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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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meiden, obwohl er in diesem Zusammenhang natürlich gebraucht werden dürfte).
Der Zinsfuß kann, damit der Absatz der Obligationen glatt vonstatten geht,
denjenigen für Staatsfonds, Städtepapiere und Hypotheken-Pfandbriefe namhaft
übersteigen, ohne diejenigen Sätze zu erreichen, die durchschnittlich für Bank¬
kredit (Kontokorrentkredit) bezahlt werden müssen. So sind einige Milliarden
Jndustrieobligationen als Hilfsmittel für die Kapitalsicherstellung geschaffen
worden. Voraussetzung für die Wahl dieses Weges ist aber ein gewisses
Mindestmaß für den Kapitalbedarf, ein zahlkräftiger Name, ein ausreichende
Gewähr bietendes Gesellschaftsvermögen oder doch eine Bank, die dank ihres
Emissionskredits die Unterbringung der Obligationen im Publikum durchführen
kann. Sollen die Obligationenkäufer dinglich -- durch eine Hypothek auf das
Jndustrie-Jnnnobiliarvermögen -- gesichert werden, so pflegt man die Emissions¬
banken mit den Obliegenheiten eines Treuhänders derart zu betrauen, daß diese
die Rechte aus der dinglichen Sicherheit für die Gesamtheit der Obligationen¬
gläubiger wahrzunehmen haben. Eine Haftung für die Obligationenschulden
wird aber der Regel nach ausdrücklich von der Bank abgelehnt. Es läßt sich
leicht erkennen, daß dieser Weg der Kapitalbeschaffung nicht für jeden einzelnen
industriellen Kreditnehmer gleichmäßig offen steht. Hinderlich ist am häufigsten
die verhältnismäßige Geringfügigkeit des dauernd benötigten Kreditbetrags, auf
den es ja bei der Obligationenausgabe allein ankommt. Es liegt deshalb nahe,
an eine Zentralanstalt nach dem Vorbild der Hypothekenbanken zu denken,
welche ja auch die Rolle eines Vermittlers zwischen Geldangebot und -nachfrage
auf Grund beleihungsfähiger Objekte durchführen; sie befriedigen eine Vielheit
solcher Kredite gegen dingliche Sicherheit, geben daraufhin Pfandbriefe aus,
denen unterschiedslos der Hypothekenbestand in seiner Gesamtheit haftet, erwerben
mit dem aus diese Weise ihnen zuströmenden Bargeld weitere dinglich gesicherte
Forderungen als Unterlage für weitere Pfandbriefausgaben und so fort ohne
Ende. Die Hypothekenbanken sind indessen durchweg sehr zurückhaltend gegen¬
über industriellen Beleihungen; manche lehnen sie ohne weiteres grundsätzlich
ab. Dennoch ist das Vorbild an sich sehr wohl von einer besonderen Industrie¬
bau! nachzuahmen. Die Jndustriebank gewährt aus ihrem Aktienkapital Kredite
an Industrielle (an Privat- ebenso wie an Gesellschaftsfirmen), läßt sich
Sicherheit bestellen durch hypothekarische Einträge auf liegendes Vermögen und
gibt, gedeckt durch diese Unterlagen, Obligationen auf den eigenen Namen (also
einheitlichen Charakters) aus, die wieder die Mittel liefern zu neuen Kredit¬
gewährungen, auf Grund deren dann die Ausgabe vou Obligationen fortgesetzt
wird. Damit fließen wieder Mittel für Ausleihungszwecke zu, und so geben
sich Aktiv- und Passivgeschäfte in ununterbrochener Reihe die Tür in die Hand.
Die Obligationen können als Jnhaberpapiere ausgegeben werden, wenn dafür
die Genehmigung desjenigen Bundesstaats erlangt wird, in dem sie zur Aus¬
gabe gelangen sollen, andernfalls als Namenpapiere mit Blanko-Giro. Man
wird sich vorsorglich auf die letztere Art einzurichten haben (wenn auch bedauerlich


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meiden, obwohl er in diesem Zusammenhang natürlich gebraucht werden dürfte).
