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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Zur Reform der preußischen Arcisvcrfassung

den Gesellschaften mit beschränkter Haftung, den eingetragenen Genossenschaften
und den sonstigen noch nicht wahlberechtigten Erwerbsgesellschaften das Wahlrecht
zum Kreistag zu verschaffen und sodann, die Form des aktiven Wahlrechts
der Erwerbsgesellschaften durch Entbindung von den besonderen Vertretungs-
bestimmungen zu erleichtern. Den letzteren Antrag lehnte die Gemeindekommission
bezeichnenderweise ab. Im Nahmen unserer Betrachtungen kommt es nicht darauf
an. hier ein genaues Bild von dem Gang der Angelegenheit im Parlament zu
entwerfen"). Es liegt uns nur daran, zu zeigen, daß die Kreisverfassung von
den verschiedensten Seiten als reformbedürftig"') bezeichnet wird, und es liegt uns
weiter daran. Klarheit zu schaffen über die verschiedenen Interessenrichtungen,
in denen sich die Änderungsanträge bewegen. Noch ein Wort über die Be¬
ratungen in der Gemeindekommission, die sich aus zehn Mitgliedern der kon¬
servativen und frcikonservativen Fraktion, drei Nationalliberalen, fünf Mitgliedern
des Zentrums, zwei der Freisinnigen Volkspartei und einem Mitglied der Polen
Zusammensetzte. Gerade im Hinblick auf die. wie wir gesehen haben, direkt
entgegengesetzten Auffassungen über die Richtung, in der eine Reform der Kreis¬
ordnung zu bewerkstelligen sei. wäre eine objektive Erörterung und zwar auf
der sicheren Grundlage eines umfangreichen Tatsachenmaterials Pflicht gerade
einer Parlamentskommission gewesen. Das ist aber nicht geschehen. Charakteristisch
ist die Äußerung des Berichterstatters, eines Zentrumsabgeordneter, daß er die
Statistischen Tafeln des Deutschen Handelstags zwar erhalten, aber wegen der
Kürze der ^eit nicht für sein Referat mehr habe verwerten können. Offenbar
hat auch das Plenum des Abgeordnetenhauses den Eindruck des Unzulänglichen
gehabt, denn es hat die Angelegenheit glücklicherweise erneut an die Gemeinde¬
kommission zurückverwiesen. Abgesehen von diesen Fragen, die speziell das
Wahlrecht zu den Kreistagen betreffen, scheint auch in anderer Hinsicht eine
Reformbedürftigkeit der Kreisordnung vorzuliegen. Von liberaler Seite wurde
im Abgeordnetenhaus darauf hingewiesen, daß es von den einem Landkreise
angehörenden Städten als starke Benachteiligung empfunden wird, daß man
ihr Ausscheiden aus den Kreisen erschwert. Insbesondere geschieht das durch
eine gezwungene Auslegung des § 4 der Kreisordnung. Danach sind Städte
befugt, für sich einen Kreisverband, also einen Stadtkreis zu bilden, wenn sie
eine Einwohnerzahl von mindestens 25000 Seelen haben. Es fehlt nnn an
einer klaren Bestimmung, welche Zählung für die Feststellung der genannten
Einwohnerzahl maßgebend sein soll. Der Minister des Innern stellt sich auf
den Standpunkt, daß in der Regel die letzte Volkszählung diese Grundlage




") Einen genauen Überblick der in den Vcrhandluugsberichtcn des Abgeordnetenhauses
vielfach verstreuten Antrüge und Beschlüsse gibt der Bericht über die Sitzung der Sonder-
kommission des Deutschen Handelstags betr. die Kreisordnung bon 12. Ma 1909,
Für die Ostprovinzen scheint die Krcisordmmg mich aus nationalen Gründen
reformbedürftig zu sein. Bgl, die Erörterung der Restgüterfrage bei Cleinow, "Reiseeindrücke
aus der Ostinmt" (Ur, 3ö der "Grenzboten"' vom 27. August 1908),
Zur Reform der preußischen Arcisvcrfassung

