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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

"Es liegt nahe, daß sich von dem Moment an, dn die Demission dos Kabinetts an¬
genommen ist, die Auffassungen lind Empfindungen der Parteien der geänderten Sachlage
anpassen. Ein Ministerium, für das die Scheidestunde geschlagen hat, führt nur noch die
Geschäfte gewissermaßen in proLurs, seines Amtsnachfolgers und muß darum mich in dieser
Eigenschaft bloßer Stellvertretung beurteilt werden. Ein Kabinett, das sich in statu aemissionis
befindet, ist kein geeignetes Angriffsobjekt mehr. Die Staatsnotwendigkeiten, deren Notierung
sonst die Stellung der Parteien zur Regierung kennzeichnet, werden dann unmittelbar und
sans plirsse dem Staate bewilligt. Somit liegt in der jüngsten Entwicklung eine wesentliche
Entspannung der Parlamentarischen Lage, da für die Parteien kein Anlaß mehr besteht, einer
Regierung in dezidierter Weise Politisch gegenüberzutreten."

Ein vernichtenderes Urteil des parlamentarischen Systems dürfte kaum gefällt
werden können I -- Die Ursache des Rücktritts Bienerths liegt letzten Endes in
der Unzufriedenheit der polnischen Nationaldemokraten mit dem Verhalten ihres
Landsmannes, des Finanzministers Bielinski. Dieser hat es nämlich unterlassen,
einseitig die polnischen Wünsche auf Kosten der Gesamtmonarchie zu fördern.
Insbesondere verteidigte er den Regierungsstandpunkt, der die Durchführung des
Koerberschen Kanalgesetzes aus finanziellen Gründen für unmöglich erklärt. Den
galizischen Nationaldemokraten liegt aber besonders viel an einer Kanalverbindung
zwischen der Weichsel und westlichen Flußsystemen, nachdem die Weichsel durch
Vernachlässigung ihres Strombettes auf russischem Gebiet jede Bedeutung für
den galizischen Ausfuhrhandel verloren hat. Neben dieser wirtschaftlichen Frage
spielen auch persönlicher Ehrgeiz und interne Angelegenheiten des Polenklubs keine
geringe Rolle bei dessen Stellungnahme dem bisherigen Kabinett gegenüber.
Man wird aus diesem Vorgang schließen dürfen, wie auch die österreichischen Polen
in erster Linie engherzige Interessen verfolgen, die mit dem Wohle des Gesamt-
staates nicht vereinbar sind. Sollte es Freiherrn von Bienerth, der die Bildung des
neuen Kabinetts übernehmen dürste, nicht gelingen, den deutsch-tschechischen Ausgleich
in Böhmen herbeizuführen, dann wird auch das neue Kabinett auf den Polenklub
angewiesen sein, der dann zusammen mit den Deutschen solche wirtschaftlichen
Maßnahmen wird durchzusetzen verstehen, die den polnischen Einfluß sowohl in
den beiden Schlesien wie in Mähren verstärken müssen.

Auch bei uns in Preußen haben die Polen einen neuen wirtschaftlichen Vorstoß
gemacht. Die oberschlesischen polnischen Genossenschaften haben vor einigen
Monaten einen Schlesischen Verband der Erwerbs- und Wirtschafts¬
genossen ins Leben gerufen, der ähnlich wie der posensche organisiert ist. Wie
die "norddeutsche Allgemeine Zeitung" berichtet, hat der Verband an den Minister
des Innern die Eingabe um Erteilung des selbständigen Revisionsrechts
gerichtet. Am 2. Dezember d. Is. hat der Minister unter nachstehender Begründung
einen ablehnenden Bescheid erteilt.

"Obwohl der Verband sich "Schlesischer Verband der Erwerbs- und Wirtschafts¬
genossenschaften" nennt, unterliegt es keinem Zweifel, daß sein tatsächliches Ziel ist die Ver-
einigung lediglich der polnischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der Provinz Schlesien.
In der Unterstützung dieser selbständigen polnischen Genossenschaftsbewegung muß man ein
Mittel zur nationalen Absonderung des Polnischen Teiles der Bevölkerung erblicken. Das
Streben nach diesem Ziele ist aber politische Betätigung, und indem er tatsächlich diese
Betätigung ausübt, strebt der Polnische Verband, wenn das auch in seinen Statuten nicht
ausgedrückt ist, nach anderen Zielen als denen, die nach dem Genossenschnftsgesetz für die
genossenschaftlichen Verbände zulässig sind. Nach der gesetzlichen Bestimmung konnte also dem
Verbände das Rebisionsrecht nicht erteilt werden."

