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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens

Abstammung des Menschen von tierischen Ahnen darf er nicht anerkennen, wenn
auch die Belege dafür noch so sehr an Wahrscheinlichkeit gewinnen sollten.
Dem Historiker aber und dem Philologen sind für die Behandlung der Kirchen¬
geschichte und der Heiligen Schrift durch kirchliche Entscheidungen ganz bestimmte
Schranken gesetzt. Auch v. Hertling räumt dies stillschweigend ein, wenn er
erklärt: "Nur auf die äußere Erscheinung der Kirche kann sich die Forschung
richten. Über das, was zum inneren Leben der Kirche gehört, was mit den
Lehren des Glaubens und den Mitteln der Heiligung zusammenhängt, urteilt
das mit göttlichen: Gnadenbeistand ausgerüstete kirchliche Lehramt." Auf die
Konflikte aber, die der alt- und neutestamentlichen Forschung, die doch auch zur
historischen Wissenschaft gehört, mit der Kirche entstehen können, geht er gar
nicht ein. Auch beachtet er gar nicht, daß die Kirche, indem sie gewisse Vor¬
gänge als Wunder stempelt, gerade der Voraussetzung widerspricht, die der
moderne Naturforscher wie der Historiker in gleicher Weise anerkennt, daß die
Naturgesetze unverbrüchlich gelten, und daß sie nicht durch das Eingreifen einer
übernatürlichen Macht gelegentlich außer Kraft gesetzt werden.

Die Diskussion über diese Voraussetzung der Natur- und Geschichtswissen¬
schaft führt uns aus dem Gebiet der Einzelwisseuschaften in das der Philosophie.
Hier ist nun aber leicht zu zeigen, daß ein "katholischer Philosoph" nur ganz
bestimmte Richtungen vertreten darf. Das gilt zunächst für Erkenntnistheorie
und Metaphysik. Hier kommt vor allem in Betracht die Lehre des Vatikanischen
Konzils, daß "Gott durch die geschaffenen Dinge mit dem natürlichen Licht der
menschlichen Vernunft mit Sicherheit erkannt werden kann". Damit ist z. B.
gesagt, daß die Kritik der Gottesbewcise. wie sie Kant geliefert hat, für einen
katholischen Philosophen von vornherein nicht ausschlaggebend sein darf. Aber
auch derjenige Philosoph hat eine kirchliche Verurteilung zu gewärtigen, der
zwar -- im Unterschied von Kant -- eine Metaphysik für möglich hält, der
aber meint, wir könnten über die Fragen nach Gott und Unsterblichkeit höchstens
zu Annahmen von einiger Wahrscheinlichkeit kommen. Der "katholische Philosoph",
von dem kirchlichen Lehramt erleuchtet, weiß auch ohne nähere Prüfung, daß
alle idealistischen, phänomenalistischen und positivistischen Richtungen der Erkenntnis¬
theorie falsch sind. In der Metaphysik ist für ihn nicht nur Materialismus und
Atheismus, sondern auch jede Form des Monismus, ferner Pantheismus und
Deismus -- verboten. In der Moralphilosophie muß er überzeugt sein, daß
die von der katholischen Kirche aufgestellte Sittenlehre die einzig richtige, ewig
gültige und allgemein verbindliche ist; auch wird er es nicht wagen dürfen, die
"Willensfreiheit" zu bezweifeln oder sie in deterministischem Sinne aufzufassen.

Natürlich ist es sehr wohl möglich, daß es katholische Philosophen gibt,
die auch durch Grüude. die sie aus Vernunft und Erfahrung schöpfen, über¬
zeugt sind, daß in allen diesen Fragen eine gesunde Philosophie mit der Kirchen¬
lehre übereinstimmt. Aber man wird eine wissenschaftliche Disziplin nicht "frei"
nennen dürfen, der von einer außerwissenschaftlichen Instanz in wichtigen Punkten


Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens

Abstammung des Menschen von tierischen Ahnen darf er nicht anerkennen, wenn
auch die Belege dafür noch so sehr an Wahrscheinlichkeit gewinnen sollten.
Dem Historiker aber und dem Philologen sind für die Behandlung der Kirchen¬
geschichte und der Heiligen Schrift durch kirchliche Entscheidungen ganz bestimmte
Schranken gesetzt. Auch v. Hertling räumt dies stillschweigend ein, wenn er
erklärt: „Nur auf die äußere Erscheinung der Kirche kann sich die Forschung
richten. Über das, was zum inneren Leben der Kirche gehört, was mit den
Lehren des Glaubens und den Mitteln der Heiligung zusammenhängt, urteilt
das mit göttlichen: Gnadenbeistand ausgerüstete kirchliche Lehramt." Auf die
Konflikte aber, die der alt- und neutestamentlichen Forschung, die doch auch zur
historischen Wissenschaft gehört, mit der Kirche entstehen können, geht er gar
nicht ein. Auch beachtet er gar nicht, daß die Kirche, indem sie gewisse Vor¬
gänge als Wunder stempelt, gerade der Voraussetzung widerspricht, die der
moderne Naturforscher wie der Historiker in gleicher Weise anerkennt, daß die
Naturgesetze unverbrüchlich gelten, und daß sie nicht durch das Eingreifen einer
übernatürlichen Macht gelegentlich außer Kraft gesetzt werden.

