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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Aus dem Lande der Freiheit

Preßfreiheit in dein "freiesten Lande der Erde" um nichts anderes handelt, als
um das -- Lotterieivesen!

Begreifen kann das allerdings niemand, der die Vorgeschichte der ameri¬
kanischen Bundes-Autilotteriegesetzgebung uicht kennt. Diese Gesetzgebung trügt
den Charakter des Ausnahmegesetzes und richtet sich in allererster Linie, wenn
uicht ausschließlich, gegen die Staatslotterie von Louisiana, -- ein allerdings
auch in ganz gigantischem Maßstabe betriebenes Gaunerunternehmen --. doch
erstreckt sich ihre Wirkung auch auf alle Lotterien und Verlosungen und. zwar nicht
nur des Inlandes, sondern auch des gesamten Auslandes.

Auch hier tritt wieder. -- wie darauf in diesen Betrachtungen ja schon
wiederholt hingewiesen wurde, -- die Sucht hervor, an sich recht harmlos und
in allen anderen Ländern für statthaft geltende Dinge zu verbieten und zu
ächten, anstatt Auswüchse und Mißbräuche, zu denen sie hin und wieder führen
können und wohl auch führen, zu beschneiden und auszumerzen, respektive sie
zu verfolgen und zu bestrafen.

Wohl in keinem anderen Lande der Erde ist die Welt- und Hasardierlust,
also auch die Vorliebe für das Lotteriespiel, stärker als in den Vereinigten
Staaten. Freilich wird aber auch wohl nirgends so viel Unfug damit getrieben
wie dort.

Nachdem es den Lotteriegegnern gelungen war. den meisten großen Lotterie-
unternehmungen den Boden zu entziehen, blühte schließlich noch jahrzehntelang
die sogenannte Staatslotterie von Louisiana. In Wirklichkeit war es keine
wirkliche Staatslotterie. -- etwa in dem Sinne der preußischen oder der sächsischen
Staatslottcrien --, sondern ein ganz gewaltiges Hochstapleruuternehmen, das
sich aber mit einiger Berechtigung jenes offizielle Mäntelchen umhängen durfte,
da es den: stets in ärgsten Geldnöten befindlichen Staate Louisiana liberal einen
nicht zu knappen Teil seines Raubes abgab. Um ferner noch den Schein der
Respektabilität zu wahren, fungierten als offizielle Beisitzer bei den öffentlichen
Ausspieluugeu in New Orleaus zwei würdige alte Generale aus der Zeit des
Sezessionskrieges. -- Beauregard und Jubal Early --. ein Schaustück, welches
Zugleich Tragikomödie und Farce war. Ab und zu gewann ja auch wohl mal
jemand in der Louisiana-Lotterie etwas. Aber oft kam's nicht vor; und dann
waren die Gewinner auffallenderweise meist "prominente" Leute, mit deren
Namen sich gut Reklame machen ließ. Die Zeitungen aber hüteten sich sorglichst,
etwas gegen' die Louisiana-Lotterie zu sagen, denn die Lotteriegesellschaft war
eine ihrer allerbesten . . . Anzeigekuudiunen! Ebenso hütete sich auch der Staat
Louisiana dieser Gesellschaft das Leben sauer zu machen; denn dieser souveräne
Staat strich alljährlich ungezählte Millionen aus der. wenn auch nicht besonders
klaren, so doch unerschöpflich scheinenden Quelle em. Die Bundesregierung konnte
aber nicht direkt in die inneren Angelegenheiten des souveränen südlichen Bundes-
staats eingreifen So verfiel man denn Meßlich auf die Idee, dem Unfug
dadurch ein Ende zu machen, daß man eine absolute Postsperre erließ gegen
alles, was mit Lotterien auch uur im entferntesten Zusammenhang steht. So
befördert die Post der Vereinigten Staaten von Amerika seitdem auch lerne
Zeitung oder Zeitschrift mehr, welche Lotterieanzeigen oder Ziehungslisten
enthält^ selbstverständlich auch keine Losanpreisungeu oder Lose usw. Dieses
Verbot bezieht sich aber nicht nur auf inländische Blatter, sondern auch an
alle ausländischen, die derartige Anzeigen oder Gewinnlisten enthalten. Auf
die letzteren erstreckt sich das Verbot allerdings nicht, wenn sie direkt und in
einzelnen Nummern, unter Streifband und mit Postmarken versehen, an die


Grenzboten III 1910 ^
Aus dem Lande der Freiheit

Preßfreiheit in dein „freiesten Lande der Erde" um nichts anderes handelt, als
um das — Lotterieivesen!

