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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr.

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Strömungen im ländlichen Genossenschaftswesen

fachleuten geleitet und in allen Geld- und anderen kaufmännischen Fragen die
Vertrauensstelle der Genossenschaften ist, vor allem ihren Geschäftsbetrieb periodisch
revidiert. In einem ähnlichen Vertrauensverhältnis stehen die Darlehnskassen
zu der Bank, mit der sie im Verkehr stehen. Um eines unparteiischen Rates
sicher zu sein, sind die Genossenschaften selbst die Anteilhaber ihrer Zentrale.
Raiffeisen, der dies Bedürfnis rasch erkannte, begründete für die Revision der
ländlichen Genossenschaften den Generalverband, für ihren Bankverkehr im
Jahre 187L nach dem Fehlschlag einer anders gearteten Organisation die
Landwirtschaftliche Zentmldarlehnskasse in Neuwied a. R, deren Sanierungs¬
versuch und Kampf gegen die Preußische Zentralgenossenschaftskasse heute die
Öffentlichkeit beschäftigt.

In den örtlichen Darlehnskassen schwankt der Geldstand je nach Jahreszeit,
Ernte usw. in gewissen Grenzen. Infolge ihrer örtlichen Begrenzung pflegen
sie aber auch für längere Perioden entweder Geldmangel zu haben oder Geld-
überflnß, je nachdem das Dorf wohlhabend und wie weitgehend das in die
Kasse gesetzte Vertrauen ist. In der Zentralgenossenschaftsbank gleichen sich dieser
Überfluß und dieser Mangel aus. Weil nun aus diesem Grunde der Bank¬
kredit für die einzelne Darlehnskasse im Verhältnis zu ihren Betriebsmitteln in
sehr vielen Fällen ganz außerordentlich groß ist, so verlangt die Zentralgenossen¬
schaftskasse im Interesse ihrer Sicherheit die "Ausschließlichkeit": sie muß die
Gewißheit haben, daß ihre Kundin nicht auch noch andere Geldquellen sich
eröffnet und ihr Schuldenstand für sie dadurch unkontrollierbar wird. Sonst
kann sie einen so weitgehenden Kredit nicht geben und sie müßte den Zinsfuß
erhöhen, weil die Gefahr der Beleihung größer würde. Dieses Ausschließlichkeits¬
verhältnis bedeutet keineswegs eine Knebelung der Genossenschaft; denn wenn
sie wirklich kreditwürdig ist, so ist es ihr auch möglich, sich eine andere Bank¬
verbindung zu wählen, sobald die alte ihr nicht gefällt. Auch ist die Aus¬
schließlichkeit an sich nicht etwas dem Genossenschaftswesen Eigentümliches. Die
Deutsche Bank z. B. verlangt sie von ihren Kunden bei der Beleihung von
Buchforderungen, also sobald es für sie im Interesse der Übersicht geboten ist.
Es handelt sich also nur um die Anwendung kaufmännischer Vorsicht. Imi
genossenschaftlichen Kreditwesen bezieht sich die Ausschließlichkeit nur auf den
eigentlichen Bankverkehr; es bleibt der Genossenschaft unbenommen, Spargelder
heranzuziehen. Die Bedingungen der Preußenkasse sind sogar darauf zugeschnitten,
die mit ihr arbeitenden Genossenschaftsbanken zu veranlassen, sich -- abgesehen
von der Vermehrung des eigenen Kapitals -- auch durch Beschaffung von Spar¬
geldern ihr gegenüber unabhängiger zu machen. Ebensowenig beschränkt die
Ausschließlichkeit die Anlage der Betriebsmittel im Genossenschaftsbezirk. Die
Ausschließlichkeit liegt auch im Interesse der Darlehnskasse und ihrer Mitglieder,
denn sie haben dadurch die Gewißheit, daß ihr Geschäftsverkehr von der Zentral¬
genossenschaftskasse, deren Rat sie vertrauen, übersehen und wirksam kontrolliert
werden kann. Auch Darlehnskassen, die dauernd im Geldüberfluß sind, daher


