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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Die Barbarina

Es dauerte geraume Zeit, bis die Nobili von San Marco eine Antwort
gaben und zwar eine in kühlste Höflichkeitsphrasen eingewickelte, ablehnende Ant¬
wort. Friedrich war über die Rücksichtslosigkeit empört und gedachte mit den
Herren in der Lagunenstadt deutsch zu sprechen. Ein Zufall half ihm. Ein
Graf Capello, Gesandter der Republik Venedig, reiste damals von London über
Hamburg und stand im Begriffe, dnrch das preußische Staatsgebiet zu fahren.
Da ließ der König auf dessen Equipagen und Gepäck Beschlag legen; der Ärmste
konnte seine Reise nicht fortsetzen und mußte für die Handlungsweise seiner Lands¬
leute büßen. Das wirkte. In den diplomatischen Kreisen Europas war man
natürlich über diesen Rechtsbruch auf das tiefste entrüstet. Am unangenehmsten
war die Wendung der Dinge für Contarini. Aber alle seine Beschwerden beim
Grasen Dohna fielen unter den Tisch, und es blieb ihm nichts übrig, als den
Herren in Venedig zur Nachgiebigkeit zu raten. Am 17. März 1744 hatte der
König aus Breslau den nachfolgenden Brief an den Grafen Dohna geschrieben:
"Das Gerücht, von dem Sie mir in der Depesche vom 7. dieses Monats Mit¬
teilung machen, daß ich nämlich die Equipagen des venetianischen Gesandten
Capello hätte festnehmen lassen, ist insofern unrichtig, als diese Equipagen sogar
meine Staaten passiert sind, ohne irgend eine Abgabe zu bezahlen; die Befehle,
die Ich gegeben, sie anzuhalten, sind bei der ersten Nachricht, daß die Republik
von Venedig Mir in Sachen der Barbarina Genugtuung zu geben versprach,
zurückgenommen worden. Ich hoffe, daß sie nicht vergessen wird, nun auch dem
Versprechen nachzukommen und bitte Gott usw. gez. Friedrich."

Aus diesem köstlichen Schriftstück ist zweierlei zu ersehen: erstens, daß die
Equipagen des Grafen Capello tatsächlich festgehalten worden sind, und zweitens
daß die Signoria unter dem Drucke der Verhältnisse die bittre Mlle geschluckt
und sich gefügt hat. Es blieb nur noch übrig zu bestimmen, wie die Barbarina
nach Berlin zu bringen war. Denn allein konnte man sie nicht reisen lassen, da
die Vermutung nahe genug lag, daß der verliebte schottische Lord die Schöne
entführen würde. Graf Dohna erhielt also vom König aus Neisse die Instruktion:
que le Loute cle Oolrrm clsvoit se concerter spec l'^mbassaclsur de Venise
sur leg mo^eus cle lare verür Leite creature (!) sürement. Das Ergebnis
dieses se concerter mit Contarini war, daß die Regierung von Venedig sich
verpflichtete, die Barbarina bei Nacht unter Bedeckung einer Reiterkompagnie bis
an die österreichische Grenze schaffen zu lassen. Graf Dohna erklärte sich dagegen
bereit, sie dort in Empfang zu nehmen und in Begleitung eines italienisch oder
französisch sprechenden Menschen weiter zu befördern. Auch bürgte er auf Ansuchen
des Venetianers, daß es der Barbarina nach Ablauf ihres Vertrages freistehen
solle, ungehindert den preußischen Staat zu verlassen. Er berichtete von dieser
Übereinkunft nach Berlin und erhielt die folgende, vom 4. April 1744 datierte
Kabinettsordre: "Gegenwärtiges schreibe Ich Ihnen, um Sie als Rückantwort auf
Ihren Bericht vom 24. vorigen Monats meine Beschlüsse wegen der Barbarina
Nüssen zu lassen. Ich wünsche nämlich, daß der Senat von Venedig dieses
Töchterchen durch ein paar Leute, welche beauftragt sind, für sie zu haften, nach
Wien schaffen möge. Wenn sie dort angekommen, könnten Sie sie nach Berlin
auf die sicherste Weise über Schlesien reisen lassen. Sie werden nicht ermangeln,
dies alles dem venetianischen Gesandten zu insinuieren, und ich spreche die Hoffnung
ans, die Republik werde Mir dieses geringfügige Zeichen der Aufmerksamkeit, das
ich von ihr erbitte, zuteil werden lassen. Gez. Friedrich."