Begreifen kann das allerdings niemand, der die Vorgeschichte der ameri¬
kanischen Bundes-Autilotteriegesetzgebung uicht kennt. Diese Gesetzgebung trügt
den Charakter des Ausnahmegesetzes und richtet sich in allererster Linie, wenn
uicht ausschließlich, gegen die Staatslotterie von Louisiana, — ein allerdings
auch in ganz gigantischem Maßstabe betriebenes Gaunerunternehmen —. doch
erstreckt sich ihre Wirkung auch auf alle Lotterien und Verlosungen und. zwar nicht
nur des Inlandes, sondern auch des gesamten Auslandes.

Auch hier tritt wieder. — wie darauf in diesen Betrachtungen ja schon
wiederholt hingewiesen wurde, — die Sucht hervor, an sich recht harmlos und
in allen anderen Ländern für statthaft geltende Dinge zu verbieten und zu
ächten, anstatt Auswüchse und Mißbräuche, zu denen sie hin und wieder führen
können und wohl auch führen, zu beschneiden und auszumerzen, respektive sie
zu verfolgen und zu bestrafen.

Wohl in keinem anderen Lande der Erde ist die Welt- und Hasardierlust,
also auch die Vorliebe für das Lotteriespiel, stärker als in den Vereinigten
Staaten. Freilich wird aber auch wohl nirgends so viel Unfug damit getrieben
wie dort.

Nachdem es den Lotteriegegnern gelungen war. den meisten großen Lotterie-
unternehmungen den Boden zu entziehen, blühte schließlich noch jahrzehntelang
die sogenannte Staatslotterie von Louisiana. In Wirklichkeit war es keine
wirkliche Staatslotterie. — etwa in dem Sinne der preußischen oder der sächsischen
Staatslottcrien —, sondern ein ganz gewaltiges Hochstapleruuternehmen, das
sich aber mit einiger Berechtigung jenes offizielle Mäntelchen umhängen durfte,
da es den: stets in ärgsten Geldnöten befindlichen Staate Louisiana liberal einen
nicht zu knappen Teil seines Raubes abgab. Um ferner noch den Schein der
Respektabilität zu wahren, fungierten als offizielle Beisitzer bei den öffentlichen
Ausspieluugeu in New Orleaus zwei würdige alte Generale aus der Zeit des
Sezessionskrieges. — Beauregard und Jubal Early —. ein Schaustück, welches
Zugleich Tragikomödie und Farce war. Ab und zu gewann ja auch wohl mal
jemand in der Louisiana-Lotterie etwas. Aber oft kam's nicht vor; und dann
waren die Gewinner auffallenderweise meist „prominente" Leute, mit deren
Namen sich gut Reklame machen ließ. Die Zeitungen aber hüteten sich sorglichst,
etwas gegen' die Louisiana-Lotterie zu sagen, denn die Lotteriegesellschaft war
eine ihrer allerbesten . . . Anzeigekuudiunen! Ebenso hütete sich auch der Staat
Louisiana dieser Gesellschaft das Leben sauer zu machen; denn dieser souveräne
Staat strich alljährlich ungezählte Millionen aus der. wenn auch nicht besonders
klaren, so doch unerschöpflich scheinenden Quelle em. Die Bundesregierung konnte
aber nicht direkt in die inneren Angelegenheiten des souveränen südlichen Bundes-
staats eingreifen So verfiel man denn Meßlich auf die Idee, dem Unfug
dadurch ein Ende zu machen, daß man eine absolute Postsperre erließ gegen
alles, was mit Lotterien auch uur im entferntesten Zusammenhang steht. So
befördert die Post der Vereinigten Staaten von Amerika seitdem auch lerne
Zeitung oder Zeitschrift mehr, welche Lotterieanzeigen oder Ziehungslisten
enthält^ selbstverständlich auch keine Losanpreisungeu oder Lose usw. Dieses
Verbot bezieht sich aber nicht nur auf inländische Blatter, sondern auch an
alle ausländischen, die derartige Anzeigen oder Gewinnlisten enthalten. Auf
die letzteren erstreckt sich das Verbot allerdings nicht, wenn sie direkt und in
einzelnen Nummern, unter Streifband und mit Postmarken versehen, an die