Der Entschluß der Negierung ist von deutscher Seite nur freudig zu begrüßen.
Wie bekannt, hat im Jahre 1889 der preußische Handelsminister ein entsprechendes
Gesuch des polnischen Genossenschaftsverbandes in Posen zustimmend beschicken,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

„Es liegt nahe, daß sich von dem Moment an, dn die Demission dos Kabinetts an¬
genommen ist, die Auffassungen lind Empfindungen der Parteien der geänderten Sachlage
anpassen. Ein Ministerium, für das die Scheidestunde geschlagen hat, führt nur noch die
Geschäfte gewissermaßen in proLurs, seines Amtsnachfolgers und muß darum mich in dieser
Eigenschaft bloßer Stellvertretung beurteilt werden. Ein Kabinett, das sich in statu aemissionis
befindet, ist kein geeignetes Angriffsobjekt mehr. Die Staatsnotwendigkeiten, deren Notierung
sonst die Stellung der Parteien zur Regierung kennzeichnet, werden dann unmittelbar und
sans plirsse dem Staate bewilligt. Somit liegt in der jüngsten Entwicklung eine wesentliche
Entspannung der Parlamentarischen Lage, da für die Parteien kein Anlaß mehr besteht, einer
Regierung in dezidierter Weise Politisch gegenüberzutreten."

Ein vernichtenderes Urteil des parlamentarischen Systems dürfte kaum gefällt
werden können I — Die Ursache des Rücktritts Bienerths liegt letzten Endes in
der Unzufriedenheit der polnischen Nationaldemokraten mit dem Verhalten ihres
Landsmannes, des Finanzministers Bielinski. Dieser hat es nämlich unterlassen,
einseitig die polnischen Wünsche auf Kosten der Gesamtmonarchie zu fördern.
Insbesondere verteidigte er den Regierungsstandpunkt, der die Durchführung des
Koerberschen Kanalgesetzes aus finanziellen Gründen für unmöglich erklärt. Den
galizischen Nationaldemokraten liegt aber besonders viel an einer Kanalverbindung
zwischen der Weichsel und westlichen Flußsystemen, nachdem die Weichsel durch
Vernachlässigung ihres Strombettes auf russischem Gebiet jede Bedeutung für
den galizischen Ausfuhrhandel verloren hat. Neben dieser wirtschaftlichen Frage
spielen auch persönlicher Ehrgeiz und interne Angelegenheiten des Polenklubs keine
geringe Rolle bei dessen Stellungnahme dem bisherigen Kabinett gegenüber.
Man wird aus diesem Vorgang schließen dürfen, wie auch die österreichischen Polen
in erster Linie engherzige Interessen verfolgen, die mit dem Wohle des Gesamt-
staates nicht vereinbar sind. Sollte es Freiherrn von Bienerth, der die Bildung des
neuen Kabinetts übernehmen dürste, nicht gelingen, den deutsch-tschechischen Ausgleich
in Böhmen herbeizuführen, dann wird auch das neue Kabinett auf den Polenklub
angewiesen sein, der dann zusammen mit den Deutschen solche wirtschaftlichen
Maßnahmen wird durchzusetzen verstehen, die den polnischen Einfluß sowohl in
den beiden Schlesien wie in Mähren verstärken müssen.

Auch bei uns in Preußen haben die Polen einen neuen wirtschaftlichen Vorstoß
gemacht. Die oberschlesischen polnischen Genossenschaften haben vor einigen
Monaten einen Schlesischen Verband der Erwerbs- und Wirtschafts¬
genossen ins Leben gerufen, der ähnlich wie der posensche organisiert ist. Wie
die „norddeutsche Allgemeine Zeitung" berichtet, hat der Verband an den Minister
des Innern die Eingabe um Erteilung des selbständigen Revisionsrechts
gerichtet. Am 2. Dezember d. Is. hat der Minister unter nachstehender Begründung
einen ablehnenden Bescheid erteilt.

„Obwohl der Verband sich „Schlesischer Verband der Erwerbs- und Wirtschafts¬
genossenschaften" nennt, unterliegt es keinem Zweifel, daß sein tatsächliches Ziel ist die Ver-
einigung lediglich der polnischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der Provinz Schlesien.
In der Unterstützung dieser selbständigen polnischen Genossenschaftsbewegung muß man ein
Mittel zur nationalen Absonderung des Polnischen Teiles der Bevölkerung erblicken. Das
Streben nach diesem Ziele ist aber politische Betätigung, und indem er tatsächlich diese
Betätigung ausübt, strebt der Polnische Verband, wenn das auch in seinen Statuten nicht
ausgedrückt ist, nach anderen Zielen als denen, die nach dem Genossenschnftsgesetz für die
genossenschaftlichen Verbände zulässig sind. Nach der gesetzlichen Bestimmung konnte also dem
Verbände das Rebisionsrecht nicht erteilt werden."

