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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Die Wasserwirtschaft im rheinisch-westfälischen Industriebezirk

Bei der Frage der Wasserversorgung durch die Ruhr ergab sich die Lösung
aus der Erwägung, daß die durch das Flußbett beförderte Wassermenge an sich
wohl genügt, daß aber die Verteilung des Wasserzuflusses in: Laufe des Jahres sehr
ungünstig ist. Wenn es gelang, die im Winter und bei Frühjahrshochwasser
nutzlos den Fluß hinuntereilenden Mengen für die trockenen Jahreszeiten fest¬
zuhalten, so konnte die Wasserentnahme aus der Ruhr ohne Gefahr zeitweisen
Versiegens gleichmäßig gesteigert werden. Die Möglichkeit solcher Reservierung
ergaben die durch Talsperren gebildeten künstlichen Wasserbecken.

Mit der Anlage von Talsperren war in den Tälern des benachbarten
Sauerlandes bereits begonnen worden. Die Stadt Remscheid hatte eine solche
angelegt, um daraus für ihre Wasserleitung stets das erforderliche, durch Brunnen
nicht zu beschaffende Wasser entnehmen zu können. Dabei ergab sich für die
zahlreichen unterhalb gelegenen, der Kleineisenindustrie dienenden Triebwerke
zugleich der Vorteil, daß die Möglichkeit einer gleichmäßigen Speisung des
Wasserlaufes aus dem Becken ihnen die Stetigkeit der Betriebskraft gewährleistete.

Diesen Vorteil der Talsperren hatten intelligente Kleineisenindustrielle auch
an anderen Stellen erkannt und den Versuch gemacht, in mehreren Seitentälern
der Wupper und Ruhr, allein um dieses Vorteils willen, Talsperren auf gemein¬
same Kosten der interessierten Triebwerksbesitzer anzulegen. Aber sei es, daß
die Überzeugung nicht überall durchdrang, sei es, daß Eigenwilligkeit einzelne
Beteiligte vom Beitritt abhielt oder der Zweifel mitsprach, ob die Anlage gerade
diesem oder jenem Triebwerk noch Nutzen gewähren würde, es gelang schließlich
nicht, eine Einigung ohne gesetzlichen Zwang herbeizuführen.

Das preußische Wassergenossenschaftsgesetz vom 1. April 1879 kennt einen
solchen Beitrittszwang nur für Unternehmungen zum Zwecke der Entwässerung
und Bewässerung im Interesse der "Landeskultur", das heißt nach dem Sprach¬
gebrauch unserer Gesetze für landwirtschaftliche Zwecke. Jetzt wurde durch
besonderes Gesetz und königliche Verordnungen dieser Beitrittszwang auch auf
Errichtung von Talsperren zu industriellen Zwecken für anwendbar erklärt.
Damit war die Bildung einer Reihe kleinerer Talsperrengenossenschaften gesichert,
aber für den geregelten Wasserzufluß im langen Unterlaufe der Ruhr nicht viel
gewonnen. Dreißig Millionen Kubikmeter Wasser, so führte damals der geniale
Erbauer der deutschen Talsperren, Geheimrat Jntze, aus, müßten in großen
Becken aufgestaut werden, um nur einen Ausgleich für die täglich aus der Ruhr
gepumpten Mengen in wasserarmen Zeiten bewirken zu können. Der Kosten¬
aufwand wurde hierfür mit zwölf Millionen Mark veranschlagt. Wie sollten diese
aufgebracht werden? Würde es gelingen, die Interessenten freiwillig dazu zu
veranlassen und alle zu einigen? Denn da die Regelung des Wasserzuflusses
allen gleichzeitig zugute kommen mußte, konnte nicht erwartet werden, daß etwas
zustande kam, wenn sich auch nur einzelne zurückhielten. Und wie sollte sich der
Bau der Talsperren und die Beaufsichtigung ihrer Verwaltung in den weitab
gelegenen oberen Seitentälern der Ruhr durch die an der mittleren und unteren


