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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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ohne weiteres. Allerdings bedarf es für diese
noch einer besonders wichtigen Norm: kein
Kompagniechef usw, sollte länger als neun
Jahre in dieser Stellung verbleiben.

Diese Forderungen im Interesse der Kriegs¬
tüchtigkeit des Heeres bedürfen der Prüfung
auf ihre Durchführbarkeit, die selbstverständ¬
lich nur im Verlaufe mehrerer Jahre zu
denken ist. Ohne den ernsten Willen, ganze
Arbeit zu machen, wird jeder Reorganisations¬
versuch in? Sande verlaufen und günstigsten¬
falls zu halben Maßregeln führen. Daß jede
gründliche Wandlung Geld kostet, vor allem
den Pensionsfonds schwer belastet, darf nicht
davon abhalten, sie auszuführen, wenn davon
der Erfolg oder Mißerfolg eines Feldzugs
abhängt. Die Höhe des Pensionsfonds muß
auf die Dauer in Einklang gebracht werden
mit den Beförderungsverhältnissen; ein Zu¬
stand, wie er gegenwärtig herrscht, daß die
Beförderungsverhältnisse durch den Pensions¬
fonds vorgeschrieben werden, kann und muß
vermieden werden.

Im Zeitalter der Finanznöte scheinen
derartige geldkostende Pläne unausführbar;
und doch will mir scheinen, als ob unsere
Finanzen, insoweit sie die Heeresverwaltung
betreffen, eben auch dringend der Reorgani¬
sation bedürfen, als ob es mit den kleinen
Sparversuchen nicht getan wäre. Dagegen
würde gründlich Umschau zu halten sein, ob
nicht große Gesichtspunkte sich finden ließen,
nach denen an eine Reorganisation der
Heeresverwaltung und Heeresfinanzen heran¬
gegangen werden könnte. Die umständliche
und schwerfällige Art der Verwaltung und
Rechnungslegung stammt aus den Zeiten der
kleinen Armee; ebenso stimmt die Art des
Kontrollsystems nicht mehr recht zu der Höhe
des Umsatzes, wenn ich mich so ausdrücken
darf. Mit dem Anwachsen der Heeresausgaben
ist das Urteil über die Dringlichkeit der ein¬
zelnen Ausgabcposten außerordentlich erschwert
worden, weil die entscheidenden Persönlichkeiten

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nicht mehr alle Teile des großen Heeres¬
organismus mit gleicher Schärfe selbst über¬
blicken können, sondern auf das zum Teil
vermutlich einseitige Urteil zahlreicher anderer
Persönlichkeiten angewiesen sind. Auch die
Arbeit des Parlaments hat nicht dazu bei¬
getragen, den Überblick zu erleichtern und zu
vereinfachen. Der Militäretat ist in hohem
Maße unübersichtlich geworden und enthält
zahlreiche Bestimmungen, die den Bedürfnissen
des Heeres ebenso zuwiderlaufen, wie dem
Gesichtspunkt der Sparsamkeit wenig Rechnung
tragen. Man gewinnt den Eindruck, daß bei
solchen Bestimmungen öfter Mißtrauen und
Eifersucht des Parlaments, sein Bewilligungs¬
recht bis in alle Einzelheiten zu wahren,
mehr ausschlaggebend gewesen sind als die
Forderungen des Praktischen Lebens, Dadurch
wird auch die offene und ehrliche Verständigung
zwischen Parlament und Regierung erschwert;
die Frage der Uvertragbarkeit von einem
Rechnungsjahr ins andere spielt hierbei eine
besondere Rolle, Auch ist mir höchst zweifel¬
haft, ob die Bindung der Verwendung der
Mittel durch die Einteilung der Etntskapitel
in zahlreiche Untertitel eine geeignete Maßregel
bildet zur Förderung einer wirklich sparsamen
Finanzwirtschaft, EinevomusschauendeFinanz-
politik der Heeresverwaltung wird durch alle
diese Umstände nicht begünstigt. Auf der an¬
deren Seite ist allerdings zuzugeben, daß die
ganzen Summen, die das Heer verbraucht,
auf die eine oder andere Weise dem Volke
wieder zugute kommen.

Die weitere Erwägung ist nicht ganz von
der Hand zu weisen, ob es sich nicht empfehlen
würde, die Verantwortlichkeit der höheren
Truppenführer bezüglich der Verwendung der
Mittel mehr als bisher auszubauen.

