Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.Aus dem Lande der Freiheit Zudem wirkt der Umstand, daß der amerikanische Saloon ausschließlich von Letzteres bestreitet niemand, der je die Gelegenheit gehabt hat, den amerika¬ Wer den vorstehenden ungeschminkten Schilderungen der amerikanischen Diese Frage liegt zwar nahe, aber ihre Beantwortung ist nicht so leicht. Auch von der Hebung des Wirtsstandes und der Ausmerzung schlechter Aus dem Lande der Freiheit Zudem wirkt der Umstand, daß der amerikanische Saloon ausschließlich von Letzteres bestreitet niemand, der je die Gelegenheit gehabt hat, den amerika¬ Wer den vorstehenden ungeschminkten Schilderungen der amerikanischen Diese Frage liegt zwar nahe, aber ihre Beantwortung ist nicht so leicht. Auch von der Hebung des Wirtsstandes und der Ausmerzung schlechter <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0048" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/316337"/> <fw type="header" place="top"> Aus dem Lande der Freiheit</fw><lb/> <p xml:id="ID_141"> Zudem wirkt der Umstand, daß der amerikanische Saloon ausschließlich von<lb/> Männern geführt und besucht wird, — ganz im Gegensatz zu der imitierten<lb/> „American Bar" nach Berliner und Hamburger Muster, — durchaus nicht<lb/> veredelnd auf die amerikanischen Trinksttten ein. Nur gerade die aller-<lb/> anrüchigsten Saloons machen von der Ausschließung der Weiblichkeit eine Aus¬<lb/> nahme. Und diese Ausnahmen sind denn allerdings auch danach. Es siud<lb/> das solche Lokale, welche in sogenannten besonderen „Wine-Rooms" — auf<lb/> „gut Deutsch" würde man sagen: „LKambres söpai'ses" — Damen<lb/> zweifelhaften — oder vielmehr schon nicht mehr zweifelhaften — Charakters<lb/> und ihrem Anhange Zulaß gewähren. In den meisten Staaten der Union sind<lb/> solche „Weinzimmer" aber überhaupt ganz und gar gesetzlich verboten. Wie<lb/> schon gesagt, muß man stets im Auge behalten, daß sich die deutschen Begriffe<lb/> „Gasthaus", „Bierstube" und meinetwegen auch „Restaurant" mit den Begriffen<lb/> „Saloon" und „Bar-Rooms" durchaus uicht decken!</p><lb/> <p xml:id="ID_142"> Letzteres bestreitet niemand, der je die Gelegenheit gehabt hat, den amerika¬<lb/> nischen Saloon mit der deutschen Wirtsstube zu vergleichen. Wiederholt haben<lb/> mir gegenüber angesehene Ungko-Amerikaner, die von ihrer „europäischen Tour"<lb/> zurückkamen, unumwunden ihr Erstaunen über diesen Unterschied ausgesprochen.<lb/> Unter anderem geschah das von feiten des mir befreundeten texcmischen Kongre߬<lb/> mannes James L. Slapden. Auf meine Frage, was ihm in Deutschland am<lb/> besten gefallen habe, erwiderte Mr. Slayden in wunderlicher Zusammenstellung:<lb/> Die rationelle deutsche Forstkultur, die deutschen Biergärten und die Fähigkeit<lb/> der Deutschen, Maß zu halten ini frohen und heiteren Lebensgenusse — eine<lb/> Fähigkeit, die seinen eigenen Landsleuten leider so vollständig abgebe! Die<lb/> Gattin des genannten Nationalabgeordneten schloß sich dessen Erklärungen<lb/> begeistert an, konnte sich dann aber nicht enthalten, zu versichern, daß sie in<lb/> Deutschland aber auch etwas gesehen habe, worüber sie geradezu empört gewesen<lb/> sei! Sehr bezeichnenderweise war das der Anblick einer zugleich mit einem<lb/> Hunde einen Wagen ziehenden Botenfrau! Eine alte deutsche Dame, der ich<lb/> dies kürzlich erzählte, beklagte an dem eben geschilderten Gespann aber weniger<lb/> die Frau, als den armen Hund! Andere Länder, andere Sitten — andere<lb/> Anschauungen! —</p><lb/> <p xml:id="ID_143"> Wer den vorstehenden ungeschminkten Schilderungen der amerikanischen<lb/> Saloons und der anglikanischen Trinksitten gefolgt ist, wird wahrscheinlich<lb/> geneigt sein, die Frage aufzuwerfen: „Nun, warum bekämpft man die als<lb/> solche erkannten Schäden und Mängel nicht und warum versucht man nicht,<lb/> eine Reform dieser Bräuche — etwa uach deutschem Muster — anzubahnen?</p><lb/> <p xml:id="ID_144"> Diese Frage liegt zwar nahe, aber ihre Beantwortung ist nicht so leicht.<lb/> Schon aus dem Grunde nicht, weil den prinzipiellen Feinden der Saloons,<lb/> also den Prohibitionisten — gar nichts daran liegt, sich für dessen Hebung<lb/> und Reform zu erwärmen. Lautet doch ihr Feldgeschrei: Laloon must Ap!",<lb/> „Die Triuklokale müssen völlig abgeschafft werden, erst dann sind wir zufrieden!"