Der Entschluß der Negierung ist von deutscher Seite nur freudig zu begrüßen.
Wie bekannt, hat im Jahre 1889 der preußische Handelsminister ein entsprechendes
Gesuch des polnischen Genossenschaftsverbandes in Posen zustimmend beschicken,


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[0595] Maßgebliches und Unmaßgebliches „Es liegt nahe, daß sich von dem Moment an, dn die Demission dos Kabinetts an¬ genommen ist, die Auffassungen lind Empfindungen der Parteien der geänderten Sachlage anpassen. Ein Ministerium, für das die Scheidestunde geschlagen hat, führt nur noch die Geschäfte gewissermaßen in proLurs, seines Amtsnachfolgers und muß darum mich in dieser Eigenschaft bloßer Stellvertretung beurteilt werden. Ein Kabinett, das sich in statu aemissionis befindet, ist kein geeignetes Angriffsobjekt mehr. Die Staatsnotwendigkeiten, deren Notierung sonst die Stellung der Parteien zur Regierung kennzeichnet, werden dann unmittelbar und sans plirsse dem Staate bewilligt. Somit liegt in der jüngsten Entwicklung eine wesentliche Entspannung der Parlamentarischen Lage, da für die Parteien kein Anlaß mehr besteht, einer Regierung in dezidierter Weise Politisch gegenüberzutreten." Ein vernichtenderes Urteil des parlamentarischen Systems dürfte kaum gefällt werden können I — Die Ursache des Rücktritts Bienerths liegt letzten Endes in der Unzufriedenheit der polnischen Nationaldemokraten mit dem Verhalten ihres Landsmannes, des Finanzministers Bielinski. Dieser hat es nämlich unterlassen, einseitig die polnischen Wünsche auf Kosten der Gesamtmonarchie zu fördern. Insbesondere verteidigte er den Regierungsstandpunkt, der die Durchführung des Koerberschen Kanalgesetzes aus finanziellen Gründen für unmöglich erklärt. Den galizischen Nationaldemokraten liegt aber besonders viel an einer Kanalverbindung zwischen der Weichsel und westlichen Flußsystemen, nachdem die Weichsel durch Vernachlässigung ihres Strombettes auf russischem Gebiet jede Bedeutung für den galizischen Ausfuhrhandel verloren hat. Neben dieser wirtschaftlichen Frage spielen auch persönlicher Ehrgeiz und interne Angelegenheiten des Polenklubs keine geringe Rolle bei dessen Stellungnahme dem bisherigen Kabinett gegenüber. Man wird aus diesem Vorgang schließen dürfen, wie auch die österreichischen Polen in erster Linie engherzige Interessen verfolgen, die mit dem Wohle des Gesamt- staates nicht vereinbar sind. Sollte es Freiherrn von Bienerth, der die Bildung des neuen Kabinetts übernehmen dürste, nicht gelingen, den deutsch-tschechischen Ausgleich in Böhmen herbeizuführen, dann wird auch das neue Kabinett auf den Polenklub angewiesen sein, der dann zusammen mit den Deutschen solche wirtschaftlichen Maßnahmen wird durchzusetzen verstehen, die den polnischen Einfluß sowohl in den beiden Schlesien wie in Mähren verstärken müssen. Auch bei uns in Preußen haben die Polen einen neuen wirtschaftlichen Vorstoß gemacht. Die oberschlesischen polnischen Genossenschaften haben vor einigen Monaten einen Schlesischen Verband der Erwerbs- und Wirtschafts¬ genossen ins Leben gerufen, der ähnlich wie der posensche organisiert ist. Wie die „norddeutsche Allgemeine Zeitung" berichtet, hat der Verband an den Minister des Innern die Eingabe um Erteilung des selbständigen Revisionsrechts gerichtet. Am 2. Dezember d. Is. hat der Minister unter nachstehender Begründung einen ablehnenden Bescheid erteilt. „Obwohl der Verband sich „Schlesischer Verband der Erwerbs- und Wirtschafts¬ genossenschaften" nennt, unterliegt es keinem Zweifel, daß sein tatsächliches Ziel ist die Ver- einigung lediglich der polnischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der Provinz Schlesien. In der Unterstützung dieser selbständigen polnischen Genossenschaftsbewegung muß man ein Mittel zur nationalen Absonderung des Polnischen Teiles der Bevölkerung erblicken. Das Streben nach diesem Ziele ist aber politische Betätigung, und indem er tatsächlich diese Betätigung ausübt, strebt der Polnische Verband, wenn das auch in seinen Statuten nicht ausgedrückt ist, nach anderen Zielen als denen, die nach dem Genossenschnftsgesetz für die genossenschaftlichen Verbände zulässig sind. Nach der gesetzlichen Bestimmung konnte also dem Verbände das Rebisionsrecht nicht erteilt werden." Der Entschluß der Negierung ist von deutscher Seite nur freudig zu begrüßen. Wie bekannt, hat im Jahre 1889 der preußische Handelsminister ein entsprechendes Gesuch des polnischen Genossenschaftsverbandes in Posen zustimmend beschicken,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316950/595>, abgerufen am 22.07.2024.