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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Aus dem Lande der Freiheit

Müller, weil sie nichts vom Tabak in irgendwelcher Gestalt wissen wollen,
nun allen anderen Leuten verbieten wollten, "schwartzen Reutter" zu rauchen,
"Schmalzler" zu schnupfen oder "Toise" zu kauen,

Ausgerechuet das aber ist es, was die amerikanischen Prohibitionisten nicht
nur denken, sondern auch tun! Sie tun das, indem sie die Herstellung, den Transport,
den Verkauf und den Ausschank aller geistigen Getränke gesetzlich verbieten und
mit schweren Strafen belegen. In mehr als einem Dutzend der etwa fünfzig
Staaten und Territorien der Union ist ihnen dies auch bereits gelungen. Und
durch ihre Siege berauscht (so unangebracht diese Wendung auch den Wasser¬
heiligen gegenüber sein mag!) sind sie gerade gegenwärtig am Werke, ihre
Herrschaft noch auf eine weitere Reihe von Staaten -- besonders im Süden ---
auszudehnen.

Nun wäre ja eine derartige radikale Bewegung, die bereits große greifbare
Erfolge erzielt hat, in einer so tüchtigen und intelligenten Nation, wie
es das amerikanische Mischvolk doch ist, gar nicht denkbar und gar nicht
möglich, wenn nicht wirklich schwerwiegende Ursachen dafür vorhanden
wären. Selbst in den Reihen der Auti-Prohibitionisten gibt es viele, welche
zugeben. daß die übelstünde, welche der Alkoholkonsum in seinen verschiedenen
Formen nun einmal unleugbar im Gefolge hat, in den Vereinigten Staaten
tatsächlich größer und schlimmer sind als vielleicht irgendwo sonst, höchstens
mit der abermaligen Ausnahme von England, wo diese Übel noch ganz besonders
durch die so häufig vorkommende Trunksucht bei den -- Frauen verschärft werden !

An Gründen und Ursachen für diese bedauerliche Tatsache fehlt es ja freilich
keineswegs, und die Prohibitionisten würden sich ein Verdienst erwerben und sie
würden ein gutes Werk tun, wenn sie gegen diese Gründe und Ursachen selbst
ankämpfen wollten, nicht aber gegen den maßvollen Genuß geistiger Getränke
an sich. Aber das füllt ihnen gar nicht ein. Ihr Gedankengang schlägt viel¬
mehr eine Richtung ein, die eine solche Stellungnahme von vornherein ausschließt.

Nach der Anschauung der amerikanischen Prohibitionisten ist überhaupt der
Trunkenbold, der Gewohnheitssäufer nicht zu tadeln, nicht zu verachten oder
gar zu bestrafen. Sondern: die Schuld, der Vorwurf, der Tadel, die Verachtung
und die Strafe haben sich ausschließlich zu richten gegen den Whiskey oder gegen
das Bier oder deu Wein usw., an dem sich das "arme, bedauernswerte Opfer
des Alkohols" seinen Gelegenheits- oder Gewohnheitsrausch angezecht hat. Es
sei denn, daß in zweiter Linie auch noch der Wirt, bei dem es sich in jenen
unwürdigen Zustand gebracht hat, außerdem und nebenbei dafür mit ver¬
antwortlich zu machen sei. Der Trunkenbold selbst aber ein für allemal und
ganz entschieden nicht!

So unsinnig diese Auffassung natürlich auch ist, so darf doch uicht ver¬
schwiegen werden, daß die Form des amerikanischen Trinklokals, des "Saloon"
oder des "Bar-Roon", in der Tat wenigstens einen Teil der Schuld, wenn
auch nur einen verhältnismäßig kleinen, an den übelständen trägt, welche die
amerikanischen Trinksitten und -gebrauche. resp, die Unsitten und Mißbräuche,
unleugbar im Gefolge haben!"