Strömungen im ländlichen Genossenschaftswesen

fachleuten geleitet und in allen Geld- und anderen kaufmännischen Fragen die
Vertrauensstelle der Genossenschaften ist, vor allem ihren Geschäftsbetrieb periodisch
revidiert. In einem ähnlichen Vertrauensverhältnis stehen die Darlehnskassen
zu der Bank, mit der sie im Verkehr stehen. Um eines unparteiischen Rates
sicher zu sein, sind die Genossenschaften selbst die Anteilhaber ihrer Zentrale.
Raiffeisen, der dies Bedürfnis rasch erkannte, begründete für die Revision der
ländlichen Genossenschaften den Generalverband, für ihren Bankverkehr im
Jahre 187L nach dem Fehlschlag einer anders gearteten Organisation die
Landwirtschaftliche Zentmldarlehnskasse in Neuwied a. R, deren Sanierungs¬
versuch und Kampf gegen die Preußische Zentralgenossenschaftskasse heute die
Öffentlichkeit beschäftigt.

In den örtlichen Darlehnskassen schwankt der Geldstand je nach Jahreszeit,
Ernte usw. in gewissen Grenzen. Infolge ihrer örtlichen Begrenzung pflegen
sie aber auch für längere Perioden entweder Geldmangel zu haben oder Geld-
überflnß, je nachdem das Dorf wohlhabend und wie weitgehend das in die
Kasse gesetzte Vertrauen ist. In der Zentralgenossenschaftsbank gleichen sich dieser
Überfluß und dieser Mangel aus. Weil nun aus diesem Grunde der Bank¬
kredit für die einzelne Darlehnskasse im Verhältnis zu ihren Betriebsmitteln in
sehr vielen Fällen ganz außerordentlich groß ist, so verlangt die Zentralgenossen¬
schaftskasse im Interesse ihrer Sicherheit die „Ausschließlichkeit": sie muß die
Gewißheit haben, daß ihre Kundin nicht auch noch andere Geldquellen sich
eröffnet und ihr Schuldenstand für sie dadurch unkontrollierbar wird. Sonst
kann sie einen so weitgehenden Kredit nicht geben und sie müßte den Zinsfuß
erhöhen, weil die Gefahr der Beleihung größer würde. Dieses Ausschließlichkeits¬
verhältnis bedeutet keineswegs eine Knebelung der Genossenschaft; denn wenn
sie wirklich kreditwürdig ist, so ist es ihr auch möglich, sich eine andere Bank¬
verbindung zu wählen, sobald die alte ihr nicht gefällt. Auch ist die Aus¬
schließlichkeit an sich nicht etwas dem Genossenschaftswesen Eigentümliches. Die
Deutsche Bank z. B. verlangt sie von ihren Kunden bei der Beleihung von
Buchforderungen, also sobald es für sie im Interesse der Übersicht geboten ist.
Es handelt sich also nur um die Anwendung kaufmännischer Vorsicht. Imi
genossenschaftlichen Kreditwesen bezieht sich die Ausschließlichkeit nur auf den
eigentlichen Bankverkehr; es bleibt der Genossenschaft unbenommen, Spargelder
heranzuziehen. Die Bedingungen der Preußenkasse sind sogar darauf zugeschnitten,
die mit ihr arbeitenden Genossenschaftsbanken zu veranlassen, sich — abgesehen
von der Vermehrung des eigenen Kapitals — auch durch Beschaffung von Spar¬
geldern ihr gegenüber unabhängiger zu machen. Ebensowenig beschränkt die
Ausschließlichkeit die Anlage der Betriebsmittel im Genossenschaftsbezirk. Die
Ausschließlichkeit liegt auch im Interesse der Darlehnskasse und ihrer Mitglieder,
denn sie haben dadurch die Gewißheit, daß ihr Geschäftsverkehr von der Zentral¬
genossenschaftskasse, deren Rat sie vertrauen, übersehen und wirksam kontrolliert
werden kann. Auch Darlehnskassen, die dauernd im Geldüberfluß sind, daher