Die Diskussion über diese Voraussetzung der Natur- und Geschichtswissen¬
schaft führt uns aus dem Gebiet der Einzelwisseuschaften in das der Philosophie.
Hier ist nun aber leicht zu zeigen, daß ein „katholischer Philosoph" nur ganz
bestimmte Richtungen vertreten darf. Das gilt zunächst für Erkenntnistheorie
und Metaphysik. Hier kommt vor allem in Betracht die Lehre des Vatikanischen
Konzils, daß „Gott durch die geschaffenen Dinge mit dem natürlichen Licht der
menschlichen Vernunft mit Sicherheit erkannt werden kann". Damit ist z. B.
gesagt, daß die Kritik der Gottesbewcise. wie sie Kant geliefert hat, für einen
katholischen Philosophen von vornherein nicht ausschlaggebend sein darf. Aber
auch derjenige Philosoph hat eine kirchliche Verurteilung zu gewärtigen, der
zwar — im Unterschied von Kant — eine Metaphysik für möglich hält, der
aber meint, wir könnten über die Fragen nach Gott und Unsterblichkeit höchstens
zu Annahmen von einiger Wahrscheinlichkeit kommen. Der „katholische Philosoph",
von dem kirchlichen Lehramt erleuchtet, weiß auch ohne nähere Prüfung, daß
alle idealistischen, phänomenalistischen und positivistischen Richtungen der Erkenntnis¬
theorie falsch sind. In der Metaphysik ist für ihn nicht nur Materialismus und
Atheismus, sondern auch jede Form des Monismus, ferner Pantheismus und
Deismus — verboten. In der Moralphilosophie muß er überzeugt sein, daß
die von der katholischen Kirche aufgestellte Sittenlehre die einzig richtige, ewig
gültige und allgemein verbindliche ist; auch wird er es nicht wagen dürfen, die
„Willensfreiheit" zu bezweifeln oder sie in deterministischem Sinne aufzufassen.

Natürlich ist es sehr wohl möglich, daß es katholische Philosophen gibt,
die auch durch Grüude. die sie aus Vernunft und Erfahrung schöpfen, über¬
zeugt sind, daß in allen diesen Fragen eine gesunde Philosophie mit der Kirchen¬
lehre übereinstimmt. Aber man wird eine wissenschaftliche Disziplin nicht „frei"
nennen dürfen, der von einer außerwissenschaftlichen Instanz in wichtigen Punkten


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[0377] Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens Abstammung des Menschen von tierischen Ahnen darf er nicht anerkennen, wenn auch die Belege dafür noch so sehr an Wahrscheinlichkeit gewinnen sollten. Dem Historiker aber und dem Philologen sind für die Behandlung der Kirchen¬ geschichte und der Heiligen Schrift durch kirchliche Entscheidungen ganz bestimmte Schranken gesetzt. Auch v. Hertling räumt dies stillschweigend ein, wenn er erklärt: „Nur auf die äußere Erscheinung der Kirche kann sich die Forschung richten. Über das, was zum inneren Leben der Kirche gehört, was mit den Lehren des Glaubens und den Mitteln der Heiligung zusammenhängt, urteilt das mit göttlichen: Gnadenbeistand ausgerüstete kirchliche Lehramt." Auf die Konflikte aber, die der alt- und neutestamentlichen Forschung, die doch auch zur historischen Wissenschaft gehört, mit der Kirche entstehen können, geht er gar nicht ein. Auch beachtet er gar nicht, daß die Kirche, indem sie gewisse Vor¬ gänge als Wunder stempelt, gerade der Voraussetzung widerspricht, die der moderne Naturforscher wie der Historiker in gleicher Weise anerkennt, daß die Naturgesetze unverbrüchlich gelten, und daß sie nicht durch das Eingreifen einer übernatürlichen Macht gelegentlich außer Kraft gesetzt werden. Die Diskussion über diese Voraussetzung der Natur- und Geschichtswissen¬ schaft führt uns aus dem Gebiet der Einzelwisseuschaften in das der Philosophie. Hier ist nun aber leicht zu zeigen, daß ein „katholischer Philosoph" nur ganz bestimmte Richtungen vertreten darf. Das gilt zunächst für Erkenntnistheorie und Metaphysik. Hier kommt vor allem in Betracht die Lehre des Vatikanischen Konzils, daß „Gott durch die geschaffenen Dinge mit dem natürlichen Licht der menschlichen Vernunft mit Sicherheit erkannt werden kann". Damit ist z. B. gesagt, daß die Kritik der Gottesbewcise. wie sie Kant geliefert hat, für einen katholischen Philosophen von vornherein nicht ausschlaggebend sein darf. Aber auch derjenige Philosoph hat eine kirchliche Verurteilung zu gewärtigen, der zwar — im Unterschied von Kant — eine Metaphysik für möglich hält, der aber meint, wir könnten über die Fragen nach Gott und Unsterblichkeit höchstens zu Annahmen von einiger Wahrscheinlichkeit kommen. Der „katholische Philosoph", von dem kirchlichen Lehramt erleuchtet, weiß auch ohne nähere Prüfung, daß alle idealistischen, phänomenalistischen und positivistischen Richtungen der Erkenntnis¬ theorie falsch sind. In der Metaphysik ist für ihn nicht nur Materialismus und Atheismus, sondern auch jede Form des Monismus, ferner Pantheismus und Deismus — verboten. In der Moralphilosophie muß er überzeugt sein, daß die von der katholischen Kirche aufgestellte Sittenlehre die einzig richtige, ewig gültige und allgemein verbindliche ist; auch wird er es nicht wagen dürfen, die „Willensfreiheit" zu bezweifeln oder sie in deterministischem Sinne aufzufassen. Natürlich ist es sehr wohl möglich, daß es katholische Philosophen gibt, die auch durch Grüude. die sie aus Vernunft und Erfahrung schöpfen, über¬ zeugt sind, daß in allen diesen Fragen eine gesunde Philosophie mit der Kirchen¬ lehre übereinstimmt. Aber man wird eine wissenschaftliche Disziplin nicht „frei" nennen dürfen, der von einer außerwissenschaftlichen Instanz in wichtigen Punkten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/377>, abgerufen am 24.07.2024.