Grenzboten III 1910 ^
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[0349] Aus dem Lande der Freiheit Preßfreiheit in dein „freiesten Lande der Erde" um nichts anderes handelt, als um das — Lotterieivesen! Begreifen kann das allerdings niemand, der die Vorgeschichte der ameri¬ kanischen Bundes-Autilotteriegesetzgebung uicht kennt. Diese Gesetzgebung trügt den Charakter des Ausnahmegesetzes und richtet sich in allererster Linie, wenn uicht ausschließlich, gegen die Staatslotterie von Louisiana, — ein allerdings auch in ganz gigantischem Maßstabe betriebenes Gaunerunternehmen —. doch erstreckt sich ihre Wirkung auch auf alle Lotterien und Verlosungen und. zwar nicht nur des Inlandes, sondern auch des gesamten Auslandes. Auch hier tritt wieder. — wie darauf in diesen Betrachtungen ja schon wiederholt hingewiesen wurde, — die Sucht hervor, an sich recht harmlos und in allen anderen Ländern für statthaft geltende Dinge zu verbieten und zu ächten, anstatt Auswüchse und Mißbräuche, zu denen sie hin und wieder führen können und wohl auch führen, zu beschneiden und auszumerzen, respektive sie zu verfolgen und zu bestrafen. Wohl in keinem anderen Lande der Erde ist die Welt- und Hasardierlust, also auch die Vorliebe für das Lotteriespiel, stärker als in den Vereinigten Staaten. Freilich wird aber auch wohl nirgends so viel Unfug damit getrieben wie dort. Nachdem es den Lotteriegegnern gelungen war. den meisten großen Lotterie- unternehmungen den Boden zu entziehen, blühte schließlich noch jahrzehntelang die sogenannte Staatslotterie von Louisiana. In Wirklichkeit war es keine wirkliche Staatslotterie. — etwa in dem Sinne der preußischen oder der sächsischen Staatslottcrien —, sondern ein ganz gewaltiges Hochstapleruuternehmen, das sich aber mit einiger Berechtigung jenes offizielle Mäntelchen umhängen durfte, da es den: stets in ärgsten Geldnöten befindlichen Staate Louisiana liberal einen nicht zu knappen Teil seines Raubes abgab. Um ferner noch den Schein der Respektabilität zu wahren, fungierten als offizielle Beisitzer bei den öffentlichen Ausspieluugeu in New Orleaus zwei würdige alte Generale aus der Zeit des Sezessionskrieges. — Beauregard und Jubal Early —. ein Schaustück, welches Zugleich Tragikomödie und Farce war. Ab und zu gewann ja auch wohl mal jemand in der Louisiana-Lotterie etwas. Aber oft kam's nicht vor; und dann waren die Gewinner auffallenderweise meist „prominente" Leute, mit deren Namen sich gut Reklame machen ließ. Die Zeitungen aber hüteten sich sorglichst, etwas gegen' die Louisiana-Lotterie zu sagen, denn die Lotteriegesellschaft war eine ihrer allerbesten . . . Anzeigekuudiunen! Ebenso hütete sich auch der Staat Louisiana dieser Gesellschaft das Leben sauer zu machen; denn dieser souveräne Staat strich alljährlich ungezählte Millionen aus der. wenn auch nicht besonders klaren, so doch unerschöpflich scheinenden Quelle em. Die Bundesregierung konnte aber nicht direkt in die inneren Angelegenheiten des souveränen südlichen Bundes- staats eingreifen So verfiel man denn Meßlich auf die Idee, dem Unfug dadurch ein Ende zu machen, daß man eine absolute Postsperre erließ gegen alles, was mit Lotterien auch uur im entferntesten Zusammenhang steht. So befördert die Post der Vereinigten Staaten von Amerika seitdem auch lerne Zeitung oder Zeitschrift mehr, welche Lotterieanzeigen oder Ziehungslisten enthält^ selbstverständlich auch keine Losanpreisungeu oder Lose usw. Dieses Verbot bezieht sich aber nicht nur auf inländische Blatter, sondern auch an alle ausländischen, die derartige Anzeigen oder Gewinnlisten enthalten. Auf die letzteren erstreckt sich das Verbot allerdings nicht, wenn sie direkt und in einzelnen Nummern, unter Streifband und mit Postmarken versehen, an die Grenzboten III 1910 ^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/349>, abgerufen am 23.07.2024.