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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr.

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bewegung unserer Staatspapiere abgeben. Es fragt sich aber, ob diesen Vorteilen
nicht Nachteile für die Sparkassen selbst zur Seite stehen. An sich ist natürlich
kein Bedenken dagegen zu erheben, wenn die Sparkassen in mäßigen Beträgen
Staatsfonds zur Anlage ihrer Kapitalien verwenden. Mehr als es gut ist, haben
sie sich der Anlage in Hypotheken und zwar in steigendem Maße in städtischen
Hypotheken zugewandt. Das hat üble Folgen sowohl für die Liquidität der Kassen,
wie für die Organisation des Realkredits. Einer Verschiebung in der Art und
Weise dieser Anlagen könnte man also wohl das Wort reden. Daß aber auch
hier Grenzen beobachtet werden müssen, lehrt in eindringlicher Weise der Fall der
Uorkshire Penny Bank, welche dem Konkurs verfallen gewesen wäre, wenn nicht
die gesamte englische Finanz eine Sanierungsaktion eingeleitet hätte. Genau wie die
vor einigen Monaten zusammengebrochene Birbeck Bank, hat auch dieses Institut, --
wie schon der Name besagt, eine Sparcmstalt kleiner Leute--fast seine gesamten Einlage-
bestände in erstklassiger Wertpapieren, namentlich Konsols, angelegt. DieserWertpapier-
stcmd belief sich auf nicht weniger als 15 Mill. Pfund, auf den das Institut infolge der
Kursrückgänge einen Verlust von 600000 Pfund, also über 12 Mill. Mark erlitt.
In beiden Fällen war also die ausschließliche Bevorzugung der Wertpapieranlage,
trotz erstklassiger Qualität derselben, der unmittelbare Grund des Zusammenbruches.
Aus diesen Vorgängen sollte man mindestens soviel lernen, den Sparkassen eine
Wertpapieranlage nicht vorzuschreiben, ohne die Einrichtung eines Reservefonds für
Kursverluste obligatorisch zu machen. Ferner aber gibt die Kursbewegung der
englischen Staatsfonds, welche jenen Sparkassen solche Riesenverluste auferlegte,
doch auch insofern zu denken, als daraus ersichtlich ist, daß selbst ein Standard-
Papier wie die englischen Consols nicht vor schweren Rückgängen geschützt ist,
obwohl die Organisation des Marktes die denkbar beste ist. Für die Kursbewegung
der Staatspapiere sind freilich auch die Marktverhältnisse, in erster Linie aber
doch Gründe anderer Natur entscheidend, politische sowohl wie wirtschaftliche.
Und aus der parallelen Bewegung der deutschen und englischen Fonds kann man
entnehmen, daß hier wirtschaftliche Ursachen -- da politische nicht in Frage kommen
-~ diesseits wie jenseits des Kanals in erster Linie ausschlaggebend gewesen sind.
Diese allgemein wirtschaftlichen Ursachen sind in dem starken Kapitalsbedürfnis
von Handel und Industrie und dem dadurch bedingten Steigen des Zinsfußes zu
suchen. Man darf daher auch nicht erwarten, daß die Käufe der Sparkassen einen
dauernden Einfluß auf den Kursstand unserer Staatsfonds ausüben werden, so¬
weit dieser eben nicht als ein Produkt der Marktverhältnisse anzusehen ist.

Nur mit gemischten Gefühlen wird man die Nachrichten von dem Abschluß
der preußisch-süddeutschen Lotteriegemeinschaft aufnehmen können. Diese
Klassenlotterie ist und bleibt ein bedauerlicher Fehler unserer Finanzwirtschaft,
dessen Beseitigung aus Gründen der öffentlichen Moral unablässig gefordert
werden muß, mag auch die heutige Auffassung solchen "Sentimentalitäten" skeptisch
lächelnd gegenüberstehen. Früher, und zwar noch zur Zeit der Gründung des
Reichs war das Urteil über die Stellung des Staates zum Glücksspiel ein anderes,
ein würdigeres. Man verbot die Prämienlotterien, man hob die Spielbanken auf,
indem man von der Auffassung ausging, daß es sich nicht mit den Aufgaben der
öffentlichen Gewalt vertrage, durch staatlich zugelassene Veranstaltungen zu anderen
als zu Wohlfahrtszwecken die Spielsucht zu fördern und anzureizen. Es ist be-


