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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zu erzielen, liegt der Stadtgemeinde fern. Die Leitung ist wohl in der Lage, zu
erkennen, wo ein Darlehen bedenklich ist, wo nicht. Eine lokale Einrichtung wie
die Stadtverwaltung ist daher besonders geeignet, die hier bestehende Lücke aus¬
zufüllen. Vermögen und Steuerkraft der Stadt decken den Kreditgeber. Einige,
allerdings nur sehr wenige, Städte stellen daher für den Kleinwohnungsbau zweite
Hypotheken zur Verfügung und haben hierdurch erreicht, daß die Bautätigkeit auf
dem Gebiete des kleinen und mittleren Baues eine erfreuliche Regsamkeit zeigt,
so daß der Wohnungsmarkt dein normalen Stande immer näher gebracht wird.

So werden in Krefeld auf Neubauten mit kleineren oder mittleren Wohnungen,
deren Kosten einschließlich des Grundwertes in der Regel 40000 Mark nicht über¬
steigen sollen, erste und zweite Hypotheken aus städtischen Mitteln gewährt. Damit
die an dem Neubau beteiligten Handwerker und Lieferanten zu ihrem Gelde
kommen, hat sich die Stadt eine Kontrolle vorbehalten, die dahin ausgeübt werden
kann, daß in besondern Fällen die Auszahlung der Darlehnsraten von der Vorlage
bezahlter Rechnungen abhängig gemacht wird. In sieben Fällen sah sich die Stadt
veranlaßt, von diesem Recht Gebrauch zu machen und das Geld unmittelbar an
die Handwerker zu zahlen. Bis zum 1. Januar 1910 wurden für 77 Wohnhäuser
insgesamt 1208623 Mark Hypotheken bewilligt. Von dieser Summe übernimmt
die Sparkasse 794350 Mark, der Rest entfällt auf die Stadt. Durch Errichtung
der Wohnhäuser wurden 6 herrschaftliche, 107 mittlere und 81 Arbeiterwohnungen
geschaffen. Von den Darlehnsempfängern sind 13 Bauunternehmer, 43 Hand¬
werker und Privatleute und 21 Beamte. In Neuß gibt die städtische Sparkasse
die erste Hypothek bis zu 00 Prozent, der städtische Hypothekensonds die zweite
bis zu 73 Prozent des Wertes. Diese Einrichtung hat sich dort ganz außer¬
ordentlich gut bewährt. Eine ähnliche Einrichtung hat auch München-Gladbach
geschaffen.

Dagegen pflegen sich diemeisten anderen Städte, die denKleinwohnungsbauunter¬
stützen, mit ihrem Kredit in engeren Grenzen zu halten und in der Regel mit Darlehen
nicht über 60 Prozent des Wertes hinauszugehen, schon um die Bewilligung zur dar-
lehnsweisen Beschaffung der Betriebsmittel ihres Hypothekarinstituis -- der
städtischen Schuldverschreibungen -- zu erhalten. Wenn sie hiermit auch nicht in
der Lage sind, die in der Organisation des Bodenkredits bestehende Lücke hinsichtlich
der Beleihung der zweiten Werthälfte auszufüllen, so können sie, wie dies beispiels¬
weise in Düsseldorf geschieht, doch einen sehr wichtigen Zweig Pflegen, der für
außerhalb der Stadt ansässige Gesellschaften besonders schwierig, aber für die
Wohnungsfrage von größter Bedeutung ist: die Hergabe von Baugelderdarlehen.
Das Hypothekenbankgesetz begünstigt diese Art von Darlehen nicht; es schließt sie
nicht aus, begrenzt aber ihren Umfang. Die Beschränkung dient dein Schutze der
Pfandbriefgläubiger: der Gesetzgeber hält die Beurteilung der Frage, ob Baugelder
auf einer reellen Grundlage ruhen, für schwierig und befürchtet namentlich, daß
unfertige Häuser im Subhastaiionswege von den Banken übernommen werden
müssen. Solche Bedenken stehen aber dem städtischen Betriebe nicht in gleichem
Maße gegenüber, da, wie gesagt, deren Verwaltungen die Sachlage leicht zu über¬
sehen vermögen.

