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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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aus den Tilgungsrate:! der nächsten Jahre oder aus einem gesteigerten Zinsfuß
erfolgt. Bilanzschwierigkeiten, wie sie die Hypothekenbanken aus Z 25 R.H.G.
haben, bestehen ja nicht. Man kann die dann vorhandenen Forderungen aber
auch, soweit sie zur Balancierung der Gewinn- und Verlustrechnung nicht nötig
sind, als stille Reserven unaktiviert lassen und bei ihrem Bareingang dann
weitere Stundungen bei den neuen Geschäften konzedieren, wenigstens solange,
als die innere Kräftigung des Instituts eine vorsichtige Dividendenpolitik not¬
wendig macht. In: übrigen ist es ganz selbstverständlich, daß man die Aus¬
leihungsbedingungen, wie schon angedeutet, je nach der Qualität des Objektes
abstufen muß. Größere Risiken verlangen eben ihre Berücksichtigung durch eine
stärkere Speisung des außerordentlichen Reservefonds, also einen Zuschlag zum
regelrechten Provisions- oder Zinssatz. Die guten großen Kredite werden ja
nach wie vor billiger durch direkte Emission ankommen, scheiden also für unsere
Kalkulation für gewöhnlich aus. Sogenannte Rückzahlungsprämien für die
Obligationen vorzusehen, wie es jetzt Mode ist, bildet eine Frage für sich.
Hauptbedingung ist -- wenn man an die Absatzerleichterung denkt -- die Fest¬
setzung eines reizvollen, d. h. niedrigen Kurses. Es wäre dann ein einfaches
Rechenexempel, ob man statt der nachgäbe im Kurs mit Zinseszinsen gerechnet
eine Nückzahlungsprümie in entsprechender Höhe zugestehen kann. Den Ausschlag
bei den Erwägungen gibt dann im übrigen die Rücksicht auf die augenblickliche
Absatzmöglichkeit, um die sich ja doch alles dreht. Um den kalkulatorischen
Aufbau nicht übermäßig zu belasten, soll die Frage der Rückzahlungsprämie
ausgeschaltet werden. Das kann um so leichter geschehen, als eine grundlegende
Änderung damit nicht veranlaßt wird. Der bei Rückzahlungsprämien erzielbare
Kursunterschied müßte ja doch wohl reserviert werden, um einen Fonds sür
diese Prämien verfügbar zu haben und die Zinsspannnng davon unberührt
zu erhalten.

Die weiteren Ausleihebedingungen (Zinsbedingungen) müssen
derart festgesetzt sein, daß über den Passivzinsfuß für die Obligationen in Höhe
von 41/2 Prozent hinaus ein genügend hoher Zuschlag gemacht werden kann.
Die Höhe des Zuschlags muß die laufenden, von den einmaligen Provisionen
nicht gedeckten Verwaltungskosten einschließlich der verschiedenen direkten Steuern
und der sogenannten Obligationen-Rückflußspesen ausgleichen und weiter eine
Speisung der ordentlichen (nämlich der gesetzlichen), endlich auch der außer¬
ordentlichen Reserve neben den schon erwähnten Rückstellungen gestatten. Letzteres
ist um deswillen nötig, weil die Geschäftsführung ganz besonders schwierig ist
(Schwierigkeit in den Taxationen, wandernde Industrien, Unverkäuflichkeit von
Objekten bei einer Depression, mangelnde Umsatzfähigkeit usw.). Es wird darauf
noch zurückzukommen sein.

Dieser Zuschlag zum Passivzinsfuß ist mit mindestens ^ Prozent zu
greifen. Dabei ist aber angenommen, daß bei der jedesmaligen Prolongation
'noch eine Provision fließt, die nicht nur die Talonsteuer, die Kosten der Kupons-


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aus den Tilgungsrate:! der nächsten Jahre oder aus einem gesteigerten Zinsfuß
erfolgt. Bilanzschwierigkeiten, wie sie die Hypothekenbanken aus Z 25 R.H.G.
haben, bestehen ja nicht. Man kann die dann vorhandenen Forderungen aber
auch, soweit sie zur Balancierung der Gewinn- und Verlustrechnung nicht nötig
sind, als stille Reserven unaktiviert lassen und bei ihrem Bareingang dann
weitere Stundungen bei den neuen Geschäften konzedieren, wenigstens solange,
als die innere Kräftigung des Instituts eine vorsichtige Dividendenpolitik not¬
wendig macht. In: übrigen ist es ganz selbstverständlich, daß man die Aus¬
leihungsbedingungen, wie schon angedeutet, je nach der Qualität des Objektes
abstufen muß. Größere Risiken verlangen eben ihre Berücksichtigung durch eine
stärkere Speisung des außerordentlichen Reservefonds, also einen Zuschlag zum
regelrechten Provisions- oder Zinssatz. Die guten großen Kredite werden ja
nach wie vor billiger durch direkte Emission ankommen, scheiden also für unsere
Kalkulation für gewöhnlich aus. Sogenannte Rückzahlungsprämien für die
Obligationen vorzusehen, wie es jetzt Mode ist, bildet eine Frage für sich.
Hauptbedingung ist — wenn man an die Absatzerleichterung denkt — die Fest¬
setzung eines reizvollen, d. h. niedrigen Kurses. Es wäre dann ein einfaches
Rechenexempel, ob man statt der nachgäbe im Kurs mit Zinseszinsen gerechnet
eine Nückzahlungsprümie in entsprechender Höhe zugestehen kann. Den Ausschlag
bei den Erwägungen gibt dann im übrigen die Rücksicht auf die augenblickliche
Absatzmöglichkeit, um die sich ja doch alles dreht. Um den kalkulatorischen
Aufbau nicht übermäßig zu belasten, soll die Frage der Rückzahlungsprämie
ausgeschaltet werden. Das kann um so leichter geschehen, als eine grundlegende
Änderung damit nicht veranlaßt wird. Der bei Rückzahlungsprämien erzielbare
Kursunterschied müßte ja doch wohl reserviert werden, um einen Fonds sür
diese Prämien verfügbar zu haben und die Zinsspannnng davon unberührt
zu erhalten.

