Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr.Dcis lcmdivirtschaftlichc Gcnossenschaftsivcsl'ii lüfte durch Zuzahlung ihrer Aktionäre beseitigen wollte, mit einen: auch nur Der Vertrag zwischen Neuwied und Darmstadt wurde also aufgehoben und Diese Verhandlungen scheiterten. Die Preußenkasse stellte Bedingungen, Das war allerdings eine starke Zumutung. Sie bedeutete Selbstvernichtung. Würdige man unparteiisch diese Vorgänge, so wird man zu dem Ergebnis Dcis lcmdivirtschaftlichc Gcnossenschaftsivcsl'ii lüfte durch Zuzahlung ihrer Aktionäre beseitigen wollte, mit einen: auch nur Der Vertrag zwischen Neuwied und Darmstadt wurde also aufgehoben und Diese Verhandlungen scheiterten. Die Preußenkasse stellte Bedingungen, Das war allerdings eine starke Zumutung. Sie bedeutete Selbstvernichtung. Würdige man unparteiisch diese Vorgänge, so wird man zu dem Ergebnis <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0163" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/319112"/> <fw type="header" place="top"> Dcis lcmdivirtschaftlichc Gcnossenschaftsivcsl'ii</fw><lb/> <p xml:id="ID_1161" prev="#ID_1160"> lüfte durch Zuzahlung ihrer Aktionäre beseitigen wollte, mit einen: auch nur<lb/> annähernd ausreichenden Kredit beispringen?</p><lb/> <p xml:id="ID_1162"> Der Vertrag zwischen Neuwied und Darmstadt wurde also aufgehoben und<lb/> der Versuch gemacht, durch neue Verhandlungen mit der Preußenkasse zu einem<lb/> erträglichen moäug vivencli zu kommen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1163"> Diese Verhandlungen scheiterten. Die Preußenkasse stellte Bedingungen,<lb/> die schlechterdings unerfüllbar waren. Sie verlangte nicht nur, daß Neuwied<lb/> dauernd auf eine Verbindung mit der Neichsgenossenschaftsbank oder einem<lb/> gleichartigen Unternehmen verzichte, sondern auch, daß Neuwied den Anschluß<lb/> der zu ihm gehörigen Einzelgenossenschaften an provinzielle Verbandskassen und<lb/> damit an die Preußenkasse befördere und herbeiführe.</p><lb/> <p xml:id="ID_1164"> Das war allerdings eine starke Zumutung. Sie bedeutete Selbstvernichtung.<lb/> Neuwied hatte also die Wahl, sich durch Unterwerfung selbst aufzugeben oder<lb/> das Risiko der Kreditentziehung zu laufen. Es wählte den letzteren Weg,<lb/> wies die Zumutung der Preußenkasse mit Entrüstung zurück, brach jede Geschäfts¬<lb/> verbindung mit derselben ab und verschaffte sich zunächst einen Kredit bei der<lb/> Dresdner Bank. Der Reichsverband aber trat, wie oben erwähnt, auf seine<lb/> Seite und mißbilligte unzweideutig das Verfahren der Preußenkasse.</p><lb/> <p xml:id="ID_1165" next="#ID_1166"> Würdige man unparteiisch diese Vorgänge, so wird man zu dem Ergebnis<lb/> kommen müssen, daß der tiefere Grund des Zwistes ein Organisationsfehler ist.<lb/> Er liegt darin, daß die Preußenkasse ein reines Staatsinstitut ist. Die Auf¬<lb/> gaben, welche der Preußenkasse gestellt sind, können an sich durch ein privates<lb/> Unternehmen mit gemeinnützigen? Charakter nicht nur ebenso gut, sondern weit<lb/> besser erfüllt werden. Denn ein solches bietet die Gewähr dafür, daß der<lb/> Verkehr ein rein geschäftlicher bleibt, daß die Beziehungen zwischen Kredit¬<lb/> nehmer und Kreditgeber immer reguliert werden durch das gegenseitige<lb/> geschäftliche Interesse. Das Staatsinstitut aber wird nur zu leicht vergessen,<lb/> daß es rein geschäftliche Aufgaben hat, es ist geneigt, zu reglementieren, zu<lb/> verwalten, zu bevormunden, seine Aktionssphäre, die doch eine rein geschäftliche<lb/> sein soll, als einen Teil staatlicher Verwaltung zu betrachten. Von diesem<lb/> Fehler hat die Preußenkasse sich nicht frei gehalten. Ein solches Verfahren ist<lb/> aber ganz unverträglich mit dem Geist der genossenschaftlichen Arbeit. Die<lb/> Genossenschaften erziehen ihre Mitglieder zu wirtschaftlicher Freiheit, Selbsthilfe<lb/> und Selbstverantwortlichkeit; diese Grundsätze müssen auch von ihnen selbst hoch¬<lb/> gehalten und befolgt werden, wenn sie sich nicht selbst aufgeben, ihr innerstes<lb/> Wesen negieren wollen. Daher kann die notwendige Erziehung der Genossen¬<lb/> schaften zur Befolgung richtiger geschäftlicher Grundsätze, die zusammenfassende<lb/> Organisation zu Verbänden und Sammelgenossenschaften behufs Erreichung<lb/> organisatorischer oder wirtschaftlicher Zwecke nur von den Genossenschaften selbst<lb/> bewirkt werden, und da, wo eine Einwirkung von dritter Seite, von der<lb/> Anwaltschaft oder einem Zentralinstitut wie die Preußenkasse, förderlich erscheint,<lb/> darf diese nur im Wege der Belehrung, der Aufklärung und unter voller Wahrung</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0163]
Dcis lcmdivirtschaftlichc Gcnossenschaftsivcsl'ii
lüfte durch Zuzahlung ihrer Aktionäre beseitigen wollte, mit einen: auch nur
annähernd ausreichenden Kredit beispringen?