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[0616] Strömungen im ländlichen Genossenschaftswesen fachleuten geleitet und in allen Geld- und anderen kaufmännischen Fragen die Vertrauensstelle der Genossenschaften ist, vor allem ihren Geschäftsbetrieb periodisch revidiert. In einem ähnlichen Vertrauensverhältnis stehen die Darlehnskassen zu der Bank, mit der sie im Verkehr stehen. Um eines unparteiischen Rates sicher zu sein, sind die Genossenschaften selbst die Anteilhaber ihrer Zentrale. Raiffeisen, der dies Bedürfnis rasch erkannte, begründete für die Revision der ländlichen Genossenschaften den Generalverband, für ihren Bankverkehr im Jahre 187L nach dem Fehlschlag einer anders gearteten Organisation die Landwirtschaftliche Zentmldarlehnskasse in Neuwied a. R, deren Sanierungs¬ versuch und Kampf gegen die Preußische Zentralgenossenschaftskasse heute die Öffentlichkeit beschäftigt. In den örtlichen Darlehnskassen schwankt der Geldstand je nach Jahreszeit, Ernte usw. in gewissen Grenzen. Infolge ihrer örtlichen Begrenzung pflegen sie aber auch für längere Perioden entweder Geldmangel zu haben oder Geld- überflnß, je nachdem das Dorf wohlhabend und wie weitgehend das in die Kasse gesetzte Vertrauen ist. In der Zentralgenossenschaftsbank gleichen sich dieser Überfluß und dieser Mangel aus. Weil nun aus diesem Grunde der Bank¬ kredit für die einzelne Darlehnskasse im Verhältnis zu ihren Betriebsmitteln in sehr vielen Fällen ganz außerordentlich groß ist, so verlangt die Zentralgenossen¬ schaftskasse im Interesse ihrer Sicherheit die „Ausschließlichkeit": sie muß die Gewißheit haben, daß ihre Kundin nicht auch noch andere Geldquellen sich eröffnet und ihr Schuldenstand für sie dadurch unkontrollierbar wird. Sonst kann sie einen so weitgehenden Kredit nicht geben und sie müßte den Zinsfuß erhöhen, weil die Gefahr der Beleihung größer würde. Dieses Ausschließlichkeits¬ verhältnis bedeutet keineswegs eine Knebelung der Genossenschaft; denn wenn sie wirklich kreditwürdig ist, so ist es ihr auch möglich, sich eine andere Bank¬ verbindung zu wählen, sobald die alte ihr nicht gefällt. Auch ist die Aus¬ schließlichkeit an sich nicht etwas dem Genossenschaftswesen Eigentümliches. Die Deutsche Bank z. B. verlangt sie von ihren Kunden bei der Beleihung von Buchforderungen, also sobald es für sie im Interesse der Übersicht geboten ist. Es handelt sich also nur um die Anwendung kaufmännischer Vorsicht. Imi genossenschaftlichen Kreditwesen bezieht sich die Ausschließlichkeit nur auf den eigentlichen Bankverkehr; es bleibt der Genossenschaft unbenommen, Spargelder heranzuziehen. Die Bedingungen der Preußenkasse sind sogar darauf zugeschnitten, die mit ihr arbeitenden Genossenschaftsbanken zu veranlassen, sich — abgesehen von der Vermehrung des eigenen Kapitals — auch durch Beschaffung von Spar¬ geldern ihr gegenüber unabhängiger zu machen. Ebensowenig beschränkt die Ausschließlichkeit die Anlage der Betriebsmittel im Genossenschaftsbezirk. Die Ausschließlichkeit liegt auch im Interesse der Darlehnskasse und ihrer Mitglieder, denn sie haben dadurch die Gewißheit, daß ihr Geschäftsverkehr von der Zentral¬ genossenschaftskasse, deren Rat sie vertrauen, übersehen und wirksam kontrolliert werden kann. Auch Darlehnskassen, die dauernd im Geldüberfluß sind, daher

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318948/616>, abgerufen am 29.12.2024.