Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr.Reichsspiegcl schaften den Abnehmerkreis unserer Staatspapiere zu erweitern und die Markt¬ Die deutsche Kolonialgesellschast für Südwestafrika hat mit den Reichsspiegcl schaften den Abnehmerkreis unserer Staatspapiere zu erweitern und die Markt¬ Die deutsche Kolonialgesellschast für Südwestafrika hat mit den <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0447" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/319394"/> <fw type="header" place="top"> Reichsspiegcl</fw><lb/> <p xml:id="ID_2124" prev="#ID_2123"> schaften den Abnehmerkreis unserer Staatspapiere zu erweitern und die Markt¬<lb/> verhältnisse derselben zu verbessern. Wir haben erst jüngst über diese Absicht,<lb/> soweit die Sparkassen in Frage kommen, berichtet. Was die Versicherungsgesell¬<lb/> schaften betrifft, so gibt der soeben erschienene Jubiläums bericht des Aufsichts¬<lb/> amtes für Privatversicherung guten Aufschluß über die Zweckmäßigkeit und<lb/> die eventuelle Tragweite einer solchen Maßregel. Nach den Feststellungen des<lb/> Amtes beliefen sich Ende 1909 die gesamten Kapitalanlagen der ihm unterstellten<lb/> Versicherungsgesellschaften auf 5,1 Milliarden Mark, wovon die Lebensversicherungs¬<lb/> gesellschaften mit 4,3 Milliarden den Löwenanteil beanspruchen. Von dieser<lb/> Gesamtanlage bestanden 79,7 Prozent in Hypotheken und nur 7,8 Prozent in<lb/> Wertpapieren. Bei den Lebensversicherungsgesellschaften ist das Verhältnis noch<lb/> ungünstiger, weil hier die Hypothekenanlage bis auf 85,5 Prozent steigt und der<lb/> Wertpapierbestand auf 2,7 Prozent sinkt. Von dem 4,3 Milliarden betragenden<lb/> Hypothekenbestand entfällt der weitaus überwiegende Teil auf Beleihungen in den<lb/> Großstädten und zwar vorzugsweise in Berlin. Namentlich die Millionendarlehen<lb/> sind genau wie bei den Hypothekenbanken fast ganz in Berlin untergebracht<lb/> (43 von 64 Einzeldarlehen). Betrachtet man diese Feststellungen, so wird man<lb/> noch mehr wie bei den Sparkassen zu der Ansicht gelangen müssen, daß eine<lb/> Einschränkung dieser hypothekarischen Anlage zugunsten eines größeren Bestandes<lb/> in. Staatspapieren durchaus wünschenswert und durchführbar ist. Es würde<lb/> eine solche Vorschrift sich, genau wie bei den Sparkassen, selbstverständlich in<lb/> vernünftigen Grenzen halten müssen, um nicht das Geschäftserträgnis der<lb/> Versicherungsgesellschaften zu beeinträchtigen, sie großen Kursverlusten auszusetzen<lb/> und die Versicherung selbst zu verteuern. Die Gesellschaften Pflegen sich durch den<lb/> Hinweis auf diese möglichen Folgen gegen die beabsichtigte Vorschrift zu ver¬<lb/> wahren. Solche Folgen sind aber durchaus nicht zu erwarten, wenn sich die<lb/> Zwangsanlage nur auf einen Satz von fünf bis zehn Prozent beschränkt. Für<lb/> den Markt der Staatsanleihen wäre schon eine solche Anlage eine bedeutende<lb/> Unterstützung. Wäre doch mit einem allmählich zu beschaffender Bestand von<lb/> etwa 400 Millionen und mit jährlichen Zugängen von etwa 50 Millionen zu<lb/> rechnen. Eine Beeinträchtigung des Geschäftes der Versicherungsgesellschaften ist,<lb/> wie gesagt, nicht zu erwarten; sollte aber das Resultat doch eine Verminderung<lb/> der Gewinnbeteiligung der Versicherten und damit eine Verteuerung der Versicherung<lb/> sein, so müßte eine solche eben in den Kauf genommen werden als ein verhältnis¬<lb/> mäßig geringes Opfer gegen die im Ernstfalle auf dem Spiele stehenden Gesamt¬<lb/> interessen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2125" next="#ID_2126"> Die deutsche Kolonialgesellschast für Südwestafrika hat mit den<lb/> Ergebnissen ihres Geschäftsberichtes dem schrankenlosen Optimismus der Kolonial¬<lb/> schwärmer eine arge Enttäuschung bereitet. Der Abschluß der deutschen Diamanten¬<lb/> gesellschaft, des Tochterunternehmens der ersteren, welche den Abbau der Diamant¬<lb/> felder betreibt, bedeutet das Zugrabetragen der maßlosen Hoffnungen, welche sich<lb/> an die Entdeckung der deutschen Diamantvorkommen anknüpften. Diese Gesellschaft<lb/> schüttet eine Dividende von ganzen 5V2 Prozent gegen vorjährige 10 Prozent an<lb/> ihre Anteilseigner aus. 137000 Mark Jahreseinkommen, kaum die landesübliche<lb/> Verzinsung für das investierte Kapital, ist also alles, was von dem berüchtigten<lb/> Hundert-Millionen-Geschenk des Herrn Erzberger übrig geblieben ist, während der</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0447]