Da Graf Dohna selbst die schöne Italienerin an der Grenze natürlich nicht
empfangen konnte, bestimmte er für dieses Geschäft seinen weitgereisten, energischen


Die Barbarina

Es dauerte geraume Zeit, bis die Nobili von San Marco eine Antwort
gaben und zwar eine in kühlste Höflichkeitsphrasen eingewickelte, ablehnende Ant¬
wort. Friedrich war über die Rücksichtslosigkeit empört und gedachte mit den
Herren in der Lagunenstadt deutsch zu sprechen. Ein Zufall half ihm. Ein
Graf Capello, Gesandter der Republik Venedig, reiste damals von London über
Hamburg und stand im Begriffe, dnrch das preußische Staatsgebiet zu fahren.
Da ließ der König auf dessen Equipagen und Gepäck Beschlag legen; der Ärmste
konnte seine Reise nicht fortsetzen und mußte für die Handlungsweise seiner Lands¬
leute büßen. Das wirkte. In den diplomatischen Kreisen Europas war man
natürlich über diesen Rechtsbruch auf das tiefste entrüstet. Am unangenehmsten
war die Wendung der Dinge für Contarini. Aber alle seine Beschwerden beim
Grasen Dohna fielen unter den Tisch, und es blieb ihm nichts übrig, als den
Herren in Venedig zur Nachgiebigkeit zu raten. Am 17. März 1744 hatte der
König aus Breslau den nachfolgenden Brief an den Grafen Dohna geschrieben:
„Das Gerücht, von dem Sie mir in der Depesche vom 7. dieses Monats Mit¬
teilung machen, daß ich nämlich die Equipagen des venetianischen Gesandten
Capello hätte festnehmen lassen, ist insofern unrichtig, als diese Equipagen sogar
meine Staaten passiert sind, ohne irgend eine Abgabe zu bezahlen; die Befehle,
die Ich gegeben, sie anzuhalten, sind bei der ersten Nachricht, daß die Republik
von Venedig Mir in Sachen der Barbarina Genugtuung zu geben versprach,
zurückgenommen worden. Ich hoffe, daß sie nicht vergessen wird, nun auch dem
Versprechen nachzukommen und bitte Gott usw. gez. Friedrich."

Aus diesem köstlichen Schriftstück ist zweierlei zu ersehen: erstens, daß die
Equipagen des Grafen Capello tatsächlich festgehalten worden sind, und zweitens
daß die Signoria unter dem Drucke der Verhältnisse die bittre Mlle geschluckt
und sich gefügt hat. Es blieb nur noch übrig zu bestimmen, wie die Barbarina
nach Berlin zu bringen war. Denn allein konnte man sie nicht reisen lassen, da
die Vermutung nahe genug lag, daß der verliebte schottische Lord die Schöne
entführen würde. Graf Dohna erhielt also vom König aus Neisse die Instruktion:
que le Loute cle Oolrrm clsvoit se concerter spec l'^mbassaclsur de Venise
sur leg mo^eus cle lare verür Leite creature (!) sürement. Das Ergebnis
dieses se concerter mit Contarini war, daß die Regierung von Venedig sich
verpflichtete, die Barbarina bei Nacht unter Bedeckung einer Reiterkompagnie bis
an die österreichische Grenze schaffen zu lassen. Graf Dohna erklärte sich dagegen
bereit, sie dort in Empfang zu nehmen und in Begleitung eines italienisch oder
französisch sprechenden Menschen weiter zu befördern. Auch bürgte er auf Ansuchen
des Venetianers, daß es der Barbarina nach Ablauf ihres Vertrages freistehen
solle, ungehindert den preußischen Staat zu verlassen. Er berichtete von dieser
Übereinkunft nach Berlin und erhielt die folgende, vom 4. April 1744 datierte
Kabinettsordre: „Gegenwärtiges schreibe Ich Ihnen, um Sie als Rückantwort auf
Ihren Bericht vom 24. vorigen Monats meine Beschlüsse wegen der Barbarina
Nüssen zu lassen. Ich wünsche nämlich, daß der Senat von Venedig dieses
Töchterchen durch ein paar Leute, welche beauftragt sind, für sie zu haften, nach
Wien schaffen möge. Wenn sie dort angekommen, könnten Sie sie nach Berlin
auf die sicherste Weise über Schlesien reisen lassen. Sie werden nicht ermangeln,
dies alles dem venetianischen Gesandten zu insinuieren, und ich spreche die Hoffnung
ans, die Republik werde Mir dieses geringfügige Zeichen der Aufmerksamkeit, das
ich von ihr erbitte, zuteil werden lassen. Gez. Friedrich."

Da Graf Dohna selbst die schöne Italienerin an der Grenze natürlich nicht
empfangen konnte, bestimmte er für dieses Geschäft seinen weitgereisten, energischen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/40>, abgerufen am 24.07.2024.