Der Zinsfuß kann, damit der Absatz der Obligationen glatt vonstatten geht,
denjenigen für Staatsfonds, Städtepapiere und Hypotheken-Pfandbriefe namhaft
übersteigen, ohne diejenigen Sätze zu erreichen, die durchschnittlich für Bank¬
kredit (Kontokorrentkredit) bezahlt werden müssen. So sind einige Milliarden
Jndustrieobligationen als Hilfsmittel für die Kapitalsicherstellung geschaffen
worden. Voraussetzung für die Wahl dieses Weges ist aber ein gewisses
Mindestmaß für den Kapitalbedarf, ein zahlkräftiger Name, ein ausreichende
Gewähr bietendes Gesellschaftsvermögen oder doch eine Bank, die dank ihres
Emissionskredits die Unterbringung der Obligationen im Publikum durchführen
kann. Sollen die Obligationenkäufer dinglich — durch eine Hypothek auf das
Jndustrie-Jnnnobiliarvermögen — gesichert werden, so pflegt man die Emissions¬
banken mit den Obliegenheiten eines Treuhänders derart zu betrauen, daß diese
die Rechte aus der dinglichen Sicherheit für die Gesamtheit der Obligationen¬
gläubiger wahrzunehmen haben. Eine Haftung für die Obligationenschulden
wird aber der Regel nach ausdrücklich von der Bank abgelehnt. Es läßt sich
leicht erkennen, daß dieser Weg der Kapitalbeschaffung nicht für jeden einzelnen
industriellen Kreditnehmer gleichmäßig offen steht. Hinderlich ist am häufigsten
die verhältnismäßige Geringfügigkeit des dauernd benötigten Kreditbetrags, auf
den es ja bei der Obligationenausgabe allein ankommt. Es liegt deshalb nahe,
an eine Zentralanstalt nach dem Vorbild der Hypothekenbanken zu denken,
welche ja auch die Rolle eines Vermittlers zwischen Geldangebot und -nachfrage
auf Grund beleihungsfähiger Objekte durchführen; sie befriedigen eine Vielheit
solcher Kredite gegen dingliche Sicherheit, geben daraufhin Pfandbriefe aus,
denen unterschiedslos der Hypothekenbestand in seiner Gesamtheit haftet, erwerben
mit dem aus diese Weise ihnen zuströmenden Bargeld weitere dinglich gesicherte
Forderungen als Unterlage für weitere Pfandbriefausgaben und so fort ohne
Ende. Die Hypothekenbanken sind indessen durchweg sehr zurückhaltend gegen¬
über industriellen Beleihungen; manche lehnen sie ohne weiteres grundsätzlich
ab. Dennoch ist das Vorbild an sich sehr wohl von einer besonderen Industrie¬
bau! nachzuahmen. Die Jndustriebank gewährt aus ihrem Aktienkapital Kredite
an Industrielle (an Privat- ebenso wie an Gesellschaftsfirmen), läßt sich
Sicherheit bestellen durch hypothekarische Einträge auf liegendes Vermögen und
gibt, gedeckt durch diese Unterlagen, Obligationen auf den eigenen Namen (also
einheitlichen Charakters) aus, die wieder die Mittel liefern zu neuen Kredit¬
gewährungen, auf Grund deren dann die Ausgabe vou Obligationen fortgesetzt
wird. Damit fließen wieder Mittel für Ausleihungszwecke zu, und so geben
sich Aktiv- und Passivgeschäfte in ununterbrochener Reihe die Tür in die Hand.
Die Obligationen können als Jnhaberpapiere ausgegeben werden, wenn dafür
die Genehmigung desjenigen Bundesstaats erlangt wird, in dem sie zur Aus¬
gabe gelangen sollen, andernfalls als Namenpapiere mit Blanko-Giro. Man
wird sich vorsorglich auf die letztere Art einzurichten haben (wenn auch bedauerlich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/321>, abgerufen am 24.07.2024.