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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Ans dem Lande der Freiheit

Was den arglosen Nichtkenner amerikanischer Verhältnisse und Auffassungen
dabei am meisten wundernehmen muß, das ist die glatte und schlanke Art und
Weise, wie man da um den schroffen Konflikt zwischen der Bundesverfassung
und den auf solche Weise abgeänderten Staats-Verfassungen herumkommt!
Solche Widersprüche sind im Verfassungsleben des Deutschen Reiches und anch
in dem aller anderen europäischen, oder doch wenigstens westeuropäischen, Länder
einfach undenkbar! --

Denn während die amerikanische Bundes-Verfassung die Whiskey-Brennerei,
die Bierbrauerei und das Schcmkgewerbe durch die Erhebung von Spirituosen-
und Biersteuern -- und zwar in einer Höhe, gegen welche die entsprechenden
deutschen Steuern geradezu bagatellenhaft erscheinen müssen! -- ganz direkt
legalisiert, verbieten die betreffenden Einzelstaaten jene Betriebe und Berufe und
erlassen drakonische Gesetze zu ihrer Achtung und zu ihrer Unterdrückung!

Dieser Widerspruch führt aber noch zu weiteren Absonderlichkeiten, die dem
uneingeweihten oberflächlichen Beobachter völlig unerklärlich erscheinen müssen.
So werden nämlich selbst in den Prohibitionsstaaten nach wie vor Bundes-
Schcmklizenzen ausgestellt! Das beweist also schon an sich, daß trotz der
drakonischen Verbote und trotz des damit zusammenhängenden Verfolguugs-,
Unterdrückungs- und Spionage-Systems in jenen Staaten der Union der berühmte
"Paragraph 11" nach wie vor in Geltung bleibt, wenn auch natürlich nur --
heimlich!

Die Bundes-Lizenz, den von der Bundesregierung ausgestellten Ausschank-
Berechtigungsschein, lösen die berufsmäßigen Übertreter der Staatsgesetze aber
wohlweislich schon aus dein Grunde, weil erfahrungsgemäß Mit den: "Arete
Sam" (wie man die Bundesregierung drüben ganz allgemein nach den üblichen
Abkürzungs-Initialen von "Änited States" zu nennen pflegt) sehr schlecht
Kirschen essen ist, während man weiß, daß es schlimmstenfalls immer -- oder
doch meistens -- Mittel und Wege gibt, um sich mit den Staatsbehörden
auseinanderzusetzen oder vergleichsweise zu verständigen.

Worauf also in erster Linie hervorgeht, daß "die Prohibition nicht
prohibiert", das heißt also, daß an die Stelle des offen betriebenen, ver¬
hältnismäßig leicht zu kontrollierenden und regulierenden Ausschanks von Bier
und Schnaps (Wein wird in den Vereinigten Staaten in kaum nennenswertem
Umfange getrunken) der heimliche süss tritt, der aus dreifachen Gründen um
so verwerflicher, gefährlicher und gemeinschädlicher ist: weil er weder kontrollierbar
noch regulierbar ist; weil dabei der Schnapskonsum des leichteren und bequemeren
Transports und Versteckspiels wegen steigt, während gleichzeitig der Bierkonsum
entsprechend sinkt; drittens aber weil dadurch ein jämmerliches Heuchelsystem
großgezüchtet wird, durch welches die Volksmoral noch weit schlimmer vergiftet
und verseucht wird, als das durch den Schnapsteufel selbst jemals geschehen könnte!

Eine vierte schlimme Folge hat dieses System der Heimlichkeit und Heuchelei
noch insofern, als der Schaden, den die Kassen der Prohibitionsstaaten durch
den Wegfall der sehr hohen kommunalen und staatlichen Schankgewerbesteuern
erleiden, ein sehr beträchtlicher ist. Natürlich muß dieser Ausfall durch andere,
für die Steuerzahler viel empfindlichere Bestenerungsformen ausgeglichen werden.

