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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.

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Rassedienst

lichen Ämter die Begabtesten zu gewinnen, die Sorge verbinden, diesen frühzeitige
Heirat, Unabhängigkeit von Mitgift und Erzielung einer größeren Kinderzahl
zu ermöglichen und zu erleichtern. Erhebliche Heirath- und Kinderzulagen für
die höhere Begabung voraussetzenden Beamten wären fehr am Platze; Privat¬
betriebe würden dem staatlichen Beispiele wenigstens unter Umständen folgen
müssen, sofern sie hervorragende Kopfarbeiter brauchen. Die Heiratserschwerungen
für Lehrerinnen usw. müßten fortfallen und Vermehrungsbegünstigenden
Bestimmungen Platz macheu, damit die Berufe, welche weibliche Begabung ab¬
sorbieren, diese nicht immer mehr dem Erbschatz des Volkes entziehen. Eine
mäßige, wirklich leistungsfähige nicht bedrückende Wehrsteuer könnte benutzt werden,
den Gedienten bei ihrer Heirat eine Entschädigungssumme für das dem Staate
gebrachte Opfer zu bieten.

Starke und mit der Zeit steigende Besteuerung der keimschädigenden Volks-
gifte, insbesondere des Alkohols, würden im Sinne der Eugenik wirken.

I. Conrad hat vorgeschlagen, vom Heiratenden eine Einzahlung bei einer
Witwen- und Waisenversicherung zu fordern. Dies könnte dem Richtigeren die
Heirat relativ leichter machen als dem weniger Leistungsfähigen. Auch eine
obligatorische Familien- oder Mutterschaftsversicherung könnte so eingerichtet
werden, daß durch sie die Fortpflanzung der wertvolleren Bevölkerungselemente
begünstigt würde. Die Vorbildung zum Studium könnte wohl entlastet und
verkürzt werden, ohne daß eine Überflutimg der Hochschulen durch Ungeeignete
sich ergeben müßte; so würde das Heiratsalter der geistig überdurchschnittlich
Begabten herabgesetzt werden können. Frauenbildung und Frauenstudium dürfen
nicht dem Mutterberufe die besten Kräfte entziehen. Koedukation (überhaupt
freiere Beziehungen zwischen den Geschlechtern) könnte vielleicht die Gattenwahl
günstiger gestalten, den Eigenwert der Person gegenüber der Mitgift usw. mehr
zur Geltung bringen.

Durch Sammlung von Verbrecherstammbünmen hat man dargetan, wie
Moralische Minderwertigkeit durch Fortpflanzung sich ausbreitet. Das Strafrecht
könnte auf verschiedenen, der Humanität entsprechenden Wegen dieser Fortwucherung
des Verbrechens entgegentreten. Betrunkenheit sollte weniger strafmildernd wirken,
ja sie sollte als Gefährdung des Gemeinwohls und des Rassewohls strafbar
sein. In Norwegen wird es als gemeingefährliches Verbrechen bestraft, wenn
ein Geschlechtskranker in: Bewußtsein der Ansteckungsgefahr irgendeine Person
infiziert.

Stillprämien, Mutterschutzbestrebungen usw. sollten dahin zielen, das Selbst¬
nähren durch alle stillfähigen Mütter zu bewirken. Dann wären nur die Kinder
der stimmfähigen den Gefahren der künstlichen Ernährung ausgesetzt. Jede
stillfähige Mutter sollte gesetzlich zu hinreichend langem Reichen der Mutterbrust
verpflichtet sein. Vernachlässigung der Stillung des eigenen Kindes, um als
Amme eines fremden Kindes dienen zu können, wäre unter Strafe zu
stellen.


Rassedienst

lichen Ämter die Begabtesten zu gewinnen, die Sorge verbinden, diesen frühzeitige
Heirat, Unabhängigkeit von Mitgift und Erzielung einer größeren Kinderzahl
zu ermöglichen und zu erleichtern. Erhebliche Heirath- und Kinderzulagen für
die höhere Begabung voraussetzenden Beamten wären fehr am Platze; Privat¬
betriebe würden dem staatlichen Beispiele wenigstens unter Umständen folgen
müssen, sofern sie hervorragende Kopfarbeiter brauchen. Die Heiratserschwerungen
für Lehrerinnen usw. müßten fortfallen und Vermehrungsbegünstigenden
Bestimmungen Platz macheu, damit die Berufe, welche weibliche Begabung ab¬
sorbieren, diese nicht immer mehr dem Erbschatz des Volkes entziehen. Eine
mäßige, wirklich leistungsfähige nicht bedrückende Wehrsteuer könnte benutzt werden,
den Gedienten bei ihrer Heirat eine Entschädigungssumme für das dem Staate
gebrachte Opfer zu bieten.

Starke und mit der Zeit steigende Besteuerung der keimschädigenden Volks-
gifte, insbesondere des Alkohols, würden im Sinne der Eugenik wirken.

