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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

gehörten, ihre Angelegenheiten nach eigenem Wunsch regelten; jetzt haben wir eine
Preußische Angelegenheit zu ordnen und können verlangen, daß die andern Bundes¬
staaten dieselbe Rücksicht gegen uns walten lassen. Trotzdem wird man uns nicht
vorwerfen können, daß wir über die Einmischung der öffentlichen Meinung in
Süddeutschland in eine Frage der preußischen Gesetzgebung eine unnötige
Empfindlichkeit zur Schau getragen haben, obwohl wir Grund genug dazu gehabt
hätten. Um so lächerlicher ist es, wenn süddeutsche Stimmen, die selbst nicht starke
Worte genug über die innern Verhältnisse und Einrichtungen Preußens finden
konnten, sofort Zeter schreien, wenn der preußische Ministerpräsident ein ganz
allgemein gehaltenes, ruhiges Wort der Kritik über Einrichtungen ausspricht, die
zufällig in andern Bundesstaaten eingeführt sind, dort auch ganz am Platze sein
mögen, sich aber für Preußen nicht eignen. Im übrigen gehört schon ein hohes
Maß von Begriffsstutzigkeit in politischen Dingen dazu, wenn man nicht einsieht,
daß man das Reichstagswahlrecht dort, wo es jetzt besteht, für zweckmäßig und
notwendig halten kann, daß man es aber wegen bestimmter Mängel, die ihm --
wie allen menschlichen Einrichtungen -- anhaften, an andern Stellen nicht eingeführt
sehen möchte, wo sich diese Mängel als ein Hindernis für die zu erfüllenden
besondern Zwecke darstellen.

Inzwischen hat die Wahlrechtskommission des Abgeordnetenhauses die erste
Lesung der Vorlage beendet. Das vorläufige Ergebnis dieser Beratungen ist
überraschend genug. Nachdem sich schon zu Anfang eine Mehrheit für das geheime
Wahlrecht gefunden hatte, haben die Konservativen ihre Bereitwilligkeit erklärt,
der Vorlage auf dieser Grundlage zuzustimmen, falls die indirekte Wahl bei¬
behalten würde und dann wenigstens die Abgeordnetenwahlen unter Wahrung des
Prinzips der Öffentlichkeit stattfanden. Das Zentrum ist auf diesen Kompromiß-
Vorschlag eingegangen, und auch die Freikouservativen haben sich ihm vorläufig
angeschlossen. Damit war für Positive Vorschläge eine vorläufige Mehrheit in der
Kommission gewonnen. Die Nationalliberalen nutzten diesen Beschlüssen insoweit
zustimmen, als sie ihrer alten Programmforderung gemätz die Einführung des
geheimen Wahlrechts wenigstens bei den Urwähler nicht zurückweisen konnten,
während die Frage, ob direkte oder indirekte Wahl, von ihnen niemals in den
Vordergrund geschoben worden war. Im Gegenteil schien die Beibehaltung der
indirekten Wahl eine notwendige Folge des Festhaltens an dem Dreiklassensystem
zu sein, wenn man künstliche und in ihren Wirkungen schwer zu übersehende
Methoden der Stimmenberechnung vermeiden wollte. Das Dreiklassensystem aber
entspricht durchaus den überlieferten Ansichten und Wünschen des gemäßigten
Liberalismus. So stimmten die nationalliberalen Kommissionsmitglieder dem
Kompromißvorschlag in zwei Punkten bei; nur darin trennten sie sich wieder von
der Kommissionsmehrheit, daß sie auch für die Abgeordnetenwahlen, nicht nur für
die Urwähler, geheime Abstimmung wünschten. Ob nun die Kommissionsbeschlüfse
der ersten Lesung aufrechterhalten werden, steht zunächst noch nicht fest. Auch die
Regierung hat bisher noch nicht in Aussicht stellen können, daß sie ein Gesetz auf
dieser Grundlage annehmen wird. Für sie ist die Lage wesentlich verändert. Die
Rückkehr zur indirekten Wahl würde nach der Auffassung des Staatsministeriums
den Kernpunkt der Wahlrechtsreform vollständig verschieben. Der Übergang zur
direkten Wahl erschien der Regierung als ein Fortschritt von Bedeutung und als
ein Zugeständnis von" so bemerkenswerter Wirkung, daß die andere Frage der
öffentlichen oder geheimen Wahl dahinter als nebensächlich zurücktrat und die
Beibehaltung der öffentlichen Wahl als notwendiges Gegengewicht gegen die vor¬
geschlagene Neuerung angesehen wurde. Es wäre nicht ausgeschlossen, daß die