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bewegung unserer Staatspapiere abgeben. Es fragt sich aber, ob diesen Vorteilen
nicht Nachteile für die Sparkassen selbst zur Seite stehen. An sich ist natürlich
kein Bedenken dagegen zu erheben, wenn die Sparkassen in mäßigen Beträgen
Staatsfonds zur Anlage ihrer Kapitalien verwenden. Mehr als es gut ist, haben
sie sich der Anlage in Hypotheken und zwar in steigendem Maße in städtischen
Hypotheken zugewandt. Das hat üble Folgen sowohl für die Liquidität der Kassen,
wie für die Organisation des Realkredits. Einer Verschiebung in der Art und
Weise dieser Anlagen könnte man also wohl das Wort reden. Daß aber auch
hier Grenzen beobachtet werden müssen, lehrt in eindringlicher Weise der Fall der
Uorkshire Penny Bank, welche dem Konkurs verfallen gewesen wäre, wenn nicht
die gesamte englische Finanz eine Sanierungsaktion eingeleitet hätte. Genau wie die
vor einigen Monaten zusammengebrochene Birbeck Bank, hat auch dieses Institut, —
wie schon der Name besagt, eine Sparcmstalt kleiner Leute—fast seine gesamten Einlage-
bestände in erstklassiger Wertpapieren, namentlich Konsols, angelegt. DieserWertpapier-
stcmd belief sich auf nicht weniger als 15 Mill. Pfund, auf den das Institut infolge der
Kursrückgänge einen Verlust von 600000 Pfund, also über 12 Mill. Mark erlitt.
In beiden Fällen war also die ausschließliche Bevorzugung der Wertpapieranlage,
trotz erstklassiger Qualität derselben, der unmittelbare Grund des Zusammenbruches.
Aus diesen Vorgängen sollte man mindestens soviel lernen, den Sparkassen eine
Wertpapieranlage nicht vorzuschreiben, ohne die Einrichtung eines Reservefonds für
Kursverluste obligatorisch zu machen. Ferner aber gibt die Kursbewegung der
englischen Staatsfonds, welche jenen Sparkassen solche Riesenverluste auferlegte,
doch auch insofern zu denken, als daraus ersichtlich ist, daß selbst ein Standard-
Papier wie die englischen Consols nicht vor schweren Rückgängen geschützt ist,
obwohl die Organisation des Marktes die denkbar beste ist. Für die Kursbewegung
der Staatspapiere sind freilich auch die Marktverhältnisse, in erster Linie aber
doch Gründe anderer Natur entscheidend, politische sowohl wie wirtschaftliche.
Und aus der parallelen Bewegung der deutschen und englischen Fonds kann man
entnehmen, daß hier wirtschaftliche Ursachen — da politische nicht in Frage kommen
-~ diesseits wie jenseits des Kanals in erster Linie ausschlaggebend gewesen sind.
Diese allgemein wirtschaftlichen Ursachen sind in dem starken Kapitalsbedürfnis
von Handel und Industrie und dem dadurch bedingten Steigen des Zinsfußes zu
suchen. Man darf daher auch nicht erwarten, daß die Käufe der Sparkassen einen
dauernden Einfluß auf den Kursstand unserer Staatsfonds ausüben werden, so¬
weit dieser eben nicht als ein Produkt der Marktverhältnisse anzusehen ist.

Nur mit gemischten Gefühlen wird man die Nachrichten von dem Abschluß
der preußisch-süddeutschen Lotteriegemeinschaft aufnehmen können. Diese
Klassenlotterie ist und bleibt ein bedauerlicher Fehler unserer Finanzwirtschaft,
dessen Beseitigung aus Gründen der öffentlichen Moral unablässig gefordert
werden muß, mag auch die heutige Auffassung solchen „Sentimentalitäten" skeptisch
lächelnd gegenüberstehen. Früher, und zwar noch zur Zeit der Gründung des
Reichs war das Urteil über die Stellung des Staates zum Glücksspiel ein anderes,
ein würdigeres. Man verbot die Prämienlotterien, man hob die Spielbanken auf,
indem man von der Auffassung ausging, daß es sich nicht mit den Aufgaben der
öffentlichen Gewalt vertrage, durch staatlich zugelassene Veranstaltungen zu anderen
als zu Wohlfahrtszwecken die Spielsucht zu fördern und anzureizen. Es ist be-


