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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Es folgt daraus, daß auch diejenigen Staatsbürger, welche sich politisch
betätigen wollen, insoweit sie den Anspruch erheben, staatserhaltende Politik zu
treiben, mit dieser im öffentlichen Leben notwendig gegebenen Sachlage rechnen
müssen. Auch die Katholiken können nicht beanspruchen, daß hier der Satz von
der allein richtigen katholischen Weltanschauung Geltung habe. Mögen sie auch
persönlich von dessen Richtigkeit überzeugt sein, sie können ihn doch nicht zur
Grundlage ihrer politischen Arbeit machen.

Nun sagt Herr Schopen freilich, für die Gegenwart (d. h. nämlich solange
die katholische Weltanschauung noch nicht genügend Oberwasser bekommen habe,
um sich als allein richtig durchzusetzen) sei strengste Parität das einzige Mittel zur
nationalen Einigung der konfessionell getrennten Volkshälften. Daß dies letztere
der Fall ist, muß zugegeben werden. Aber man darf die Parität nicht, wie Kaplan
Schopen sie versteht und befürwortet, als vorübergehendes Friedensmittel betrachten,
nicht als Hilfsmittel, um die katholische Minorität zu schützen, bis es dieser
gelungen sei, die Majorität zu erlangen, sondern man muß sie, ohne Hintergedanken,
offen und ehrlich anstreben. Sonst ist das, was man erstrebt, überhaupt keine
Parität, sondern nur eine Ausnutzung der vorhandenen Paritätsgesetze. Wie Herr
Schopen seine Parität auffaßt, geht schon daraus hervor, daß er schreibt, zur
Wahrung derselben sei das Zentrum von den Katholiken als Verfassungspartei
gegründet worden, dasselbe Zentrum, das er als Vertreter der katholischen Welt¬
anschauung reklamiert und als katholische Organisation unter die Leitung des
kirchlichen Hirtenamts gestellt sehen will.

Was nun diesen letzten Punkt betrifft, nämlich den Anspruch der direkten oder
indirekten Leitung aller, auch der auszerreligiösen Lebensäußerungen durch die
katholische Kirche, so ist sich Kaplan Schopen vielleicht selbst nicht klar, welche
grandiose Forderung er damit aufstellt, und welche unglaublichen Ungereimtheiten
die Folge einer Durchführung seines Prinzips sein würden. Vielleicht meint er
auch etwas anderes, als er sagt. Er meint vielleicht nur, daß bei einem Katholiken,
der seinem Glauben entsprechend lebt, alle Handlungen, insoweit sie nicht absolut
gleichgültiger Natur seien, da sie nicht im Widerspruch zu seinem Glauben stehen
dürfen, dieser aber wieder in seinen wesentlichen Punkten durch die Kirche festgelegt
sei, naturgemäß unter dem Einfluß des kirchlichen Glaubens stehen müssen. Gesagt
hat er aber, die Kirche sei berechtigt, alle Betätigungen des öffentlichen Lebens
entweder durch ihre Organe direkt leiten zu lassen oder durch Beeinflussung der
an leitender Stelle befindlichen Laien indirekt zu führen. Mit einem Wort:
Unterordnung jeder öffentlichen Tätigkeit der Katholiken unter die Organe der
Kirche, d. h. Durchführung der klerikalen Herrschaft bis in ihr letztes Extrem. Die
Schäden, die nicht nur für den deutscheu Katholizismus, sondern auch für unser
gesamtes Volksleben hierdurch entstehen würden, sind gar nicht auszudenken.

Bekanntlich hat gelegentlich der Äußerung des Kardinals Vanntelli über die
gehorsame Anhänglichkeit der Katholiken an den Papst das ,,/matenus reliZionem
attiriZit" eine große Rolle gespielt, und es ist noch kürzlich in verschiedenen
Zentrumsäußerungen auf die Wichtigkeit dieser Einschränkung hingewiesen worden.

Kaplan Schopen und seine Hinterleute möchten so ziemlich alles in daS
Gebiet der Kirche gehörig für den Gehorsam reklamieren, die Bachemsche Richtung
und mit ihr die Zentrumsleitung denkt darüber wesentlich anders. Diese Frage,
was als ein die Religion berührender Gegenstand zu betrachten ist, was nicht,
mit anderen Worten die Ansichten über die Begrenzung des Einflusses der kirch¬
lichen Organe, bildet den Kernpunkt des Gegensatzes zwischen den beiden Richtungen
im Zentrumslager. Alle übrigen in der Schopenschen Broschüre erhobenen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Es folgt daraus, daß auch diejenigen Staatsbürger, welche sich politisch
betätigen wollen, insoweit sie den Anspruch erheben, staatserhaltende Politik zu
treiben, mit dieser im öffentlichen Leben notwendig gegebenen Sachlage rechnen
müssen. Auch die Katholiken können nicht beanspruchen, daß hier der Satz von
der allein richtigen katholischen Weltanschauung Geltung habe. Mögen sie auch
persönlich von dessen Richtigkeit überzeugt sein, sie können ihn doch nicht zur
Grundlage ihrer politischen Arbeit machen.