den Gesellschaften mit beschränkter Haftung, den eingetragenen Genossenschaften
und den sonstigen noch nicht wahlberechtigten Erwerbsgesellschaften das Wahlrecht
zum Kreistag zu verschaffen und sodann, die Form des aktiven Wahlrechts
der Erwerbsgesellschaften durch Entbindung von den besonderen Vertretungs-
bestimmungen zu erleichtern. Den letzteren Antrag lehnte die Gemeindekommission
bezeichnenderweise ab. Im Nahmen unserer Betrachtungen kommt es nicht darauf
an. hier ein genaues Bild von dem Gang der Angelegenheit im Parlament zu
entwerfen"). Es liegt uns nur daran, zu zeigen, daß die Kreisverfassung von
den verschiedensten Seiten als reformbedürftig"') bezeichnet wird, und es liegt uns
weiter daran. Klarheit zu schaffen über die verschiedenen Interessenrichtungen,
in denen sich die Änderungsanträge bewegen. Noch ein Wort über die Be¬
ratungen in der Gemeindekommission, die sich aus zehn Mitgliedern der kon¬
servativen und frcikonservativen Fraktion, drei Nationalliberalen, fünf Mitgliedern
des Zentrums, zwei der Freisinnigen Volkspartei und einem Mitglied der Polen
Zusammensetzte. Gerade im Hinblick auf die. wie wir gesehen haben, direkt
entgegengesetzten Auffassungen über die Richtung, in der eine Reform der Kreis¬
ordnung zu bewerkstelligen sei. wäre eine objektive Erörterung und zwar auf
der sicheren Grundlage eines umfangreichen Tatsachenmaterials Pflicht gerade
einer Parlamentskommission gewesen. Das ist aber nicht geschehen. Charakteristisch
ist die Äußerung des Berichterstatters, eines Zentrumsabgeordneter, daß er die
Statistischen Tafeln des Deutschen Handelstags zwar erhalten, aber wegen der
Kürze der ^eit nicht für sein Referat mehr habe verwerten können. Offenbar
hat auch das Plenum des Abgeordnetenhauses den Eindruck des Unzulänglichen
gehabt, denn es hat die Angelegenheit glücklicherweise erneut an die Gemeinde¬
kommission zurückverwiesen. Abgesehen von diesen Fragen, die speziell das
Wahlrecht zu den Kreistagen betreffen, scheint auch in anderer Hinsicht eine
Reformbedürftigkeit der Kreisordnung vorzuliegen. Von liberaler Seite wurde
im Abgeordnetenhaus darauf hingewiesen, daß es von den einem Landkreise
angehörenden Städten als starke Benachteiligung empfunden wird, daß man
ihr Ausscheiden aus den Kreisen erschwert. Insbesondere geschieht das durch
eine gezwungene Auslegung des § 4 der Kreisordnung. Danach sind Städte
befugt, für sich einen Kreisverband, also einen Stadtkreis zu bilden, wenn sie
eine Einwohnerzahl von mindestens 25000 Seelen haben. Es fehlt nnn an
einer klaren Bestimmung, welche Zählung für die Feststellung der genannten
Einwohnerzahl maßgebend sein soll. Der Minister des Innern stellt sich auf
den Standpunkt, daß in der Regel die letzte Volkszählung diese Grundlage




