬ aussuhr durch eine mindestens gleiche Einfuhr ersetzt wird. Ist aber diese Gewähr ohnehin gegeben, so ist es völlig gleichgültig, wofür der einzelne Einfuhrschein verwendet wird. Seine Verwertung als Zollgeld für Peiroleum oder Kaffee hat lediglich die Folge, daß statt dessen derjenige Teil des Getrcidezolles, der sonst durch den Einsuhrschcin beglichen worden wäre, in barem Gelde gezahlt wird. Es liegt auf der Hand, daß eine solche Verschiebung nicht den geringsten Einfluß auf die Wirkung des Einfuhrscheinverkehrs üben kann. Die Verwertbarkeit der Einfuhrscheine bei der Einfuhr von Kaffee und Petroleum dient lediglich der Bequemlichkeit im börsenmäßigen und Zollverkehr. Für das System als solches ist sie gänzlich belanglos, leicht entbehrlich und wegen der scheinbaren Durch¬ brechung des Prinzips, wenn man will, ein Schönheitsfehler. HM man sich dies vor Augen, daß jede Getreideausfuhr mit Natur¬ notwendigkeit eine Ersatzeinfuhr nach sich zieht, dann fallen auch alle anderen Einwendungen gegen den Einfuhrscheinverkehr in sich zusammen. Zunächst der Vorwurf einer empfindlichen Schädigung der Reichs¬ kasse. Die Auffassung, als ob die Verwertung von Einfuhrscheinen bei der Einfuhr von Kaffee und Petroleum einen besonderen Verlust für den Neichssäckel bedeute, ist bereits durch den Nachweis widerlegt, daß diese Verwertung eine entsprechende Mehreinnahme beim Getreidezoll zur Folge haben muß. Für die Reichsfinanzen bleibt es sich natürlich gleich, ob 100 t Weizen gegen Einfuhrschein zollfrei eingeführt werden, oder ob der Zoll hierfür mit 5500 Mark bar bezahlt und statt dessen ein gleicher Betrag an Kaffeezoll durch den Einfuhrschein beglichen wird. Auch in finanzieller Hinficht kommt es nicht auf die Verwertung des einzelnen Einfuhrscheins an, sondern darauf, daß die Ausfuhr überhaupt durch eine ihrem Zollwerte entsprechende Einfuhr ersetzt wird. Zweifel hieran können nur beim Hafer aufkommen. Wenn die Haferausfuhr die Einfuhr übersteigt, so besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Lücke durch zollfreie oder niedriger verzoll¬ bare Futtermittel, namentlich durch Fuitergcrste ausgefüllt wird. Eine Überausfuhr von Hafer hat jedoch bisher nur in zwei Erntejahren stattgefunden. 1907/8 überstieg die Ausfuhr die Einfuhr um 226669 t'. 1909/10 nur um 22281 t. Nur das hinsichtlich der Anbau- und Ernteverhältnisse ganz außerordentliche Jahr 1907 weist also bisher eine nennenswerte Mehrausfuhr an Hafer auf. Ob mit einer Wiederholung dieser Erscheinung zu rechnen ist, kann einstweilen dahin¬ gestellt bleiben. Für das laufende Jahr besteht jedenfalls nicht die geringste Gefahr- seit Beginn des Kalenderjahres sind bisher 3353347 und seit der Ernte (1. August) 978133 mehr ein- als ausgeführt worden. Anders liegt die Sache beim Roggen. Die Roggenausfuhr hat die Einfuhr in den letzten Jahren regelmäßig und zwar um erhebliche Mengen (bis zu 600000 t) überstiegen. Ihr steht aber in kausalen Zusammenhange die alljährlich um das Vielfache sie über- Grenzboten IV 1911 46

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/369>, abgerufen am 23.07.2024.