Aber trotz aller dieser Schattenseiten und offenkundiger Mißerfolge der
Prohibition -- die eigentlich auch auf prohibitionistischer Seite selbst niemand
ernstlich in Abrede stellt -- hat diese Bewegung gerade im letzten Jahrzehnt
einen ganz erstaunlichen Aufschwung genommen/ Dieser Aufschwung muß sür
alle ganz unbegreiflich sein, welche niemals Gelegenheit gehabt haben, einen


Ans dem Lande der Freiheit

Was den arglosen Nichtkenner amerikanischer Verhältnisse und Auffassungen
dabei am meisten wundernehmen muß, das ist die glatte und schlanke Art und
Weise, wie man da um den schroffen Konflikt zwischen der Bundesverfassung
und den auf solche Weise abgeänderten Staats-Verfassungen herumkommt!
Solche Widersprüche sind im Verfassungsleben des Deutschen Reiches und anch
in dem aller anderen europäischen, oder doch wenigstens westeuropäischen, Länder
einfach undenkbar! —

Denn während die amerikanische Bundes-Verfassung die Whiskey-Brennerei,
die Bierbrauerei und das Schcmkgewerbe durch die Erhebung von Spirituosen-
und Biersteuern — und zwar in einer Höhe, gegen welche die entsprechenden
deutschen Steuern geradezu bagatellenhaft erscheinen müssen! — ganz direkt
legalisiert, verbieten die betreffenden Einzelstaaten jene Betriebe und Berufe und
erlassen drakonische Gesetze zu ihrer Achtung und zu ihrer Unterdrückung!

Dieser Widerspruch führt aber noch zu weiteren Absonderlichkeiten, die dem
uneingeweihten oberflächlichen Beobachter völlig unerklärlich erscheinen müssen.
So werden nämlich selbst in den Prohibitionsstaaten nach wie vor Bundes-
Schcmklizenzen ausgestellt! Das beweist also schon an sich, daß trotz der
drakonischen Verbote und trotz des damit zusammenhängenden Verfolguugs-,
Unterdrückungs- und Spionage-Systems in jenen Staaten der Union der berühmte
„Paragraph 11" nach wie vor in Geltung bleibt, wenn auch natürlich nur —
heimlich!

Die Bundes-Lizenz, den von der Bundesregierung ausgestellten Ausschank-
Berechtigungsschein, lösen die berufsmäßigen Übertreter der Staatsgesetze aber
wohlweislich schon aus dein Grunde, weil erfahrungsgemäß Mit den: „Arete
Sam" (wie man die Bundesregierung drüben ganz allgemein nach den üblichen
Abkürzungs-Initialen von „Änited States" zu nennen pflegt) sehr schlecht
Kirschen essen ist, während man weiß, daß es schlimmstenfalls immer — oder
doch meistens — Mittel und Wege gibt, um sich mit den Staatsbehörden
auseinanderzusetzen oder vergleichsweise zu verständigen.

Worauf also in erster Linie hervorgeht, daß „die Prohibition nicht
prohibiert", das heißt also, daß an die Stelle des offen betriebenen, ver¬
hältnismäßig leicht zu kontrollierenden und regulierenden Ausschanks von Bier
und Schnaps (Wein wird in den Vereinigten Staaten in kaum nennenswertem
Umfange getrunken) der heimliche süss tritt, der aus dreifachen Gründen um
so verwerflicher, gefährlicher und gemeinschädlicher ist: weil er weder kontrollierbar
noch regulierbar ist; weil dabei der Schnapskonsum des leichteren und bequemeren
Transports und Versteckspiels wegen steigt, während gleichzeitig der Bierkonsum
entsprechend sinkt; drittens aber weil dadurch ein jämmerliches Heuchelsystem
großgezüchtet wird, durch welches die Volksmoral noch weit schlimmer vergiftet
und verseucht wird, als das durch den Schnapsteufel selbst jemals geschehen könnte!

Eine vierte schlimme Folge hat dieses System der Heimlichkeit und Heuchelei
noch insofern, als der Schaden, den die Kassen der Prohibitionsstaaten durch
den Wegfall der sehr hohen kommunalen und staatlichen Schankgewerbesteuern
erleiden, ein sehr beträchtlicher ist. Natürlich muß dieser Ausfall durch andere,
für die Steuerzahler viel empfindlichere Bestenerungsformen ausgeglichen werden.