Auch die Unterstützung von Bau- und Jmmobiliengesellschaften sowie von
Privatunternehmern zum Zwecke des Kleinwohnungsbaus aus städtischen Mitteln
ist hier und da erfolgt; München hat solche Darlehen bis zu 75 Prozent des
Schätzungswertes im Gesamtbetrage von rund 2 Millionen Mark gegeben. Char¬
lottenburg soll ein größeres Projekt zugunsten der Förderung des Kleinwohnungs¬
baues ins Auge gefaßt haben. Hoffentlich wird die im Jahre 1913 in Leipzig


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zu erzielen, liegt der Stadtgemeinde fern. Die Leitung ist wohl in der Lage, zu
erkennen, wo ein Darlehen bedenklich ist, wo nicht. Eine lokale Einrichtung wie
die Stadtverwaltung ist daher besonders geeignet, die hier bestehende Lücke aus¬
zufüllen. Vermögen und Steuerkraft der Stadt decken den Kreditgeber. Einige,
allerdings nur sehr wenige, Städte stellen daher für den Kleinwohnungsbau zweite
Hypotheken zur Verfügung und haben hierdurch erreicht, daß die Bautätigkeit auf
dem Gebiete des kleinen und mittleren Baues eine erfreuliche Regsamkeit zeigt,
so daß der Wohnungsmarkt dein normalen Stande immer näher gebracht wird.

So werden in Krefeld auf Neubauten mit kleineren oder mittleren Wohnungen,
deren Kosten einschließlich des Grundwertes in der Regel 40000 Mark nicht über¬
steigen sollen, erste und zweite Hypotheken aus städtischen Mitteln gewährt. Damit
die an dem Neubau beteiligten Handwerker und Lieferanten zu ihrem Gelde
kommen, hat sich die Stadt eine Kontrolle vorbehalten, die dahin ausgeübt werden
kann, daß in besondern Fällen die Auszahlung der Darlehnsraten von der Vorlage
bezahlter Rechnungen abhängig gemacht wird. In sieben Fällen sah sich die Stadt
veranlaßt, von diesem Recht Gebrauch zu machen und das Geld unmittelbar an
die Handwerker zu zahlen. Bis zum 1. Januar 1910 wurden für 77 Wohnhäuser
insgesamt 1208623 Mark Hypotheken bewilligt. Von dieser Summe übernimmt
die Sparkasse 794350 Mark, der Rest entfällt auf die Stadt. Durch Errichtung
der Wohnhäuser wurden 6 herrschaftliche, 107 mittlere und 81 Arbeiterwohnungen
geschaffen. Von den Darlehnsempfängern sind 13 Bauunternehmer, 43 Hand¬
werker und Privatleute und 21 Beamte. In Neuß gibt die städtische Sparkasse
die erste Hypothek bis zu 00 Prozent, der städtische Hypothekensonds die zweite
bis zu 73 Prozent des Wertes. Diese Einrichtung hat sich dort ganz außer¬
ordentlich gut bewährt. Eine ähnliche Einrichtung hat auch München-Gladbach
geschaffen.

Dagegen pflegen sich diemeisten anderen Städte, die denKleinwohnungsbauunter¬
stützen, mit ihrem Kredit in engeren Grenzen zu halten und in der Regel mit Darlehen
nicht über 60 Prozent des Wertes hinauszugehen, schon um die Bewilligung zur dar-
lehnsweisen Beschaffung der Betriebsmittel ihres Hypothekarinstituis — der
städtischen Schuldverschreibungen — zu erhalten. Wenn sie hiermit auch nicht in
der Lage sind, die in der Organisation des Bodenkredits bestehende Lücke hinsichtlich
der Beleihung der zweiten Werthälfte auszufüllen, so können sie, wie dies beispiels¬
weise in Düsseldorf geschieht, doch einen sehr wichtigen Zweig Pflegen, der für
außerhalb der Stadt ansässige Gesellschaften besonders schwierig, aber für die
Wohnungsfrage von größter Bedeutung ist: die Hergabe von Baugelderdarlehen.
Das Hypothekenbankgesetz begünstigt diese Art von Darlehen nicht; es schließt sie
nicht aus, begrenzt aber ihren Umfang. Die Beschränkung dient dein Schutze der
Pfandbriefgläubiger: der Gesetzgeber hält die Beurteilung der Frage, ob Baugelder
auf einer reellen Grundlage ruhen, für schwierig und befürchtet namentlich, daß
unfertige Häuser im Subhastaiionswege von den Banken übernommen werden
müssen. Solche Bedenken stehen aber dem städtischen Betriebe nicht in gleichem
Maße gegenüber, da, wie gesagt, deren Verwaltungen die Sachlage leicht zu über¬
sehen vermögen.

Auch die Unterstützung von Bau- und Jmmobiliengesellschaften sowie von
Privatunternehmern zum Zwecke des Kleinwohnungsbaus aus städtischen Mitteln
ist hier und da erfolgt; München hat solche Darlehen bis zu 75 Prozent des
Schätzungswertes im Gesamtbetrage von rund 2 Millionen Mark gegeben. Char¬
lottenburg soll ein größeres Projekt zugunsten der Förderung des Kleinwohnungs¬
baues ins Auge gefaßt haben. Hoffentlich wird die im Jahre 1913 in Leipzig


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316950/646>, abgerufen am 22.07.2024.