Die weiteren Ausleihebedingungen (Zinsbedingungen) müssen
derart festgesetzt sein, daß über den Passivzinsfuß für die Obligationen in Höhe
von 41/2 Prozent hinaus ein genügend hoher Zuschlag gemacht werden kann.
Die Höhe des Zuschlags muß die laufenden, von den einmaligen Provisionen
nicht gedeckten Verwaltungskosten einschließlich der verschiedenen direkten Steuern
und der sogenannten Obligationen-Rückflußspesen ausgleichen und weiter eine
Speisung der ordentlichen (nämlich der gesetzlichen), endlich auch der außer¬
ordentlichen Reserve neben den schon erwähnten Rückstellungen gestatten. Letzteres
ist um deswillen nötig, weil die Geschäftsführung ganz besonders schwierig ist
(Schwierigkeit in den Taxationen, wandernde Industrien, Unverkäuflichkeit von
Objekten bei einer Depression, mangelnde Umsatzfähigkeit usw.). Es wird darauf
noch zurückzukommen sein.

Dieser Zuschlag zum Passivzinsfuß ist mit mindestens ^ Prozent zu
greifen. Dabei ist aber angenommen, daß bei der jedesmaligen Prolongation
'noch eine Provision fließt, die nicht nur die Talonsteuer, die Kosten der Kupons-


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[0323] Line deutsche Industriebant aus den Tilgungsrate:! der nächsten Jahre oder aus einem gesteigerten Zinsfuß erfolgt. Bilanzschwierigkeiten, wie sie die Hypothekenbanken aus Z 25 R.H.G. haben, bestehen ja nicht. Man kann die dann vorhandenen Forderungen aber auch, soweit sie zur Balancierung der Gewinn- und Verlustrechnung nicht nötig sind, als stille Reserven unaktiviert lassen und bei ihrem Bareingang dann weitere Stundungen bei den neuen Geschäften konzedieren, wenigstens solange, als die innere Kräftigung des Instituts eine vorsichtige Dividendenpolitik not¬ wendig macht. In: übrigen ist es ganz selbstverständlich, daß man die Aus¬ leihungsbedingungen, wie schon angedeutet, je nach der Qualität des Objektes abstufen muß. Größere Risiken verlangen eben ihre Berücksichtigung durch eine stärkere Speisung des außerordentlichen Reservefonds, also einen Zuschlag zum regelrechten Provisions- oder Zinssatz. Die guten großen Kredite werden ja nach wie vor billiger durch direkte Emission ankommen, scheiden also für unsere Kalkulation für gewöhnlich aus. Sogenannte Rückzahlungsprämien für die Obligationen vorzusehen, wie es jetzt Mode ist, bildet eine Frage für sich. Hauptbedingung ist — wenn man an die Absatzerleichterung denkt — die Fest¬ setzung eines reizvollen, d. h. niedrigen Kurses. Es wäre dann ein einfaches Rechenexempel, ob man statt der nachgäbe im Kurs mit Zinseszinsen gerechnet eine Nückzahlungsprümie in entsprechender Höhe zugestehen kann. Den Ausschlag bei den Erwägungen gibt dann im übrigen die Rücksicht auf die augenblickliche Absatzmöglichkeit, um die sich ja doch alles dreht. Um den kalkulatorischen Aufbau nicht übermäßig zu belasten, soll die Frage der Rückzahlungsprämie ausgeschaltet werden. Das kann um so leichter geschehen, als eine grundlegende Änderung damit nicht veranlaßt wird. Der bei Rückzahlungsprämien erzielbare Kursunterschied müßte ja doch wohl reserviert werden, um einen Fonds sür diese Prämien verfügbar zu haben und die Zinsspannnng davon unberührt zu erhalten. Die weiteren Ausleihebedingungen (Zinsbedingungen) müssen derart festgesetzt sein, daß über den Passivzinsfuß für die Obligationen in Höhe von 41/2 Prozent hinaus ein genügend hoher Zuschlag gemacht werden kann. Die Höhe des Zuschlags muß die laufenden, von den einmaligen Provisionen nicht gedeckten Verwaltungskosten einschließlich der verschiedenen direkten Steuern und der sogenannten Obligationen-Rückflußspesen ausgleichen und weiter eine Speisung der ordentlichen (nämlich der gesetzlichen), endlich auch der außer¬ ordentlichen Reserve neben den schon erwähnten Rückstellungen gestatten. Letzteres ist um deswillen nötig, weil die Geschäftsführung ganz besonders schwierig ist (Schwierigkeit in den Taxationen, wandernde Industrien, Unverkäuflichkeit von Objekten bei einer Depression, mangelnde Umsatzfähigkeit usw.). Es wird darauf noch zurückzukommen sein. Dieser Zuschlag zum Passivzinsfuß ist mit mindestens ^ Prozent zu greifen. Dabei ist aber angenommen, daß bei der jedesmaligen Prolongation 'noch eine Provision fließt, die nicht nur die Talonsteuer, die Kosten der Kupons-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/323>, abgerufen am 24.07.2024.