Reichsspiegcl
schaften den Abnehmerkreis unserer Staatspapiere zu erweitern und die Markt¬
verhältnisse derselben zu verbessern. Wir haben erst jüngst über diese Absicht,
soweit die Sparkassen in Frage kommen, berichtet. Was die Versicherungsgesell¬
schaften betrifft, so gibt der soeben erschienene Jubiläums bericht des Aufsichts¬
amtes für Privatversicherung guten Aufschluß über die Zweckmäßigkeit und
die eventuelle Tragweite einer solchen Maßregel. Nach den Feststellungen des
Amtes beliefen sich Ende 1909 die gesamten Kapitalanlagen der ihm unterstellten
Versicherungsgesellschaften auf 5,1 Milliarden Mark, wovon die Lebensversicherungs¬
gesellschaften mit 4,3 Milliarden den Löwenanteil beanspruchen. Von dieser
Gesamtanlage bestanden 79,7 Prozent in Hypotheken und nur 7,8 Prozent in
Wertpapieren. Bei den Lebensversicherungsgesellschaften ist das Verhältnis noch
ungünstiger, weil hier die Hypothekenanlage bis auf 85,5 Prozent steigt und der
Wertpapierbestand auf 2,7 Prozent sinkt. Von dem 4,3 Milliarden betragenden
Hypothekenbestand entfällt der weitaus überwiegende Teil auf Beleihungen in den
Großstädten und zwar vorzugsweise in Berlin. Namentlich die Millionendarlehen
sind genau wie bei den Hypothekenbanken fast ganz in Berlin untergebracht
(43 von 64 Einzeldarlehen). Betrachtet man diese Feststellungen, so wird man
noch mehr wie bei den Sparkassen zu der Ansicht gelangen müssen, daß eine
Einschränkung dieser hypothekarischen Anlage zugunsten eines größeren Bestandes
in. Staatspapieren durchaus wünschenswert und durchführbar ist. Es würde
eine solche Vorschrift sich, genau wie bei den Sparkassen, selbstverständlich in
vernünftigen Grenzen halten müssen, um nicht das Geschäftserträgnis der
Versicherungsgesellschaften zu beeinträchtigen, sie großen Kursverlusten auszusetzen
und die Versicherung selbst zu verteuern. Die Gesellschaften Pflegen sich durch den
Hinweis auf diese möglichen Folgen gegen die beabsichtigte Vorschrift zu ver¬
wahren. Solche Folgen sind aber durchaus nicht zu erwarten, wenn sich die
Zwangsanlage nur auf einen Satz von fünf bis zehn Prozent beschränkt. Für
den Markt der Staatsanleihen wäre schon eine solche Anlage eine bedeutende
Unterstützung. Wäre doch mit einem allmählich zu beschaffender Bestand von
etwa 400 Millionen und mit jährlichen Zugängen von etwa 50 Millionen zu
rechnen. Eine Beeinträchtigung des Geschäftes der Versicherungsgesellschaften ist,
wie gesagt, nicht zu erwarten; sollte aber das Resultat doch eine Verminderung
der Gewinnbeteiligung der Versicherten und damit eine Verteuerung der Versicherung
sein, so müßte eine solche eben in den Kauf genommen werden als ein verhältnis¬
mäßig geringes Opfer gegen die im Ernstfalle auf dem Spiele stehenden Gesamt¬
interessen.
Die deutsche Kolonialgesellschast für Südwestafrika hat mit den
Ergebnissen ihres Geschäftsberichtes dem schrankenlosen Optimismus der Kolonial¬
schwärmer eine arge Enttäuschung bereitet. Der Abschluß der deutschen Diamanten¬
gesellschaft, des Tochterunternehmens der ersteren, welche den Abbau der Diamant¬
felder betreibt, bedeutet das Zugrabetragen der maßlosen Hoffnungen, welche sich
an die Entdeckung der deutschen Diamantvorkommen anknüpften. Diese Gesellschaft
schüttet eine Dividende von ganzen 5V2 Prozent gegen vorjährige 10 Prozent an
ihre Anteilseigner aus. 137000 Mark Jahreseinkommen, kaum die landesübliche
Verzinsung für das investierte Kapital, ist also alles, was von dem berüchtigten
Hundert-Millionen-Geschenk des Herrn Erzberger übrig geblieben ist, während der
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