Maßgebliches und Unmaßgebliches

gehörten, ihre Angelegenheiten nach eigenem Wunsch regelten; jetzt haben wir eine
Preußische Angelegenheit zu ordnen und können verlangen, daß die andern Bundes¬
staaten dieselbe Rücksicht gegen uns walten lassen. Trotzdem wird man uns nicht
vorwerfen können, daß wir über die Einmischung der öffentlichen Meinung in
Süddeutschland in eine Frage der preußischen Gesetzgebung eine unnötige
Empfindlichkeit zur Schau getragen haben, obwohl wir Grund genug dazu gehabt
hätten. Um so lächerlicher ist es, wenn süddeutsche Stimmen, die selbst nicht starke
Worte genug über die innern Verhältnisse und Einrichtungen Preußens finden
konnten, sofort Zeter schreien, wenn der preußische Ministerpräsident ein ganz
allgemein gehaltenes, ruhiges Wort der Kritik über Einrichtungen ausspricht, die
zufällig in andern Bundesstaaten eingeführt sind, dort auch ganz am Platze sein
mögen, sich aber für Preußen nicht eignen. Im übrigen gehört schon ein hohes
Maß von Begriffsstutzigkeit in politischen Dingen dazu, wenn man nicht einsieht,
daß man das Reichstagswahlrecht dort, wo es jetzt besteht, für zweckmäßig und
notwendig halten kann, daß man es aber wegen bestimmter Mängel, die ihm —
wie allen menschlichen Einrichtungen — anhaften, an andern Stellen nicht eingeführt
sehen möchte, wo sich diese Mängel als ein Hindernis für die zu erfüllenden
besondern Zwecke darstellen.

Inzwischen hat die Wahlrechtskommission des Abgeordnetenhauses die erste
Lesung der Vorlage beendet. Das vorläufige Ergebnis dieser Beratungen ist
überraschend genug. Nachdem sich schon zu Anfang eine Mehrheit für das geheime
Wahlrecht gefunden hatte, haben die Konservativen ihre Bereitwilligkeit erklärt,
der Vorlage auf dieser Grundlage zuzustimmen, falls die indirekte Wahl bei¬
behalten würde und dann wenigstens die Abgeordnetenwahlen unter Wahrung des
Prinzips der Öffentlichkeit stattfanden. Das Zentrum ist auf diesen Kompromiß-
Vorschlag eingegangen, und auch die Freikouservativen haben sich ihm vorläufig
angeschlossen. Damit war für Positive Vorschläge eine vorläufige Mehrheit in der
Kommission gewonnen. Die Nationalliberalen nutzten diesen Beschlüssen insoweit
zustimmen, als sie ihrer alten Programmforderung gemätz die Einführung des
geheimen Wahlrechts wenigstens bei den Urwähler nicht zurückweisen konnten,
während die Frage, ob direkte oder indirekte Wahl, von ihnen niemals in den
Vordergrund geschoben worden war. Im Gegenteil schien die Beibehaltung der
indirekten Wahl eine notwendige Folge des Festhaltens an dem Dreiklassensystem
zu sein, wenn man künstliche und in ihren Wirkungen schwer zu übersehende
Methoden der Stimmenberechnung vermeiden wollte. Das Dreiklassensystem aber
entspricht durchaus den überlieferten Ansichten und Wünschen des gemäßigten
Liberalismus. So stimmten die nationalliberalen Kommissionsmitglieder dem
Kompromißvorschlag in zwei Punkten bei; nur darin trennten sie sich wieder von
der Kommissionsmehrheit, daß sie auch für die Abgeordnetenwahlen, nicht nur für
die Urwähler, geheime Abstimmung wünschten. Ob nun die Kommissionsbeschlüfse
der ersten Lesung aufrechterhalten werden, steht zunächst noch nicht fest. Auch die
Regierung hat bisher noch nicht in Aussicht stellen können, daß sie ein Gesetz auf
dieser Grundlage annehmen wird. Für sie ist die Lage wesentlich verändert. Die
Rückkehr zur indirekten Wahl würde nach der Auffassung des Staatsministeriums
den Kernpunkt der Wahlrechtsreform vollständig verschieben. Der Übergang zur
direkten Wahl erschien der Regierung als ein Fortschritt von Bedeutung und als
ein Zugeständnis von" so bemerkenswerter Wirkung, daß die andere Frage der
öffentlichen oder geheimen Wahl dahinter als nebensächlich zurücktrat und die
Beibehaltung der öffentlichen Wahl als notwendiges Gegengewicht gegen die vor¬
geschlagene Neuerung angesehen wurde. Es wäre nicht ausgeschlossen, daß die


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[0439] Maßgebliches und Unmaßgebliches gehörten, ihre Angelegenheiten nach eigenem Wunsch regelten; jetzt haben wir eine Preußische Angelegenheit zu ordnen und können verlangen, daß die andern Bundes¬ staaten dieselbe Rücksicht gegen uns walten lassen. Trotzdem wird man uns nicht vorwerfen können, daß wir über die Einmischung der öffentlichen Meinung in Süddeutschland in eine Frage der preußischen Gesetzgebung eine unnötige Empfindlichkeit zur Schau getragen haben, obwohl wir Grund genug dazu gehabt hätten. Um so lächerlicher ist es, wenn süddeutsche Stimmen, die selbst nicht starke Worte genug über die innern Verhältnisse und Einrichtungen Preußens finden konnten, sofort Zeter schreien, wenn der preußische Ministerpräsident ein ganz allgemein gehaltenes, ruhiges Wort der Kritik über Einrichtungen ausspricht, die zufällig in andern Bundesstaaten eingeführt sind, dort auch ganz am Platze sein mögen, sich aber für Preußen nicht eignen. Im übrigen gehört schon ein hohes Maß von Begriffsstutzigkeit in politischen Dingen dazu, wenn man nicht einsieht, daß man das Reichstagswahlrecht dort, wo es jetzt besteht, für zweckmäßig und notwendig halten kann, daß man es aber wegen bestimmter Mängel, die ihm — wie allen menschlichen Einrichtungen — anhaften, an andern Stellen nicht eingeführt sehen möchte, wo sich diese Mängel als ein Hindernis für die zu erfüllenden besondern Zwecke darstellen. Inzwischen hat die Wahlrechtskommission des Abgeordnetenhauses die erste Lesung der Vorlage beendet. Das vorläufige Ergebnis dieser Beratungen ist überraschend genug. Nachdem sich schon zu Anfang eine Mehrheit für das geheime Wahlrecht gefunden hatte, haben die Konservativen ihre Bereitwilligkeit erklärt, der Vorlage auf dieser Grundlage zuzustimmen, falls die indirekte Wahl bei¬ behalten würde und dann wenigstens die Abgeordnetenwahlen unter Wahrung des Prinzips der Öffentlichkeit stattfanden. Das Zentrum ist auf diesen Kompromiß- Vorschlag eingegangen, und auch die Freikouservativen haben sich ihm vorläufig angeschlossen. Damit war für Positive Vorschläge eine vorläufige Mehrheit in der Kommission gewonnen. Die Nationalliberalen nutzten diesen Beschlüssen insoweit zustimmen, als sie ihrer alten Programmforderung gemätz die Einführung des geheimen Wahlrechts wenigstens bei den Urwähler nicht zurückweisen konnten, während die Frage, ob direkte oder indirekte Wahl, von ihnen niemals in den Vordergrund geschoben worden war. Im Gegenteil schien die Beibehaltung der indirekten Wahl eine notwendige Folge des Festhaltens an dem Dreiklassensystem zu sein, wenn man künstliche und in ihren Wirkungen schwer zu übersehende Methoden der Stimmenberechnung vermeiden wollte. Das Dreiklassensystem aber entspricht durchaus den überlieferten Ansichten und Wünschen des gemäßigten Liberalismus. So stimmten die nationalliberalen Kommissionsmitglieder dem Kompromißvorschlag in zwei Punkten bei; nur darin trennten sie sich wieder von der Kommissionsmehrheit, daß sie auch für die Abgeordnetenwahlen, nicht nur für die Urwähler, geheime Abstimmung wünschten. Ob nun die Kommissionsbeschlüfse der ersten Lesung aufrechterhalten werden, steht zunächst noch nicht fest. Auch die Regierung hat bisher noch nicht in Aussicht stellen können, daß sie ein Gesetz auf dieser Grundlage annehmen wird. Für sie ist die Lage wesentlich verändert. Die Rückkehr zur indirekten Wahl würde nach der Auffassung des Staatsministeriums den Kernpunkt der Wahlrechtsreform vollständig verschieben. Der Übergang zur direkten Wahl erschien der Regierung als ein Fortschritt von Bedeutung und als ein Zugeständnis von" so bemerkenswerter Wirkung, daß die andere Frage der öffentlichen oder geheimen Wahl dahinter als nebensächlich zurücktrat und die Beibehaltung der öffentlichen Wahl als notwendiges Gegengewicht gegen die vor¬ geschlagene Neuerung angesehen wurde. Es wäre nicht ausgeschlossen, daß die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/439>, abgerufen am 04.07.2024.