Um Positive Vorschläge zu machen, fehlen
dein Außenstehenden die Unterlagen; nur An¬
regungen können gegeben werden; die Vor¬
schläge selbst müssen von der Heeresverwaltung
G. ausgehen.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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ohne weiteres. Allerdings bedarf es für diese
noch einer besonders wichtigen Norm: kein
Kompagniechef usw, sollte länger als neun
Jahre in dieser Stellung verbleiben.

Diese Forderungen im Interesse der Kriegs¬
tüchtigkeit des Heeres bedürfen der Prüfung
auf ihre Durchführbarkeit, die selbstverständ¬
lich nur im Verlaufe mehrerer Jahre zu
denken ist. Ohne den ernsten Willen, ganze
Arbeit zu machen, wird jeder Reorganisations¬
versuch in? Sande verlaufen und günstigsten¬
falls zu halben Maßregeln führen. Daß jede
gründliche Wandlung Geld kostet, vor allem
den Pensionsfonds schwer belastet, darf nicht
davon abhalten, sie auszuführen, wenn davon
der Erfolg oder Mißerfolg eines Feldzugs
abhängt. Die Höhe des Pensionsfonds muß
auf die Dauer in Einklang gebracht werden
mit den Beförderungsverhältnissen; ein Zu¬
stand, wie er gegenwärtig herrscht, daß die
Beförderungsverhältnisse durch den Pensions¬
fonds vorgeschrieben werden, kann und muß
vermieden werden.

Im Zeitalter der Finanznöte scheinen
derartige geldkostende Pläne unausführbar;
und doch will mir scheinen, als ob unsere
Finanzen, insoweit sie die Heeresverwaltung
betreffen, eben auch dringend der Reorgani¬
sation bedürfen, als ob es mit den kleinen
Sparversuchen nicht getan wäre. Dagegen
würde gründlich Umschau zu halten sein, ob
nicht große Gesichtspunkte sich finden ließen,
nach denen an eine Reorganisation der
Heeresverwaltung und Heeresfinanzen heran¬
gegangen werden könnte. Die umständliche
und schwerfällige Art der Verwaltung und
Rechnungslegung stammt aus den Zeiten der
kleinen Armee; ebenso stimmt die Art des
Kontrollsystems nicht mehr recht zu der Höhe
des Umsatzes, wenn ich mich so ausdrücken
darf. Mit dem Anwachsen der Heeresausgaben
ist das Urteil über die Dringlichkeit der ein¬
zelnen Ausgabcposten außerordentlich erschwert
worden, weil die entscheidenden Persönlichkeiten

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nicht mehr alle Teile des großen Heeres¬
organismus mit gleicher Schärfe selbst über¬
blicken können, sondern auf das zum Teil
vermutlich einseitige Urteil zahlreicher anderer
Persönlichkeiten angewiesen sind. Auch die
Arbeit des Parlaments hat nicht dazu bei¬
getragen, den Überblick zu erleichtern und zu
vereinfachen. Der Militäretat ist in hohem
Maße unübersichtlich geworden und enthält
zahlreiche Bestimmungen, die den Bedürfnissen
des Heeres ebenso zuwiderlaufen, wie dem
Gesichtspunkt der Sparsamkeit wenig Rechnung
tragen. Man gewinnt den Eindruck, daß bei
solchen Bestimmungen öfter Mißtrauen und
Eifersucht des Parlaments, sein Bewilligungs¬
recht bis in alle Einzelheiten zu wahren,
mehr ausschlaggebend gewesen sind als die
Forderungen des Praktischen Lebens, Dadurch
wird auch die offene und ehrliche Verständigung
zwischen Parlament und Regierung erschwert;
die Frage der Uvertragbarkeit von einem
Rechnungsjahr ins andere spielt hierbei eine
besondere Rolle, Auch ist mir höchst zweifel¬
haft, ob die Bindung der Verwendung der
Mittel durch die Einteilung der Etntskapitel
in zahlreiche Untertitel eine geeignete Maßregel
bildet zur Förderung einer wirklich sparsamen
Finanzwirtschaft, EinevomusschauendeFinanz-
politik der Heeresverwaltung wird durch alle
diese Umstände nicht begünstigt. Auf der an¬
deren Seite ist allerdings zuzugeben, daß die
ganzen Summen, die das Heer verbraucht,
auf die eine oder andere Weise dem Volke
wieder zugute kommen.

Die weitere Erwägung ist nicht ganz von
der Hand zu weisen, ob es sich nicht empfehlen
würde, die Verantwortlichkeit der höheren
Truppenführer bezüglich der Verwendung der
Mittel mehr als bisher auszubauen.

Um Positive Vorschläge zu machen, fehlen
dein Außenstehenden die Unterlagen; nur An¬
regungen können gegeben werden; die Vor¬
schläge selbst müssen von der Heeresverwaltung
G. ausgehen.