Nun sagt Herr Schopen freilich, für die Gegenwart (d. h. nämlich solange
die katholische Weltanschauung noch nicht genügend Oberwasser bekommen habe,
um sich als allein richtig durchzusetzen) sei strengste Parität das einzige Mittel zur
nationalen Einigung der konfessionell getrennten Volkshälften. Daß dies letztere
der Fall ist, muß zugegeben werden. Aber man darf die Parität nicht, wie Kaplan
Schopen sie versteht und befürwortet, als vorübergehendes Friedensmittel betrachten,
nicht als Hilfsmittel, um die katholische Minorität zu schützen, bis es dieser
gelungen sei, die Majorität zu erlangen, sondern man muß sie, ohne Hintergedanken,
offen und ehrlich anstreben. Sonst ist das, was man erstrebt, überhaupt keine
Parität, sondern nur eine Ausnutzung der vorhandenen Paritätsgesetze. Wie Herr
Schopen seine Parität auffaßt, geht schon daraus hervor, daß er schreibt, zur
Wahrung derselben sei das Zentrum von den Katholiken als Verfassungspartei
gegründet worden, dasselbe Zentrum, das er als Vertreter der katholischen Welt¬
anschauung reklamiert und als katholische Organisation unter die Leitung des
kirchlichen Hirtenamts gestellt sehen will.

Was nun diesen letzten Punkt betrifft, nämlich den Anspruch der direkten oder
indirekten Leitung aller, auch der auszerreligiösen Lebensäußerungen durch die
katholische Kirche, so ist sich Kaplan Schopen vielleicht selbst nicht klar, welche
grandiose Forderung er damit aufstellt, und welche unglaublichen Ungereimtheiten
die Folge einer Durchführung seines Prinzips sein würden. Vielleicht meint er
auch etwas anderes, als er sagt. Er meint vielleicht nur, daß bei einem Katholiken,
der seinem Glauben entsprechend lebt, alle Handlungen, insoweit sie nicht absolut
gleichgültiger Natur seien, da sie nicht im Widerspruch zu seinem Glauben stehen
dürfen, dieser aber wieder in seinen wesentlichen Punkten durch die Kirche festgelegt
sei, naturgemäß unter dem Einfluß des kirchlichen Glaubens stehen müssen. Gesagt
hat er aber, die Kirche sei berechtigt, alle Betätigungen des öffentlichen Lebens
entweder durch ihre Organe direkt leiten zu lassen oder durch Beeinflussung der
an leitender Stelle befindlichen Laien indirekt zu führen. Mit einem Wort:
Unterordnung jeder öffentlichen Tätigkeit der Katholiken unter die Organe der
Kirche, d. h. Durchführung der klerikalen Herrschaft bis in ihr letztes Extrem. Die
Schäden, die nicht nur für den deutscheu Katholizismus, sondern auch für unser
gesamtes Volksleben hierdurch entstehen würden, sind gar nicht auszudenken.

Bekanntlich hat gelegentlich der Äußerung des Kardinals Vanntelli über die
gehorsame Anhänglichkeit der Katholiken an den Papst das ,,/matenus reliZionem
attiriZit" eine große Rolle gespielt, und es ist noch kürzlich in verschiedenen
Zentrumsäußerungen auf die Wichtigkeit dieser Einschränkung hingewiesen worden.