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[0347] Reichsspiegel bewegung unserer Staatspapiere abgeben. Es fragt sich aber, ob diesen Vorteilen nicht Nachteile für die Sparkassen selbst zur Seite stehen. An sich ist natürlich kein Bedenken dagegen zu erheben, wenn die Sparkassen in mäßigen Beträgen Staatsfonds zur Anlage ihrer Kapitalien verwenden. Mehr als es gut ist, haben sie sich der Anlage in Hypotheken und zwar in steigendem Maße in städtischen Hypotheken zugewandt. Das hat üble Folgen sowohl für die Liquidität der Kassen, wie für die Organisation des Realkredits. Einer Verschiebung in der Art und Weise dieser Anlagen könnte man also wohl das Wort reden. Daß aber auch hier Grenzen beobachtet werden müssen, lehrt in eindringlicher Weise der Fall der Uorkshire Penny Bank, welche dem Konkurs verfallen gewesen wäre, wenn nicht die gesamte englische Finanz eine Sanierungsaktion eingeleitet hätte. Genau wie die vor einigen Monaten zusammengebrochene Birbeck Bank, hat auch dieses Institut, — wie schon der Name besagt, eine Sparcmstalt kleiner Leute—fast seine gesamten Einlage- bestände in erstklassiger Wertpapieren, namentlich Konsols, angelegt. DieserWertpapier- stcmd belief sich auf nicht weniger als 15 Mill. Pfund, auf den das Institut infolge der Kursrückgänge einen Verlust von 600000 Pfund, also über 12 Mill. Mark erlitt. In beiden Fällen war also die ausschließliche Bevorzugung der Wertpapieranlage, trotz erstklassiger Qualität derselben, der unmittelbare Grund des Zusammenbruches. Aus diesen Vorgängen sollte man mindestens soviel lernen, den Sparkassen eine Wertpapieranlage nicht vorzuschreiben, ohne die Einrichtung eines Reservefonds für Kursverluste obligatorisch zu machen. Ferner aber gibt die Kursbewegung der englischen Staatsfonds, welche jenen Sparkassen solche Riesenverluste auferlegte, doch auch insofern zu denken, als daraus ersichtlich ist, daß selbst ein Standard- Papier wie die englischen Consols nicht vor schweren Rückgängen geschützt ist, obwohl die Organisation des Marktes die denkbar beste ist. Für die Kursbewegung der Staatspapiere sind freilich auch die Marktverhältnisse, in erster Linie aber doch Gründe anderer Natur entscheidend, politische sowohl wie wirtschaftliche. Und aus der parallelen Bewegung der deutschen und englischen Fonds kann man entnehmen, daß hier wirtschaftliche Ursachen — da politische nicht in Frage kommen -~ diesseits wie jenseits des Kanals in erster Linie ausschlaggebend gewesen sind. Diese allgemein wirtschaftlichen Ursachen sind in dem starken Kapitalsbedürfnis von Handel und Industrie und dem dadurch bedingten Steigen des Zinsfußes zu suchen. Man darf daher auch nicht erwarten, daß die Käufe der Sparkassen einen dauernden Einfluß auf den Kursstand unserer Staatsfonds ausüben werden, so¬ weit dieser eben nicht als ein Produkt der Marktverhältnisse anzusehen ist. Nur mit gemischten Gefühlen wird man die Nachrichten von dem Abschluß der preußisch-süddeutschen Lotteriegemeinschaft aufnehmen können. Diese Klassenlotterie ist und bleibt ein bedauerlicher Fehler unserer Finanzwirtschaft, dessen Beseitigung aus Gründen der öffentlichen Moral unablässig gefordert werden muß, mag auch die heutige Auffassung solchen „Sentimentalitäten" skeptisch lächelnd gegenüberstehen. Früher, und zwar noch zur Zeit der Gründung des Reichs war das Urteil über die Stellung des Staates zum Glücksspiel ein anderes, ein würdigeres. Man verbot die Prämienlotterien, man hob die Spielbanken auf, indem man von der Auffassung ausging, daß es sich nicht mit den Aufgaben der öffentlichen Gewalt vertrage, durch staatlich zugelassene Veranstaltungen zu anderen als zu Wohlfahrtszwecken die Spielsucht zu fördern und anzureizen. Es ist be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318948/347>, abgerufen am 04.01.2025.