In einem Punkte allerdings muß man die "American Bar dem deutschen
Publikum, speziell dem Großstadtvuvlikum, gegenüber noch in Schutz nehmen,
selbst wenn man für die wirklichen Schäden und Mängel des amerikanischen
"Saloons" durchaus nicht blind ist. Denn in die wirkliche "American Bar"
kommen ausschließlich nur Männer, und zwar sowohl als Gäste wie auch als
"Bar-Tender", "Mixer" oder Kellner. Vergeblich würde man drüben in


Aus dem Lande der Freiheit

Müller, weil sie nichts vom Tabak in irgendwelcher Gestalt wissen wollen,
nun allen anderen Leuten verbieten wollten, „schwartzen Reutter" zu rauchen,
„Schmalzler" zu schnupfen oder „Toise" zu kauen,

Ausgerechuet das aber ist es, was die amerikanischen Prohibitionisten nicht
nur denken, sondern auch tun! Sie tun das, indem sie die Herstellung, den Transport,
den Verkauf und den Ausschank aller geistigen Getränke gesetzlich verbieten und
mit schweren Strafen belegen. In mehr als einem Dutzend der etwa fünfzig
Staaten und Territorien der Union ist ihnen dies auch bereits gelungen. Und
durch ihre Siege berauscht (so unangebracht diese Wendung auch den Wasser¬
heiligen gegenüber sein mag!) sind sie gerade gegenwärtig am Werke, ihre
Herrschaft noch auf eine weitere Reihe von Staaten — besonders im Süden —-
auszudehnen.

Nun wäre ja eine derartige radikale Bewegung, die bereits große greifbare
Erfolge erzielt hat, in einer so tüchtigen und intelligenten Nation, wie
es das amerikanische Mischvolk doch ist, gar nicht denkbar und gar nicht
möglich, wenn nicht wirklich schwerwiegende Ursachen dafür vorhanden
wären. Selbst in den Reihen der Auti-Prohibitionisten gibt es viele, welche
zugeben. daß die übelstünde, welche der Alkoholkonsum in seinen verschiedenen
Formen nun einmal unleugbar im Gefolge hat, in den Vereinigten Staaten
tatsächlich größer und schlimmer sind als vielleicht irgendwo sonst, höchstens
mit der abermaligen Ausnahme von England, wo diese Übel noch ganz besonders
durch die so häufig vorkommende Trunksucht bei den — Frauen verschärft werden !

An Gründen und Ursachen für diese bedauerliche Tatsache fehlt es ja freilich
keineswegs, und die Prohibitionisten würden sich ein Verdienst erwerben und sie
würden ein gutes Werk tun, wenn sie gegen diese Gründe und Ursachen selbst
ankämpfen wollten, nicht aber gegen den maßvollen Genuß geistiger Getränke
an sich. Aber das füllt ihnen gar nicht ein. Ihr Gedankengang schlägt viel¬
mehr eine Richtung ein, die eine solche Stellungnahme von vornherein ausschließt.

Nach der Anschauung der amerikanischen Prohibitionisten ist überhaupt der
Trunkenbold, der Gewohnheitssäufer nicht zu tadeln, nicht zu verachten oder
gar zu bestrafen. Sondern: die Schuld, der Vorwurf, der Tadel, die Verachtung
und die Strafe haben sich ausschließlich zu richten gegen den Whiskey oder gegen
das Bier oder deu Wein usw., an dem sich das „arme, bedauernswerte Opfer
des Alkohols" seinen Gelegenheits- oder Gewohnheitsrausch angezecht hat. Es
sei denn, daß in zweiter Linie auch noch der Wirt, bei dem es sich in jenen
unwürdigen Zustand gebracht hat, außerdem und nebenbei dafür mit ver¬
antwortlich zu machen sei. Der Trunkenbold selbst aber ein für allemal und
ganz entschieden nicht!

So unsinnig diese Auffassung natürlich auch ist, so darf doch uicht ver¬
schwiegen werden, daß die Form des amerikanischen Trinklokals, des „Saloon"
oder des „Bar-Roon", in der Tat wenigstens einen Teil der Schuld, wenn
auch nur einen verhältnismäßig kleinen, an den übelständen trägt, welche die
amerikanischen Trinksitten und -gebrauche. resp, die Unsitten und Mißbräuche,
unleugbar im Gefolge haben!"

In einem Punkte allerdings muß man die „American Bar dem deutschen
Publikum, speziell dem Großstadtvuvlikum, gegenüber noch in Schutz nehmen,
selbst wenn man für die wirklichen Schäden und Mängel des amerikanischen
„Saloons" durchaus nicht blind ist. Denn in die wirkliche „American Bar"
kommen ausschließlich nur Männer, und zwar sowohl als Gäste wie auch als
„Bar-Tender", „Mixer" oder Kellner. Vergeblich würde man drüben in


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/43>, abgerufen am 23.07.2024.