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[0196] Maßgebliches und Unmaßgebliches ohne weiteres. Allerdings bedarf es für diese noch einer besonders wichtigen Norm: kein Kompagniechef usw, sollte länger als neun Jahre in dieser Stellung verbleiben. Diese Forderungen im Interesse der Kriegs¬ tüchtigkeit des Heeres bedürfen der Prüfung auf ihre Durchführbarkeit, die selbstverständ¬ lich nur im Verlaufe mehrerer Jahre zu denken ist. Ohne den ernsten Willen, ganze Arbeit zu machen, wird jeder Reorganisations¬ versuch in? Sande verlaufen und günstigsten¬ falls zu halben Maßregeln führen. Daß jede gründliche Wandlung Geld kostet, vor allem den Pensionsfonds schwer belastet, darf nicht davon abhalten, sie auszuführen, wenn davon der Erfolg oder Mißerfolg eines Feldzugs abhängt. Die Höhe des Pensionsfonds muß auf die Dauer in Einklang gebracht werden mit den Beförderungsverhältnissen; ein Zu¬ stand, wie er gegenwärtig herrscht, daß die Beförderungsverhältnisse durch den Pensions¬ fonds vorgeschrieben werden, kann und muß vermieden werden. Im Zeitalter der Finanznöte scheinen derartige geldkostende Pläne unausführbar; und doch will mir scheinen, als ob unsere Finanzen, insoweit sie die Heeresverwaltung betreffen, eben auch dringend der Reorgani¬ sation bedürfen, als ob es mit den kleinen Sparversuchen nicht getan wäre. Dagegen würde gründlich Umschau zu halten sein, ob nicht große Gesichtspunkte sich finden ließen, nach denen an eine Reorganisation der Heeresverwaltung und Heeresfinanzen heran¬ gegangen werden könnte. Die umständliche und schwerfällige Art der Verwaltung und Rechnungslegung stammt aus den Zeiten der kleinen Armee; ebenso stimmt die Art des Kontrollsystems nicht mehr recht zu der Höhe des Umsatzes, wenn ich mich so ausdrücken darf. Mit dem Anwachsen der Heeresausgaben ist das Urteil über die Dringlichkeit der ein¬ zelnen Ausgabcposten außerordentlich erschwert worden, weil die entscheidenden Persönlichkeiten nicht mehr alle Teile des großen Heeres¬ organismus mit gleicher Schärfe selbst über¬ blicken können, sondern auf das zum Teil vermutlich einseitige Urteil zahlreicher anderer Persönlichkeiten angewiesen sind. Auch die Arbeit des Parlaments hat nicht dazu bei¬ getragen, den Überblick zu erleichtern und zu vereinfachen. Der Militäretat ist in hohem Maße unübersichtlich geworden und enthält zahlreiche Bestimmungen, die den Bedürfnissen des Heeres ebenso zuwiderlaufen, wie dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit wenig Rechnung tragen. Man gewinnt den Eindruck, daß bei solchen Bestimmungen öfter Mißtrauen und Eifersucht des Parlaments, sein Bewilligungs¬ recht bis in alle Einzelheiten zu wahren, mehr ausschlaggebend gewesen sind als die Forderungen des Praktischen Lebens, Dadurch wird auch die offene und ehrliche Verständigung zwischen Parlament und Regierung erschwert; die Frage der Uvertragbarkeit von einem Rechnungsjahr ins andere spielt hierbei eine besondere Rolle, Auch ist mir höchst zweifel¬ haft, ob die Bindung der Verwendung der Mittel durch die Einteilung der Etntskapitel in zahlreiche Untertitel eine geeignete Maßregel bildet zur Förderung einer wirklich sparsamen Finanzwirtschaft, EinevomusschauendeFinanz- politik der Heeresverwaltung wird durch alle diese Umstände nicht begünstigt. Auf der an¬ deren Seite ist allerdings zuzugeben, daß die ganzen Summen, die das Heer verbraucht, auf die eine oder andere Weise dem Volke wieder zugute kommen. Die weitere Erwägung ist nicht ganz von der Hand zu weisen, ob es sich nicht empfehlen würde, die Verantwortlichkeit der höheren Truppenführer bezüglich der Verwendung der Mittel mehr als bisher auszubauen. Um Positive Vorschläge zu machen, fehlen dein Außenstehenden die Unterlagen; nur An¬ regungen können gegeben werden; die Vor¬ schläge selbst müssen von der Heeresverwaltung G. ausgehen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318948/196>, abgerufen am 29.12.2024.