Kaplan Schopen und seine Hinterleute möchten so ziemlich alles in daS
Gebiet der Kirche gehörig für den Gehorsam reklamieren, die Bachemsche Richtung
und mit ihr die Zentrumsleitung denkt darüber wesentlich anders. Diese Frage,
was als ein die Religion berührender Gegenstand zu betrachten ist, was nicht,
mit anderen Worten die Ansichten über die Begrenzung des Einflusses der kirch¬
lichen Organe, bildet den Kernpunkt des Gegensatzes zwischen den beiden Richtungen
im Zentrumslager. Alle übrigen in der Schopenschen Broschüre erhobenen


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[0314] Maßgebliches und Unmaßgebliches Es folgt daraus, daß auch diejenigen Staatsbürger, welche sich politisch betätigen wollen, insoweit sie den Anspruch erheben, staatserhaltende Politik zu treiben, mit dieser im öffentlichen Leben notwendig gegebenen Sachlage rechnen müssen. Auch die Katholiken können nicht beanspruchen, daß hier der Satz von der allein richtigen katholischen Weltanschauung Geltung habe. Mögen sie auch persönlich von dessen Richtigkeit überzeugt sein, sie können ihn doch nicht zur Grundlage ihrer politischen Arbeit machen. Nun sagt Herr Schopen freilich, für die Gegenwart (d. h. nämlich solange die katholische Weltanschauung noch nicht genügend Oberwasser bekommen habe, um sich als allein richtig durchzusetzen) sei strengste Parität das einzige Mittel zur nationalen Einigung der konfessionell getrennten Volkshälften. Daß dies letztere der Fall ist, muß zugegeben werden. Aber man darf die Parität nicht, wie Kaplan Schopen sie versteht und befürwortet, als vorübergehendes Friedensmittel betrachten, nicht als Hilfsmittel, um die katholische Minorität zu schützen, bis es dieser gelungen sei, die Majorität zu erlangen, sondern man muß sie, ohne Hintergedanken, offen und ehrlich anstreben. Sonst ist das, was man erstrebt, überhaupt keine Parität, sondern nur eine Ausnutzung der vorhandenen Paritätsgesetze. Wie Herr Schopen seine Parität auffaßt, geht schon daraus hervor, daß er schreibt, zur Wahrung derselben sei das Zentrum von den Katholiken als Verfassungspartei gegründet worden, dasselbe Zentrum, das er als Vertreter der katholischen Welt¬ anschauung reklamiert und als katholische Organisation unter die Leitung des kirchlichen Hirtenamts gestellt sehen will. Was nun diesen letzten Punkt betrifft, nämlich den Anspruch der direkten oder indirekten Leitung aller, auch der auszerreligiösen Lebensäußerungen durch die katholische Kirche, so ist sich Kaplan Schopen vielleicht selbst nicht klar, welche grandiose Forderung er damit aufstellt, und welche unglaublichen Ungereimtheiten die Folge einer Durchführung seines Prinzips sein würden. Vielleicht meint er auch etwas anderes, als er sagt. Er meint vielleicht nur, daß bei einem Katholiken, der seinem Glauben entsprechend lebt, alle Handlungen, insoweit sie nicht absolut gleichgültiger Natur seien, da sie nicht im Widerspruch zu seinem Glauben stehen dürfen, dieser aber wieder in seinen wesentlichen Punkten durch die Kirche festgelegt sei, naturgemäß unter dem Einfluß des kirchlichen Glaubens stehen müssen. Gesagt hat er aber, die Kirche sei berechtigt, alle Betätigungen des öffentlichen Lebens entweder durch ihre Organe direkt leiten zu lassen oder durch Beeinflussung der an leitender Stelle befindlichen Laien indirekt zu führen. Mit einem Wort: Unterordnung jeder öffentlichen Tätigkeit der Katholiken unter die Organe der Kirche, d. h. Durchführung der klerikalen Herrschaft bis in ihr letztes Extrem. Die Schäden, die nicht nur für den deutscheu Katholizismus, sondern auch für unser gesamtes Volksleben hierdurch entstehen würden, sind gar nicht auszudenken. Bekanntlich hat gelegentlich der Äußerung des Kardinals Vanntelli über die gehorsame Anhänglichkeit der Katholiken an den Papst das ,,/matenus reliZionem attiriZit" eine große Rolle gespielt, und es ist noch kürzlich in verschiedenen Zentrumsäußerungen auf die Wichtigkeit dieser Einschränkung hingewiesen worden. Kaplan Schopen und seine Hinterleute möchten so ziemlich alles in daS Gebiet der Kirche gehörig für den Gehorsam reklamieren, die Bachemsche Richtung und mit ihr die Zentrumsleitung denkt darüber wesentlich anders. Diese Frage, was als ein die Religion berührender Gegenstand zu betrachten ist, was nicht, mit anderen Worten die Ansichten über die Begrenzung des Einflusses der kirch¬ lichen Organe, bildet den Kernpunkt des Gegensatzes zwischen den beiden Richtungen im Zentrumslager. Alle übrigen in der Schopenschen Broschüre erhobenen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/314>, abgerufen am 23.07.2024.