Der Vertrag zwischen Neuwied und Darmstadt wurde also aufgehoben und
der Versuch gemacht, durch neue Verhandlungen mit der Preußenkasse zu einem
erträglichen moäug vivencli zu kommen.
Diese Verhandlungen scheiterten. Die Preußenkasse stellte Bedingungen,
die schlechterdings unerfüllbar waren. Sie verlangte nicht nur, daß Neuwied
dauernd auf eine Verbindung mit der Neichsgenossenschaftsbank oder einem
gleichartigen Unternehmen verzichte, sondern auch, daß Neuwied den Anschluß
der zu ihm gehörigen Einzelgenossenschaften an provinzielle Verbandskassen und
damit an die Preußenkasse befördere und herbeiführe.
Das war allerdings eine starke Zumutung. Sie bedeutete Selbstvernichtung.
Neuwied hatte also die Wahl, sich durch Unterwerfung selbst aufzugeben oder
das Risiko der Kreditentziehung zu laufen. Es wählte den letzteren Weg,
wies die Zumutung der Preußenkasse mit Entrüstung zurück, brach jede Geschäfts¬
verbindung mit derselben ab und verschaffte sich zunächst einen Kredit bei der
Dresdner Bank. Der Reichsverband aber trat, wie oben erwähnt, auf seine
Seite und mißbilligte unzweideutig das Verfahren der Preußenkasse.
Würdige man unparteiisch diese Vorgänge, so wird man zu dem Ergebnis
kommen müssen, daß der tiefere Grund des Zwistes ein Organisationsfehler ist.
Er liegt darin, daß die Preußenkasse ein reines Staatsinstitut ist. Die Auf¬
gaben, welche der Preußenkasse gestellt sind, können an sich durch ein privates
Unternehmen mit gemeinnützigen? Charakter nicht nur ebenso gut, sondern weit
besser erfüllt werden. Denn ein solches bietet die Gewähr dafür, daß der
Verkehr ein rein geschäftlicher bleibt, daß die Beziehungen zwischen Kredit¬
nehmer und Kreditgeber immer reguliert werden durch das gegenseitige
geschäftliche Interesse. Das Staatsinstitut aber wird nur zu leicht vergessen,
daß es rein geschäftliche Aufgaben hat, es ist geneigt, zu reglementieren, zu
verwalten, zu bevormunden, seine Aktionssphäre, die doch eine rein geschäftliche
sein soll, als einen Teil staatlicher Verwaltung zu betrachten. Von diesem
Fehler hat die Preußenkasse sich nicht frei gehalten. Ein solches Verfahren ist
aber ganz unverträglich mit dem Geist der genossenschaftlichen Arbeit. Die
Genossenschaften erziehen ihre Mitglieder zu wirtschaftlicher Freiheit, Selbsthilfe
und Selbstverantwortlichkeit; diese Grundsätze müssen auch von ihnen selbst hoch¬
gehalten und befolgt werden, wenn sie sich nicht selbst aufgeben, ihr innerstes
Wesen negieren wollen. Daher kann die notwendige Erziehung der Genossen¬
schaften zur Befolgung richtiger geschäftlicher Grundsätze, die zusammenfassende
Organisation zu Verbänden und Sammelgenossenschaften behufs Erreichung
organisatorischer oder wirtschaftlicher Zwecke nur von den Genossenschaften selbst
bewirkt werden, und da, wo eine Einwirkung von dritter Seite, von der
Anwaltschaft oder einem Zentralinstitut wie die Preußenkasse, förderlich erscheint,
darf diese nur im Wege der Belehrung, der Aufklärung und unter voller Wahrung
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