</p><lb/> <p xml:id="ID_145"> Auch von der Hebung des Wirtsstandes und der Ausmerzung schlechter<lb/> Elemente aus diesen: Stande, an denen es darunter freilich nicht fehlt, will<lb/> das Programm der amerikanischen Zwangsabstinenzler durchaus nichts wissen.<lb/> Ihnen ist im Gegenteil alles erwünscht, was ihnen in ihren: Bestreben zu Hilfe<lb/> kommt, die Wirte zu einer Art von Bürgern zweiter Klasse degradieren zu<lb/> können. Ihr zielbewußtes Streben geht dahin, nach Möglichkeit alles und<lb/> jeden anrüchig zu machen und zu deklassieren, was und wer in irgendeinen:<lb/> näheren oder entfernteren Zusammenhange mit dem sah-mkgewerbe steht.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0048]
Aus dem Lande der Freiheit
Zudem wirkt der Umstand, daß der amerikanische Saloon ausschließlich von
Männern geführt und besucht wird, — ganz im Gegensatz zu der imitierten
„American Bar" nach Berliner und Hamburger Muster, — durchaus nicht
veredelnd auf die amerikanischen Trinksttten ein. Nur gerade die aller-
anrüchigsten Saloons machen von der Ausschließung der Weiblichkeit eine Aus¬
nahme. Und diese Ausnahmen sind denn allerdings auch danach. Es siud
das solche Lokale, welche in sogenannten besonderen „Wine-Rooms" — auf
„gut Deutsch" würde man sagen: „LKambres söpai'ses" — Damen
zweifelhaften — oder vielmehr schon nicht mehr zweifelhaften — Charakters
und ihrem Anhange Zulaß gewähren. In den meisten Staaten der Union sind
solche „Weinzimmer" aber überhaupt ganz und gar gesetzlich verboten. Wie
schon gesagt, muß man stets im Auge behalten, daß sich die deutschen Begriffe
„Gasthaus", „Bierstube" und meinetwegen auch „Restaurant" mit den Begriffen
„Saloon" und „Bar-Rooms" durchaus uicht decken!
Letzteres bestreitet niemand, der je die Gelegenheit gehabt hat, den amerika¬
nischen Saloon mit der deutschen Wirtsstube zu vergleichen. Wiederholt haben
mir gegenüber angesehene Ungko-Amerikaner, die von ihrer „europäischen Tour"
zurückkamen, unumwunden ihr Erstaunen über diesen Unterschied ausgesprochen.
Unter anderem geschah das von feiten des mir befreundeten texcmischen Kongre߬
mannes James L. Slapden. Auf meine Frage, was ihm in Deutschland am
besten gefallen habe, erwiderte Mr. Slayden in wunderlicher Zusammenstellung:
Die rationelle deutsche Forstkultur, die deutschen Biergärten und die Fähigkeit
der Deutschen, Maß zu halten ini frohen und heiteren Lebensgenusse — eine
Fähigkeit, die seinen eigenen Landsleuten leider so vollständig abgebe! Die
Gattin des genannten Nationalabgeordneten schloß sich dessen Erklärungen
begeistert an, konnte sich dann aber nicht enthalten, zu versichern, daß sie in
Deutschland aber auch etwas gesehen habe, worüber sie geradezu empört gewesen
sei! Sehr bezeichnenderweise war das der Anblick einer zugleich mit einem
Hunde einen Wagen ziehenden Botenfrau! Eine alte deutsche Dame, der ich
dies kürzlich erzählte, beklagte an dem eben geschilderten Gespann aber weniger
die Frau, als den armen Hund! Andere Länder, andere Sitten — andere
Anschauungen! —
Wer den vorstehenden ungeschminkten Schilderungen der amerikanischen
Saloons und der anglikanischen Trinksitten gefolgt ist, wird wahrscheinlich
geneigt sein, die Frage aufzuwerfen: „Nun, warum bekämpft man die als
solche erkannten Schäden und Mängel nicht und warum versucht man nicht,
eine Reform dieser Bräuche — etwa uach deutschem Muster — anzubahnen?
Diese Frage liegt zwar nahe, aber ihre Beantwortung ist nicht so leicht.
Schon aus dem Grunde nicht, weil den prinzipiellen Feinden der Saloons,
also den Prohibitionisten — gar nichts daran liegt, sich für dessen Hebung
und Reform zu erwärmen. Lautet doch ihr Feldgeschrei: Laloon must Ap!",
„Die Triuklokale müssen völlig abgeschafft werden, erst dann sind wir zufrieden!"
Auch von der Hebung des Wirtsstandes und der Ausmerzung schlechter
Elemente aus diesen: Stande, an denen es darunter freilich nicht fehlt, will
das Programm der amerikanischen Zwangsabstinenzler durchaus nichts wissen.
Ihnen ist im Gegenteil alles erwünscht, was ihnen in ihren: Bestreben zu Hilfe
kommt, die Wirte zu einer Art von Bürgern zweiter Klasse degradieren zu
können. Ihr zielbewußtes Streben geht dahin, nach Möglichkeit alles und
jeden anrüchig zu machen und zu deklassieren, was und wer in irgendeinen:
näheren oder entfernteren Zusammenhange mit dem sah-mkgewerbe steht.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |