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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Die religiösen Grundlagen der politischen Anschauungen Bismarcks

Nicht weniger bedeutsam für Bismarcks Art, religiöse Fragen auch von
der politischen Seite anzusehen, ist die Verwerfung der auf dem Geiste der
Selbstgerechtigkeit beruhenden Absonderung von der Außenwelt, in der sich die
Frommen des Thadden-Puttkamerschen Kreises gefielen. Diese Neigung zur
Abschließung ist nach seiner Ansicht ein Hang, der in sich den Keim zur Auf¬
lösung alles staatlichen Lebens trägt. Mit der Intoleranz im Grunde ihres
Wesens aufs innigste verwandt, widerstrebt diese Absonderung aber auch der
Idee des Christentums. Ein solcher Glaube ist für Bismarck ein "toter Glaube",
es ist ein Glaube, der gerade der Eigenschaft ermangelt, die er in vorzüglichem
Maße zu besitzen wähnt, nämlich der echten Liebe, und eine Gesellschaft, die
ihr Leben nach solchen Grundsätzen einrichten wollte, kommt ihm vor wie ein
"pennsilvanisches Zellengefängnis", in dem jeder sein stumpfes Leben dahin-
träumt, ohne geistige Gemeinschaft mit seinesgleichen. --

Als Pantheist und Republikaner also hatte Bismarck die Schule verlassen.
Wie aber jetzt sein Pantheismus einen: überzeugten Christentum gewichen war,
so betrat er auch die politische Laufbahn, die durch die "energischen politischen
Bewegungen", die er einst ersehnt hatte, nun vor ihm eröffnet wurde, als
Ronalist. Ihm selbst war dieser Zusammenhang politischen und religiösen
Glaubens vollkommen klar; er begründete gesprächsweise einmal seinen Royalismus
mit seinem Unsterblichkeitsglauben; "sonst", fügte er hinzu, "wäre ich von Natur
Republikaner". Dieser Ronalismus war nach seinen eigenen Worten das Motiv,
das ihn "im Jahre 1862 unter schwierigen Verhältnissen, unter Bedrohung
seiner persönlichen Sicherheit und seines Vermögens in den Dienst gezogen"
hatte, als er "sah, daß sein angestammter Herr einen Diener brauchte und
keinen sand". Denn es handelte sich sür Bismarck in den politischen Kämpfen
von 1848 bis 1866 um mehr als die Verteidigung bloßer Verfassungsparagraphen
oder rein politischer Glaubenssätze. Es gab für ihn keinen Zweifel an dem
göttlichen Ursprung der Monarchie. "Die Worte ,von Gottes Gnaden'," so
ruft er seinen Gegnern in einer Rede vom Jahre 1847 zu, "sind für mich
kein leerer Schall, fondern ich sehe darin das Bekenntnis, daß die Fürsten das
Zepter, was ihnen Gott verliehen hat, nach Gottes Willen auf Erden führen
sollen. Als Gottes Wille kann ich aber nur das erkennen, was in den christ¬
lichen Evangelien offenbart ist." Der Begriff des Gottesgnadentums ist für ihn
so unauflöslich mit dem Königtum überhaupt verknüpft, daß er auch keinen
Unterschied zwischen dem konstitutionellen Königtum und dem Gottesgnadentum
zuläßt, daß er die Lehre, daß eine Verschiedenheit zwischen beiden bestehe, als
ein weit verbreitetes Vorurteil bezeichnet, und ihr die Überzeugung entgegensetzt,
daß das konstitutionelle Königtum "erst recht" ein Königtum von Gottes Gnaden
sei, d. h. daß der Staat damit wohl seine Form, aber nicht sein Wesen ändere.
Sein Wesen aber kann, nach seiner Ansicht, nicht anders als christlich sein.

Das Haupt des Staates selbst bedarf uach Bismarcks Überzeugung des
Christentums als unbedingter Voraussetzung für seinen Beruf. "Nur das
Christentum", so schreibt Bismarck einmal in seiner Frankfurter Zeit in einem
amtlichen Bericht, "kann die Fürsten von der Auffassung des Lebens lösen,
welches sie, oder doch viele unter ihnen, in der von Gott verliehenen Stellung
nur die Mittel zu angenehmem und willkürlichem Leben suchen läßt. Für einen
Menschen, der nicht an Pflichten glaubt, die ihm in: Wege göttlicher Offenbarung
auferlegt sind, sehe ich nichts in der Welt, was ihn abhalten sollte, nach seiner
Phantasie das Leben zu genießen, außer der Furcht vor Schaden an seiner
Person und ^an seinem^ Vermögen."


Die religiösen Grundlagen der politischen Anschauungen Bismarcks

Nicht weniger bedeutsam für Bismarcks Art, religiöse Fragen auch von
der politischen Seite anzusehen, ist die Verwerfung der auf dem Geiste der
Selbstgerechtigkeit beruhenden Absonderung von der Außenwelt, in der sich die
Frommen des Thadden-Puttkamerschen Kreises gefielen. Diese Neigung zur
Abschließung ist nach seiner Ansicht ein Hang, der in sich den Keim zur Auf¬
lösung alles staatlichen Lebens trägt. Mit der Intoleranz im Grunde ihres
Wesens aufs innigste verwandt, widerstrebt diese Absonderung aber auch der
Idee des Christentums. Ein solcher Glaube ist für Bismarck ein „toter Glaube",
es ist ein Glaube, der gerade der Eigenschaft ermangelt, die er in vorzüglichem
Maße zu besitzen wähnt, nämlich der echten Liebe, und eine Gesellschaft, die
ihr Leben nach solchen Grundsätzen einrichten wollte, kommt ihm vor wie ein
„pennsilvanisches Zellengefängnis", in dem jeder sein stumpfes Leben dahin-
träumt, ohne geistige Gemeinschaft mit seinesgleichen. —

Als Pantheist und Republikaner also hatte Bismarck die Schule verlassen.
Wie aber jetzt sein Pantheismus einen: überzeugten Christentum gewichen war,
so betrat er auch die politische Laufbahn, die durch die „energischen politischen
Bewegungen", die er einst ersehnt hatte, nun vor ihm eröffnet wurde, als
Ronalist. Ihm selbst war dieser Zusammenhang politischen und religiösen
Glaubens vollkommen klar; er begründete gesprächsweise einmal seinen Royalismus
mit seinem Unsterblichkeitsglauben; „sonst", fügte er hinzu, „wäre ich von Natur
Republikaner". Dieser Ronalismus war nach seinen eigenen Worten das Motiv,
das ihn „im Jahre 1862 unter schwierigen Verhältnissen, unter Bedrohung
seiner persönlichen Sicherheit und seines Vermögens in den Dienst gezogen"
hatte, als er „sah, daß sein angestammter Herr einen Diener brauchte und
keinen sand". Denn es handelte sich sür Bismarck in den politischen Kämpfen
von 1848 bis 1866 um mehr als die Verteidigung bloßer Verfassungsparagraphen
oder rein politischer Glaubenssätze. Es gab für ihn keinen Zweifel an dem
göttlichen Ursprung der Monarchie. „Die Worte ,von Gottes Gnaden'," so
ruft er seinen Gegnern in einer Rede vom Jahre 1847 zu, „sind für mich
kein leerer Schall, fondern ich sehe darin das Bekenntnis, daß die Fürsten das
Zepter, was ihnen Gott verliehen hat, nach Gottes Willen auf Erden führen
sollen. Als Gottes Wille kann ich aber nur das erkennen, was in den christ¬
lichen Evangelien offenbart ist." Der Begriff des Gottesgnadentums ist für ihn
so unauflöslich mit dem Königtum überhaupt verknüpft, daß er auch keinen
Unterschied zwischen dem konstitutionellen Königtum und dem Gottesgnadentum
zuläßt, daß er die Lehre, daß eine Verschiedenheit zwischen beiden bestehe, als
ein weit verbreitetes Vorurteil bezeichnet, und ihr die Überzeugung entgegensetzt,
daß das konstitutionelle Königtum „erst recht" ein Königtum von Gottes Gnaden
sei, d. h. daß der Staat damit wohl seine Form, aber nicht sein Wesen ändere.
Sein Wesen aber kann, nach seiner Ansicht, nicht anders als christlich sein.

Das Haupt des Staates selbst bedarf uach Bismarcks Überzeugung des
Christentums als unbedingter Voraussetzung für seinen Beruf. „Nur das
Christentum", so schreibt Bismarck einmal in seiner Frankfurter Zeit in einem
amtlichen Bericht, „kann die Fürsten von der Auffassung des Lebens lösen,
welches sie, oder doch viele unter ihnen, in der von Gott verliehenen Stellung
nur die Mittel zu angenehmem und willkürlichem Leben suchen läßt. Für einen
Menschen, der nicht an Pflichten glaubt, die ihm in: Wege göttlicher Offenbarung
auferlegt sind, sehe ich nichts in der Welt, was ihn abhalten sollte, nach seiner
Phantasie das Leben zu genießen, außer der Furcht vor Schaden an seiner
Person und ^an seinem^ Vermögen."


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[0601] Die religiösen Grundlagen der politischen Anschauungen Bismarcks Nicht weniger bedeutsam für Bismarcks Art, religiöse Fragen auch von der politischen Seite anzusehen, ist die Verwerfung der auf dem Geiste der Selbstgerechtigkeit beruhenden Absonderung von der Außenwelt, in der sich die Frommen des Thadden-Puttkamerschen Kreises gefielen. Diese Neigung zur Abschließung ist nach seiner Ansicht ein Hang, der in sich den Keim zur Auf¬ lösung alles staatlichen Lebens trägt. Mit der Intoleranz im Grunde ihres Wesens aufs innigste verwandt, widerstrebt diese Absonderung aber auch der Idee des Christentums. Ein solcher Glaube ist für Bismarck ein „toter Glaube", es ist ein Glaube, der gerade der Eigenschaft ermangelt, die er in vorzüglichem Maße zu besitzen wähnt, nämlich der echten Liebe, und eine Gesellschaft, die ihr Leben nach solchen Grundsätzen einrichten wollte, kommt ihm vor wie ein „pennsilvanisches Zellengefängnis", in dem jeder sein stumpfes Leben dahin- träumt, ohne geistige Gemeinschaft mit seinesgleichen. — Als Pantheist und Republikaner also hatte Bismarck die Schule verlassen. Wie aber jetzt sein Pantheismus einen: überzeugten Christentum gewichen war, so betrat er auch die politische Laufbahn, die durch die „energischen politischen Bewegungen", die er einst ersehnt hatte, nun vor ihm eröffnet wurde, als Ronalist. Ihm selbst war dieser Zusammenhang politischen und religiösen Glaubens vollkommen klar; er begründete gesprächsweise einmal seinen Royalismus mit seinem Unsterblichkeitsglauben; „sonst", fügte er hinzu, „wäre ich von Natur Republikaner". Dieser Ronalismus war nach seinen eigenen Worten das Motiv, das ihn „im Jahre 1862 unter schwierigen Verhältnissen, unter Bedrohung seiner persönlichen Sicherheit und seines Vermögens in den Dienst gezogen" hatte, als er „sah, daß sein angestammter Herr einen Diener brauchte und keinen sand". Denn es handelte sich sür Bismarck in den politischen Kämpfen von 1848 bis 1866 um mehr als die Verteidigung bloßer Verfassungsparagraphen oder rein politischer Glaubenssätze. Es gab für ihn keinen Zweifel an dem göttlichen Ursprung der Monarchie. „Die Worte ,von Gottes Gnaden'," so ruft er seinen Gegnern in einer Rede vom Jahre 1847 zu, „sind für mich kein leerer Schall, fondern ich sehe darin das Bekenntnis, daß die Fürsten das Zepter, was ihnen Gott verliehen hat, nach Gottes Willen auf Erden führen sollen. Als Gottes Wille kann ich aber nur das erkennen, was in den christ¬ lichen Evangelien offenbart ist." Der Begriff des Gottesgnadentums ist für ihn so unauflöslich mit dem Königtum überhaupt verknüpft, daß er auch keinen Unterschied zwischen dem konstitutionellen Königtum und dem Gottesgnadentum zuläßt, daß er die Lehre, daß eine Verschiedenheit zwischen beiden bestehe, als ein weit verbreitetes Vorurteil bezeichnet, und ihr die Überzeugung entgegensetzt, daß das konstitutionelle Königtum „erst recht" ein Königtum von Gottes Gnaden sei, d. h. daß der Staat damit wohl seine Form, aber nicht sein Wesen ändere. Sein Wesen aber kann, nach seiner Ansicht, nicht anders als christlich sein. Das Haupt des Staates selbst bedarf uach Bismarcks Überzeugung des Christentums als unbedingter Voraussetzung für seinen Beruf. „Nur das Christentum", so schreibt Bismarck einmal in seiner Frankfurter Zeit in einem amtlichen Bericht, „kann die Fürsten von der Auffassung des Lebens lösen, welches sie, oder doch viele unter ihnen, in der von Gott verliehenen Stellung nur die Mittel zu angenehmem und willkürlichem Leben suchen läßt. Für einen Menschen, der nicht an Pflichten glaubt, die ihm in: Wege göttlicher Offenbarung auferlegt sind, sehe ich nichts in der Welt, was ihn abhalten sollte, nach seiner Phantasie das Leben zu genießen, außer der Furcht vor Schaden an seiner Person und ^an seinem^ Vermögen."

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/601>, abgerufen am 04.07.2024.