I. Conrad hat vorgeschlagen, vom Heiratenden eine Einzahlung bei einer
Witwen- und Waisenversicherung zu fordern. Dies könnte dem Richtigeren die
Heirat relativ leichter machen als dem weniger Leistungsfähigen. Auch eine
obligatorische Familien- oder Mutterschaftsversicherung könnte so eingerichtet
werden, daß durch sie die Fortpflanzung der wertvolleren Bevölkerungselemente
begünstigt würde. Die Vorbildung zum Studium könnte wohl entlastet und
verkürzt werden, ohne daß eine Überflutimg der Hochschulen durch Ungeeignete
sich ergeben müßte; so würde das Heiratsalter der geistig überdurchschnittlich
Begabten herabgesetzt werden können. Frauenbildung und Frauenstudium dürfen
nicht dem Mutterberufe die besten Kräfte entziehen. Koedukation (überhaupt
freiere Beziehungen zwischen den Geschlechtern) könnte vielleicht die Gattenwahl
günstiger gestalten, den Eigenwert der Person gegenüber der Mitgift usw. mehr
zur Geltung bringen.

Durch Sammlung von Verbrecherstammbünmen hat man dargetan, wie
Moralische Minderwertigkeit durch Fortpflanzung sich ausbreitet. Das Strafrecht
könnte auf verschiedenen, der Humanität entsprechenden Wegen dieser Fortwucherung
des Verbrechens entgegentreten. Betrunkenheit sollte weniger strafmildernd wirken,
ja sie sollte als Gefährdung des Gemeinwohls und des Rassewohls strafbar
sein. In Norwegen wird es als gemeingefährliches Verbrechen bestraft, wenn
ein Geschlechtskranker in: Bewußtsein der Ansteckungsgefahr irgendeine Person
infiziert.

Stillprämien, Mutterschutzbestrebungen usw. sollten dahin zielen, das Selbst¬
nähren durch alle stillfähigen Mütter zu bewirken. Dann wären nur die Kinder
der stimmfähigen den Gefahren der künstlichen Ernährung ausgesetzt. Jede
stillfähige Mutter sollte gesetzlich zu hinreichend langem Reichen der Mutterbrust
verpflichtet sein. Vernachlässigung der Stillung des eigenen Kindes, um als
Amme eines fremden Kindes dienen zu können, wäre unter Strafe zu
stellen.


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[0505] Rassedienst lichen Ämter die Begabtesten zu gewinnen, die Sorge verbinden, diesen frühzeitige Heirat, Unabhängigkeit von Mitgift und Erzielung einer größeren Kinderzahl zu ermöglichen und zu erleichtern. Erhebliche Heirath- und Kinderzulagen für die höhere Begabung voraussetzenden Beamten wären fehr am Platze; Privat¬ betriebe würden dem staatlichen Beispiele wenigstens unter Umständen folgen müssen, sofern sie hervorragende Kopfarbeiter brauchen. Die Heiratserschwerungen für Lehrerinnen usw. müßten fortfallen und Vermehrungsbegünstigenden Bestimmungen Platz macheu, damit die Berufe, welche weibliche Begabung ab¬ sorbieren, diese nicht immer mehr dem Erbschatz des Volkes entziehen. Eine mäßige, wirklich leistungsfähige nicht bedrückende Wehrsteuer könnte benutzt werden, den Gedienten bei ihrer Heirat eine Entschädigungssumme für das dem Staate gebrachte Opfer zu bieten. Starke und mit der Zeit steigende Besteuerung der keimschädigenden Volks- gifte, insbesondere des Alkohols, würden im Sinne der Eugenik wirken. I. Conrad hat vorgeschlagen, vom Heiratenden eine Einzahlung bei einer Witwen- und Waisenversicherung zu fordern. Dies könnte dem Richtigeren die Heirat relativ leichter machen als dem weniger Leistungsfähigen. Auch eine obligatorische Familien- oder Mutterschaftsversicherung könnte so eingerichtet werden, daß durch sie die Fortpflanzung der wertvolleren Bevölkerungselemente begünstigt würde. Die Vorbildung zum Studium könnte wohl entlastet und verkürzt werden, ohne daß eine Überflutimg der Hochschulen durch Ungeeignete sich ergeben müßte; so würde das Heiratsalter der geistig überdurchschnittlich Begabten herabgesetzt werden können. Frauenbildung und Frauenstudium dürfen nicht dem Mutterberufe die besten Kräfte entziehen. Koedukation (überhaupt freiere Beziehungen zwischen den Geschlechtern) könnte vielleicht die Gattenwahl günstiger gestalten, den Eigenwert der Person gegenüber der Mitgift usw. mehr zur Geltung bringen. Durch Sammlung von Verbrecherstammbünmen hat man dargetan, wie Moralische Minderwertigkeit durch Fortpflanzung sich ausbreitet. Das Strafrecht könnte auf verschiedenen, der Humanität entsprechenden Wegen dieser Fortwucherung des Verbrechens entgegentreten. Betrunkenheit sollte weniger strafmildernd wirken, ja sie sollte als Gefährdung des Gemeinwohls und des Rassewohls strafbar sein. In Norwegen wird es als gemeingefährliches Verbrechen bestraft, wenn ein Geschlechtskranker in: Bewußtsein der Ansteckungsgefahr irgendeine Person infiziert. Stillprämien, Mutterschutzbestrebungen usw. sollten dahin zielen, das Selbst¬ nähren durch alle stillfähigen Mütter zu bewirken. Dann wären nur die Kinder der stimmfähigen den Gefahren der künstlichen Ernährung ausgesetzt. Jede stillfähige Mutter sollte gesetzlich zu hinreichend langem Reichen der Mutterbrust verpflichtet sein. Vernachlässigung der Stillung des eigenen Kindes, um als Amme eines fremden Kindes dienen zu können, wäre unter Strafe zu stellen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/505>, abgerufen am 23.07.2024.