Aber trotz aller dieser Schattenseiten und offenkundiger Mißerfolge der
Prohibition — die eigentlich auch auf prohibitionistischer Seite selbst niemand
ernstlich in Abrede stellt — hat diese Bewegung gerade im letzten Jahrzehnt
einen ganz erstaunlichen Aufschwung genommen/ Dieser Aufschwung muß sür
alle ganz unbegreiflich sein, welche niemals Gelegenheit gehabt haben, einen


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[0050] Ans dem Lande der Freiheit Was den arglosen Nichtkenner amerikanischer Verhältnisse und Auffassungen dabei am meisten wundernehmen muß, das ist die glatte und schlanke Art und Weise, wie man da um den schroffen Konflikt zwischen der Bundesverfassung und den auf solche Weise abgeänderten Staats-Verfassungen herumkommt! Solche Widersprüche sind im Verfassungsleben des Deutschen Reiches und anch in dem aller anderen europäischen, oder doch wenigstens westeuropäischen, Länder einfach undenkbar! — Denn während die amerikanische Bundes-Verfassung die Whiskey-Brennerei, die Bierbrauerei und das Schcmkgewerbe durch die Erhebung von Spirituosen- und Biersteuern — und zwar in einer Höhe, gegen welche die entsprechenden deutschen Steuern geradezu bagatellenhaft erscheinen müssen! — ganz direkt legalisiert, verbieten die betreffenden Einzelstaaten jene Betriebe und Berufe und erlassen drakonische Gesetze zu ihrer Achtung und zu ihrer Unterdrückung! Dieser Widerspruch führt aber noch zu weiteren Absonderlichkeiten, die dem uneingeweihten oberflächlichen Beobachter völlig unerklärlich erscheinen müssen. So werden nämlich selbst in den Prohibitionsstaaten nach wie vor Bundes- Schcmklizenzen ausgestellt! Das beweist also schon an sich, daß trotz der drakonischen Verbote und trotz des damit zusammenhängenden Verfolguugs-, Unterdrückungs- und Spionage-Systems in jenen Staaten der Union der berühmte „Paragraph 11" nach wie vor in Geltung bleibt, wenn auch natürlich nur — heimlich! Die Bundes-Lizenz, den von der Bundesregierung ausgestellten Ausschank- Berechtigungsschein, lösen die berufsmäßigen Übertreter der Staatsgesetze aber wohlweislich schon aus dein Grunde, weil erfahrungsgemäß Mit den: „Arete Sam" (wie man die Bundesregierung drüben ganz allgemein nach den üblichen Abkürzungs-Initialen von „Änited States" zu nennen pflegt) sehr schlecht Kirschen essen ist, während man weiß, daß es schlimmstenfalls immer — oder doch meistens — Mittel und Wege gibt, um sich mit den Staatsbehörden auseinanderzusetzen oder vergleichsweise zu verständigen. Worauf also in erster Linie hervorgeht, daß „die Prohibition nicht prohibiert", das heißt also, daß an die Stelle des offen betriebenen, ver¬ hältnismäßig leicht zu kontrollierenden und regulierenden Ausschanks von Bier und Schnaps (Wein wird in den Vereinigten Staaten in kaum nennenswertem Umfange getrunken) der heimliche süss tritt, der aus dreifachen Gründen um so verwerflicher, gefährlicher und gemeinschädlicher ist: weil er weder kontrollierbar noch regulierbar ist; weil dabei der Schnapskonsum des leichteren und bequemeren Transports und Versteckspiels wegen steigt, während gleichzeitig der Bierkonsum entsprechend sinkt; drittens aber weil dadurch ein jämmerliches Heuchelsystem großgezüchtet wird, durch welches die Volksmoral noch weit schlimmer vergiftet und verseucht wird, als das durch den Schnapsteufel selbst jemals geschehen könnte! Eine vierte schlimme Folge hat dieses System der Heimlichkeit und Heuchelei noch insofern, als der Schaden, den die Kassen der Prohibitionsstaaten durch den Wegfall der sehr hohen kommunalen und staatlichen Schankgewerbesteuern erleiden, ein sehr beträchtlicher ist. Natürlich muß dieser Ausfall durch andere, für die Steuerzahler viel empfindlichere Bestenerungsformen ausgeglichen werden. Aber trotz aller dieser Schattenseiten und offenkundiger Mißerfolge der Prohibition — die eigentlich auch auf prohibitionistischer Seite selbst niemand ernstlich in Abrede stellt — hat diese Bewegung gerade im letzten Jahrzehnt einen ganz erstaunlichen Aufschwung genommen/ Dieser Aufschwung muß sür alle ganz unbegreiflich sein, welche niemals Gelegenheit gehabt haben, einen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/50>, abgerufen am 23.07.2024.