Die Wasserwirtschaft im rheinisch-westfälischen Industriebezirk

Bei der Frage der Wasserversorgung durch die Ruhr ergab sich die Lösung
aus der Erwägung, daß die durch das Flußbett beförderte Wassermenge an sich
wohl genügt, daß aber die Verteilung des Wasserzuflusses in: Laufe des Jahres sehr
ungünstig ist. Wenn es gelang, die im Winter und bei Frühjahrshochwasser
nutzlos den Fluß hinuntereilenden Mengen für die trockenen Jahreszeiten fest¬
zuhalten, so konnte die Wasserentnahme aus der Ruhr ohne Gefahr zeitweisen
Versiegens gleichmäßig gesteigert werden. Die Möglichkeit solcher Reservierung
ergaben die durch Talsperren gebildeten künstlichen Wasserbecken.

Mit der Anlage von Talsperren war in den Tälern des benachbarten
Sauerlandes bereits begonnen worden. Die Stadt Remscheid hatte eine solche
angelegt, um daraus für ihre Wasserleitung stets das erforderliche, durch Brunnen
nicht zu beschaffende Wasser entnehmen zu können. Dabei ergab sich für die
zahlreichen unterhalb gelegenen, der Kleineisenindustrie dienenden Triebwerke
zugleich der Vorteil, daß die Möglichkeit einer gleichmäßigen Speisung des
Wasserlaufes aus dem Becken ihnen die Stetigkeit der Betriebskraft gewährleistete.

Diesen Vorteil der Talsperren hatten intelligente Kleineisenindustrielle auch
an anderen Stellen erkannt und den Versuch gemacht, in mehreren Seitentälern
der Wupper und Ruhr, allein um dieses Vorteils willen, Talsperren auf gemein¬
same Kosten der interessierten Triebwerksbesitzer anzulegen. Aber sei es, daß
die Überzeugung nicht überall durchdrang, sei es, daß Eigenwilligkeit einzelne
Beteiligte vom Beitritt abhielt oder der Zweifel mitsprach, ob die Anlage gerade
diesem oder jenem Triebwerk noch Nutzen gewähren würde, es gelang schließlich
nicht, eine Einigung ohne gesetzlichen Zwang herbeizuführen.

Das preußische Wassergenossenschaftsgesetz vom 1. April 1879 kennt einen
solchen Beitrittszwang nur für Unternehmungen zum Zwecke der Entwässerung
und Bewässerung im Interesse der „Landeskultur", das heißt nach dem Sprach¬
gebrauch unserer Gesetze für landwirtschaftliche Zwecke. Jetzt wurde durch
besonderes Gesetz und königliche Verordnungen dieser Beitrittszwang auch auf
Errichtung von Talsperren zu industriellen Zwecken für anwendbar erklärt.
Damit war die Bildung einer Reihe kleinerer Talsperrengenossenschaften gesichert,
aber für den geregelten Wasserzufluß im langen Unterlaufe der Ruhr nicht viel
gewonnen. Dreißig Millionen Kubikmeter Wasser, so führte damals der geniale
Erbauer der deutschen Talsperren, Geheimrat Jntze, aus, müßten in großen
Becken aufgestaut werden, um nur einen Ausgleich für die täglich aus der Ruhr
gepumpten Mengen in wasserarmen Zeiten bewirken zu können. Der Kosten¬
aufwand wurde hierfür mit zwölf Millionen Mark veranschlagt. Wie sollten diese
aufgebracht werden? Würde es gelingen, die Interessenten freiwillig dazu zu
veranlassen und alle zu einigen? Denn da die Regelung des Wasserzuflusses
allen gleichzeitig zugute kommen mußte, konnte nicht erwartet werden, daß etwas
zustande kam, wenn sich auch nur einzelne zurückhielten. Und wie sollte sich der
Bau der Talsperren und die Beaufsichtigung ihrer Verwaltung in den weitab
gelegenen oberen Seitentälern der Ruhr durch die an der mittleren und unteren