") Einen genauen Überblick der in den Vcrhandluugsberichtcn des Abgeordnetenhauses
vielfach verstreuten Antrüge und Beschlüsse gibt der Bericht über die Sitzung der Sonder-
kommission des Deutschen Handelstags betr. die Kreisordnung bon 12. Ma 1909,
Für die Ostprovinzen scheint die Krcisordmmg mich aus nationalen Gründen
reformbedürftig zu sein. Bgl, die Erörterung der Restgüterfrage bei Cleinow, „Reiseeindrücke
aus der Ostinmt" (Ur, 3ö der „Grenzboten"' vom 27. August 1908),
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[0479] Zur Reform der preußischen Arcisvcrfassung den Gesellschaften mit beschränkter Haftung, den eingetragenen Genossenschaften und den sonstigen noch nicht wahlberechtigten Erwerbsgesellschaften das Wahlrecht zum Kreistag zu verschaffen und sodann, die Form des aktiven Wahlrechts der Erwerbsgesellschaften durch Entbindung von den besonderen Vertretungs- bestimmungen zu erleichtern. Den letzteren Antrag lehnte die Gemeindekommission bezeichnenderweise ab. Im Nahmen unserer Betrachtungen kommt es nicht darauf an. hier ein genaues Bild von dem Gang der Angelegenheit im Parlament zu entwerfen"). Es liegt uns nur daran, zu zeigen, daß die Kreisverfassung von den verschiedensten Seiten als reformbedürftig"') bezeichnet wird, und es liegt uns weiter daran. Klarheit zu schaffen über die verschiedenen Interessenrichtungen, in denen sich die Änderungsanträge bewegen. Noch ein Wort über die Be¬ ratungen in der Gemeindekommission, die sich aus zehn Mitgliedern der kon¬ servativen und frcikonservativen Fraktion, drei Nationalliberalen, fünf Mitgliedern des Zentrums, zwei der Freisinnigen Volkspartei und einem Mitglied der Polen Zusammensetzte. Gerade im Hinblick auf die. wie wir gesehen haben, direkt entgegengesetzten Auffassungen über die Richtung, in der eine Reform der Kreis¬ ordnung zu bewerkstelligen sei. wäre eine objektive Erörterung und zwar auf der sicheren Grundlage eines umfangreichen Tatsachenmaterials Pflicht gerade einer Parlamentskommission gewesen. Das ist aber nicht geschehen. Charakteristisch ist die Äußerung des Berichterstatters, eines Zentrumsabgeordneter, daß er die Statistischen Tafeln des Deutschen Handelstags zwar erhalten, aber wegen der Kürze der ^eit nicht für sein Referat mehr habe verwerten können. Offenbar hat auch das Plenum des Abgeordnetenhauses den Eindruck des Unzulänglichen gehabt, denn es hat die Angelegenheit glücklicherweise erneut an die Gemeinde¬ kommission zurückverwiesen. Abgesehen von diesen Fragen, die speziell das Wahlrecht zu den Kreistagen betreffen, scheint auch in anderer Hinsicht eine Reformbedürftigkeit der Kreisordnung vorzuliegen. Von liberaler Seite wurde im Abgeordnetenhaus darauf hingewiesen, daß es von den einem Landkreise angehörenden Städten als starke Benachteiligung empfunden wird, daß man ihr Ausscheiden aus den Kreisen erschwert. Insbesondere geschieht das durch eine gezwungene Auslegung des § 4 der Kreisordnung. Danach sind Städte befugt, für sich einen Kreisverband, also einen Stadtkreis zu bilden, wenn sie eine Einwohnerzahl von mindestens 25000 Seelen haben. Es fehlt nnn an einer klaren Bestimmung, welche Zählung für die Feststellung der genannten Einwohnerzahl maßgebend sein soll. Der Minister des Innern stellt sich auf den Standpunkt, daß in der Regel die letzte Volkszählung diese Grundlage ") Einen genauen Überblick der in den Vcrhandluugsberichtcn des Abgeordnetenhauses vielfach verstreuten Antrüge und Beschlüsse gibt der Bericht über die Sitzung der Sonder- kommission des Deutschen Handelstags betr. die Kreisordnung bon 12. Ma 1909, Für die Ostprovinzen scheint die Krcisordmmg mich aus nationalen Gründen reformbedürftig zu sein. Bgl, die Erörterung der Restgüterfrage bei Cleinow, „Reiseeindrücke aus der Ostinmt" (Ur, 3ö der „Grenzboten"' vom 27. August 1908),

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/479>, abgerufen am 23.07.2024.