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[0216] Die Wasserwirtschaft im rheinisch-westfälischen Industriebezirk Bei der Frage der Wasserversorgung durch die Ruhr ergab sich die Lösung aus der Erwägung, daß die durch das Flußbett beförderte Wassermenge an sich wohl genügt, daß aber die Verteilung des Wasserzuflusses in: Laufe des Jahres sehr ungünstig ist. Wenn es gelang, die im Winter und bei Frühjahrshochwasser nutzlos den Fluß hinuntereilenden Mengen für die trockenen Jahreszeiten fest¬ zuhalten, so konnte die Wasserentnahme aus der Ruhr ohne Gefahr zeitweisen Versiegens gleichmäßig gesteigert werden. Die Möglichkeit solcher Reservierung ergaben die durch Talsperren gebildeten künstlichen Wasserbecken. Mit der Anlage von Talsperren war in den Tälern des benachbarten Sauerlandes bereits begonnen worden. Die Stadt Remscheid hatte eine solche angelegt, um daraus für ihre Wasserleitung stets das erforderliche, durch Brunnen nicht zu beschaffende Wasser entnehmen zu können. Dabei ergab sich für die zahlreichen unterhalb gelegenen, der Kleineisenindustrie dienenden Triebwerke zugleich der Vorteil, daß die Möglichkeit einer gleichmäßigen Speisung des Wasserlaufes aus dem Becken ihnen die Stetigkeit der Betriebskraft gewährleistete. Diesen Vorteil der Talsperren hatten intelligente Kleineisenindustrielle auch an anderen Stellen erkannt und den Versuch gemacht, in mehreren Seitentälern der Wupper und Ruhr, allein um dieses Vorteils willen, Talsperren auf gemein¬ same Kosten der interessierten Triebwerksbesitzer anzulegen. Aber sei es, daß die Überzeugung nicht überall durchdrang, sei es, daß Eigenwilligkeit einzelne Beteiligte vom Beitritt abhielt oder der Zweifel mitsprach, ob die Anlage gerade diesem oder jenem Triebwerk noch Nutzen gewähren würde, es gelang schließlich nicht, eine Einigung ohne gesetzlichen Zwang herbeizuführen. Das preußische Wassergenossenschaftsgesetz vom 1. April 1879 kennt einen solchen Beitrittszwang nur für Unternehmungen zum Zwecke der Entwässerung und Bewässerung im Interesse der „Landeskultur", das heißt nach dem Sprach¬ gebrauch unserer Gesetze für landwirtschaftliche Zwecke. Jetzt wurde durch besonderes Gesetz und königliche Verordnungen dieser Beitrittszwang auch auf Errichtung von Talsperren zu industriellen Zwecken für anwendbar erklärt. Damit war die Bildung einer Reihe kleinerer Talsperrengenossenschaften gesichert, aber für den geregelten Wasserzufluß im langen Unterlaufe der Ruhr nicht viel gewonnen. Dreißig Millionen Kubikmeter Wasser, so führte damals der geniale Erbauer der deutschen Talsperren, Geheimrat Jntze, aus, müßten in großen Becken aufgestaut werden, um nur einen Ausgleich für die täglich aus der Ruhr gepumpten Mengen in wasserarmen Zeiten bewirken zu können. Der Kosten¬ aufwand wurde hierfür mit zwölf Millionen Mark veranschlagt. Wie sollten diese aufgebracht werden? Würde es gelingen, die Interessenten freiwillig dazu zu veranlassen und alle zu einigen? Denn da die Regelung des Wasserzuflusses allen gleichzeitig zugute kommen mußte, konnte nicht erwartet werden, daß etwas zustande kam, wenn sich auch nur einzelne zurückhielten. Und wie sollte sich der Bau der Talsperren und die Beaufsichtigung ihrer Verwaltung in den weitab gelegenen oberen Seitentälern der Ruhr durch die an der mittleren und unteren

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/216>, abgerufen am 23.07.2024.